Kommentar

Mit dem Scharfrichterbeil gegen die direkte Demokratie

Niklaus Ramseyer ©

Niklaus Ramseyer /  Beim Rahmenabkommen geht es nicht nur um «drei offene Punkte». Es geht zentral um die «Guillotineklausel» und unsere Souveränität.

Jetzt verlangt auch die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S), der Bundesrat solle beim Entwurf zum EU-Rahmenabkommen (InstA) «die drei noch offenen Fragen (Unionsbürgerrichtlinie, staatliche Beihilfen und flankierende Massnahmen/Lohnschutz)» in absehbarer Zeit mit Brüssel «klären, respektive präzisieren». Die Landesregierung will sich diese Woche wieder über das heikle Dossier beugen.

Die alte und die neue Guillotineklausel

Inzwischen stehen allerdings nicht mehr nur die «drei offenen Fragen» zur Debatte. Als «toxisch» (giftig, wie CVP-Präsident Gerhard Pfister es ausdrückt) für das Schweizer Rechtssystem und die direkte Demokratie werden teils auch weitere Elemente des geplanten Rahmenvertrags kritisiert: So etwa die automatische «dynamische» Übernahme des EU-Rechts in den «umrahmten» Verträgen. Aber auch der EU-Gerichtshof (EuGH) als letzte Instanz bei Streitigkeiten. Und vor allem die sogenannte «Guillotineklausel».

Diese Klausel steht folgendermassen in Artikl 22/2 unter dem Titel «Inkrafttreten und Kündigung» des InstA-Entwurfs: «Die Europäische Union oder die Schweiz kann dieses Abkommen durch Notifikation gegenüber der anderen Vertragspartei kündigen.» Aber: «Dieses Abkommen und die Abkommen, die sich auf dieses Abkommen beziehen, treten sechs Monate nach Erhalt dieser Notifikation ausser Kraft.» Das ist darum fatal, weil gemäss seinem Artikel 2 das Rahmenabkommen über alle fünf bestehenden Marktabkommen hinaus (Personenfreizügigkeit, Luftverkehr, Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse, Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Anerkennung von Konformitätsbewertungen) auch auf die «künftigen Marktzugangsabkommen zwischen den Vertragsparteien anwendbar» sein, sich also «darauf beziehen» soll. Und diese so automatisch auch unter der Guillotine stehen werden.

Diese neue in die Zukunft hinaus ragende «Super-Guillotine», wie sie inzwischen von Kritikern genannt wird, entspricht der ursprünglichen «Knebel-Klausel», welche die Bundesräte Pascal Couchepin (FDP) und Joseph Deiss (CVP) zusammen mit den Bilateralen Verträgen I schon am 21. Juni 1999 unterschrieben haben. Sie ist in allen sieben Abkommen so formuliert: «(4) Die in Absatz 1 aufgeführten sieben Abkommen treten sechs Monate nach Erhalt der Notifikation über die Nichtverlängerung gemäss Absatz 2 oder über die Kündigung gemäss Absatz 3 ausser Kraft.»

All or nothing – «Vögeli friss oder stirb»

Das schien den verantwortlichen Bundesräten damals unproblematisch, weil sie ohnehin den baldigen EU-Beitritt der Schweiz erwarteten – oder erhofften. Inzwischen ist dieser jedoch bei nicht einmal mehr zehn Prozent Zustimmung in der Schweizer Stimmbevölkerung definitiv zur Illusion geworden. Die «hässliche Guillotineklausel» jedoch, welche die NZZ jetzt gerade wieder als «mörderischen Vorbehalt» (16. Sept. 2020) bezeichnet hat, ist geblieben. Sie verhindert seither wirksam jegliche nüchtern-sachliche Diskussion über einzelne Verträge der Schweiz mit der EU. Statt die Frage zu diskutieren, ob etwa der Vertrag über den freien Personenverkehr oder jener über den Verkehr (Schwerverkehrsabgabe) neu verhandelt und angepasst werden solle, stehen immer gleich sämtliche sieben Abkommen zur Disposition.

