Portemonnaie Lohnerhöhung Teuerungsausgleich Teuerung Geld

Trotz angeblicher Lohnerhöhung -- Ende Monat bleibt weniger Geld im Portemonnaie als bisher. © SRF

Lohnerhöhungen? Eine glatte Lüge

Marco Diener /  Viele Firmen zahlen angeblich höhere Löhne. Und auch in vielen Medien ist von Lohnerhöhungen die Rede. Meistens stimmt das nicht.

Landauf, landab kündigen Firmen und Verwaltungen vordergründig erfreuliche Lohnerhöhungen an. Nehmen wir drei Beispiele aus unterschiedlichen Branchen:

  • Der Discounter Aldi kündigte im Dezember an. «Ab 2023 erhalten alle Angestellten eine generelle Lohnerhöhung von 1 Prozent.»
  • Die SBB verkündeten: «Generelle Lohnerhöhungen von 1,8 Prozent.»
  • Die Stadt Thun gewährt dem Personal nach eigenen Angaben «eine generelle Lohnerhöhung von 1,7 Prozent».

Keine Lohnerhöhungen

Das klingt zwar alles gut. Ist aber falsch. Eine Lohnerhöhung für alle Angestellten gibt es weder bei der Stadt Thun noch bei den SBB noch bei Aldi. Richtig ist, dass die drei erwähnten Arbeitgeber die Nominallöhne erhöhen. Richtig ist aber auch, dass die Reallöhne sinken. Und nur das zählt.

Der Grund für die sinkenden Reallöhne: Die Teuerung lag im November, als die Löhne für 2023 festgelegt wurden, bei 3,0 Prozent. Das heisst zum Beispiel für die Angestellten der Stadt Thun: Die Nominallöhne steigen zwar um 1,7 Prozent. Die Reallöhne sinken aber um 1,3 Prozent. Konkret: Die städtischen Angestellten werden sich nicht etwa mehr leisten können, sondern weniger.

Dass Unternehmen und Verwaltungen gerne Schönfärberei betreiben, ist verständlich. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass Zeitungen, Radio und Fernsehen die irreführenden Ankündigungen einfach nachbeten. So schrieb der Blick im Dezember: «Verschiedene Unternehmen haben bereits bekannt gegeben, dass sie die Löhne ihrer Angestellten erhöhen werden.» Radio und Fernsehen SRF berichteten auf ihrer Website: «Verschiedene Unternehmen der Schweiz reagieren auf die Inflation und kündigen konkrete Lohnerhöhungen an.» Und die Berner Zeitung schrieb im Januar: «Bei den grössten Arbeitgebenden im Kanton stiegen die Löhne dieses Jahr im Schnitt um 2,5 Prozent.»

Kein Teuerungsausgleich

Auch mit dem Begriff Teuerungsausgleich wird mitunter Schindluder getrieben – sogar vom Bund. Nach eigenen Angaben hat der Bundesrat «beschlossen, dem Bundespersonal einen Teuerungsausgleich von 2,5 Prozent zu gewähren». Doch bei einer Teuerung von 3,0 Prozent, sind 2,5 Prozent nicht ein Teuerungsausgleich, sondern bestenfalls eine Teuerungszulage.


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18 Meinungen

  • am 11.01.2023 um 11:22 Uhr
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    Da irrt sich Marco Diener. Löhne sind grundsätzlich nominal zu betrachten. Somit handelt es sich bei den aufgeführten Beispielen klar um Lohnerhöhungen. Eine Lohnerhöhung zur Kompensation der Teuerung (vulgo Teuerungsausgleich) ist somit eine Lohnerhöhung zwecks Kaufkrafterhalt. Sie ist nebenbei bemerkt nicht unproblematisch, da sie die Teuerung zusätzlich anheizt. Wo verorten wir nun die angepriesene glatte Lüge?

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      am 11.01.2023 um 14:49 Uhr
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      Von einer Lohnerhöhung kann man nicht sprechen, wenn der Lohn weniger wert ist als vorher, sondern nur, wenn er mehr wert ist als vorher. Das heisst: Er muss stärker steigen als die Teuerung. Sonst ist es keine Lohnerhöhung.

  • am 11.01.2023 um 12:14 Uhr
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    Das kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Lohnerhöhung heisst nichts anderes als dass der Arbeitgeber die Löhne erhöht. Was er ja wohl auch gemacht hat.
    Ein Teuerungsausgleich ist nicht Sache der Arbeitgeber und soweit ich erinnere hat es auch noch nie eine Lohnerhöhng gegeben die der Inflation angepasst gewesen war, sondern ausschliesslich der wirtschaftlichen Machbarkeit angelehnt war.
    Jetzt die Arbeitgeber indirekt für die Teuerung durch die unsägliche Embargopolitik verantwortlich zu machen ist der falsche Weg.

