Ronny_Keller_Check

Checking von hinten mit Stock, der mit beiden Händen gehalten wird. © yt

«Blick» verharmlost Gewalttäter auf Schlittschuhen

Niklaus Ramseyer /  Der Oltner Hockeyspieler Ronny Keller ist querschnittgelähmt. Der Blick beschönigt ein absichtliches Cross-Checking von hinten.

Die Videoaufnahme, die nur ansehen sollte, wer starke Nerven hat, lässt leider keine Zweifel offen: Der NLB-Hockeyspieler Stefan Schnyder (Langenthal) hat seinen Gegner Ronny Keller (Olten) vorsätzlich so schwer verletzt, dass dieser für den Rest seines Lebens gelähmt bleiben wird. Das bestätigen inzwischen auch die Fachleute im Paraplegikerzentrum Nottwil. Schnyder hat bei seiner gewalttätigen Aktion gegen Keller mindestens drei klare internationale Eishockey-Regeln verletzt: Er hat 1. sein Opfer «auf dem Spielfeld von hinten» (Regel 606 a) und 2. mit seinem in «beiden Händen gehaltenen Stock» (Cross-checking, Regel 607 a) und 3. «derart gegen die Bande geschleudert», dass Keller «nicht in der Lage» war, «sich gegen den Angriff zu schützen» (Regel 606 c).

Dreifaches schweres Vergehen
Jede einzelne dieser gefährlichen Brutalitäten kann gemäss den Regeln mit «mit einer grossen Strafe (5 Minuten Strafbank, die Red.) und zusätzlich einer Spieldauer-Disziplinarstrafe» geahndet werden. Regel 606 b hält zudem generell fest: «Eine grosse Strafe und zusätzlich eine Spieldauer-Disziplinarstrafe oder eine Matchstrafe ist gegen jeden Spieler auszusprechen, der durch einen Check von hinten seinen Gegner verletzt.»

Das Schweizerische Strafgesetzbuch StGB ist zudem unmissverständlich: Wer «fahrlässig» einen Menschen schwer schädigt, den bedroht Artikel 125 «von Amtes wegen» mit Gefängnis oder mit Busse. Handelt der Täter sogar «vorsätzlich» wobei er «einen Menschen bleibend arbeitsunfähig, gebrechlich oder geisteskrank macht», droht ihm gemäss Artikel 122 «Zuchthaus bis zu zehn Jahren oder Gefängnis von sechs Monaten bis zu fünf Jahren».

Das Gerede vom «tragischen Unfall»
Das Video zeigt, dass Schnyder keineswegs von Kellers Stopp kurz vor der Bande «überrumpelt» wurde und darum «praktisch ungebremst» auf diesen prallte, wie der «Blick» wider besseres Wissen behauptet (Seite 19 am 7. März): Der Täter beschleunigt sein Opfer vielmehr mit dem klar sichtbaren Cross-Check (ruckartige Bewegung mit dem Stock und beiden Armen gegen Keller von hinten) nur einen Meter vor der Bande noch zusätzlich. Das ist ganz eindeutig «vorsätzlich». Und es ist lebensgefährlich.

Doch von alledem lesen wir in den Berichten durch die Sportredaktionen nichts: Nichts über Schnyders mehrfache schwere Regelverstösse, die dann auch zu einer Spieldauer-Disziplinarstrafe führten. Nichts über die internationalen geltenden Regeln. Nichts über die klaren Bestimmungen im Strafgesetzbuch. Im Gegenteil: Der ganze gewalttätige Vorgang wird allenthalben als «tragischer Unfall» dargestellt. Am schlimmsten im «Blick»: Eishockey «spielen» (!) tue man, weil man «gerne Schlittschuh laufe, Tore schiesse» – und «als Zugabe noch einen Gegner über den Haufen fahre», liest man da (Ausgabe vom 7. März).

Schuldzuweisung an das Opfer
Die «Dimension der körperlichen Gewalt» sei eben «Teil dieser Veranstaltung». Knochenbrüche, ausgeschlagen Zähne, Riss- und Quetschwunden: Das sie alles «Teil dieses Geschäfts». Auch auf der Strasse könne man zudem ja «in einen schweren Unfall verwickelt» werden. So kommentiert der «Blick». Und zum Schluss wird dem Opfer Ronny Keller die Schuld zugewiesen: Er hätte halt «nicht abbremsen dürfen».