Das zeigte sich auch wieder vor der Abstimmung über die Begrenzungs- oder Kündigungs-Initiative der SVP: Bei der letzten Umfrage vom 15. September nannten (gemäss swissinfo) «die meisten der befragten InitiativgegnerInnen den drohenden Wegfall aller Bilateralen I aufgrund der Guillotineklausel als Hauptmotiv, die Vorlage abzulehnen». Der Bundesrat – allen voran die federführende Schweizer Justizministerin Karin Keller-Sutter (FDP) – hatte die Alles-oder-nichts-Klausel ihrerseits im Abstimmungskampf als wichtiges Argument benutzt. Hierzulande nennt man das: «Vögeli friss, oder stirb!»

Grundsätzlich «Wahrung der direkten Demokratie»

Was die freisinnige Bundesrätin handkehrum nicht daran hinderte, die Schweizer Unterschriften unter die fatale Guillotineklausel von 1999 auch zu bedauern. Doch im Entwurf zum Rahmenabkommen steht diese «Guillotine» nun gleich wieder drin. Und noch auf alle künftigen Verträge «erweitert». Sie macht folgende Deklaration in der Einleitung des Rahmenabkommens auf Seite 2 zum Lippenbekenntnis: Die Vertragsparteien seien «entschlossen», besonders in Bezug auf die Schweiz «Grundsätze der direkten Demokratie und des Föderalismus» zu «wahren».

Grundsätze schon. Im Detail jedoch kommen die direktdemokratischen Rechte des Volkes, die in unserem Land gelten, dann nur noch als Pflichten der Regierung vor – als «verfassungsrechtliche Verpflichtungen». Konkret: «Erfordert die Änderung des betroffenen Abkommens die Erfüllung verfassungsrechtlicher Verpflichtungen» (Art. 14. 3), so verfüge die Schweiz dafür über «eine Frist von höchstens zwei Jahren, wobei sich diese Frist im Falle eines Referendums um ein Jahr verlängert». Formal werden wir also über die «dynamische Übernahme» von EU-Recht abstimmen können. Faktisch aber nur zustimmen und absegnen. Weil sonst die «erweiterte Guillotine» gleich das gesamte Vertragswerk köpft. Die EU mag dabei zudem nicht einmal auf den Volksentscheid warten: Bis zur «Erfüllung ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtungen durch die Schweiz wenden die Vertragspartner die Änderungen vorläufig an», steht in Absatz 2, desselben Artikels.

Mit Guillotineklausel gegen Initiative der Grünen

«Vorläufige Anwendung» der Gesetze (wenn die Schweiz nicht begründet eine Ausnahme geltend macht) noch vor der Volksabstimmung: Da wird dem Einspruch des Schweizer Souveräns also schon mal die aufschiebende Wirkung entzogen. Diese Anomalie zeigt, wie wenig Brüssel von direkter Demokratie versteht und hält.

Und das nächste Opfer des völkerrechtlichen EU-Fallbeils steht schon vor dem Schafott: Diesmal ist die «Initiative gegen Massentierhaltung» der Grünen bedroht. Diese ist eingereicht. Sie will die industrielle Tierproduktion in der Schweiz entscheidend einschränken – und den Tierschutz massiv verbessern. Weil die neuen Regeln aber auch für importierte Tierprodukte gelten sollen, sieht der Bundesrat damit das Agrarabkommen mit der EU bedroht. Und wegen der Guillotine auch gleich alle Bilateralen I. Das Badener Tagblatt berichtete darüber (29. Aug. 2020) unter dem Titel: «Grüner Angriff auf die Bilateralen.»

