Sperberauge

Die Credit Suisse verweigert Cash-Bezug von 10’000 Franken

Lukas Hässig © zvg

Lukas Hässig /  Obwohl auf seinem Bankkonto genügend Geld war, verweigerte die CS einem älteren Kunden, 10'000 Franken in bar auszuzahlen.

Der Kunde ist gut 80 Jahre alt, wohnt seit Jahrzehnten in der gleichen Zürcher Landgemeinde und ist seit Urzeiten Privatkunde bei der Credit Suisse Schweiz.

Kürzlich wollte er bei seiner CS-Filiale, wo er seinen Ansprechpartner hat, 10’000 Franken in bar abheben. Der Schaltermitarbeiter der Grossbank machte eine ernste Miene und fragte, wozu. Der Kunde meinte, es sei für seine Familie, die müsse Rechnungen zahlen, falls er dies dereinst nicht mehr könne. Da meinte der CS-Mitarbeiter, er würde ihm die 10’000 Franken nicht aushändigen.

Nicht etwa weil das Konto dann leer wäre: Dort lagen deutlich mehr. Sondern, weil der CS-Banker, wie dieser ausführte, einen möglichen „Betrugsversuch“ nicht ausschliessen könne.

Was genau er damit meinte, führte der Schalterangestellte nicht aus, sondern empfahl dem Kunden, die 10’000 Franken elektronisch zu überweisen. Die CS würde diesen Auftrag gerne ausführen.

Darauf zog der Kunde unverrichteter Dinge ab – ohne die 10’000 Franken in der Tasche, die er nutzen wollte, um später am Postschalter das Geld den gewünschten Empfängern zuzustellen. Old Fashion halt.

Bank verhindert den Zugriff auf das Eigentum

Die Weigerung der CS, dem Eigentümer sein Geld in bar auszuhändigen, ist ein Novum. Die Bank verweigerte dem Kunden faktisch den Zugriff auf dessen Vermögen. Eine Sprecherin der CS begründete dies in einer schriftlichen Stellungnahme wie folgt:

„Schaltermitarbeitende werden intern laufend sensibilisiert, um im Interesse unserer Kunden potenzielle Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern … In Fällen, bei denen ein Betrugsfall nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, können zum Schutz des Kunden Transaktionen abgelehnt werden … Wir empfehlen unseren Kunden, grössere Beträge wenn immer möglich elektronisch zu überweisen.“

Für die CS, die eine Bilanzsumme von gegen 1’000 Milliarden hat und auf Derivaten sitzt in Höhe eines Vielfachen dieses Betrags, gehören 10’000 Franken demnach in die Kategorie „grössere Beträge“.

Noch bemerkenswerter ist die Aussage, wonach solche Cash-Begrenzungen im Interesse der Kunden erfolgten. Diese gelte es zu schützen, wenn „ein Betrugsfall nicht gänzlich ausgeschlossen“ werden könne. Die CS hat ihre Schaltermitarbeiter demnach instruiert, schon beim leisesten Verdacht einen Riegel zu schieben und kein Bargeld auszuzahlen – oder höchstens ganz wenig.

Dabei würde es genügen, darauf hinzuweisen, dass ältere Leute manchmal auf Betrüger hereinfallen, welche für dubiose Angebote auf einer Auszahlung in bar beharren. Mehr nicht. Ein Konto-Inhaber hat jedoch das Recht, sein Guthaben in bar zu beziehen.

Doch der CS-Mitarbeiter verweigerte den gewünschten Cash-Bezug, ohne zu erläutern, was er mit dem «Betrugsversuch» meinte und warum er nicht glaube, dass der Kunde das Geld zugunsten von Familienangehörigen abheben möchte.

Daraus folgt: Die Bank sieht irgendein Problem, sagt dann nichts Konkretes, sondern sie verweigert einem bestens bekannten Kleinkunden einfach den Zugang zu seinem seit Jahren bei der Bank angelegten Geld.

