Trax in Palästina zerstört Lebensraum

Keine Selbstbestimmung: Besetzer zerstören in Palästina den Lebensraum der Einheimischen. © palestineupdates.com

Im Jura blüht das Selbstbestimmungsrecht der Völker auf

Niklaus Ramseyer /  Das Volk von Moutier stimmte für den Wechsel zum Kanton Jura. Andere Völker warten weiter auf dieses Recht.

Die UNO-Charta ist klar und unmissverständlich. In Artikel 1, Absatz 2 nennt sie als Ziel und Grundlage des «Weltfriedens» prominent auch die «Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und der Selbstbestimmung der Völker». Dieses Recht auf Selbstbestimmung wird auch definiert als «Freiheit von Fremdherrschaft». Und das Prinzip könnte durchaus als universelle Grundlage für direkte Demokratie gelten. Es ist je ein Recht der Völker, nicht der Herrschenden.

Einstige Grossmacht Bern bröckelt seit 220 Jahren

Es wundert denn auch wenig, dass die direktdemokratische Schweiz eines der wenigen Länder ist, in dem dieses UNO-mässig garantierte Selbstbestimmungsrecht konkret, friedlich und demokratisch umgesetzt wird. Letzten Sonntag gerade wieder im Jura «hinten»: Da hat das Stadt-Volk von Moutier mit klarer Mehrheit von 55 Prozent für den Wechsel seiner Gemeinde vom Kanton Bern zum Kanton Jura gestimmt. 

Es ist dies die vorläufig letzte in einer ganzen Kaskade von Volksabstimmungen, in denen das Staatsgebiet des ehemals grossen Kantons Bern seit langem bröckelt. Und besonders seit 1970: Damals löste sich als grösster Brocken der Nordjura von Bern und wurde ab 1979 zur autonomen «Canton et République du Jura» mit der neuen Hauptstadt Delémont. Es folgten 1994 der Wechsel des Laufentals zum Baselbiet und 1996 der Übertritt der Gemeinde Vellerat in den neuen Kanton Jura (Anm. der Red: In einer ersten Version dieses Textes war irrtümlich von Villeret die Rede). Da wird also fein differenziert auch das demokratische Selbstbestimmungsrecht der Kantons-, Bezirks- und der Gemeinde-Völker respektiert.

Laufen und der ganze (bewaldete) Jura waren 1815 auf dem Wiener Kongress – ohne Selbstbestimmung der betroffenen Völker – den Basler Fürst-Bischöfen weggenommen und Bern zugeschlagen worden. Dies als kleine Kompensation für die Zerschlagung der zentraleuropäischen Grossmacht Bern, zu der bis Ende des 18. Jahrhunderts auch noch die heutigen Kantone Waadt und Aargau gehört hatten.

Jura, Krim und Schottland bleiben Ausnahmen

Die Obrigkeiten der Republik Bern klagten damals, man habe ihnen die «Kornkammer Aargau» und den «Weinkeller Waadtland» weggenommen und dafür nur den «Holzschopf Jura» gegeben. Dass der jurassische «Holzschopf» demokratisch selbstbestimmt nun wieder weg ist von Bern, war wohl unvermeidlich: Die Jurassierinnen und Jurassier waren nie BernerInnen. Und der gefühlte Jura beginnt landschaftlich, atmosphärisch und sprachlich halt schon kurz hinter Biel bei Péry-La Heutte.

Die weitgehend friedliche, selbstbestimmte Jura-Abspaltung bleibt weltweit betrachtet aber eine Ausnahme. In jüngerer Zeit konnten nur etwa die Bevölkerungen der Krim oder Schottlands – beide 2014 – über ihre Zugehörigkeit abstimmen: Die RussInnen auf der Krim sprachen sich klar für den Wiederanschluss an Russland aus. Die SchottInnen mit 55 Prozent für einen Verbleib im Vereinigten Königreich Grossbritannien.

Schottland ist insofern ein interessanter Fall, als nach dem Brexit nun EU-Politiker plötzlich ein neues Referendum für das Schottische Volk befürworten – mit dem Ziel einer Abspaltung Schottlands von Grossbritannien und des Wiedereintritts dieses Landes in die EU.

Fremdherrschaft in Katalonien, Palästina, Kurdistan

Das Verhalten der EU im Fall Schottland kontrastiert teilweise mit ihrem Verhalten im Fall von Katalonien: Die Bevölkerung dieses nordöstlichen Teils von Spanien mit vier Provinzen hatte 2017 für die Unabhängigkeit von Madrid gestimmt. Doch die spanische Zentralregierung ging – toleriert durch die EU – mit Militär, Polizei und Gerichten rabiat gegen die demokratisch gewählte Regierung Kataloniens vor – und unterdrückte die Selbstbestimmung der KatalanInnen. Da ist nichts mit Freiheit von Fremdherrschaft im Sinne der UNO-Charta.

Das Gleiche gilt in Kurdistan, wo das zusehends diktatorische türkische Erdogan-Regime von Ankara aus das Selbstbestimmungsrecht des einheimischen Volkes seit Jahrzehnten mit Waffengewalt verhindert und mit Füssen tritt. Keinerlei Recht auf Selbstbestimmung besteht auch in Palästina: Dort zerstören israelische Besatzungstruppen unter den Augen der Weltöffentlichkeit laufend Häuser und Lebensgrundlagen der indigenen, arabischen Bevölkerung – und sichern immer mehr illegale Ansiedlungen für teils extrem religiöse Israelis.  