So bedroht die EU-Guillotine zusehends die direktdemokratischen Rechte in der Schweiz. Das sorgt für Ärger. Wie auch der Artikel 4 «Grundsätze der einheitlichen Auslegung» im InstA-Entwurf bei Schweizer PolitikerInnen, JuristInnen und Diplomaten zusehends Kritik erntet: Diese Auslegung erfolge nämlich «gemäss» (…) der Rechtssprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union». Mehr noch: Für das ausführlich im Entwurf dargestellte paritätische «Schiedsgericht» mit je zwei Vertretern der EU und der Schweiz unter einem neutralen Präsidenten gilt gemäss Artikel 10. 3 in vielen Fällen ebenfalls: «Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union ist für das Schiedsgericht verbindlich.» Kritiker des geplanten Abkommens argumentieren, das wäre etwa so, wie wenn ein Fussballteam den Schiedsrichter gleich selber im Mannschaftsbus zum Spiel mitbringen würde – oder jedenfalls den Video-Assistenten.

«Ergänzungen» und «Erklärungen» reichen nicht

Damit ist nun über die vom Ständerat erneut bemühten «drei noch offenen Fragen» hinaus so viel grundsätzlich «Toxisches» und Problematisches zusammengekommen, dass «Ergänzungen» und «Erklärungen» zum InstA-Entwurf kaum mehr ausreichen. Es brauche «neue Verhandlungen» fordert darum der Gewerkschaftsbund. CVP-Chef Pfister nennt die «Souveränität» der Schweiz als «grundlegendes Problem» im Entwurf. Und selbst die SP fordert Nachverhandlungen. Noch-SP-Chef Christian Levrat betonte der NZZ gegenüber, ein Scheitern des vorliegenden Vertrags wäre «kein Drama» und sicher «nicht das Ende der Welt». Ohnehin sei in unserem Land «die EU-Euphorie verflogen» – sogar auch in seiner eigenen, bisher EU-freundlichen SPS.

– – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – 

Siehe dazu auch

«Schweiz – EU: Das Versteckspiel läuft ab» (von Markus Mugglin auf Infosperber)

**********************************************
Infosperber-DOSSIER

**********************************************


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine.

Zum Infosperber-Dossier:

EU_Schweiz

Die EU und die Schweiz

Europa ist für die Schweiz lebenswichtig. Welchen Grad an Unabhängigkeit kann die Schweiz bewahren?

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden


Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.

13 Meinungen

  • am 14.10.2020 um 12:26 Uhr
    Permalink

    Das einzige, was an diesem Rahmen-Diktat interessiert, ist die Möglichkeit einer Volks-Abstimmung bevor es in Kraft tritt. Nein, danke! Der EWR von 1992 lässt grüssen! Das vorgeschlagene Rahmen-Diktat ist eine Kopie der Zumutung von damals!

  • am 14.10.2020 um 13:58 Uhr
    Permalink

    Die EU ist stark problembelastet, zu glauben, die Schweiz könne durch Mitsprache ihre Anliegen einbringen und durchsetzen, ist nicht blauäugig, sondern illusorisch. Das Institutionelle Rahmenabkommen räumt der Schweiz gewisse rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten ein, sozusagen als Rudiment der aktuellen Restsouveränität, die wir noch haben. (Siehe z. B. Personenfreizügigkeit oder EU-Waffenrecht.) Das Problem ist, dass die im Rahmenabkommen eingeräumte, minimale Souveränität als abschliessende Aufzählung zu lesen sein wird, so wird die EU-Justiz entscheiden. Also alles, was nicht explizite als Rudiment der Souveränität im Rahmenabkommen aufgeführt ist, wird nach Unterschrift dieses unsäglichen Vertragswerkes nicht mehr möglich sein. Die Schweiz begibt sich dadurch noch viel tiefer in Geiselhaft der EU, jener EU, die natürlich gern unsere Steuergelder umverteilen würde und ihre Sozialfälle in unser Sozialsystem abschieben würde. Das Insitutionelle Rahmenabkommen wird die Schweiz die Souveränität, den Wohlstand und das letzte Bisschen Lebensqualität kosten. Bereits die Annahme der Personenfreizügigkeit für den Zugang zum Schengen Informationssystem war nichts anderes, als das Verschenken der Kontrolle über die Zuwanderung gegen ein Butterbrot. Wäre die Schweiz zur Insel der organisierten Kriminalität geworden, unter welcher die EU zu leiden hat, wäre uns dieser Fahndungsdatenbankzugang bedingungslos gewährt worden. Ein Vollbeitritt zur EU wäre klüger, als das Inst. Rahmenabk.

