KernkraftwerkMhleberg

Die Strategie steht, aber wann die AKWs abschalten müssen, ist noch offen. Im Bild das AKW Mühleberg © KKWM

So wendet die Schweiz ihre Energieversorgung

Hanspeter Guggenbühl /  Die neue Energiestrategie ist vom Parlament definitiv beschlossen: Energie sparen und erneuern, aber keine Atomkraftwerke mehr.

Die «Energiestrategie 2050» bezweckt, die heutige Schweizer Energieversorgung zu wenden. Der Konsum der nicht erneuerbaren Energieträger Erdöl, Erdgas und Uran wird einerseits mit Effizienzsteigerungen gesenkt, andererseits durch vermehrte Nutzung von erneuerbarer Energie ersetzt. Und neue Atomkraftwerke sind verboten. Damit kann die Schweiz gleichzeitig ihren CO2-Ausstoss reduzieren, den Klimawandel bremsen und die Risiken der Atomenergie verringern.

Formal wird diese Wende mit einer Revision von mehreren Gesetzen geregelt, die samt Anhängen 48 eng beschriebene Seiten füllt. Diese Gesetzesvorlage des Bundesrates hat das Parlament zwei Jahre lang beraten, einiges gestrichen oder abgeschwächt, und das Ganze Ende September gegen den Widerstand der SVP genehmigt. Inhaltlich entspreche die vom Parlament bereinigte Vorlage noch zu 80 Prozent dem Entwurf des Bundesrates, schätzt der soeben pensionierte Chef des Bundesamtes für Energie, Walter Steinmann, der die Vorlage wesentlich mit prägte.

Nachstehend die wesentlichsten Bestimmungen der vom Parlament beschlossenen Vorlage:

o VERBRAUCHSZIELE Der Konsum von Endenergie in der Schweiz soll bis 2035 pro Kopf um 43 Prozent unter das Niveau im Jahr 2000 gesenkt werden, der Pro-Kopf Verbrauch von Strom soll um 13 Prozent sinken.

o PRODUKTIONSZIELE Die Stromproduktion aus erneuerbarer Energie (exklusive Wasserkraft) soll in der Schweiz im Jahr 2035 auf 11,5 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) steigen; das entspricht einem Anteil von knapp 20 Prozent an der heutigen inländischen Stromproduktion.

Das Parlament hat diese Ziele in «Richtwerte» umgetauft und das ursprüngliche erneuerbare Produktionsziel des Bundesrates von 14,5 auf 11,4 Mrd. kWh gesenkt. Damit die Richtwerte erreicht werden, braucht es in einer zweiten Vorlage zur Energiestrategie zusätzliche Mittel oder Unterlassungen, unter anderem eine Lenkungsabgabe auf Energie. Eine entsprechende Vorlage bereitet der Bundesrat zurzeit vor.

o VERBRAUCHSNORMEN Der CO2-Ausstoss (und damit der fossile Treibstoffverbrauch) von neuen Personenwagen wird analog zur EU begrenzt, ab 2021 auf 95 Gramm CO2 pro Kilometer oder umgerechnet rund vier Liter Benzin pro hundert Kilometer Fahrt. Verbrauchs-Grenzwerte gibt es auch für Liefer- und leichte Lastwagen. Der zulässige Verbrauch von neuen Elektrogeräten wird im Gleichschritt mit der EU ebenfalls weiter gesenkt. Diese Vorschriften gehören zu den wirkungsvollsten Massnahmen der Energiestrategie, um den Energiebedarf zu senken.

o CO2-ABGABE Die bestehende Abgabe auf fossilen Brennstoffen kann weiterhin auf maximal 120 Franken pro Tonne CO2 erhöht werden. Zurzeit beträgt sie 84 Franken pro Tonne CO2 (oder 22 Rappen pro Liter Heizöl). Vom Ertrag dieser Abgabe dürfen maximal 450 Millionen Franken pro Jahr abgezweigt werden, um energetische Gebäudesanierungen zu subventionieren. Unternehmen, die sich zur Reduktion ihres CO2-Ausstosses verpflichten, erhalten diese Abgabe weiterhin zurück erstattet.