Das Erschreckendste: Die Bank findet das absolut nichts Besonderes. Tutto perfetto, ist doch nur zu unser aller Bestem.
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Dieser Beitrag erschien zuerst auf Inside Paradeplatz.


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14 Meinungen

  • am 25.08.2020 um 11:52 Uhr
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    Und wenn nun das tatsächlich ein «Enkeltrick» wäre und die Bank das Geld auszahlte, sehe ich schon die Überschriften zu Ungunsten der Bank in den Medien… Wie man’s macht ist’s nicht recht.

  • am 25.08.2020 um 12:01 Uhr
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    Ja, die Bargeldabschaffung ist im vollem Gange. Der Kommentar von Herrn Hässig könnte aber deutlich schärfer sein. Es wird dabei doch sehr deutlich, dass ein Bankkonto nicht etwa ein «Depot» seines Geldes auf einer Bank darstellt, sondern mit der Einzahlung des Geldes auf das Konto hat man es der Bank faktisch geschenkt, mit der Bedingung, dass sie es einem wieder auszahlt, wenn sie denn kann oder will…. Dieses Enteignungsverfahren im Bankenwesen sollte schon längst einmal thematisiert werden und es sollten Alternativen dazu geschaffen werden! Leider wurde die Gelegenheit verpasst, mit der Vollgeldinitiative eine solche dringende Korrektur der Eigentumsrechte im Geldbereich zu schaffen. Wäre doch mal ein echtes Thema für «Inside Paradeplatz»…

  • am 25.08.2020 um 12:03 Uhr
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    Die Schalterleute stossen ihre KundInnen entweder mit einer Willkürentscheidung vor den Kopf, oder sie helfen den Betrügern, die KundInnen auszuplündern und sind dann schuld an der folgenden Altersarmut.

    Eine verbindliche Barauszahlungsgrenze würde alle entlasten. Die würde auch Steuerbetrug und Geldwäscherei erschweren, darum kommt das in der Schweiz nicht 🙁

  • am 25.08.2020 um 12:16 Uhr
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    Ein rundherum dummer Beitrag von Lukas Hässig ! LH verzapft von «faktischer Enteignung», wenn ein aufmerksamer CS-Schalterangestellter einen älteren Bankkunden korrekt und professionell vor einem möglichen Enkelbetrug zu bewahren sucht. Hässig ist nicht zu blöd, um seine «Lieblingsbank» Crédit Suisse bei jeder sich bietenden, vermeintlich günstigen Gelegenheit auch völlig grundlos anzupflaumen und dem CS-Personal ans Bein zu pinkeln. Ein weiterer iP-Beitrag zum Kopfschütteln – und bestens geeignet, um den bereits gehörig angeschlagenen Ruf von IN$IDE PARADEPLATZ als ernstzunehmendes Informationsmedium für die CH-Finanzbranche noch mehr in den Keller fahren zu lassen …

  • am 25.08.2020 um 12:38 Uhr
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    Der CS-Mitarbeiter hätte noch ein bisschen weiter denken dürfen und mit dem Kunden über eine eventuelle Kontovollmacht für die Familienangehörigen sprechen können.

  • am 25.08.2020 um 12:56 Uhr
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    Danke für Ihren Beitrag:). Sie haben mit Ihrem «Tutto perfetto, zu unser aller Bestem» insofern recht, dass der und andere Kunden ihr Geld unverzüglich bei einer «sichereren», kundenfreundlicheren Bank deponieren werden.
    À propos sicher: Von diesen Tausend Milliarden der CS (auch anderer Banken, weltweit) ist das meiste «blosses» Papiergeld und Schulden, einfach Blendwerk halt. Monopoly spielen wird immer beliebter…

  • am 25.08.2020 um 13:52 Uhr
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    Meiner Ansicht nach ist das Verhalten der CS absolut korrekt. Man hört und sieht immer wieder, dass ältere Menschen Opfer von Betrügern werden. Man stelle sich nur einmal vor, was passiert wäre, wenn der betroffene Kunde tatsächlich ein Betrugsopfer gewesen wäre. Umgehen hätte die Presse der CS vorgeworfen, nicht sorgfältig zu arbeiten.

