Kommentar

13. AHV-Rente: Weder unpräzise noch unfinanzierbar

Werner Vontobel © zvg

Werner Vontobel /  «Giesskanne» und «zu teuer»: Die Hauptargumente gegen die 13. AHV-Rente sind aus volkswirtschaftlicher Sicht leicht widerlegbar.

Zunächst: Wir können uns das locker leisten. Zumindest aus volkswirtschaftlicher Sicht lebt die Schweiz weit unter ihren Verhältnissen. Wir produzieren Jahr für Jahr rund 10 BIP-Prozente bzw. für rund 80 Milliarden Franken mehr, als wir konsumieren. Und das, obwohl in unserem BIP von rund 800 Milliarden sehr viel öffentliche und auch private Verschwendung enthalten ist. Die politische Rechte verweist gerne auf die aufgeblähte Staatsbürokratie. Die Linke könnte das locker mit den vielen Luxuskarossen, Privatjets und Zweit- und Drittresidenzen der Ober- und mit den Kreuzfahrten der gehobenen Mittelschicht toppen.

Insgesamt reden wir da von brachliegenden Reserven in dreistelliger Milliardenhöhe. Da mutet es schon ein wenig bigott an, wenn wir uns über die 4,1 Milliarden ereifern, welche die 13. AHV-Rente nach offiziellen Schätzungen kosten soll. Unser Problem ist nicht, dass wir zu wenig Ressourcen und Geld haben. Sondern, dass dieses in die falschen Töpfe bzw. Giesskannen geleitet wird. Und zwar insbesondere von jenen Kreisen, die sich schon immer gegen einen Ausbau der AHV gewehrt haben. Deshalb ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um uns die weitaus grösste dieser Giesskannen, die Berufliche Vorsorge (BV) etwas genauer anzuschauen.

Die Grundidee war gut: Lebensstandard sichern

Wir erinnern uns: Die Berufliche Vorsorge hatte ursprünglich den Zweck, die AHV zu ergänzen, damit die zwei Säulen zusammen zwei Aufgaben erfüllen können: Erstens die Sicherung der gewohnten Lebensführung in Rente. Zweitens: Den Transfer von Kaufkraft zu den Rentnern. An ihrer Kaufkraft hängen letztlich auch die Jobs der Jungen. Doch um die aktive Generation und die Arbeitgeber nicht über Gebühr zu belasten, hat man das BVG-Obligatorium beschränkt. Beitragspflichtig sind heute nur die Lohnanteile der 25- bis 65-Jährigen zwischen 25725 und 88200 Franken. Davon müssen jährlich im Schnitt 12,5 Prozent – bzw. maximal rund 8000 Franken in den eigens dafür gegründeten Pensionskassen gespart werden.

Es ist im Interesse des Gesetzgebers und des Normalverdieners, dass diese Zwangsersparnis steuerlich geltend gemacht werden kann. Da nur etwa 20 Prozent der rund 4,8 Millionen Erwerbstätigen im fraglichen Alter den vollen BVG-Lohn verdienen und sehr viele weit darunter liegen, dürften wir hier landesweit von einer Lohnsumme von 25  bis 30 Milliarden Franken reden, die von der Steuer abgezogen werden könnte – falls sich die Abzugsfähigkeit auf das BVG-Maximum beschränken würde.

Wie viel Steuerersparnis darf es noch sein?

Doch die Finanz- und Versicherungslobby hat im Interesse der Grossverdiener von Anfang an durchgesetzt, dass auch die überobligatorischen BVG-Beiträge steuerlich absetzbar sind. Und sie hat – «Sparförderung» muss sein – dafür gesorgt, dass dieses Steuerspar-Instrument laufend ausgeweitet wird. So kann man etwa bei Lohnerhöhungen die Altersguthaben steuerfrei auf den Betrag aufstocken, der dem neuen Lohn entspricht. Und wenn es nach dem Bundesrat geht, sollen künftig auch Beiträge an die Säule 3a steuerfrei nachbezahlt werden können. Der Bundesrat schätzt die entsprechenden Steuerausfälle auf 300 bis 600 Millionen Franken jährlich.