    • Portrait Marco Diener.1 Kopie
      am 11.01.2023 um 14:49 Uhr
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      Siehe Antwort an Stefan Roth.

      • am 12.01.2023 um 09:05 Uhr
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        Hallo, also sind sie der Meinung das wenn ich anstelle von sagen wir mal 1000 Nüssen eine Erhöhung um 100 Nüsse erhalte, somit 1100 Nüsse, und diese dann weniger sind weil es nicht genug sind um mehr zu erhalten als was ich für die vormals 1000 Nüsse bekam?
        Der Arbeitgeber zahlt mehr! Dass das Geld weniger wert ist kann doch nicht ernsthaft in die Verantwortung des Arbeitgebers fallen, oder?
        Das wäre eine völlig neu engeführte Logik mit umkehr mathematischer Funktionen und ein vergleichen von Äpfeln mit Birnen.
        Nur weil 4 Autos über die A2 um 22:23 Uhr fahren muss es in Luzern ja auch nicht 17 Grad warm sein.

  • am 11.01.2023 um 22:45 Uhr
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    @Stefan Roth und Michael Schlomm
    Ihre Argumente sind doch sehr kleinlich-formal.
    Für die Angestellten zählt, was sie sich mit ihrem Lohn leisten können. Die Leute in Vor-Euro-Italien waren auch nicht wahnsinnig reich, bloss weil sie mit Tausendernoten um sich werfen konnten.

    Apropos Lohn-Preis-Spirale: Dann wäre es also besser, wenn nur die Preise steigen, aber die Löhne tief bleiben würden? So etwas sagt auch niemand, der mit einem knappen Lohn seinen Unterhalt bestreiten muss…

    • am 12.01.2023 um 09:06 Uhr
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      Trennen Sie doch mal bitte Lohnerhöhung und Preiserhöhung. Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun!

      • am 13.01.2023 um 08:26 Uhr
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        Doch, das hat schon miteinander zu tun. Eine Preiserhöhung hat direkten Einfluss darauf, wieviel der Lohn wert ist.
        Und das ist doch das Entscheidende: Wieviel kann ich mit meinem Lohn kaufen?

        Wenn eine Tageszeitung schreibt, sollte sie sich fragen, wie es das allgemeine Publikum versteht. Und dieses interpretiert Lohnerhöhung so, dass es denkt, dass man sich danach mehr leisten kann.
        In Ordnung wäre aus meiner Sicht auch, wenn man direkt gegenüberstellen würde, dass die «Lohnerhöhung» geringer als die Teuerung ist. Dann würde auch der Laie sehen, dass ein Verlust an Kaufkraft resultiert.

      • am 13.01.2023 um 20:13 Uhr
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        Meinethalben, ich höre jetzt mit über 60 Jahren auf dem Buckel das erste mal, dass es jemand missverstehen könnte und das eine von dem anderen nicht trennen kann.
        Aber nach der Rechtschreibreform vor einigen Jahren und der neuen Gendersprache unter diskriminierung des männlichen Artikels wundert es mich fast nicht mehr.

  • am 12.01.2023 um 07:07 Uhr
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    @ Marco Diener
    Nun ja: Unsere Firma hat die Löhne auch erhöht … sogar um 3%.
    Ob unsere Kunden die nun teureren Produkte immer noch «kaufen» werden –das Ausland liegt im Internet ja sehr nahe– wird sich zeigen.
    Aber es ist schon so: Produkte-Qualität hat auch etwas mit guten Anstellungsbedingungen zu tun. Und ein Teuerungsausgleich gehört zu diesen «Bedingungen» einfach dazu.

  • am 12.01.2023 um 07:19 Uhr
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    @Marco Diener; Die im Artikel genannten Lohnerhöhungen:
    Gemäss Handelszeitung (09.2022) beträgt der Durchschnittslohn bei der Bundesverwaltung Fr. 117.176. Von so etwas können die meisten Handwerksfirmen nur träumen ….
    Würden Sie da (beim Bund) auch 3% (über Alle) erwarten ? Solche Teuerungszuschläge für sonst bereits überbezahlte Bundesbedienstete wären doch ein Hohn gegenüber allen «Geringverdienern» und den (zB) Spitalangestellten.
    Aber wir wählen ja unsere Politiker (ob links oder rechts) zum Glück noch (beinahe) alle selber …

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      am 12.01.2023 um 07:35 Uhr
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      Im Artikel geht es überhaupt nicht um die Lohnhöhe. Es geht nur ums Wording. Und dieses ist in vielen Fällen falsch. Man kann nicht von einer Lohnerhöhung sprechen, wenn der Reallohn sinkt. Und es ist ein Hohn, wenn von einer Lohnerhöhung die Rede ist und sich Angestellte im neuen Jahr trotzdem weniger leisten können als vorher.