  • am 14.10.2020 um 14:31 Uhr
    Permalink

    Ausgezeichneter Artikel!
    Dazu wäre noch anzufügen, dass mit der Annahme des Rahmenabkommens die Schweiz sich verpflichten würde, das Freihandelsabkommen zu „modernisieren“. Im „EU-Speak“ heisst „modernisieren“, dass das Freihandelsabkommen, das 95% unserer Exporte in die EU abdeckt, auch der neuen Super-Guillotine Klausel und dem EuGH statt dem neutralen WTO Schlichtungsverfahren unterstellt würde.

  • ToniKoller
    am 14.10.2020 um 15:33 Uhr
    Permalink

    Nun ja, Niklaus Ramseyers Einschätzung der «Guillotine"-Klausel erscheint doch etwas gar apodiktisch: Um die Kündigung ganzer Verträge wird es in der politischen Realität kaum je gehen (ein Adieu zum Personenfreizügigkeits-Vertrag ist ja gerade wieder mal vom Tisch). Und auch künftige Verträge, die von der «Guillotine» betroffen wären, müssen ja erst mal überhaupt abgeschlossen werden. Bis sie allenfalls wieder gekündigt würden, wird noch jahrzehntelang viel Wasser den Rhein hinunterfliessen.
    Wahrscheinlicher ist es hingegen, dass die Schweiz die Übernahme einzelner EU-Rechtssätze verweigern wird (z.B. infolge eines Referendums). In diesem Fall gilt – wie im Fussball -: Für ein Foul gibts eine Strafe, dann geht das Spiel unbehelligt weiter – die direktdemokratischen Rechte der Schweiz bleiben gewahrt. Eine solche Strafe seitens der EU heisst gemäss Rahmenabkommen «Ausgleichsmassnahme». Diese darf nicht willkürlich ausfallen (wie heute etwa mit der verweigerten Börsenäquivalenz), sondern die Massnahme muss «verhältnismässig» sein. Und über diese Verhältnismässigkeit entscheidet nicht etwa der EU-Gerichtshof, denn dieser Rahmenvertrags-Passus ist kein EU-Recht. Über die Verhältnismässigkeit der «Strafe» wacht vielmehr das Schiedsgericht, an dem die Schweiz paritätisch beteiligt ist.
    Kurz: Wer hier den Untergang der schweizerischen Direktdemokratie und der Souveränität herbeiredet, missachtet gleich selber das Gebot der Verhältnismässigkeit.

  • am 14.10.2020 um 16:11 Uhr
    Permalink

    Schöne Auslegeordnung, nur: Wer sind wir denn? Rosinenpicker oder bereit, auf Augenhöhe den Rahmenvertrag zu unterschreiben? Nur profitieren geht nicht.

    Der BR soll einen Vertrag aushandeln, aufhören auf Zeit zu spielen, aufhören Chefbeamte en mass zu verheizen. Alle politischen Kräfte haben ihre Meinung, manchmal fundierter oft wenig fundiert eingebracht. Die SVP wird immer dagegen sein, sie hat nie Lösungen.

    Deshalb BR Verantwortung übernehmen, verhandeln, abstimmen lassen Und ja, wenn das Volk den Rahmenvertrag ablehnt, sind die Konsequenzen zu tragen.

