Nein_Selbstbestimmungsinitiative

Viele dieser Abkommen gingen am Parlament vorbei und schliessen sogar Gerichte aus © zvg

SVP: Fremde Urteile ja, wenn es um Wirtschaftsinteressen geht

Urs P. Gasche /  WTO und Investitions-Abkommen verbieten sogar das Anrufen von Schweizer Gerichten. Warum SVP-Exponenten damit gut leben können.

Die SVP will angeblich keine fremden Richter und schon gar keine fremden Gerichte. Sie hat jedoch kein Problem damit, wenn Schweizer Gerichte vollständig ausgebootet werden.
Das ist bei vielen internationalen Handels- und sogenannten Investitionsschutzverträgen der Fall.
Falls solche internationalen Verträge neue, strengere Umweltschutz-, Gesundheitsschutz oder Arbeitnehmerschutzbestimmungen verbieten, können Konsumentenorganisationen, Gewerkschaften oder KMU-Verbände keine Schweizer Gerichte anrufen. Das «Volk» hat nichts zu sagen. Anders die Konzerne: Sobald neue nationale Bestimmungen ihre Investitionen oder den Handel mit ihren Gütern behindern, können sich diese an eine Schiedsstelle wenden und die nationalen neuen Normen anfechten.
Die Schiedsstellen funktionieren nicht etwa wie öffentliche Gerichte. Die Schiedsrichter sind weder von einem Parlament noch vom Volk gewählt. Und die Verhandlungen zum Beispiel des «Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten» ICSID in Washington oder der «UN-Kommission für internationales Handelsrecht» UNCITRAL oder des Streitbeilegungsorgans («Dispute Settlement Body» DSB) der WTO in Genf finden hinter verschlossenen Türen statt. Meistens bleiben auch die Begründungen eines Entscheids unter Verschluss.

Thomas Matter: «Relevante Frage»

Infosperber hat einzelne Exponenten der SVP angefragt, warum sie keine Mühe damit haben, wenn nicht einmal Gerichte, sondern undurchsichtige Schlichtungsstellen Entscheide fällen, die für das Schweizer Volk bindend sind.
SVP-Nationalrat Thomas Matter meinte, es sei «durchaus eine relevante Frage, weshalb wir internationale Handelsverträge und die WTO mit Streitschlichtungsinstanzen akzeptieren».
Seine Begründung: Das System der Streitbeilegung der WTO beruhe «auf gegenseitigen Interessen fast aller Länder, die exportieren». Die WTO-Streitschlichtung sei «unparteiisch» und «sorgt auch in unserem Interesse für eine gewisse Ordnung im Aussenhandel». Anders der Europäische Gerichtshof: Dieser lege das EU-Recht aus und gewährleiste, dass das EU-Recht in allen Ländern gleich angewandt wird. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR wiederum greife «intensiv in die Rechtsordnung der einzelnen Länder» ein: «Man will uns verbieten, kriminelle Ausländer auszuschaffen und uns unsere Steuersätze vorzuschreiben, … kassenfinanzierte Geschlechtsumwandlungen zu finanzieren usw.».
SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt antwortet an der gestellten Frage vorbei und meint kurz: «Ich habe nichts gegen fremde Richter. Ich habe etwas gegen Richter an unseren Gerichten, … die Entscheide ausländischer Richter über unsere Verfassung heben.»
SVP-Nationalrat Roger Köppel stellt sich nicht gegen paritätisch besetzte Schiedsgerichte, die diesen Namen wirklich verdienen». Aber «Volk und Stände müssen oberste Verfassungsgeber bleiben». Und schliesslich: «In der Schweiz sollen nicht auswärtige Instanzen oder Bundesrichter mit Hinweis auf auswärtige Instanzen bestimmen, sondern die Bürgerinnen und Bürger in der direkten Demokratie.»

SVP-Nationalrat Thomas Aeschi will, dass «die Bundesverfassung die oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft bleibt». Er gehe nicht davon aus, «dass die Schweiz in der Vergangenheit verfassungswidrige internationale Handelsverträge abgeschlossen hat».
Die ebenfalls angefragten SVP-Nationalräte Adrian Amstutz, Gregor Rutz sowie Nationalrätin Natalie Rickli haben nicht geantwortet.
Was diese SVP-Exponenten nicht erwähnen
Etliche Handelsverträge der Schweiz mit andern Staaten wurden am Volk vorbei vereinbart. Parlamentarier auch der SVP haben die Möglichkeit eines fakultativen Referendums wiederholt abgelehnt. Vor vier Jahren war es zum Beispiel das umstrittene Freihandelsabkommen mit China.
Die NZZ berichtete am 22. Juni 2016:
«Laut Bundesverfassung unterstehen seit 2003 unter anderem diejenigen Staatsverträge dem fakultativen Referendum, die «wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert».
Aber welche Bestimmungen sind wichtig? Bei gewissen Verträgen nahm der Bundesrat rasch eine auffallend restriktive Haltung ein: So beantragte er wenige Monate nach der Abstimmung, ein anstehendes Doppelbesteuerungsabkommen mit Israel nicht dem Referendum zu unterstellen, wie aus einem Bericht des Bundesamts für Justiz hervorgeht. Der Vertrag entspreche der bisherigen Steuerabkommenspolitik, lautete damals die Begründung.
Wenig später wollte der Bundesrat auch bei einem Freihandelsabkommen mit Chile nichts von einem Referendum wissen, da dieses nicht über die in früheren Staatsverträgen vereinbarten Verpflichtungen hinausgehe. Der Begriff des «Standardabkommens» war geboren – Abkommen also, die jeweils vergleichbar mit einer Vielzahl von Staaten abgeschlossen werden und bei denen sich deshalb das Referendum erübrige, sofern keine bisher ungekannten wichtigen Bestimmungen enthalten seien. Neben Freihandels- und Doppelbesteuerungsabkommen gehören auch Sozialversicherungs- und Investitionsschutzabkommen in diese Kategorie.
Das Parlament, auch die SVP, ist den Anträgen des Bundesrats, ein fakultatives Referendum und damit das Volk auszuschliessen, fast immer gefolgt.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