Wer die ganze Dimension dieser verantwortungslosen medialen Verantwortungszuweisung begreifen will, muss sich nur das Video nochmals ansehen. Es lässt nur einen Schluss zu: Auch die Sport-Berichterstattung ist ganz offensichtlich «Teil des Geschäfts» mit Gewalttätern auf Schlittschuhen. Inzwischen untersucht der verbandsinterne Jurist Reto Steinmann den Fall. Und auch die ordentlichen Strafverfolgungsbehörden wollen tätig werden. Das ist auch richtig so: «Ist die Schädigung schwer, so wird der Täter von Amtes wegen verfolgt», steht im StGB. Und zwar auch dann, wenn die Körperverletzung «fahrlässig» verursacht worden sei. Dass dieses Gesetz in Eisstadien nicht gilt, steht hingegen nirgends.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

Zum Infosperber-Dossier:

Gewalt_linksfraktion

Gewalt

«Nur wer die Gewalt bei sich versteht, kann sie bei andern bekämpfen.» Jean-Martin Büttner

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden


Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.

2 Meinungen

  • am 19.03.2013 um 11:49 Uhr
    Permalink

    Es ist für «Opfer", aber auch «Täter» schlimm. Ich möchte niemanden in Schutz nehmen, auch den Blick nicht. Aber aufzuzeigen, welche Regeln Schnyder verletzt hat, finde ich sinnlos. In jedem Spiel gibt es zahlreiche Regelverstösse, da wären Sie die ganze Zeit am aufschreiben. Leider habe ich den Blick-Artikel nicht gelesen. Es ist daher schwer nachzuvollziehen. Einen Link wäre hilfreich.

  • am 19.03.2013 um 12:57 Uhr
    Permalink

    Weshalb werden immer wieder Täter zu Opfer? Es ist unerträglich.
    Zur Info hier ein kürzlich gehabter Mailtraffic im Auszug und in umgekehrter Chronologie:

    Guten Tag
    Vielen Dank fürs Antworten – und so ausführlich und prompt. Toll.
    Sie gestatten eine ganz, ganz kurze Replik. Warum ist für mich die fragliche Begriffsverwendung hier unangebracht, um es gelinde zu formulieren: Unsportlichkeiten, wie sie Herr Schnyder beging, werden im Ausland schärfstens sanktioniert. Und folgerichtig wird er dieses Wochenende auszusetzen haben. Nach mir für ein ganzes Eishockeysportlerleben lang.
    Freundliche Grüsse
    Walti Köng
    08.03.13 – 12.22h

    Lektornet.ch
    Walti Köng
    Im Birchi 34
    8175 Windlach
    Tel. 044 858 01 01
    http://www.lektornet.ch

    Von:
    Gesendet: Freitag, 8. März 2013 10:53
    An: info@lektornet.ch
    Betreff: Ihre Zuschrift

    Sehr geehrter Herr Köng
    Besten Dank für Ihre Zuschrift, auf die ich gerne antworte.
    Sie stören sich am Begriff „Opfer“ im Zusammenhang mit Stefan Schnyder und den tragischen Ereignissen beim NLB-Playoff-Spiel EHC Olten – Langenthal.
    Und Sie fragen mich, ob ich die Einschätzung unseres Sportexperten Thomas Renggli teile.
    Ja, ich teile seine Einschätzung. Wir sprechen hier von einem schrecklichen Ereignis, bei denen nicht nur die zu Schaden gekommene Person Leittragende ist,
    sondern auch die Person, die – unabsichtlich – ihr den Schaden zugefügt hat.

    Ex-Skirennfahrer Paul Accola beispielsweise muss – wie Eishockeyspieler Stefan Schnyder auch – nach dem schrecklichen Unfall, bei dem er beim Rückwärtsfahren mit einem Baufahrzeug ein Kind überrollt hat, ebenfalls für den Rest seines Lebens damit umgehen, das Leben eines anderen Menschen auf schreckliche Art und Weise beeinflusst zu haben.
    Ich hoffe, Sie können meine Ausführungen nachvollziehen.
    Ich freue mich, Sie weiterhin zu unseren kritischen und treuen Hörern zählen zu dürfen.
    Mit freundlichen Grüssen

    …………………………..

    Grüezi

    Vor rund dreiviertel Stunden liess sich Herr Renggli zur erneuten und schrecklichen Unfalltragödie während eines Eishockeyspiels verlauten, im Interviewstil. Offenbar scheint es definitiv, dass Ronny Keller gelähmt bleibt. Bekanntlich durch einen Check von hinten prallte er dienstags fürchterlich gegen die Bande, kopfvoran. Ein Disziplinarverfahren ist angelaufen.
    Wie um Himmels willen kann hier jemand von 2 (in Worten: zwei) Opfern sprechen, damit die beiden Spieler meinend? Sicherlich nur Ihr Herr Renggli.

    Teilen Sie diese meine Meinung?
    Freundliche Grüsse
    Walti Köng
    07.03.13 – 16.00h

Comments are closed.

Ihre Meinung

Lade Eingabefeld...