  • am 14.10.2020 um 18:15 Uhr
    Permalink

    Einverstanden! Die Aufteilung der Verträge in unabhängige Bestandteile wird oft – gerade auch von der EU – fälschlicherweise als «Rosinenpicken» bezeichnet. Dabei ist es in Tat und Wahrheit so, dass gewisse Vertragsbestandteile (aber eben nur einige) sowohl für die EU wie auch für die Schweiz (und somit nicht nur für die Schweiz allein!) sehr vorteilhaft wären, so z.B. die Personenfreizügigkeit, der wissenschaftliche Austausch und die flankierenden Massnahmen sowie Mindestlöhne – flankierende Massnahmen und Mindestlöhne natürlich für die arbeitende Bevölkerung sowohl der EU wie auch der Schweiz.

  • am 14.10.2020 um 19:21 Uhr
    Permalink

    Ich bin immer sehr froh und glücklich, wenn sich jemand für unsere Souveränität einsetzt. Denn die ist sehr wichtig. Und darum kann man sie wunderbar als Riesenklatsche nehmen und damit alles totschlagen.

    Und das dann nach Belieben. Beispiele: Die Souveränität ist beschädigt, wenn die USA der Credit Suisse befehlen, mit welchen Personen, die sich legal in der Schweiz aufhalten, die Bank keine Geschäfte machen darf (Vekselberg). Oder wenn sie befehlen, dass Vekselberg keine Beteiligung halten darf an einer schweizerischen Gesellschaft. Oder wenn die USA einem schweizerischen Unternehmen befehlen, es dürfe die Verträge im Zusammenhang mit Nord Stream 2 nicht mehr einhalten. Es gibt viele weitere Fälle.

    Diese brutalen Angriffe auf unsere Souveränität stehen in keinem Verhältnis zu den hypothetischen Belastungen, die es geben könnte, wenn ein EU-Gericht sagt, wie EU-Recht auszulegen ist. In der Republik hat es dazu ein sehr gutes Interview mit Jakob Kellenberger. Der Titel: «Vernunft ist heute unpopulär».

    Aber man kann ja empfindlich sein und sagen nein, Jakob Kellenberger, Sie nehmen unsere Souveränität auf eine viel zu leichte Schulter. Für mich ist sie unglaublich wichtig. Kann man, die Leute sind unterschiedlich, und das ist zu respektieren. Aber was überhaupt nicht zu respektieren ist, das ist diese hier mit der Goldwaage gemessene Belastung unserer Souveränität bei gleichzeitiger Ignoranz der massivsten Angriffe.

  • am 15.10.2020 um 10:23 Uhr
    Permalink

    Meiner Meinung nach müsste bei beiden Herren Couchepin und Deiss das Ruhegehalt sofort abgesetzt werden. Ein einfacher Büetzer wird bei einer kleinsten Fehlleistung massiv anders geahndet als bei diesen studierten sogenannten Volksvertretern. Die Suppe kann und muss nun ausgelöffelt werden und ich sehe immer mehr eine Vereinnahmung unseres Landes in die EU, obwohl dieses Konstrukt doch immer wieder als falsch bezeichnet wird, was ja prinzipiell von der Wirtschaft und den linken Parteien sehr munitiös und hinterlistig eingefädelt wird. Erst kürzlich muss ich den Titel eines Zeitungsartikel lesen indem in fetten Buchstaben leuchtet «38% der Bewohner mit ausländischen Wurzeln». Ich möchte nicht wissen was in den nächsten 10 Jahren alles zur Realität wird, man muss ja nur nach Bern schauen und so nebenbei aufnehmen was für Denkensweisen dort bereits schon herrschen.

  • am 16.10.2020 um 04:29 Uhr
    Permalink

    @Toni Koller: Wenn Sie direkt-demokratische Entscheidungen als Foul bezeichnen, ist klar, dass Sie autoritäre Regimes bevorzugen. Da sind Sie bei der EU an der richtigen Adresse. Deutschland und Franrkreich entscheiden und der Rest muss folgen. So etwas Ähnliches hatten wir doch schon vor 80 Jahren. Das gefällt Ihnen offensichtlich.