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5 Meinungen

  • am 20.10.2018 um 10:43 Uhr
    Permalink

    Selbstreflektion tut auch der SVP gut @Gasche. Es zeigt: Wenn es hart auf hart kommt, ist sich immer jeder selbst am nächsten. Nach diesem Artikel steht für mich aber immer noch die Frage im Raum, wen oder was wir mit einem Nein stärken und wen schwächen?

    Was Sie hier beschreiben verdeutlicht dass nicht nur der „liberale und linke Flügel“ sondern auch die SVP von der Angst zu kurz zu kommen, geleitet wird. Aus dieser Angst heraus befolgen und stellen ja die meisten Menschen das Recht des Stärkeren über sich. Es ist immer ein Kampf zwischen David und Goliath. Sicherheit ist aber etwas, das man nur sich selbst geben kann.

    Die meisten Gesetze und internationalen Verträge werden ohne Volk vereinbart. War das nicht schon immer so? Wollen wir diesen Umstand oder Misstand ändern? Wenn ja, wie? Wollen wir über internationale Verträge direkt demokratisch befinden können d.h. sie dem Referendum unterstellen können oder nicht? Wenn es nicht die Selbstbestimmungsinitiative ist, die uns das ermöglicht, was dann?!

  • am 20.10.2018 um 21:22 Uhr
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    Einigen Leuten von der SVP ist wohl die Verfassung heilig, der Geldbeutel aber noch etwas heiliger 😉

    Ich frage mich allerdings, was in einem wirklichen Konfliktfall passieren würde. Nur weil in einem Vertrag steht, es könne kein ordentliches Gericht angerufen werden, heisst das nicht, dass ein Streit unter gewissen Umständen nicht trotzdem vor Gericht landen würde.

    Sportverbände haben zum Beispiel auch ihre eigenen Regelwerke und Schiedsgerichte. Wenn aber auf dem Spielfeld jemand totgeschlagen wird, dann ermittelt der Staatsanwalt, und die Regelwerke des Verbandes sind nur noch Makulatur.

    Die Initiative wurde von National- und Ständerat behandelt. Wurden Fragen wie diese überhaupt angeschnitten? Nach aussen ist jedenfalls fast gar keine sachliche Auseinandersetzung gedrungen.
    Ein Dank an Infosperber für den Artikel. Es würde mich interessieren, wie erfahrene Staatsrechtler die Situation einschätzen.

  • am 21.10.2018 um 09:36 Uhr
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    @Heierli. Die internationalen Handelsverträge, welche für Streitigkeiten, die den Vertrag betreffen, Schiedsgerichte vorsehen, schliessen das Anrufen von ordentlichen Gerichten aus. Bei UEFA und FIFA kann es anders sein, da kenne ich mich nicht aus.

  • am 22.10.2018 um 16:31 Uhr
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    @Gasche: Es gibt Handelsverträge, die das Anrufen von ordentlichen Gerichten ausschliessen. Das ist unbestritten.
    Die Frage ist jedoch, ob sich ordentliche Gerichte auch im äussersten Falle, wenn ein Urteil eines Schiedsgerichtes klar verfassungswidrig wäre, daran halten würden. Und die Frage ist natürlich auch, ob die Selbstbestimmungsinitiative in dieser Sache einen Unterschied ausmachen würde.
    Staaten sind nicht gezwungen, sich bis in alle Ewigkeit an internationale Verträge zu halten. Sie können Verträge neu verhandeln. Sie können Entscheiden eines Schiedsgerichtes die Umsetzung verweigern. Sie müssen dann einfach mit den Konsequenzen, das heisst mit der Reaktion der Gegenseite, umgehen können.

  • am 22.10.2018 um 21:37 Uhr
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    Danke für diesen guten Artikel der die Disskusion um «fremde Urteile» von einer anderen Seite beleuchtet. Wiedermal gute Arbeit Herr @Gasche!
    Bleiben Sie dran..

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