  • am 25.08.2020 um 14:39 Uhr
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    Kurz und bündig: Ich finde das Vorgehen der Bank absolut lobenswert.

  • am 25.08.2020 um 15:07 Uhr
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    Die Entrüstung ist voll begreiflich, aber der Schalterbeamte handelt trotzdem in Verantwortung für den Kunden. Nur der erwähnte «Hinweis"
    reicht nicht.
    Aber die Bank sollte in einem Gespräch – in einem Zimmer – mit dem Kunden klären, wie das sicher zu erledigen wäre. DIES wäre Aufgabe der Bank.

  • am 25.08.2020 um 16:19 Uhr
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    Geld waschen kann der 80-Jährige mit dieser Transaktion nicht, das Geld liegt ja auf seinem CS-Konto und ist damit sauber. Natürlich könnte der 80-Jährige mit dem Geld «den Terrorismus finanzieren». Das wäre dann verboten und die Auszahlung müsste unterbleiben.
    Die Banken sind in den letzten Jahren zu Vollzugsgehilfen des Staates geworden, die Interessen der Kunden werden den (angeblichen) Interessen, Weisungen und vermuteten Intentionen des Staates mehr und mehr hintangestellt. In diesem Fall hat die Bank den Kunden sogar vor sich selbst geschützt. Das ist die schöne neue Welt. Das Rezept dagegen lautet: Mehr Bargeld und mehr Gold.

  • am 25.08.2020 um 17:37 Uhr
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    Wie ist die Rechtslage? Vielleicht könnten die Geprellten die Bank verklagen. Oder hat die CS selber gar nicht mehr genug Geld, um solche auszuzahlen?

  • am 25.08.2020 um 18:44 Uhr
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    Lukas Hässig, sind Sie eigentlich noch bei Trost? Was geht es Ihnen diese Angelegenheit an? Wollen jetzt Journalisten das «Persil» der Nation sein? Täglich, irgendwo in der Schweiz, werden älteren Leuten durch elenden Gauner um Ihren Erspartes erleichtert und Sie trompetet gegen einen Beamten, welcher seine Pflicht tut. Immer wieder hört man: – warum tun die Banken überhaupt nichts gegen diese Seuche? Warum solche höhere Beträgen an Älteren aushändigen! Die blöden Banken sollten blechen usw. usf. Jetzt wo ein Beamter richtig handelt, jammert ein Journalist! Nicht für Ungut!

    Gérald Donzé

  • am 25.08.2020 um 22:55 Uhr
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    PS zu meinem obigen Beitrag und dem vielleicht irritierenden Begriff «geschenkt»: Das Geld das man auf ein Bankkonto einzahlt, nennt sich «Einlage» und nicht «Kundeneigentum». Die Eigentumsrechte sind nicht darauf anwendbar, was auch der Grund für die «Einlagesicherung» darstellt, die das kaschieren soll.
    Dazu die allgemeine Geschäftsbedingungen der CS, Art.14:
    Zur Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer oder vertraglicher Bestimmungen, (etc…) kann die Bank Dienstleistungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise beschränken. Dies gilt unabhängig von ergänzenden Regelungen zu einzelnen Bankdienstleistungen. Insbesondere kann die Bank die Konto- und Depotbeziehung sperren, die Ausführung von Aufträgen jeder Art (z.B. Auftrag zur Ein-/Auszahlung, zur Überweisung bzw. Übertragung von Guthaben, Effekten und sonstigen Vermögenswerten, zur Saldierung beschränken sowie generell die Entgegennahme von Vermögenswerten oder Gutschriften verweigern.
    Deshalb ist Bargeld nach wie vor die einzige Art, um Geld wirklich «in der Hand zu behalten».

  • am 27.08.2020 um 17:34 Uhr
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    Wenn das Volk mit so einer Nebensächlichkeit aufgeregt wird, der Geist beschäftigt wird, bleibt bei der immer knapperen Zeit, noch weniger für Selbstaufklärung.

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