Schlüer_SVP

Federführend beim Abbau der Sozialhilfe: SVP-Politiker Ulrich Schlüer © 20min.ch

Finale Schlacht um radikale SVP-Forderung

Andres Eberhard /  Die SVP blies einst zum Angriff auf die Sozialhilfe. Vielerorts wurde er abgewehrt. In Baselland und Aargau wird noch gekämpft.

Vor rund zehn Jahren blies die SVP schweizweit zum Angriff. Das Ziel: ein Umbau der Sozialhilfe – des letzten Auffangnetzes vor der Armut. Der Plan: Den Abbau via kantonale Gesetze verwirklichen. Zwar ist ein Grundrecht «auf Hilfe in Notlagen für ein menschenwürdiges Dasein» in der Bundesverfassung verankert. Eine nationale Regelung gibt es aber nicht. Zuständig für die Sozialhilfe sind die Kantone.

Auch darum erfolgte der Angriff von rechts lange weitgehend unbemerkt. Heute kann aber nachvollzogen werden, dass er gezielt orchestriert wurde. Unter der Leitung des Zürcher Ex-Nationalrats Ulrich Schlüer verfasste die Partei im Juni 2015 nämlich ein Positionspapier mit dem Titel «Missbrauch und ausufernde Sozialindustrie stoppen». Um schnell und koordiniert voranzukommen, enthielt das SVP-Positionspapier sogar politische Mustervorstösse, die von lokalen SVP-Politikerinnen und -politikern in ihrer Gemeinde oder ihrem Kanton übernommen werden konnten. Der am meisten kopierte Vorstoss stammt von SVP-Frau Martina Bircher. Er heisst «Motivation statt Sanktion». Bircher reichte den Vorstoss im Jahr 2017 ein – erst kurz zuvor war sie ins Aargauer Kantonsparlament gewählt worden. Ein Jahr später erreichte sie als Sozialvorsteherin der Gemeinde Aarburg nationale Bekanntheit, als sie im «Blick» anprangerte, dass ein Drittel aller Einnahmen ihrer Gemeinde an die Sozialhilfe gingen. Noch ein Jahr später wurde Bircher in den Nationalrat gewählt. Der Kampf für Sozialhilfeabbau förderte ihre Karriere.

In fünf Kantonen reichten SVP-Kollegen praktisch denselben Vorstoss ein wie Bircher. Im Kern geht es darum, dass den vollen Grundbedarf in der Sozialhilfe (knapp 1000 Franken für eine Einzelperson) nur erhält, wer «integrationswillig, motiviert und engagiert» ist. Allen anderen soll die Hilfe um bis zu 30 Prozent gekürzt werden. Das ist deutlich unter dem Existenzminimum. Was die SVP mit ihrer zynischen Forderung nach Bestrafung der «Unmotivierten» verschweigt: Betroffen sind nicht nur jene rund fünf Prozent (Schätzung Aargauer Regierung), die tatsächlich nicht kooperationsbereit sind. Sondern es werden auch jene 95 Prozent finanziell und mental unter Druck gesetzt, die sich vorbildlich verhalten. Das ist im Hinblick auf die Stellensuche kontraproduktiv. Ohnehin zeigen Erfahrungen aus Zürich, dass Betroffene Pflichten eher befolgen, wenn ihre Existenz gesichert ist. Motivation durch drohende Bestrafung? Wohl nur im Weltbild der SVP.

Martina Bircher. ©Thomas Kern/swissinfo.ch

Während der Plan der SVP in Solothurn, Zürich («Motivation statt Sanktion») sowie in St. Gallen («Belohnen statt kürzen») scheiterte, stimmten die kantonalen Parlamente im Aargau und in Baselland («Motivation statt Repression») zu. Nun, fünf Jahre nach Birchers Vorstoss, stehen in beiden Kantonen diesbezüglich entscheidende Tage an. In Baselland wird am 15. Mai über ein revidiertes Sozialhilfegesetz abgestimmt, das einige Forderungen der Motion beinhaltet. Im Aargau entscheidet der Grosse Rat in diesen Tagen, ob er die Motion von Bircher weiterverfolgen möchte, nachdem sich die Kantonsregierung Anfang März gegen eine Umsetzung ausgesprochen hat.

Baselland: Wer keinen Job findet, wird bestraft

Am schweizweit heftigsten toben die Kämpfe um die Sozialhilfe in Baselland. Vor zwei Jahren präsentierte Regierungsrat Anton Lauber (CVP) den Entwurf für ein neues Sozialhilfegesetz, das auf den geglückten «Motivation statt Repression»-Vorstoss von Peter Riebli (SVP) zurückgeht. Dieser Entwurf wäre einem schweizweiten Paradigmenwechsel gleichgekommen: Die Höhe der Sozialhilfe hätte sich nämlich nicht mehr an den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) orientiert, wie heute in allen Kantonen üblich. Stattdessen wäre ein kompliziertes neues System geschaffen worden. Sozialhilfebeziehende wären in fünf Leistungsklassen eingeteilt worden, in denen jeweils unterschiedlich viel Geld verteilt worden wäre. Wer
Sozialhilfe beantragt hätte, wäre zunächst in Stufe 1 gelandet, wo es 690 Franken gegeben hätte, also rund 300 Franken weniger als heute üblich. Wer alle Auflagen eingehalten hätte, wäre die Stufen des Anreizsystems hochgeklettert und hätte mehr Geld erhalten. Anders gesagt: Die Beweislast wäre umgekehrt worden. Statt Missbrauch zu bestrafen, wird er im Voraus vermutet.

