Kommentar

kontertext: Ein Fall von Dummheit des Gescheitseins

Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des AutorsMathias Knauer ist Musikwissenschafter, Publizist und Filmemacher. Er ist seit Jahren in der Kulturpolitik engagiert. Er ©

Mathias Knauer /  Dieser Tage treiben die Debatten um das Geldspielgesetz und den Datenschutz merkwürdige Begriffsverwirrungen hervor.

Jungparteitürken der bürgerlichen Szene haben sich mit illegalen Offshore-Spielbanken für ein Referendum zusammengetan und predigen ein «Wehret den Anfängen von Internet-Zensur» gegen das Geldspielgesetz. Aus diesem lösen sie ein Detail heraus: die technischen Zugangssperren, mit denen das vom Parlament beschlossene Gesetz (Art. 86 ff.) nicht nur Besuche illegaler Web-Spiele erschweren will, sondern vor allem auch den Abfluss von jährlich an die 250 Millionen Franken verhindern will, die heute an oft mafiöse ausländische Spielbanken verlorengehen und somit nicht – wie alle Schweizer Kasino-Abgaben – gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden können.
So wie zusehen zu müssen, wenn ein Delinquent auf öffentlichem Platze in Handschellen gefasst und abgeführt wird, so geht wohl jedem freiheitlich gesinnten Zeitgenossen das Wort Sperre per se etwas gegen den Strich. Doch genau besehen stellt die besagte Zugangssperre, die dem Internetbesucher ein arglos aufgerufenes, verbotenes Angebot durch einen Warnhinweis ersetzt, doch eher eine Schutzmassnahme gegen das Delinquieren dar und ist kein wirklicher Eingriff in des Surfers Freiheit.
Erst recht nicht kann von einem Menschenrechtsverstoss des Gesetzgebers die Rede sein, wie das mit klappriger Logik der bekannte Streiter Ludwig A. Minelli im März in einem Zeitschriftenbeitrag getan hat, der vom Infosperber weiterverbreitet worden ist, allerdings ohne den dortigen Kasten, der den Art. 10 Abs.1 der EMRK zitiert. Liest man nämlich diesen Absatz der Menschenrechtskonvention, so zeigt sich gleich, dass das Sperren illegaler Spielaktivitäten im Internet weder etwas mit dem Recht auf Meinungsäusserung noch mit dem Recht, «Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe zu empfangen» zu tun haben kann.
Wir wollen nicht unterstellen, dass Minelli mit seiner Aktion Kinderpornografen und Spammern eine Bresche schlagen will, welche beiden kriminelle Aktivitäten in Rechtsstaaten mit gutem Grund verfolgt werden – nämlich auch mit technischen Sperren, Filtern in Suchmaschinen pp.
Warum einem Juristen wie Minelli solches unterläuft, wäre daher zu fragen. Und erst recht, wie er dazu kommt, auch gleich noch das Recht der Kulturproduzenten, ihre Hervor¬bringungen gegens Abzocken durch Piraten im Internet zu schützen, als Verletzung der Informationsfreiheit hinzustellen. Weder kann das Geldspiel als Meinungsäusserung oder Information noch kann das Klauen eines Musikstücks oder eines Buches als Ausüben des Rechts auf freien Empfang von Information verstanden werden.
Man sieht, dass der Verfasser die Sache trotz leicht zugänglicher Information nicht wirklich studiert hat – wie viele andere, die sich in dieser Sache lautstark hervortun, namentlich auch im Umfeld von Organismen wie «Digitale Gesellschaft», die umgekehrt in Datenschutzdingen immer wieder erstaunlich taub und wenig griffig sind.

