Prozess um Bandscheiben-Implantate: Chirurg Max Aebi schweigt
Der Berner Wirbelsäulen-Chirurg Max Aebi hat bei sieben Patienten eine von ihm mitentwickelte, jedoch wenig erprobte Prothese implantiert. Mehrere Patienten erlitten Komplikationen. Deshalb steht der Berner Orthopäde nun vor Gericht. Die Berner Staatsanwaltschaft wirft ihm schwere Körperverletzung vor.
Letztmals äusserte sich Aebi vor sieben Jahren öffentlich zu den Vorwürfen. In der Sendung «10 vor 10» sagte er: «Bis heute habe ich nichts von Komplikationen bei meinen Patienten gehört.» Seither nahm nur noch seine Anwältin Stellung. Sie sagte in der Vergangenheit, Aebi habe sich «sowohl rechtlich als auch berufsethisch korrekt verhalten».
Vor dem Berner Gericht schwieg Aebi am 16. Januar. Auf die Fragen des Richters antwortete er stets: «Ich mache keine Aussage dazu.»
Die Tage zuvor musste sich der Chirurg harte Vorwürfe von Betroffenen und von Experten anhören. Es traten Sachverständige auf, welche aussagten, wie Patienten vor einer Operation aufgeklärt werden sollten. Infosperber fasst die wichtigsten Aussagen zusammen, welche die Tamedia-Zeitungen veröffentlicht haben. Deren Journalisten waren akkreditiert und im Gerichtssaal anwesend. Ihnen verbot der Gerichtspräsident, den Namen des Chirurgen zu nennen.
Balgrist-Chefarzt und Wirbelsäulen-Spezialist Mazda Farshad:
- «Die Prothese hat nicht funktioniert bei den Affen. Es wäre wahrscheinlich ein sinnvoller Satz gewesen, zu sagen, wir haben ein Affenexperiment durchgeführt und wir hatten schlechte Resultate. Dann würden wir jetzt nicht in diesem Gerichtssaal sitzen.»
- «Wenn man mit einer Firma zusammenarbeitet und ein Produkt nutzt, zu dem man irgendwie beigetragen hat, dann sollte man das in einem Aufklärungsgespräch erwähnen.»
- Aebi hätte zumindest «die fünf häufigsten und schwerwiegendsten möglichen Komplikationen» erwähnen sollen.
- 2014 rief der Hersteller die Prothese wegen schwerer Mängel vom Markt zurück. Die eigenen Patienten über einen Rückruf zu informieren, sei «eine ethische Pflicht».
Medizinethikerin Tanja Krones:
- Die Offenlegung der Interessenkonflikte wäre «zweifellos von berechtigtem Interesse gewesen». «Es macht einen Unterschied, ob man ein Honorar auf Stundenlohnbasis erhält oder Aktien, wo man darauf wettet, dass es zu einem Gewinn kommt.» Er hätte einen weiteren Arzt beiziehen sollen, «der nicht diese Interessen hat».
Betroffene Patientinnen und Patienten:
- «So wie er auftrat, glaubte ich, dass er unabhängig war.»
- «Seine finanziellen Beteiligungen hatte er nie erwähnt.»
- «Ich war 24 Jahre alt und froh, dass man mich ernst nahm. Als er das Implantat vorschlug, habe ich sofort Ja gesagt.»
Assistenzärztin von Max Aebi, welche die Aufklärung von Patienten übernahm:
- Sie habe nicht gewusst, dass das Implantat neuartig war. Es sei ihr auch nicht bekannt gewesen, dass es keine Langzeiterfahrung damit gebe und dass der Professor an der Entwicklung mitbeteiligt gewesen sei.
Erst in einem noch kommenden Plädoyer von Aebis Anwalt wird man erfahren, was der Chirurg zu diesen happigen Vorwürfen meint. Bis zu einem Urteil, das am 9. Februar erwartet wird, gilt Aebi als unschuldig.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.








Vor 7 Jahren habe ich Professor Aebi vor dem Ehrenrat der kantonalbernerischen Aerztevereinigung eingeklagt und verlangt, dass er aus dem Aerzteverband ausgeschlossen wird. Das Verfahren wurde eröffnet und gleich wieder sistiert und eingestellt bis zum Vorliegen eines strafrechtlichen Urteils. Auf Grund einer «kann» Formulierung in den Statuten ist dies möglich, obwohl dir strafrechtliche Abklärung nichts mit dem verbandsrechtlichen Verfahren zu tun haben. Prof. Aebi kann allein auf Grund seines schädlichen und unprofessionellen Verhaltens aus der kantonalen Aerztegesellschaft ausgeschlossen werden. Dafür braucht es kein strafrechtlich relevantes Delikt. Das hat man sich natürlich nicht getraut und sich hinter der strafrechtlichen Abklärung versteckt. Eine Krähe hackt…
Hatte mich per Mail am 12.01.2026 bei der Gerichtsschreiberin angemeldet um am Prozess am 13.01.2026 als Zuschauer teilzunehmen. Es wurde mir dann am nächsten Tag mitgeteilt, dass aus organisatorischen Gründen ich keinen Zutritt erhalten werde. Nach Rücksprache mit einer Journalistin wurde mir dann mitgeteilt, dass es genügend vorhandene Plätze hatte. Warum ich an dieser Verhandlung teilnehmen wollte ist, weil ein Zahnarzt aus Spiez gegen mich, mit Verdacht auf, vorsätzliche Körperverletzung, Verstümmelung, Fälschung einer Röntgenaufnahme u. Betrug, weiter vorsätzliche schwere Körperverletzung, Verstümmelung, (falsche Arztzeugnisse Berner Spital) weiter vorsätzliche Körperverletzung mit versuchtem Totschlag begangen haben könnte. Eine RA und Ärztin in Rechtsmedizin in Thun konnte absolut KEIN Fehlverhalten dieses Zahnarztes und des Berner Spitales in dem sie selber gearbeitet hatte erkennen obwohl bei der Berufshaftpflicht Versicherung der Behandlungsfehler schon Aktenkundig war.