o SUBVENTIONEN Der Netzzuschlag für die Förderung von erneuerbarer Energie wird erhöht von heute 1,5 auf maximal 2,3 Rappen pro kWh Stromverbrauch. Stromintensiven Industriebetrieben wird dieser Zuschlag zurück erstattet. Der Grossteil dieses Netzzuschlags wird weiterhin verwendet, um die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Ökostrom sowie die Einmalvergütung für kleine Fotovoltaik-Anlagen zu finanzieren. Zusätzlich werden 0,2 Rappen pro kWh abgezweigt, um eine «Marktprämie» für Strom aus bestehenden Wasserkraftwerken zu bezahlen. Davon profitieren Wasserkraftwerke, die ihren Strom auf dem Markt zu Preisen absetzen müssen, die unter ihren Produktionskosten liegen. Das Parlament hat diesen Netzzuschlag und damit die Subventionen für erneuerbare Energie befristet, dies in Abweichung zum Antrag des Bundesrates. Diese Befristung der KEV (ab 2022) und der Einmalzulage für kleine Fotovoltaikanlagen (ab 2029) kann den Zubau von Anlagen zur Verstromung von erneuerbarer Energie mittelfristig bremsen, wenn die Überkapazitäten an Kohle- und Atomstrom hoch und die Marktpreise auch im nächsten Jahrzehnt tief bleiben.

o NATURSCHUTZ Anlagen zur Nutzung von erneuerbarer Energie werden zu «nationalen Interessen» erklärt und im Konfliktfall gleichrangig bewertet wie der Natur- und Landschaftsschutz. Das entspricht einer Akzentverschiebung zu Lasten des Naturschutzes. Das trübt die Freude der Natur- und Landschaftsschützer an der neuen Energiestrategie.

o ATOMENERGIE Die Erstellung von neuen Atomkraftwerken im Inland wird verboten. Die bestehenden Atomkraftwerke dürfen gemäss bestehendem Gesetz unbegrenzt weiter laufen, solange die Aufsichtsbehörde sie als sicher beurteilt. Aus diesem Grund halten die Grünen an ihrer Atom-Ausstiegs-Initiative fest, über die das Volk am 27. November abstimmt. Diese Initiative begrenzt die Laufzeit auf maximal 45 Jahre. Stimmt das Volk der Initiative zu, müssen die AKW in Beznau und Mühleberg innert Jahresfrist abgestellt werden, die AKW in Gösgen und Leibstadt in den Jahren 2024 respektive 2029.

o KEIN SPARZWANG Der Bundesrat und anfänglich auch der Nationalrat wollten die Stromversorger verpflichten, den Stromkonsum mittels Zertifikaten oder Kontingenten stufenweise zu senken. Das Parlament hat diese Bestimmungen ersatzlos gestrichen. Diese Streichung hat die jetzt beschlossene Vorlage gegenüber der ursprünglichen Vorlage wohl am stärksten verwässert.

Trotz Abstrichen beurteilen Linke, Grüne und Umweltorganisationen die Vorlage als wichtigen «ersten Schritt» zur Schweizer Energiewende. Weil neue Atomkraftwerke in der Schweiz aus Wirtschaftlichkeitsgründen ohnehin keine Chancen mehr haben und das Parlament Subventionen für alte Wasserkraftwerke bewilligte, unterstützt auch der anfänglich skeptische Dachverband der Schweizer Stromwirtschaft (VSE) die neue Energiestrategie. Und die meisten übrigen Wirtschaftsverbände haben ihren Widerstand aufgegeben. Das alles schmälert die Erfolgschancen eines Referendums.

Der Widerstand gegen Energiestrategie bröckelt

Und so kam es im Parlament zu den jetzt beschlossenen Punkten:

Am Anfang lehnten 43 Prozent der Nationalratsmitglieder die neue Schweizer Energiestrategie noch ab; in der Eintretensdebatte im Dezember 2014 unterstützten sie einen Rückweisungsantrag von Christian Wasserfallen (FDP/BE). Inzwischen schmolz der Widerstand im Nationalrat auf 34 Prozent, in beiden Parlamentskammern zusammen auf 32 Prozent. Die Gründe: Das Parlament hatte einige umstrittene Punkte der bundesrätlichen Vorlage abgeschwächt, und die Mehrheit des Freisinns wechselte vom Nein- ins Ja-Lager. Das führte in der Schlussabstimmung vom 30. September zu folgenden Resultaten:

– DER NATIONALRAT stimmte der Energiestrategie mit 120 gegen 72 Stimmen zu. Gegen die Vorlage votierten 59 Mitglieder der SVP-Fraktion und 13 Freisinnige. Neun Mitglieder der SVP widersetzten sich der Nein-Parole ihrer Fraktion, nämlich fünf mit einem Ja zur Vorlage und vier mit Stimmenthaltung. Je eine weitere Enthaltung entfiel auf die FDP und BDP. Alle andern Fraktionen stimmten geschlossen Ja.

– DER STÄNDERAT befürwortete die Vorlage mit 35 gegen 6 Stimmen; dagegen stimmten die fünf SVP-Standesherren sowie FDP-Mann Andrea Caroni (AR). FDP-Vertreter Thomas Hefti (GL) und die beiden CVP-Ständeräte Isodor Baumann (UR) und Peter Hegglin (ZG) enthielten sich der Stimme.

