Putzfrau Reinigen

Einige Stunden mehr putzen, um die Krankenkassenprämien zu zahlen. © PH/Depositphotos

Sie putzen jetzt 19 statt 14 Stunden, um die Prämien zu zahlen

Urs P. Gasche /  Wer – wie Haushaltshilfen – zum Mindestlohn arbeiten muss, spürt die Prämienerhöhungen besonders – trotz Prämiensubventionen.

Heute unterstützen Bund und Kantone Wenigverdienende mit sechs Milliarden Franken jährlich, damit sie wegen der hohen Krankenkassen-Prämien ihren Gürtel nicht enger schnallen müssen. 

Doch die sechs Milliarden Franken genügen offensichtlich nicht, um dieses Ziel zu erreichen. Das zeigt die Zahl der Stunden, die eine Vollzeitbeschäftigte oder ein Vollzeitbeschäftigter mit tiefem Lohn arbeiten muss, um die Prämien zu zahlen. 

Beispielsweise mussten Haushaltshilfen, die den Mindestlohn beziehen, vor 15 Jahren im kantonalen Durchschnitt im Monat noch 14,4 Stunden arbeiten, um die mittlere Erwachsenenprämie für die Grundversicherung zu zahlen. Nach den erneuten Prämienerhöhungen werden es nächstes Jahr 18,9 Stunden sein. Das sind 31 Prozent mehr.

Dies geht aus einer Statistik hervor, welche «clino.ch»* erstellt hat. 


Prämien stiegen viel stärker als der Mindestlohn

Nach Angaben des Bundesamts für Gesundheit sind die mittleren, tatsächlich in Rechnung gestellten kantonalen Grundversicherungs-Prämien für Erwachsene im Jahr 2027 durchschnittlich 64 Prozent höher als im Jahr 2011. Der Mindestlohn der Hauswirtschaft erhöhte sich in dieser Zeit jedoch nur um 12 Prozent. 

Den verbindlichen Mindestlohn für Hausangestellte in privaten Haushalten setzt der Bundesrat fest, indem er die Verordnung zum Normalarbeitsvertrag (NAV) Hauswirtschaft verlängert und ändert. 

Newsletter Balken gelb

«Der Mindestlohn ist seit 2011 ungefähr so gestiegen wie alle Löhne. Doch die Prämien sind davongelaufen. Für eine Putzfrau heisst das trotz individueller Prämienvergünstigungen: vier Stunden mehr Arbeit im Monat, nur damit die Krankenkasse bezahlt ist», sagt Salvador Jovells, Gründer von «clino.ch».

Ohne die Subventionen müssten die Haushaltshilfen 2027 durchschnittlich sogar 8 Stunden oder 47 Prozent mehr Arbeitsstunden pro Monat allein für die Prämien arbeiten. Dank der individuellen Subventionen sind es noch 4,5 Stunden oder 31 Prozent mehr.


Im Kanton Freiburg doppelt so viele Stunden

Es gibt grössere kantonale Unterschiede: Reinigungskräfte oder Nannys in den Kantonen TI, AI, ZG und VD haben Glück: Dank der individuellen Prämienvergünstigungen müssen sie im Jahr 2027 weniger lang für die Prämien arbeiten als vor 15 Jahren. 

Düster sieht es jedoch in den meisten anderen Kantonen aus: Im Kanton Freiburg müssen diese Tiefstverdienenden sogar mehr als doppelt so viele Stunden für die Prämien arbeiten, im Kanton Wallis 89 Prozent mehr. Im grossen Kanton Bern müssen sie 54 Prozent und im reichen Kanton Basel-Land 53 Prozent mehr Stunden für die Prämien arbeiten.

Hier die Aufstellung nach Kantonen:

Stunden für Prämien

_____________
NACHTRAG
Der Kanton Waadt verbilligt die anrechenbaren Grundversicherungsprämien grundsätzlich so, dass sie höchstens 10 Prozent des kantonal berechneten massgebenden Haushaltseinkommens ausmachen. Das Beispiel einer vierköpfigen Familie in Lausanne:

PositionFranken pro Jahr
Massgebendes Haushaltseinkommen76’000
Tatsächliche Grundversicherungsprämien17’880
Für die Berechnung anerkannte Referenzprämien16’836
Ordentliche Prämienverbilligung3’216
Zusätzliche Prämienverbilligung nach der 10-Prozent-Regel6’020
Verbleibende Belastung aus den Referenzprämien7’600

Die Familie trägt damit genau 10 Prozent ihres massgebenden Einkommens für die anerkannten Prämien. Zusätzlich muss sie aber die Differenz von 1044 Franken zwischen tatsächlichen Prämien und Referenzprämien bezahlen.
Die eidgenössische Prämien-Entlastungs-Initiative wurde am 9. Juni 2024 abgelehnt. Der seit 1. Januar 2026 geltende Gegenvorschlag verpflichtet die Kantone zu Mindestbeiträgen an die Prämienverbilligung und dazu, innerhalb von vier Jahren eine maximale Prämienbelastung im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen festzulegen. Er schreibt aber keine einheitliche individuelle 10-Prozent-Grenze vor. Das Bundesamt für Gesundheit nennt die Waadt ausdrücklich als Kanton, der bereits eine solche Deckelung kennt.

_________________
* Bei clino.ch können Privathaushalte ihre Putzkraft oder Nanny anmelden und die Lohnabrechnung erstellen.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
_____________________
➔ Solche Artikel sind nur dank Ihren SPENDEN möglich. Spenden an unsere Stiftung können Sie bei den Steuern abziehen.

Mit Twint oder Bank-App auch gleich hier:



_____________________
Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden



Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.

Eine Meinung zu

  • 11.10.2026 at 00:55
    Permalink

    Infosperber: «Einige Stunden mehr putzen, um die Krankenkassenprämien zu zahlen.»
    Zugespitzt gesagt: Man kann sich krankputzen, um das Krankenwesen zu zahlen.
    Eine Studie der Universität Brüssel hat gezeigt, dass das Sterberisiko von Reinigungskräften gegenüber Büroangestellten deutlich erhöht ist.
    Wissenschaftler der Universität Bergen in Norwegen haben zudem festgestellt, dass Menschen, die sehr viel putzen, eine deutlich schwächere Lunge haben als die, die nie putzen. Die negativen Auswirkungen von Stoffen aus Reinigungsmitteln auf die Lunge seien vergleichbar mit starkem Rauchen. [RBB 10.4.2018]
    Reinigungsmittel erhöhen Risiko für Asthma und COPD – besonders bei häufigem Gebrauch und Verwendung von Sprühflaschen. [Medical Tribune 7.11.2025] Aerosole (Beispiel: Monoterpen-haltige Reinigungsmittel, können Nanopartikel tief in die Lunge gelangen).

Comments are closed.

Ihre Meinung

Lade Eingabefeld...