Sperberauge

Neues Gesetz zur Terrorismus-Bekämpfung soll gestoppt werden

Christian Müller © zvg

Christian Müller /  Angesehene Juristen aus dem Tessin verlangen eine Sistierung der Abstimmung am 13. Juni. Ihre Begründung: Falsche Informationen.

Am kommenden 13. Juni müssen die Schweizer Stimmberechtigten über zwei Volksinitiativen (sauberes Trinkwasser und Pestizid-Verbot), das Covid-19-Gesetz, das CO2-Gesetz und, an fünfter Stelle, über das «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)» abstimmen. Jetzt verlangen bekannte Tessiner Anwälte, dass die Abstimmung über das PMT sistiert wird. Ihre Einsprache begründen sie mit «falscher Information, die von den Behörden zu diesem Gesetz veröffentlicht wurden.»

In einem offenen Brief an die Medien schreiben die neun Unterzeichner der Einsprache, darunter an oberster Stelle genannt Paolo Bernasconi, der bekannte Anwalt, emeritierte Professor für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität St. Gallen und Ehrendoktor der Universität Zürich. Aber auch Dick Marty, ehemaliger Ständerat und Staatsanwalt. Die Begründung der Einsprache (hier als pdf in italienisch) im mitgelieferten offenen Brief:

«Irreführende Propaganda der Bundesbehörden zum PMT-Gesetz»

Neun ehemalige Magistraten, darunter zahlreiche Unterstützer der Vereinigung «Uniti dal Diritto», haben wegen klarer und offensichtlicher Unregelmässigkeiten bezüglich des Abstimmungsverfahrens und der Information der Bevölkerung beim Tessiner Staatsrat Beschwerde gegen die eidgenössische Abstimmung vom 13. Juni über das neue Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus eingereicht. Zusammen mit anderen Schweizer Anwälten sind ähnliche Beschwerden auch in Zürich, Luzern und Obwalden eingereicht worden.

Die eidgenössischen und kantonalen Behörden haben in einer das verfassungsmässige Recht auf freie Meinungsäusserung verletzenden Art und Weise falsche Informationen über den Abstimmungsgegenstand vermittelt (Art. 34 der Bundesverfassung). Die irreführende Werbung (‹pubblicità›) ist bei zahlreichen Gelegenheiten von verschiedenen Stellen verbreitet und wiederholt worden. Im Mittelpunkt stand immer die Aussage, dass die Polizeibehörden in Fällen von terroristischem Verhalten erst dann eingreifen können, wenn ein terroristischer Akt begangen worden ist. Diese irreführenden Informationen haben bereits ein extrem hohes politisches und mediales Echo gefunden. Die Formulierung findet sich in der Botschaft des Bundesrates 19.032, im Abstimmungsbüchlein und in der Dokumentation auf der Website des Bundes.»

Die Aussage sei auch an der Pressekonferenz von Bundesrätin Keller-Sutter sowie in einer Reihe von Interviews und öffentlichen Stellungnahmen von führenden Persönlichkeiten und Politikern immer wieder gemacht worden.

«Offensichtlich irreführende öffentliche Informationen»

Bernasconi und seine Mitstreiter halten fest: «Das Schweizerische Strafgesetzbuch bestraft nicht nur denjenigen, der ein Verbrechen begangen hat, sondern auch denjenigen, der nur versucht hat, ein Verbrechen zu begehen (Art. 22 StGB) Damit seien auch alle terrorismustypischen Straftaten strafbar. Als Beispiele, die unter diese Strafnorm fallen, werden erwähnt Vorbereitungshandlungen, Straftaten gegen Leib und Leben, Straftaten gegen die persönliche Freiheit, Gemeingefährlichkeitsdelikte (z.B. Verstecken und Transport und Verwendung von explosiven Stoffen oder giftigen Gasen), Straftaten gegen die öffentliche Gewalt, Darstellungen von roher Gewalt und weitere. «Seit 2004 hat das Bundesstrafgericht etwa 30 Verurteilungen wegen Beteiligung an, Unterstützung von oder Sympathie für terroristische Vereinigungen nach dem Bundesgesetz über das Verbot der Mitgliedschaft in Al-Qaida und anderen Organisationen ausgesprochen. Das sind aber genau die Strafen, die gemäss Bundesregierung derzeit nicht verhängt werden können», so die Juristen. Das beweise die Unwahrheit der Aussage.

«Mangelnde Transparenz hinsichtlich der Verletzung von individuellen Grundrechten»

Die Erläuterungen des Bundesrates gäben zudem vor, die neuen Regelungen würden im Einklang mit dem Schutz und der Wahrung der Grundrechte stehen, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention, der UNO-Menschenrechtskonvention und in den Bestimmungen der Bundesverfassung festgelegt seien. «Dabei wird verschwiegen, dass genau diese Behauptungen zum Thema Menschenrechte vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten, von mehr als 60 Rechtsprofessoren an Schweizer Universitäten, von internationalen Stellen der UNO und des Europarates, von zahlreichen internationalen Organisationen, darunter Amnesty International als unzutreffend bezeichnet werden. Unter den Kritikern ist auch der Schweizer Nils Melzer, Sonderberichterstatter der Uno zum Thema Folter. Das Gesetz, wie es zur Abstimmung komme, stellt einen massiven Eingriff in die individuellen Rechte der Schweizer Bürger dar!»

Soweit die Begründung der Einsprechenden. Es ist zu erwarten, dass die zuständigen Stellen in Bern diesen Protest von fachlich kompetenter Stelle nicht einfach überhören können. Wie die formellen Einsprachen der Kantone, soweit sie gemacht werden, dann behandelt werden müssen, dürfte in den kommenden drei Wochen vor der Abstimmung am 13. Juni noch einiges Juristenfutter liefern.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
_____________________
Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden


Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.

