Kommentar

NZZ liest Ständeräten die Leviten

Urs P. Gasche © Peter Mosimann

Urs P. Gasche /  Mit deutlichen Worten kritisiert die NZZ «die rechtsbürgerliche Mehrheit», die das Korruptionsdelikt abschwächt.

Am Donnerstag kommentierte die NZZ: «Die rechtsbürgerliche Mehrheit (im Ständerat) hat sich entschieden, die Schweizer Vetterliwirtschaft zu schützen, statt ein Zeichen für mehr Transparenz zu setzen und das durch Korruptionsskandale befleckte internationale Image der Schweiz zu korrigieren.»

Mit diesen ungewöhnlich klaren Worten zeigt die NZZ, dass es ihr mit einem echt wirtschaftsliberalen Kurs manchmal doch ernst ist: Möglichst viel Aktionsfreiheit für die private Wirtschaft, aber unter der Bedingung, dass Markt und Wettbewerb weder durch Kartelle noch Intransparenz, noch durch Vetterliwirtschaft oder Bestechungspraktiken ausgehebelt und in Verruf gebracht werden.
Das Strafgesetzbuch erlaubte bisher das Schmieren von Privaten
Beim NZZ-Kommentar ging es um das Bestechen und Schmieren von Unternehmen und privaten Personen. Gegenüber Beamten war solches Verhalten schon immer ein Strafdelikt, nicht aber gegenüber Privaten. Dies war ein Hindernis für das Verfolgen von Schmiergeldzahlungen bei der Fifa.

Es ist aber ein Zufall, dass der Fifa-Skandal just in dieser Woche eskalierte, in welcher der Ständerat das Strafrecht in Sachen Korruption verschärfen wollte: Künftig soll auch das Bestechen Privater im Strafrecht geahndet werden – und nicht nur im Rahmen des auch in dieser Hinsicht zahmen Wettbewerbsrechts.

Justizministerin Simonetta Sommaruga schlug im Namen des Bundesrats vor, dass das Bestechen und Schmieren Privater künftig «von Amtes wegen» verfolgt und geahndet werden kann. «Von Amtes wegen» bedeutet, dass der Staat bei genügendem Verdacht von sich aus aktiv werden kann, auch wenn niemand einen Antrag auf Strafverfolgung einreicht. Der Bundesrat schlug damit vor, was der Europarat und andere Gremien international empfehlen.

Doch rechtsbürgerliche Wirtschaftslobbyisten setzten sich diese Woche im Ständerat durch und schwächten den vorgesehenen Handlungsspielraum der Strafverfolgung massiv ab: Bestechungen dürfen strafrechtlich nur verfolgt werden, wenn «ein überwiegend öffentliches Interesse» vorliegt.
Vergeblich machte der Neuenburger FDP-Ständerat Raphael Compte darauf aufmerksam, dass es keinen anderen Straftatbestand gibt, der nur bei Vorliegen eines «überwiegend öffentlichen Interesses» verfolgt wird. Auch Bundesrätin Sommaruga bezeichnete es als «absolutes Novum» in der Strafgesetzgebung.
Doch eine knappe Mehrheit des Ständerates, insbesondere Vertreter der SVP, FDP und CVP, stimmte für dieses Novum. Die Vorlage kommt noch vor den Nationalrat.
Die Abschwächung der Vorlage durch den Ständerat, sei «nicht nachzuvollziehen», kommentierte Nadine Jürgensen in der NZZ. Die Redaktorin ist selber Anwältin und hat früher kurz in einer Wirtschaftskanzlei und an Glarner Gerichten gearbeitet.
Sobald Bestechung Privater ohne Antrag verfolgt werden kann, ergänzt Jürgensen, müssten zum Beispiel die Sportverbände «alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen treffen», um private Bestechungen in ihren Verbänden zu verhindern.


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