Merkwürdige Schattendebatten

Die wirklichen Gefahren der digitale Umwälzung tauchen in der öffentlichen Diskussion selten auf – wohl wegen der Komplexität der Sachverhalte und der zunehmenden Scheuklappen der «User», sich mit dem technischen Hintergrund ihres täglichen Umgangs mit informatischen Suchtmitteln, somit ihren Verstrickungen in die universelle Akkumulation und Manipulation ihrer Daten und mit dem damit einhergehenden Schrumpfen der politischen und demokratischen Gestaltungsmacht auseinanderzusetzen.
Dass in solchem Umfeld Reizbegriffe im Tagesgezänk nicht auf die Goldwaage gelegt werden, ist naheliegend. «Netzsperre» insinuiert, es werde dem Bürger der Zugang zum Netz gesperrt, während es hier ja nur um die gezielte Abschottung vor klar umrissenen illegalen Aktivitäten geht, die man, wie die Kinderpornografie, anders nicht ins Recht fassen kann.
Es wird hier mit höchster Spitzfindigkeit argumentiert von Leuten, die selber täglich flickschusternd in ihren E-Mail-Programmen eigene Spam-Filter einsetzen (und dabei auch das inkriminierte «Overblocking» betreiben), statt dass diese Aktivisten politisch gegen die Spammer, Profiteure und Datensammler des Internets mobilisieren würden. Das Blockieren von IP-Adressen, von denen aus kriminelle Aktivitäten erfolgen, birgt zwar kurzfristig die Misslichkeit, dass auch andere Angebote, die bei solchen Schmuddelprovidern beherbergt sind, blockiert werden; es fördert deswegen aber auch die Qualitätsprovider und die Selbstregulierung dieser Branche.

Scheu vor den wirklich grossen Fragen

Man kann zum Beispiel bei den Jungfreisinnigen keine Bestrebungen entdecken, dem Abfluss der Werbemittel von unseren Zeitungen und Medien zu den us-amerikanischen Konzernen mit Massnahmen der Kultur- und Steuerpolitik zu begegnen. Nichts liest man vom Bedürfnis, das Recht der Staaten zu erhalten und zu stärken, ihre Daten im Land unter Verschluss zu behalten – also den von der Lobby der US-Datenindustrie etwa im Rahmen der Freihandelsabkommen wie TiSA, TTIP usw. reklamierten «freien Fluss der Daten» demokratisch zu regulieren. Oder, ganz aktuell, die Cloud-Act zu bekämpfen, das vor einem Monat durch die Hintertür eingeführten Recht der US-Behörden, Datenhändler wie Facebook oder Google und Softwarekonzerne wie Microsoft zu zwingen, Daten von US-Bürgern auch in Ländern mit höherem Datenschutzethos herauszugeben.
Ein Politisieren, das blind ist für andere Zusammenhänge als krud wirtschaftliche – «Die Sperrung von ausländischen Internetseiten zum Schutz einheimischer Marktteilnehmer ist wirtschaftlich unvernünftig» meint diese Gruppe zum Geldspielgesetz –, mag heute modisch bei den Millionen ihre Smartphones streichelnden Kurzdenkern Anklang finden, taugt indessen nicht für eine nachhaltige Gestaltung unserer Zukunft.
Die Kampagne ist ein Beispiel für die Beschädigung der politischen Reflexion von Jungparteien, die – «auf Trüffeljagd nach den spannenden Diskussionen von morgen» – ein irgendbeliebiges kontroverses Thema aufgreifen, die Komplexität des Kontexts abstreifen, um damit ein Feuerchen zu entfachen – hier mit den Jusos und Jungen Grünen als mitzottelnden Adabeis.
Dass ein guter Teil der Kulturförderung statt mit regulären Steuermitteln heute lieber aus Lotteriegewinnen finanziert wird, ist zwar bedauerlich, sollte aber eine verantwortlich denkende Politik erst recht dafür einnehmen, aus der Schweiz stammende Spielverluste im Land zu behalten und für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Mit Protektionismus hat das so wenig zu tun wie die Ächtung der Abzocker mit «Internet-Zensur».
***


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Mathias Knauer ist Musikwissenschafter, Publizist und Filmemacher. Er ist seit Jahren in der Kulturpolitik engagiert. Er war Mitbegründer der Filmcooperative und des Filmkollektivs Zürich. Als Mitglied des Verbands Filmregie und Drehbuch Schweiz war er an der Ausarbeitung des «Pacte de l'audiovisuel» und anderer filmpolitischer Instrumente beteiligt. Er ist Vizepräsident von Suisseculture und Mitbegründer der Schweizer Koalition für die kulturelle Vielfalt, in deren Vorständen er u.a. das Dossier Medienpolitik betreut.