So kommt es, dass aktuell (2022) nicht bloss 25 bis 30, sondern gut 63 Milliarden Franken Einzahlungen in die Berufliche Vorsorge von der Steuer befreit sind. Dazu kommen noch – steuerfreie –Kapitalerträge von 16 Milliarden. Da diese überobligatorischen Einsparungen vor allem bei der reichen, relativ hoch besteuerten Oberschicht anfallen, reden wir hier von Steuergeschenken, bzw. -ausfällen von 10 bis 15 Milliarden Franken. Genau ausgerechnet hat dies noch niemand. Man will ja keine schlafenden Hunde wecken.

Doppelt kontraproduktiv

Gemessen an den gesetzlichen Zwecken der beruflichen Vorsorge, eben den Lebensstandard zu wahren und Kaufkraft zu den Rentnern zu transferieren, ist dies doppelt kontraproduktiv: Die BV erzielt seit vielen Jahren Überschüsse von 36 bis 40 Milliarden und entzieht damit der Wirtschaft wertvolle Nachfrage. Zudem ist der Beitrag der Beruflichen Vorsorge zur Sicherung des Lebensstandards der Rentner sehr bescheiden. Während sich die AHV gemäss der Haushaltsbudgeterhebung auf alle Einkommensklassen in etwa gleich verteilt, fallen nur etwa 12 Prozent aller BV-Renten bei den ärmsten 40 Prozent an. Und von den gut 40 Prozent, welche für das reichste Fünftel abfallen, wird – trotz relativ üppigem Konsum – mehr als ein Drittel gar nicht gebraucht. Dieses fliesst – wiederum weitgehend steuerfrei – letztlich an die lachenden Erben.

Als Vorsorgeeinrichtung eine Lachnummer

Wir Schweizer rühmen uns gerne für unser «vorbildliches 3-Säulen-System». Das sollten wir uns abgewöhnen. Die 2.Säule ist zwar ein exzellentes Steuerspar-Instrument, doch als Vorsorgeeinrichtung ist sie eine Lachnummer. 2022 hat dieser über 1400 Milliarden Franken schwere Elefant gerade mal eine Maus von 25,2 Milliarden Franken sehr einseitig verteilten Altersrenten geboren. Dies zu Verwaltungskosten, die offiziell mit 7,3 Milliarden beziffert werden. Laut Blick sind es aber jährlich mindestens 12 Milliarden mehr. Wir lassen es zu, dass dieser teure Topf jährlich um rund 36 Milliarden anschwillt.

Und jetzt sagen uns genau diejenigen Politiker, welche diese Sparorgie organisiert haben, dass 4,1 Milliarden für die AHV leider nicht finanzierbar seien.

Im Topf der AHV liegen aktuell 49 Milliarden Franken, und man kann argumentieren, dass die 4,1 Milliarden für die 13. Rente den Topf allmählich entleeren. Doch das ist weniger ein Argument als vielmehr eine Drohung: «Wir Freunde und Profiteure der 2.Säule werden dafür sorgen, dass auch in Zukunft alles Geld in unseren schon 1400 Milliarden Franken schweren Topf fliesst.»


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

Zum Infosperber-Dossier:

Senioren Paar.monkeybusiness.Depositphotos

Die Zukunft der AHV und IV

Die Bundesverfassung schreibt vor, dass die AHV- und IV-Renten den Existenzbedarf angemessen decken müssen.

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Pensionskassen der Zweiten Säule

Die 2. Säule muss laut BV «die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise» garantieren.

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12 Meinungen

  • am 9.02.2024 um 11:53 Uhr
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    Hervorragend, infosperber, ich freue mich auf die Replik der vier bürgerlichen Altbundesräte, die den Bürgern einen warnenden Brief geschrieben haben.