      • am 12.01.2023 um 18:46 Uhr
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        Aber bitte, das Kind muss doch einen Namen haben und bisher war das Lohnerhöhung oder bei Angestellten mit festem Gehalt, halt Gehaltserhöhung. Und diese Worte beinhalten vom Sinn doch auch nur das es mehr Geld gibt.
        Oder soll das nach weiss ich wievielen Jahrzehnten anders benannt werden?
        Preiserhöhung, oder Inflation haben noch nie was mit Lohn- oder Gehaltserhöhung zu tun gehabt, das heute der Lebensstandard höher geworden ist lag auch noch nie an höheren Löhnen, sondern günstigeren Preisen für Aschaffungen. So kostete damals, eine Waschmaschine, Auto oder Fernseher durchaus mal ein mehrfaches eines Monatseinkommens
        Ich kann mich auch in meiner über 40-jährigen Lohn- und Gehaltsabhängigkeit nicht an einer Erhöhung dessen erinnern die höher war als die Inflationsrate. Diese ohnehin schon gefühlt zu niedrig angesetzt war.
        Dem Kind muss man schon einen Namen geben und Lohnerhöhung war noch nie eine Reallohnerhöhung die Sie vielleicht meinen könnten.

  • am 12.01.2023 um 14:44 Uhr
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    Da die Preise gestiegen sind und das zum Teil nicht knapp, sollten auch die Löhne entsprechend angepasst werden. Genau darum wird zwischen Teuerungsausgleich und Lohnerhöhung unterschieden. Natürlich kann man argumentieren, das es nicht die Aufgabe des Arbeitgebers ist, die Erhaltung der Kaufkraft zu gewährleisten, aber deren Produkte oder Dienstleistungen werden ja in der Regel auch preislich angepasst genau darum ensteht ja die Teuerung.
    Am Ende zählt die Kaufkraft, alles andere ist Augenwischerei.

    • am 13.01.2023 um 06:52 Uhr
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      Sie wollen doch nicht ernsthaft den lokalen Bäcker für die Gaspreiserhöhung und höhere Steuern auf sonst was verantwortlich machen?
      Der Arbeitgeber ist ein Unternehmer der Gewinne erwirtschaften muss und nicht Ersatz für eine verfehlte Sozialpolitik, bzw. weltfremde Politiker die die Welt ins Unglück stürzen.

  • am 12.01.2023 um 17:31 Uhr
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    Wenn der Arbeitgeber den Lohn um 1% erhöht, bekommt der Angestellte 1% mehr Lohn. Der Arbeitgeber hat keine Schuld, wenn die Kaufkraftverminderung (Teuerung) darüber liegt. Es gibt – anders als der Autor es darzustellen versucht – keinen zwingenden Kausalzusammenhang dieser beiden getrennten Kreisläufe.

    Natürlich verstehe ich als Direktbetroffener die Idee hinter der Story. Der Artikel hätte jedoch ganz anders aufgegleist werden müssen: «Lohnerhöhung macht Teuerung nicht wett» oder so. Diese vier Wörter reichen eigentlich sowieso – es bräuchte gar keinen Artikel.

    Viel spannender fände ich, hierüber zu berichten:

    Der Chef des Weltärztebundes, Montgomery, ist gleichzeitig Beirat einer Firma, die mit Aktien von Impfherstellern dealt.
    Die WHO ist mehrheitlich privat finanziert. Grösster Partikularinvestor: B+M Gates Impfstiftung.
    Die Pandemie ist somit erst vorbei, wenn die Anlageprodukte rentiert haben. Zahlbar wie immer durch die obligatorischen (!) Krankenkassenprämien.

    • Portrait Marco Diener.1 Kopie
      am 12.01.2023 um 20:03 Uhr
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      In Ihrem Beispiel hat der Angestellte nominal 1 Prozent mehr Lohn. Real — und das zählt — hat er rund zwei Prozent weniger Lohn.
      Im Artikel beschuldige ich die Arbeitgeber mit keinem Wort. Aber ich plädiere für eine präzise Wortwahl.
      Und nebenbei: Es sind fünf Wörter.

    • am 13.01.2023 um 17:03 Uhr
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      Was dass geschwurble um die WHO mit dem fehlenden Teurungsausgleich zu tun hat,dass Frage ich mich also schon.Die gehätschelten und in der Pandemie mit Milliarden Steuergeldern unterstützten Arbeitgeber würden gut daran tun,die effektive Teurung auszugleichen.Der Schuss geht effektiv nach hinten los,weniger Kaufkraft ist gleich weniger Umsatz.Working Poor’s in der Schweiz sind ein ganz mieser Leistungsausweis für unsere heilige und über jeden Zweifel erhabene Wirtschaft.Wer die Kaufkraft bewusst schwächt, der sägt am Ast auf dem er selbst sitzt! Korrupte Kriegsgewinnler gibt es bei uns zu Hauf,aber man müsste halt mal genau hin schauen wollen!

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