Eiertanz ums Referendum

Nach dem Ja in der Schlussabstimmung beginnt jetzt die Referendums-Frist. Eine kleine Organisation, die sich «Alliance Energie» nennt, über eine Homepage und eine E-Mail-Adresse verfügt, hat das Referendum bereits angekündigt. Der Vorstand der reichen SVP ist ebenfalls für das Referendum, will es aber nur ergreifen, wenn «die Wirtschaft» dieses mitträgt und finanziert. Der definitive Entscheid dazu falle «in den nächsten Tagen», kündigte SVP-Präsident Albert Rösti an.

Der Wirtschaftsverband Economiesuisse hat diese Unterstützung schon früher abgelehnt, der Gewerbeverband wartet ab. Darum verschickt SVP-Nationalrat und Bankier Thomas Matter zurzeit Bettelbriefe an zahlungskräftige Wirtschaftsleute und erklärt ihnen: «Das Referendum und die Volksabstimmung kosten erfahrungsgemäss mehrere Millionen Franken.»

Wenig Support für ein Nein

Der Eiertanz der SVP zeigt: Das Referendum kann zwar zustande kommen, geniesst aber wenig Support, wenn die – anfänglich oppositionellen – Wirtschaftsverbände passiv bleiben. Denn mit Ausnahme der SVP und einer FDP-Minderheit unterstützen alle politischen Parteien die jetzt beschlossene Vorlage. Ebenfalls zu den Befürwortern gehören die Umweltverbände, die Cleantech-Branchen sowie die Strom- und Berggebietslobby.

Einer allfälligen Abstimmung blicken die Befürworter denn auch gelassen entgegen. Das illustrierte der grünliberale Martin Bäumle im Nationalrat mit folgendem Votum: «Sollte Herr Rösti (SVP-Präsident) das Referendum lancieren, so werde ich auf seinem Bogen unterschreiben, damit das Volk Ja zu dem sagen kann, zu dem wir heute als Grünliberale und als Rat Ja sagen.»

Wenn die Gegner 50 000 Referendums-Unterschriften zusammen bringen, wird das Schweizer Volk voraussichtlich im Mai 2017 darüber abstimmen. Falls die Abstimmenden dem Parlament folgen und die Vorlage befürworten, kann die neue Energiestrategie im Januar 2018 in Kraft treten. Das jedenfalls hofft das Bundesamt für Energie BFE. Die dazu notwendigen verwaltungsinternen Arbeiten, insbesondere die Erarbeitung oder Revision von Ausführungsverordnungen, wird das Energiedepartement bereits während der Referendumsfrist in Angriff nehmen.

Und die Atominitiative?

Keinen Einfluss auf obigen Fahrplan habe der Volksentscheid über die grüne Atomausstiegs-Initiative, erklären BFE-Mitarbeiter. Denn eine Kopplung dieser Initiative mit der Vorlage zur Energiestrategie hat das Parlament schon früher abgelehnt. Die Ausstiegsinitiative verlangt, dass die Laufzeit aller Schweizer Atomkraftwerke auf maximal 45 Jahre begrenzt wird; die Abstimmung darüber findet am 27. November, also in zwei Monaten statt. Falls das Volk der Initiative zustimmt, kann sie direkt umgesetzt werden und die Energiewende beschleunigen. Denn die jetzt beschlossene Vorlage zur Energiestrategie sieht keine Laufzeit-Begrenzung für alte Atomkraftwerke vor.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

Zum Infosperber-Dossier:

SolaranlageBauernhof-1

Energiepolitik ohne neue Atomkraftwerke

Erstes, zweites und drittes Gebot: Der Stromverbrauch darf nicht weiter zunehmen.

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Eine Meinung zu

  • am 3.10.2016 um 18:57 Uhr
    Permalink

    Es ist grundsätzlich falsch, wenn HP. Guggenbühl behauptet: Mit dem Verbot von Atomkraftwerken «kann die Schweiz gleichzeitig ihren CO2-Ausstoss reduzieren, den Klimawandel bremsen».
    Die Substitution des CO2-freien Atomstroms findet – im besten Fall! – noch 35 Jahre durch (importierten) Strom aus Gas- und Kohlekraftwerken statt. Letztere sind nicht nur Dreck- sondern auch CO2-Schleudern par excellence. Es gibt valable Gründe, die Atomkraftwerke abzuschalten, die CO2-Reduktion aber ist keiner.
    Zudem: Der Effekt einer Abschaltung schweizerischer Atomkraftwerke für das Weltklima wäre überdies lächerlich und ziemlich wirkungslos angesichts der Tatsache, dass zur Zeit weltweit in 31 Ländern über 150 Atomkraftwerke im Bau oder geplant sind. Allein in der VR China gehen in den nächsten 8 bis 10 Jahren 42 neue Atomkraftwerke ans Netz.

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