    • am 10.02.2024 um 17:31 Uhr
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      Wir sollen aus Gründen der Ungerechtigkeit auf die 13. AHV verzichten, nur weil ein paar gutbetuchte Schweizer diese auch bekommen? Das ist grüne Neid-Kultur vom feinsten. (P.S. Vergesst nicht die Steuern pünktlich zu bezahlen. Das Ausland ist auf unser Geld angewiesen.)

  • am 9.02.2024 um 12:31 Uhr
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    Ich bin perplex: die Pensionskassen besitzen 1400 Milliarden Reserven? Trotzdem senkt die Regierung den Umwandlungssatz alle Jahre weiter herab? Habe ich dies wirklich richtig verstanden? Warum informiert die Regierung uns nicht? Könnte man also die Pensionskassen als Steuersparschwein der Reichen bezeichnen, da auch nichtobligatorische Einzahlungen, also sprich einfach so Geld in den Pensionskassen steuerfrei angelegt werden kann?
    Erhalten die Pensionskassen aufgrund des riesigen Vermögens, das sie zum Spekulieren äh sorry Anlegen jedes Jahr verwenden können, dann von den Gewinnen daraus die gesetzlich festgelegten 10% Rendite jährlich, welche die Besitzer der Pensionskassen behalten dürfen? Wer ist Besitzer? Private Personen?
    Es wäre also erschreckend klar, welch starkes Interesse die Pensionskassen haben, den Umwandlungssatz immer mehr zu senken. Also: ich arbeite für die Pensionskassen..nicht sie für mich? Danke für eine Antwort im Voraus.

    • am 10.02.2024 um 13:23 Uhr
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      Zur Abwehr der Volkspensionsinitiative versprach der Bundesrat ein Zweisäulenobligatorium.
      Um das irgendmal in Kraft zu setzten, brauchte es unendliche Konzessionen, gegenüber allen existierenden Kässelis.
      So entstand der heutige Zustand, in dem der letzte überlebende Swissair Pensionär, zu seiner Altersversorgung 400 Millionen Schweizerfranken,zur Verfügung hat.
      Stand so in einer seriösen Schweizer Zeitung.
      Und zu Ihrer Beruhigung,geschätzte Anna Baur, gemäss Statistik könnte es eine Frau sein.

  • am 9.02.2024 um 14:37 Uhr
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    Danke! Die AHV lässt sich mit wenigen Begrenzungen bei Steuerabzügen mehr wie sanieren.

  • am 9.02.2024 um 20:55 Uhr
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    IV-Rentner sollen keine 13. Rente bekommen. Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals beschwichtigt zwar, dass die 13. IV-Rente später folgen soll, aber trotzdem: Wieso wird nicht jetzt über die 13. IV-Rente abgestimmt?

    IV- und AHV-Renten haben das Ziel einen ausreichenden Lebensstandard sicher zu stellen. Menschen im Alter und Menschen mit Behinderung sollen nicht in bittere Armut fallen. Die Ungleichbehandlung mit der 13. Monatsrente ist schlicht und einfach Diskriminierung. Eine schräge Folge dieser Ungleichbehandlung ist weiter, dass IV-Rentner mit dem Erreichen des Pensionsalters plötzlich mehr Geld erhalten, weil die IV-Rente durch die AHV-Rente ersetzt wird.

    Seit Jahrzehnten wird am Sozialsystem in der Schweiz herumgebastelt. Es fehlt ein System aus einem Guss. Die Folgen: Aufblähung der Bürokratie und Geldverschwendung durch unproduktive Verwaltung, Lähmung der Behörden, Rechtunsicherheit und Angst bei den Betroffenen. Bah.

  • am 10.02.2024 um 02:38 Uhr
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    Vielen Dank für die klaren Zusammenhänge und Argumente! Genau solche Argumente hätten wir in der Arena hören sollen. Die SP und die Gewerkschaften sollten diesen Text übernehmen und in allen Medien publizieren!

  • am 10.02.2024 um 13:10 Uhr
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    Ist die 13. Rente Giesskanne, so sind es die ersten 12 Renten auch.
    Jeder der das Wort Giesskanne einbringt,greift das einzige einigermassen funktionierende Sozialwerk der Schweiz an.
    Schliesslich wird niemand behaupten, ohne AHV müsse Herr Blocher mit seinen Anker und Hodlerbildern den Kamin einfeuern , um nicht zu frieren.

