Just Deutschland unterstützt die ethnische Säuberung in Gaza
Völkerrechtler sind sich nicht einig, ob sich Israel einer «ethnischen Säuberung» schuldig macht oder sogar im Begriff ist, einen «Völkermord» zu verüben. Einig sind sie sich, dass Israel mit seiner unverhältnismässigen Zerstörungswut das humanitäre Völkerrecht* in krasser Weise verletzt.
Doch ausgerechnet Deutschland, das sich nach dem Zweiten Weltkrieg auf «nie wieder» eingeschworen hatte, hilft der rechtskonservativen und teilweise fundamentalistischen Regierung unter Präsident Benjamin Netanyahu, im Gazastreifen auf brutalste und menschenverachtende Weise vorzugehen und im Westjordanland die Palästinenser zu entrechten.
Die Zahlen: Seit dem brutalen Terrorüberfall der Hamas am 7. Oktober 2023 lieferten die USA und Deutschland mit Abstand am meisten Waffen an Israel. Deutschland verkaufte rund 30 Prozent der von Israel importierten schweren Waffen (der Rest kam vor allem von den USA). Darunter Komponenten für Schiffe wie die Sa’ar 6-Korvetten, ein U-Boot, Luftverteidigungssysteme und Komponenten gepanzerter Fahrzeuge, sowie Munition und Elektronik. Die deutschen Waffenexporte nach Israel nahmen nach Kriegsbeginn 2023 zeitweise um das Zehnfache gegenüber dem Vorjahr zu und erreichten 2023 ungefähr 353 Millionen Euro.
Damit gehört die deutsche Waffenindustrie zu den grössten Profiteuren des israelischen Rachefeldzugs gegen die Palästinenser.
Ende Mai 2025 hatte Bundesaussenminister Johann Wadephul erklärt: «Als Land, das die Sicherheit und Existenz Israels als Grundprinzip versteht, ist Deutschland stets verpflichtet, Israel zu unterstützen.»
Anders Italien, Spanien, die Niederlande, Belgien und Kanada: Diese Länder haben ihre viel bescheideneren Waffenlieferungen an Israel seit Kriegsbeginn nicht erhöht, sondern reduziert.
Der Internationale Gerichtshof IGH befand bereits im Januar 2024, die humanitäre Situation in Gaza sei katastrophal. Er forderte Israel auf, für die palästinensische Zivilbevölkerung Schutzvorkehrungen zu treffen sowie Massnahmen zu ergreifen, um die Hungerkrise zu überwinden und Epidemien zu verhindern. Der IGH wies darauf hin, dass die Kriegsführung der israelischen Armee teilweise gegen die Genozid-Konvention verstosse.
Im Gegensatz zu den USA und Israel ist Deutschland Mitglied des IGH.
*Verletzungen des humanitären Völkerrechts in Gaza
Indiskriminierte Angriffe
Zahlreiche Luft- und Artillerieangriffe galten ganzen Stadtvierteln oder Flüchtlingslagern, womit zivile Opfer in Kauf genommen oder sogar beabsichtigt wurden.
Zerstörung von ziviler Infrastruktur
Der systematische Beschuss von Wohnungen, Schulen, Spitälern, Wasseraufbereitungsanlagen und Elektrizitätswerken ist durch das Kriegsrecht streng verboten, sofern diese Anlagen nicht unmittelbar als militärische Operationsbasen genutzt werden.
Kollektivstrafen und Belagerung
Die nahezu vollständige Blockade Gazas, das gezielte Verhungernlassen der Zivilbevölkerung durch das Einschränken von Nahrungsmitteln, Wasser und Strom sowie die gezielte Verhinderung humanitärer Hilfe sind nach Art. 33 der IV. Genfer Konvention und auch nach der Haager Landkriegsordnung explizit untersagt und gelten als Kriegsverbrechen.
Forcierte Vertreibung
Hunderttausende Zivilisten wurden mehrfach zur Flucht gedrängt und immer wieder aus vermeintlichen «Schutzzonen» vertrieben. Die Uno spricht von «forcible transfer» – ein Tatbestand, der als Verbrechen gegen die Menschlichkeit qualifiziert werden kann.
Gezielte Tötung von Zivilisten und humanitären Helfern
Es gibt dokumentierte Angriffe auf UN-Konvois, Journalisten, Rettungskräfte und Mitarbeiter internationaler Hilfsorganisationen, die nach Völkerrecht besonderen Schutz geniessen.
Einsatz verbotener Waffen
In einigen Fällen wurde der Einsatz von weissem Phosphor und anderen verbotenen Mitteln dokumentiert.
Behinderung der Justiz und Beweisvernichtung
Die gezielte Zerstörung von Beweismitteln kann ein zusätzlicher Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtungen sein.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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