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Wie gerecht sind die Fernsehgebühren? © Alexander Antropov/Pixabay

Neue Kritik an der Radio- und Fernsehabgabe

Rainer Stadler /  Singles reklamieren gegen die Pflichtbeiträge für Radio- und Fernsehen. Das System sei ungerecht. Was wäre besser?

Vor fünf Jahren sagte das Volk höchst knapp Ja zu einer allgemeinen Radio- und Fernsehabgabe. Jetzt fühlen sich Singles benachteiligt. Wie der Zeitungsverbund CH-Media am Samstag meldete, erkennt der Verein Pro Single Schweiz eine Diskriminierung von Alleinstehenden. Die Organisation stört sich daran, dass die Radio- und Fernsehgebühren pro Haushalt erhoben wird, womit alleine Lebende – etwa 16 Prozent der Schweizer Haushalte – deutlich stärker belastet werden als Paare, Familien oder Wohngemeinschaften. Fachliche Unterstützung bekommt der Verband von Rechtsprofessor Urs Saxer. Er wird im Zeitungsartikel so zitiert: «Eine Erhebung auf der Basis der Personenzahl in Haushalten stünde mit der Rechtsgleichheit weitaus besser in Übereinstimmung als die derzeitige Praxis.» 

Dennoch glaubt Saxer nicht, dass die Haushaltabgabe (ab 2021 335 Franken pro Jahr) verfassungswidrig sei. Gemäss dem Bundesgericht ist ein gewisser Schematismus zulässig. Der Bundesrat wiederum argumentiert, der administrative Aufwand würde unverhältnismässig erhöht, wenn die Abgabe gemäss wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit oder nach der Anzahl Personen differenziert würde. Das schrieb er im Mai 2013, als er den Systemwechsel dem Parlament vorlegte. Diese Argumentation hält Saxer für «mehr als unbefriedigend». Denn die Gemeinden verfügten über die notwendigen Daten, um zwischen Ein- und Mehrpersonenhaushalten zu unterscheiden.

Geringe Chancen

Sylvia Locher, die Präsidentin von Pro Single Schweiz, will nun ihr Anliegen den Volksvertretern verständlich machen. Realpolitisch betrachtet, dürften ihre Erfolgschancen nicht besonders gross sein. Inhaltlich heikel ist ihr Vorhaben, weil eine Ausdifferenzierung der Radio- und Fernsehabgabe die Frage nach sich ziehen würde, ob eine Abgabe pro Kopf gerechter wäre. Für Familien mit volljährigen Kindern, die ein tiefes Einkommen haben, würde sich beispielsweise die Belastung deutlich erhöhen. Das gälte auch für Studenten in Wohngemeinschaften. 

Entsprechend gäbe dies der Idee einer einkommensabhängigen Abgabe Auftrieb. Damit erhielten die Radio- und Fernsehgebühren noch mehr als jetzt schon die Kennzeichen einer Steuer. Dies wiederum hiesse, dass deren Festlegung in die Kompetenzen des Parlaments fallen würde. Genau das wollte man bisher verhindern aus der Befürchtung heraus, die journalistische Unabhängigkeit der Radio- und Fernsehsender könnte gefährdet werden, wenn das Parlament die Möglichkeit erhielte, missliebige Sendungen mit einer Steuersenkung abzustrafen. 

Der Druck bleibt

Auch wenn der Vorstoss von Pro Single Schweiz scheitern wird, so wie bisher die Versuche zur Abschaffung oder zur Eindämmung der Rundfunkgebühren misslangen – die jetzige RTV-Abgabe bleibt unter Druck. Der tiefgreifende Medienwandel erschüttert die Grundlagen eines Systems, das entwickelt wurde, als für Radio- und Fernsehsender nur begrenzte technische Kapazitäten zur Verfügung standen. Wie die derzeitigen Initiativen zur Ausweitung der Medienförderung zeigen, drängen sich immer mehr Hungerleider um die Fördertöpfe. Das werden die bisher Begünstigten – insbesondere die SRG – früher oder später klar zu spüren bekommen.


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Eine Meinung zu

  • am 19.12.2020 um 10:52 Uhr
    Permalink

    Das Jahr 2020 hat mehr noch als die Jahre zuvor gezeigt, dass das SRF seinem Anspruch, neutral zu berichten, nicht mehr nachkommen kann, will oder darf. In Inhalt und Qualität können eine Menge anderer Sender problemlos mithalten, dies mit sehr viel weniger Personalaufwand. Anstatt eine Diskussion darüber zu führen, wie eine Gebühr zu erheben sei, sollte endlich die Gebühr an sich abgeschafft werden. Ich bin gerne bereit, für Sendungen, die ich sehen oder hören möchte, angemessen zu bezahlen, nicht aber für alles andere.

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