    • am 11.02.2024 um 00:24 Uhr
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      Der Teuerungsausgleich beim Bundespersonal und Bundesrat von 1% ist auch eine Giesskanne. Höhere Einkommen erhalten mehr, als tiefe Einkommen, weil Prozent relativ und nicht absolut ist. Hier scheint die Giesskanne salonfähig zu sein, was der 13. AHV-Rente abgesprochen wird.

  • am 10.02.2024 um 23:40 Uhr
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    Stossend finde ich auch, wie die Gegner von 13. AHV und Befürworter der Renteninitiative argumentieren.
    Sie rechnen offenbar nur die kommenden Neurentner bis in’s Jahr 2050 hoch, die Austritte aus der AHV wegen Tod oder Ende der Leistungspflicht lassen sie einfach weg.
    Laut AHV Statistik erloschen 2022 insgesamt 99 800 Renten durch Tod oder Ende des Anspruchs.
    2021 waren es 98 900 erloschene Renten durch Tod oder Ende des Anspruchs.

    Und man stelle sich vor Fürstentum Lichtenstein hat bereits 13 Renten.
    Österreich kennt gar 14 Renten. Und die Horrorszenarien der Gegner erfüllten sich dort nicht.
    Letztendlich ist es auch eine Investition in die Wirtschaft, da die meisten Rentner das zusätzliche Geld wieder ausgeben.

  • am 11.02.2024 um 19:38 Uhr
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    Vielen Dank für diese gut fundierten Ausführungen. Ich war selber 8 Jahre Arbeitnehmervertreter im Stiftungsrat einer mittelständischen Firma im Aargau. Es ist wie Sie schreiben. Für die 2. Säule kamen ständig neuen Angebote und Möglichkeiten (Nachzahlen von PK-Beiträgen, Einlagen vom Jahreseinkommen abziehbar, BelEtage Lösungen für Top-Verdiener….)
    Für Gut Verdiener im über Obligatorium sind dies super Gelegenheiten. Nur leider nutzen Sie dem «Normalverdiener» nichts.
    Daher erachte ich die Initiative für eine 13. AHV Rente als eine super Gelegenheit, um die von den bürgerlichen Parteien kontrollierte Tür zu den AHV-Beiträgen etwas weiter aufzustossen. Mit einem klaren Volksauftrag eine 13. AHV Rente auszurichten und die AHV zu sichern. Dies ohne Mehrbelastung der Beitragszahler und des Steuerzahlers. Warum nicht die BVG Beiträge senken und die AHV Beiträge erhöhen? 0.8% würden schon vieles ermöglichen, denn jetzt steht mehr Geld in der AHV zur Verfügung.

  • am 12.02.2024 um 08:46 Uhr
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    Wie ich schon geschrieben habe, bin ich gegen die 13. Rente, weil Menschen mit Behinderung diskriminiert werden. Auch hier ist die Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderung überhaupt kein Thema auch hier bei Infosperber nicht. Ist Diskriminerung etwa salonfähig geworden? Oder ist bloss jeder sich selbst der Nächste?

    Zweitens, es ist nur eine nebensächliche Bastelei von vielen. Wie im Artikel festgestellt wurde, ist die zweite Säule etwas für die Leute, die genug Geld haben. RA Edmund Schönenberger (RIP) hat über das System Schweiz geschrieben, jetzt will ich nicht viel darüber schreiben, nur kurz: Ich denke, wir müssen aufpassen, dass wir nicht bloss über unwichtige Sachen abstimmen. Ganz böse gesagt, die Reichen lenken uns Otto Normalverdiener ab.

    12 oder 13 Teile einer Gesamtrente? Irrelevant! Wichtig ist, dass ALLE (!) Rentner einfach genug Geld bekommen, um nicht in Armut zu fallen.

    Halten wir den Daumen drauf! Lassen wir uns nicht irreführen! Genug für alle und fair!

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