7 Meinungen

  • am 23.05.2021 um 12:06 Uhr
    Permalink

    Sowohl der Inhalt dieses Gesetzes als auch die prominente Opposition aus höchst kompetenten Kreisen macht doch klar, dass wir es in Bundesbern inzwischen mit Leuten zu tun haben die ein völlig neuartiges, um nicht zu sagen zerrüttetes, Rechtsverständnis haben. Das Zerstörungspotential dieses Gesetzes wird vollständig unterschlagen. – Sollte am 13.Juni eine Mehrheit des Stimmvolkes darauf hereinfallen, dann muss es dieses Gesetz wie alle anderen Vorlagen auch ausbaden. Das ist gerecht.

  • am 23.05.2021 um 15:25 Uhr
    Permalink

    Es ist immer das gleiche Lied, weil dem vierten Prinzip der Demokratie, die Verantwortung, zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird. Wer trägt die Verantwortung, wenn Hinweisen zu Gefährder aus Mangel an Beweisen nicht nachgegangen wird? Wer trägt die Verantwortung, wenn verblendete Jugendliche einen Wagen stehlen und in eine Menschenmenge rasen? Haben auch Menschenrechte Grtenzen, wenn es um die Entscheidung Handeln oder Menschenleben geht? Unter dem neuen Gesetz (!) hätten alle Gefährder einen Rechtsschutz. Die polizeilichen Anordnungern gälten befristet und könnten nur beschränkt verlängert werden. Sie könnten zudem richterlich überprüft werden. Wer hier einen Polizeistaat wittert, der hat noch nie Bekanntschaft mit einem echten Polizeistaat gemacht.

  • am 23.05.2021 um 16:08 Uhr
    Permalink

    Das ist der absolute Höhepunkt an Dysfunktion unserer Demokratie, das solche Fehlinformationen, vielleicht sogar vorsätzlich, geschehen sind. Wo bleibt unser Verfassungsschutz, warum hat er nicht eingegriffen. Macht zu haben muss mit Kompetenz und dem Wunsch der Demokratie zu dienen einhergehen. Eine sinnvolle Gewaltprävention darf nicht das Gewaltmonopol in die Hände einer einzigen Instanz, Person oder Gruppe der Exekutive verschieben. Wir sind Menschen und keine Bazillen. Unsere Urväter haben geblutet für diese Demokratie und die Gewaltenteilung, sie darf nicht demontiert werden. Wir sind schon auf Platz 6 in der Weltrangliste für Korruption. Wir sollten aber in demokratischer Kompetenz, Schutz, Sicherheit, sozialer Gerechtigkeit, ausgewogen zur persönlichen Freiheit, in den oberen Rängen sein. Ich bin erschüttert über diese skandalösen Ereignisse um dieses Gesetz und seine ungenaue Formulierung, welche dem Missbrauch Türen öffnen könnte.

  • am 23.05.2021 um 19:09 Uhr
    Permalink

    Ich sage JA zu diesem Gesetz, weil ich mich dadurch sicherer fühle.

    • am 24.05.2021 um 15:08 Uhr
      Permalink

      ogotogott. oder war das etwa ironisch genmeint und ich habs gar nicht gemerkt?

  • NikRamseyer011
    am 24.05.2021 um 10:15 Uhr
    Permalink

    So ist es eben gerade nicht, Herr Mortier! «Hätten alle Gefährder einen Rechtsschutz», schreiben Sie. Einen Anwalt spätestens zwei Stunden nach Beginn der Überwachung, etwa? «Könnte zudem richterlich überprüfte werden», behaupten Sie weiter. Nein, es bräuchte eben gerade keinen richterlichen, justiziablen Beschluss mehr. Zudem: «Könnte hätte Fahrradkette!» Fakt ist: Polizei und Geheimdienste (die am Gängelband weltweit dubios bis illegal agierender «Partenerdienste» bis hin zu US-Agenturen wie CIA oder NSA hängen – was etwa der Krypto-Skandal bei Ihnen in Zug gerade wieder erschreckend gezeigt hat) dürften selber entscheiden, wer ein «möglicher Gefährder» sei. Ist das jemand, der öffentlich fordert, Palästina habe wohl auch ein «Recht auf Verteidigung», und feststellt, Israel sei sicher kein «Rechtsstaat»? Bin ich das, der einen solchen Kommentar schreibt? Läge alles nur im Ermessen der (geheim agierenden) Polizei. Und die will ungehindert querbeet alles observieren und ausspionieren, was ihr nicht gefällt. Hätten diese «Dienste» hingegen serös gemacht, was sie wegen weitgehender Gesetze jetzt schon können, die oft zitierten Überfälle im Waadtland oder im Tessin wären wohl nicht geschehen. FDP-Bundesrätin Keller-Sutter hat schon bei der Konzernverantwortungs-Initiative eine einseitige Propaganda-Kampagne gemacht – und die Mehrheit im Land nicht überzeugt. Das Volk sollte ihr auch diesmal erst recht nicht trauen!
      N. Ramseyer

  • am 24.05.2021 um 11:14 Uhr
    Permalink

    Wenn die Gefahr besteht, dass eine Person nicht mehr eine Meinung frei äussern kann/darf, z.B. wenn man gegen die Linie der Regierung ist, dann braucht es ein NEIN.

    Und offenbar birgt die Vorlage diese Willkür in sich.

    Wir wollen keinen Polizeistaat, sondern die Demokratie.

    NEIN – NEIN – NEIN

Comments are closed.

Ihre Meinung

Lade Eingabefeld...