Der Entwurf sorgte sowohl bei Linken als auch in Fachkreisen für Empörung. Auch überregionale Organisationen wie AvenirSocial oder die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) schalteten sich ein. Aufgrund des massiven Drucks während der Vernehmlassung zog die Regierung den Vorschlag zurück. Es resultierte ein massiv abgeschwächter «Kompromiss», der allerdings nicht mehr viel vom ursprünglichen Vorschlag enthält. Geblieben ist das grundsätzliche Misstrauen gegenüber Sozialhilfebeziehenden: Mit einigen Zuschüssen und Abzügen durch ein eigens geschaffenes Assessment-Center (Kostenpunkt: jährlich zwei Millionen Franken) sollten diese diszipliniert werden. Und wer zwei Jahre lang von Sozialhilfe lebt, dem soll die Hilfe um vier Prozent gekürzt werden. Dieser Punkt war für die Baselbieter Linken eine rote Linie, weswegen sie das Referendum ergriffen und die Vorlage am 15. Mai zur Abstimmung kommt. Der Grundbedarf sei bereits heute zu tief. Dass nun bei jenen gekürzt werden soll, die keine Arbeit finden, sei «ein schlechter Witz».

«Erfolg» der Kampagne: Scham und Angst

Selbst wenn die Linken auch im Aargau und in Baselland die Angriffe der SVP auf die Sozialhilfe abwehren sollten: Wirkung, da sind sich Expertinnen und Experten einig, hatte die orchestrierte Kampagne von rechts dennoch. In mehreren Kantonen wurden in den vergangenen Jahren Verschärfungen für einzelne Personengruppen, vor allem Asylsuchende oder Ausländerinnen und Ausländer, beschlossen. Zudem weicht die SKOS als Folge des politischen Drucks von wissenschaftlichen Empfehlungen ab. So liegt der von der SKOS empfohlene Grundbedarf rund 100 Franken unter dem Existenzminimum. Ausserdem gerieten auch Sozialarbeitende unter enormen Druck, das geltende Recht restriktiv durchzusetzen. Niemand wollte das Risiko eingehen, dass es zu einem Missbrauchsfall kommt, der öffentlich wird.

Schliesslich dürfte die Missbrauchs-Kampagne der SVP auch den bekannten Scham- und Angsteffekt gehabt haben. Dieser hält Menschen davon ab, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bereits heute verzichtet wissenschaftlichen Schätzungen zufolge rund jeder Vierte auf Sozialhilfe – aus Scham, falschem Stolz, Angst vor Ausweisung oder Unwissen. Auf dem Land ist es sogar jeder Zweite. So gesehen war die orchestrierte SVP-Kampagne trotz vieler Niederlagen auf dem politischen Parkett ein Erfolg – wenn auch ein zweifelhafter.


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5 Meinungen

  • am 28.04.2022 um 13:41 Uhr
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    Im heutigen System ist vieles nicht nachvollziehbar. So erhält ein 30-jähriger Migrant gleich viel Sozialhilfe wie eine 59-jährige, ausgesteuerte Angestellte, die ein Leben lang Sozialbeiträge geleistet hat. Die Berentung von unter 25-Jährigen, die Gruppe mit dem höchsten Quoten-Anteil, im besten Erwerbsalter, sollte der Grundbedarf auf 70 Prozent reduziert und erst bei kooperativem Verhalten wieder langsam erhöht werden.

  • am 28.04.2022 um 20:11 Uhr
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    Das bedingungslose Grundeinkommen wird kommen. Die Frage ist nur noch wann.

  • am 29.04.2022 um 09:15 Uhr
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    Ich denke, die menschenverachtende Politik der SVP ist Programm dieser Partei. Insbesondere Frau Bircher und ihr Parteifreund Glarner schlagen alles, was sich ein missgünstiges xenophobes Herz wünschen kann.

  • am 29.04.2022 um 11:16 Uhr
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    In bekannter und unsäglicher Manier…die SVP gegen die Menschen am Rande der Gesellschaft. Ausgrenzen, diffamieren, bekämpfen ist das Moto dieser staatszersetzenden Partei.

  • am 1.05.2022 um 00:57 Uhr
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    Der Kanton Basel-Landschaft, und hier vor allem die Stadt Liestal, hat die Sozialhilfe, in vorauseilendem Gehorsam zur Motion Riebli, bereits massiv eingeschränkt. Wurde früher für einen alleinstehenden Sozialhilfeempfänger/in für eine angemessene Wohnung CHF 1000.- mit höchstens CHF 150.- Nebenkosten bwilligt, beläuft sich heute der Betrag auf CHF 950.- inklusive Nebenkosten! Das ist eine Kürzung um CHF 200.-! Für diesen Preis findet man in Liestal kaum eine Wohnung.
    Heute allerdings kann nur nach einer Wohnung für höchstens CHF 900.- inklusive gesucht werden, weil die aufgrund der aktuellen Situation zu erwartenden Preissteigerungen für Energie natürlich auf den Konsumenten abgewälzt werden. Eine übersteigende Miete müsste dann aus dem Grundbedarf von CHF 997,- bezahlt werden. Und der Grundbedarf auf dem Soz liegt immerhin CHF 200.- unter dem Baselbieter Existenzminimum. Die SKOS empfiehlt übrigens einen Grundbedarf von CHF 1009.-. BL hält diese Empfehlung natürlich nicht ein.

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