    Unter «kontertext» schreibt eine externe Gruppe Autorinnen und Autoren über Medien und Politik. Sie greift Beiträge aus Medien auf und widerspricht aus politischen, journalistischen, inhaltlichen oder sprachlichen Gründen. Zur Gruppe gehören u.a. Bernhard Bonjour, Rudolf Bussmann, Silvia Henke, Anna Joss, Mathias Knauer, Guy Krneta, Johanna Lier, Alfred Schlienger, Felix Schneider, Linda Stibler, Ariane Tanner, Heini Vogler, Rudolf Walther.

Zum Infosperber-Dossier:

GegenStrom_2_ProDirectFinance_XX_heller

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7 Meinungen

  • am 11.05.2018 um 08:11 Uhr
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    Geldspielgesetz: Könnte für Aufklärung über die kleinen Grossgewinnchancen genutzt werden!
    Da kämpfen wir politisch für eine gerechtere Einkommensverteilung. Dann bejubeln wir die grossen Geldspielgewinner! Wir sollten die meist ärmliche Bevölkerung, welche auf Geldspiele setzt, um rasch und ohne Arbeit zu einem Vermögen zu kommen, über die geringen Chancen aufklären, einen Hauptgewinn zu erzielen. Wer Nervenkitzel mit grösseren Chancen sucht, kann auch mit kleinen Beträgen in den Aktienmarkt investieren. Über diese Chancen/Risiko Diskrepanz gibt es leider bisher keine öffentliche Aufklärung. Die Abstimmung über das Geldspielgesetz könnte dafür genutzt werden.

  • am 11.05.2018 um 13:32 Uhr
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    Sie haben mich überzeugt. Ich stimme für das Geldspielgesetz.

  • am 11.05.2018 um 17:50 Uhr
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    Es schleckt keine Geiss weg, dass mit einer Annahme des Geldspielgesetzes der Weg zu willkürlich verfügten Netzsperren freigemacht werden soll. Darum trifft die NEIN-Parole «Wehret den Anfängen von Internet-Zensur» den Sachverhalt punktgenau. Es gilt, die Netzfreiheit kompromisslos zu verteidigen. Mit der Ablehnung des Geldspielgesetzes leisten wir unseren Beitrag dazu.

  • am 11.05.2018 um 19:17 Uhr
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    Nicht einverstanden, Mathias Knauer: Bundesbern will verbieten, dass Geldspieler im WEB internationale eGeldspiele (Glücksspiele) benutzen.
    – Es tut das aus Eigennutz, kann sein Ziel aber auch ohne Eingriffe in die Netz-Neutralität erreichen.
    — Der Eigennutz besteht darin, dass wir bei Glücksspielen die hohle Hand machen, sprich uns am Gewinn beteiligen.
    — Diese Politiker wollen den Glücksspieler nicht helfen, welche zT süchtig sind. Sie wollen nur erreichen, dass der Gewinn auch in Zukunft in der Bundeskasse landet, uns also nicht entgeht.
    — Wir können dieses Ziel besser erreichen, indem wir von den internationalen Anbietern die gleiche Steuer einverlangen, also ohne Eingriff in die Netz-Neutralität.
    – Mit dem Eingriff in die Netz-Neutralität übt der Bund Zensur aus, indem er die internationalen Anbieter im WEB aussperrt, dafür die Schweizer Anbieter von Geldspielen in Zukunft zulässt (sie durften bisher keine eGeldspiele anbieten).

