Schlachthaus_Vigan_Front

Das Video zeigt massive Misshandlungen von Kühen, Schweinen und Schafen © Groupe L214

Skandalöses in bio-zertifiziertem Schlachthaus

Red. /  Solch massive Tierquälereien kommen fast nur dank versteckter Kameras aus. Beschreiben hilft zu wenig, man muss das Video sehen.

Kein Einzelfall: Schon wiederholt hat die französische Tierschutz-Gruppe «L214» eigene Leute von Schlachthöfen anstellen und dort heimlich filmen lassen. Die neuste dokumentierte Tierquälerei betrifft den bio-zertifizierten Schlachthof «Le Vigan» im französischen Baskenland. Die Videoaufnahmen führten zu Aufsehen und könnten den Fleischkonsum in Frankreich senken. Wohl deshalb hat Frankreichs Landwirtschaftsminister Stéphane Le Foll Inspektionen in den Schlachthöfen des Landes angeordnet. Die Tierschutzgruppe nennt sich «L214», weil der Artikel 214 im Landwirtschaftsgesetz die Tiere schützen sollte.

Frankreich ist neben Deutschland und Brasilien jenes Land, aus dem die Schweiz am meisten Fleisch importiert: 9 Prozent der in die Schweiz importierten Fleischerzeugnisse – rund 11500 Tonnen pro Jahr – kommen aus Frankreich.
Auch in der Schweiz kontrollieren Behörden in der Regel nur nach Voranmeldung und entdeckte Missstände werden nicht publiziert.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. In einer ersten Version war fälschlicherweise von 11,5 Tonnen Fleischimporten aus Frankreich die Rede.

Zum Infosperber-Dossier:

Kuh

Landwirtschaft

Massentierhaltung? Bio? Gentechnisch? Zu teuer? Verarbeitende Industrie? Verbände? Lobbys?

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9 Meinungen

  • am 31.03.2016 um 20:41 Uhr
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    Nicht umsonst reden informierte Mitmenschen von der Fleischmafia, Lebensmittelmafia… widerlich das alles und unsere Essgewohnheiten bauen leider zum grössten Teil auf dieser völlig unregulierten Werbung auf die uns zu allem Unfug unser ganzes Leben lang belügt. Schlangenölverkäufer waren einst Betrüger die einfach gut reden konnten… liberalisierte, einzig auf Wettbewerb um tiefste Preise anstatt Qualität lassen nun mal keinen Raum für freie Entscheidungen basierend auf einvernehmlicher Moral und Ethik, den was dies sein soll wird uns seit langem alles von den Marketingabteilungen der betroffenen Branchen und Konzerne vorgegeben.

    Die Gesellschaft darf nicht mal selber darüber bestimmen was Gesunde Lebensmittel sein sollen…das tun Konzerne für uns. Doch der Staat muss das tun, den Konsumboykotte und soziale Netzwerke (Kontrolliert von und aus den USA) sind kein Ersatz für die Verbindlichkeit von Gesetzen, Regeln, Vorschriften.

  • am 3.04.2016 um 17:37 Uhr
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    neben alleinerziehenden müttern und managern kann auch jemand der in einem schlachthaus arbeitet gestresst sein. sein umgang mit den schafen ist ein klarer verstoss gegen die regeln. zudem fehlt eine einrichtung welche die schafe in den treibgang lenkt.

    gesetzlich vorgeschrieben ist eine betäubung bevor das tier mit einem schnitt in die halsschlagader entblutet wird. erst dieser schnitt in die halsschlagader gilt als töten.
    obwohl das betäuben mit strom oder dem bolzenschuss zum tode führt. das war in diesem video der fall. der beweis sind die starken muskelbewegungen beim hochziehen der tiere. darum ist es irreführend wenn uns «L214» erklärt die tiere waren beim hoch ziehen nicht betäubt.

  • am 4.04.2016 um 20:30 Uhr
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    Auch in der Schweiz sind die Kontrollen mangelhaft und manche Tierärzte die aufgeboten werden schliessen beide Augen. Die Kantonstierärzte veniedlichen jedes Tierproblem auch bei Transporten. Die Bauernlobby allein verfügt über ein imenses Budget für Fleischwerbung, die uns glauben macht es wäre alles super geregelt und wir hätten das beste Tierschutzgesetz. Von wegen!!!

  • am 4.04.2016 um 22:56 Uhr
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    eine ähnliche kritik wie sie tierärzte und bauern kritisieren, wurde aus meinem beitrag entfernt, als ich gestern tierschutz-und tierrechtsorganisationen kritisiert habe.

  • am 5.04.2016 um 10:13 Uhr
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    @Schmid. Sie hatten Tierschutzorganisationen die Manipulation von Filmmaterial vorgeworfen. Das ist ein Straftatbestand. Wir können solche Behauptungen ohne Beweise nicht verbreiten. Als Verbreiter der Meinungen wird auch Infosperber für ehrverletzende Behauptungen rechtlich beweispflichtig. – Der Vorwurf der «Verniedlichung» dagegen ist eine erlaubte Wertung und keine Tatsachenbehauptung. – Wer sich öffentlich äussert, sollte sich mit unseren Gesetze und unserer Rechtssprechung auseinandersetzen.
    Aus diesem Grund haben wir den letzten Absatz Ihres Meinungseintrags gelöscht.

  • am 5.04.2016 um 11:25 Uhr
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    Nach den Regeln oder nicht nach den Regeln, betäubt oder nicht betäubt – ist doch ziemlich einerlei: Wer noch Fleisch konsumiert macht sich mindestens zum Mitwisser dieser unglaublichen Tierquälereien! Die bestimmt nicht nur in Frankreich vorkommen…

  • am 5.04.2016 um 12:27 Uhr
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    Werter Hr. Gasche,

    wie sieht es den aus wenn die Meinung, für mich Unwahrheiten, Lügen, Parolen, Hetzerei und Ausgrenzung, sich in einem politischen Rahmen äussert so wie das bei den Scheinasylanten, Scheininvaliden, Sozialschmarotzern, faulen Arbeitslosen, Wirtschaftsflüchtlinge, faule unfähige Staatsangestellte, bequeme Lehrer und etlichem mehr äussert.

    Nach meinem Verständnis fehlt dazu am Ende nur noch die Armbinde um die derart pauschal abgeurteilten für jeden erkennbar zu machen…

  • am 5.04.2016 um 12:36 Uhr
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    Leider habe ich keine Zeit, Sie über die vielschichtige Rechtslage aufzuklären. In wenigen Sätzen wäre dies nicht möglich.

  • am 15.04.2016 um 10:03 Uhr
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    Als ehemaliger Richter eine Kurzfassung der Rechtslage: Die Umschreibung «Schein….» lässt keine Zurordnung zu einer konkreten Person zu. Deshalb ist «niemand» konkret betroffen und klageberechtigt. Die Nennung einer Firma oder Person führt zu einer Klageberechtigung. Das gleiche gilt für Umschreibungen wenn damit auf eine konkrete Person zweifelsfrei geschlossen werden kann: «CEO der Firma X», «Vorsteherin des EJPD» , «Kantonstierarzt Kanton XX». «Mafiöses Tun» gilt als ehrenrührige üble Nachrede. Der Wahrheitsbeweis vor Gericht wäre zwar zulässig dürfte aber schwierig zu erbringen sein. Ich rate ab. Gerichtskosten wären höher als die Strafe selbst. Von den Anwaltskosten nicht zu reden.

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