  • am 16.10.2020 um 06:02 Uhr
    Permalink

    @Ochsenbein: Jakob Kellenberger ist derjenige, der uns die Guillotine-Klausel eingebrockt hat. Und Sie nennen das Souveränität…

  • am 16.10.2020 um 11:12 Uhr
    Permalink

    Für mich ist klar, die EU wird in nächster wackeln und zwar heftig. Dieses viel zu grosse Gebilde, von Bürokratie gegängelt wird zusammenfallen und die verbleibenden Staaten müssen dann von uns lernen, wie ein Staatenbund ohne Direktion und am besten gleich mit direkte Demokratie funktioniert. In Deutschland sind sowieso Bestrebungen in diese Richtung vorhanden. Also wir brauchen in keinem Punkt nachzugeben, weil die EU und Brüssel bald Geschichte sein werden.

  • am 19.10.2020 um 14:09 Uhr
    Permalink

    Ich verstehe gar nicht, was mit der «Direkten demokratie» anders wäre, als in einer Repräsentativen.
    Mit einem «Parlamentarischen Gegenvorschlag», wenn es den Lobbyisten nicht passt, was «der Souverän"(das Volk) will, hebelt man diese ja onehin schon aus. Aushandeln werden es unsere «Gewählten Repräsentanten» ja auch parteiisch. Referenden und Initiativen werden nach der Kosten/Nutzen-begutachtung Angenommen oder Abgelehnt. Das Wirtschaftsheiligtum soll ja nicht leiden, sondern weiterhin Gold Myrrhe und Weihrauch kriegen.Wer zahlt Befiehlt? in welchem Land leben Sie denn? Der Dienstleister «Bund» und seine Bank bestimmen nicht nur den Preis, sondern auch die Nachfrage, welche man (durch Ausländische Verlagsfirmen) auch munter unter dem Souverän verbreitet.Was die breite Masse erfährt, ist zu 80% durch Werbung finanziert. Die eu hat genauso eine direkte/freie Demokratie wie die Schweiz, wo Meinungsmache für ein paar Subventionierte Milliardäre gemacht wird, man höre und staune, von eben diesen subventionierten Milliardären.

  • am 21.10.2020 um 07:32 Uhr
    Permalink

    @Fontana, in der verkommenen Demokratie von heute, stimme ich Ihnen zu. Das ist aber das was wir ändern wollen – und da bietet die direkte Demokratie als Modell ein gutes Vorbild. Schon nur der Prozess des verantwortlich Fühlens, der in der Schweiz wachsen muss, weil auf Gemeindeebene noch direkt abgestimmt werden kann über Gemeinde-Anliegen, das gibt es in Deutschland nicht, weil der Repräsentant sich nur bis zur Wahl gut darstellen muss – und danach leider von der Korruption eingefangen wird, welche vom grösseren Geldfluss her kommt. Also die Einstellung zur Regional- Politik ist bei uns anders. Langsam kommt allerdings auch Unmut über die von Bern auf, wie der von Deutschland über die Repräsentanten in Berlin oder Brüssel, weil die grösseren Entscheidungen, sehr bürgerfern sind. Also nehmen Sie mal an das grosse Gebilde wird zerfallen und die Region muss vermehrt für sich sorgen, da ist unsere Schulung im direkt-demokratischen System überlegen. Aber eben, das ist die Theorie nichts desto trotz brauchen wir eine Idee, in welche Richtung es nach dem Crash geht. Dass von den Multimilliardeäten und Lobbyisten was Gutes angeboten wird, werden auch Sie nicht glauben Herr Fontana – oder sind Sie selber einer? – mit Vision?

Comments are closed.

Ihre Meinung

Lade Eingabefeld...