    Als Demokrat weiss ich: Die Netz-Neutralität ist ein enorm wichtiges Gut.
    – Dank der Netz-Neutralität darf im WEB jeder seine freie Meinung äussern.
    – Das passt solchen Staaten wie China nicht, weshalb sie mit Sperren in die Netz-Neutralität eingreifen.
    – Ausser bei solchen Exzessen wie Phädophilie + harten Pornos sollten wir an der Netz-Neutralität nicht rütteln: Fangen wir an einzugreifen, enden wir ganz schnell bei chinesischen Zuständen.

    Deshalb werden wir dieses Gesetz am 10.06.2018 zur Überarbeitung nach Bundesbern zurückschicken.

  • am 14.05.2018 um 11:14 Uhr
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    Den Geldfluss abwürgen funktioniert trotz eindeutiger Gesetzgebung nicht. Wirklich?
    Und wenn das tatsächlich so ist, dann sind Sanktionen wie zb. gegen den IRAN nutzlos. Einfach in der Geldüberweisung Lottoriegewinn angeben und das Geld kann problemlos in der IRAN und zurück transferiert werden.

    Hier noch den Artikel:
    Art. L-563 des «Code monétaire et financier»
    (Gesetz über das Währungs und Finanzwesen): «… wenn der Betreiber der Anordnung zur Unterlassung des illegalen Angebots von Wetten oder Geld und Glücksspielen nicht nachkommt, kann der Haushaltsminister auf Antrag der Behörde für Online Spiele beschliessen, jegliche Geldflüsse odertransfers von oder auf Konten,die von diesem Betreiber unterhalten werden, für einen verlängerbaren Zeitraum von sechs Monaten zu sperren»
    Nun wenn sie beim Onlineshoppen oder Spielen bessere Preise möchten. Enigmabox einstecken und Zielland wählen. Sie Shoppen oder Spielen dann Internettechnisch in diesem Land. Und Ihr inzwischen auch schon gesetzlich verdonnerter ISP wie zb. Swisscom wird nur einen verschlüsselten Datenstrom speichern können.
    Wir weisen sie Ausdrücklich darauf hin das Sie damit gegen kein Gesten verstossen.
    Verein Enigmabox:
    https://enigmabox.net/blog/2018/03/unverfaelschte-kommunikation-als-grundlage-unserer-zivilisation/

    Internetsperren: KOBRIK
    .. Für Personen, die um jeden Preis auf die gesperrten Inhalte zugreifen wollen, ist der Zugang jedoch nicht völlig unmöglich.

  • am 14.05.2018 um 11:46 Uhr
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    Herr Knauer,sie motivieren mich an dieser Abstimmung teilzunehmen.
    Ich Stimme Nein.Schon nur die Tatsache das lhr Staat bis jetzt absolut rein Nichts gegen den Spamm unternahm,der mich terrorisiert, zeigt das Kuddelmuddel ihrer Argumente.lch wünsche ihnen weiterhin viel Spass,wenn sie mit Amstutz aus Schwanden die Beute der Spielsüchtigen der 26 Bananenrepubliken in den Alpen teilen.

  • am 15.05.2018 um 15:57 Uhr
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    Dieses «Wehret den Anfängen der Netz-Sperren» überzeugt mich nicht. Es scheint mir etwas veraltet. Es passt in eine Zeit, als eine überschaubare Zahl von Wissenschaftlern und Nerds das Internet nutzte und dessen wirtschaftliche Bedeutung marginal war. Heute aber ist das Internet dermassen allgegenwärtig und wirtschaftlich wichtig, dass es ohne rechtlichen Rahmen nicht mehr geht.

    Und wenn man im Internet Recht durchsetzen will, dann kommt man um Netzsperren nicht herum. In einem Teil der Fälle kann man wohl schon ganz klassisch mit Anzeige gegen die fehlbare Person reagieren. Aber wie will man einem anonymen Urheber beikommen? Wie will man jemanden belangen, der aus einem Land heraus agiert, welches keine Rechtshilfe gewährt?

    Und an alle, die für das Internet als rechtsfreien Raum plädieren: Halten Sie an dieser Sichtweise auch dann fest, wenn es um Sachen wie Kinderpornografie, Nazipropaganda oder Waffenhandel geht?

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