Willkür und Machtpolitik statt Recht und Gesetz

Andernorts herrscht unter dem Titel «Selbstbestimmung» hingegen fragwürdige Willkür: Dem Kleinststaat Kosovo wurde (auch unter Mithilfe von Schweizer AussenpolitikerInnen) kurz nach dem Jahr 2000 die Unabhängigkeit von Serbien und Autonomie gewährt. Seither wird diese Autonomie mit Waffengewalt der Nato gesichert. Und mitten in dieser albanisch geprägten Mini-Republik im Südosten Serbiens befindet sich seit 1999 und bis heute die grosse US-Militärbasis Bondsteel mit bis zu 7000 Mann Besatzungstruppen. 

Unter dem Deckmantel der Autonomie besteht hier faktisch eine Fremdherrschaft durch Nato-Truppen und US-Militärs. Vor Jahresfrist zeigte sich dies ganz konkret: Da mischten sich US-Aussenpolitiker und Diplomaten derart massiv ein und übten Druck auf das kleine Land aus, dass dessen gewählte Regierung zurücktreten musste. Auf diese Art wird das Selbstbestimmungsrecht pervertiert und für geopolitische militärische Machtentfaltung missbraucht. Das widerspricht der UNO-Charta. Denn diese garantiert die «Selbstbestimmung der Völker» – gerade auch als Schutz vor Einmischung und Fremdbestimmung durch übergriffige Weltmächte.  


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine.

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8 Meinungen

  • am 31.03.2021 um 11:54 Uhr
    Permalink

    Guter Artikel von Niklaus Ramseyer. Was mit Katalonien passiert im 21sten. Jahrhundert ist unglaublich. Spanien scheint noch immer vom Denken und Handeln des Franco Regimes dominiert zu sein. Palästina ist ein noch schlimmeres Beispiel von gewalttätiger Missachtung des Selbstbestimmungsrechts der Völker. «Man» darf es aber nicht laut sagen. Sonst wird «man» auf den Misthaufen der antisemitischen Holokaust-Lügner geworfen, obwohl «man» den Holokaust abscheulich findet.

  • Portrait_Josef_Hunkeler
    am 31.03.2021 um 12:12 Uhr
    Permalink

    Auch die Eingemeindung des bernischen Claveleyres ins freiburgische Murten/Morat gehört in dieses Kapitel. Hier haben sich die beteiligten geeinigt und den übergeordneten Behörden nicht Nachricht gesendet. Lokal hat sich kaum jemand aufgeregt.

  • am 31.03.2021 um 12:33 Uhr
    Permalink

    Kleine Korrektur:
    Die südjurassische Gemeinde Villeret, im Vallon de Saint-Imier gelegen (bis Ende 2009 im Amtsbezirk Courtelary, seit Anfang 2010 im Verwaltungskreis Berner Jura), ist niemals zum Kanton Jura übergetreten, sondern bis heute unter bernischer Kantonshoheit verblieben. Die kleine Gemeinde Vellerat hingegen hat sich mit der Gründung des Kantons Jura am 1. Januar 1979 (Abspaltung vom Kanton Bern), als sie gegen den Willen der Bevölkerung zum Verbleib beim Kanton Bern gezwungen wurde, als «Freie Gemeinde der Schweiz» erklärt und eigenmächtig von Bern losgesagt. Nach jahrelangem Kampf gegen die bernische Obrigkeit erfolgte schliesslich per 1. Juli 1996 die formelle Anerkennung der Sezession Vellerats vom Kanton Bern und der offizielle Übertritt der Gemeinde zum Kanton Jura.

  • am 31.03.2021 um 13:05 Uhr
    Permalink

    Das kleine Dorf, das 1996 in den Kanton Jura wechselte, war nicht Villeret, sondern Vellerat. Den Kantonswechsel musste das gesamte Schweizer Stimmvolk an der Urne absegnen.

    • PortraitRainerStadler
      am 1.04.2021 um 10:43 Uhr
      Permalink

      Besten Dank für den Hinweis. Der Fehler wurde korrigiert.

  • am 31.03.2021 um 15:19 Uhr
    Permalink

    Diese «völkische» Argumentation ist in unseren Zeiten von «woke» doch eher kurios. Wirklich absurd wird sie, wenn der Autor vom «Stadt-Volk von Moutier» schreibt, zumal der Verdacht besteht, dass vor der Abstimmung noch aktiv eine «Umvolkung» betrieben wurde, damit es richtig rauskommt. Dass die Abstimmung der «RussInnen auf der Krim» dann auf das selbe Niveau wie die «friedliche, selbstbestimmte Jura-Abspaltung» gehoben wird, ritzt die Grenze des Erträglichen. Wenn schon völkisch argumentiert wird, könnte man mindestens einmal die Krim-Tatarinnen und -Tataren erwähnen. Die gibt es als «Volk» mindestens so lange wie die Kurdinnen und Kurden und sicher länger als die Palästinenserinnen und Palästinenser, die erst in den 1970er-Jahren zum eigenen Volk wurden (früher nannte man sie einfach Araber). Im Zusammenhang mit den Katalaninnen und Katalanen wäre es angebracht, ein Wort zum Chauvinismus zu verlieren. Die Separatistinnen und Separatisten dort lassen kaum eine Gelegenheit aus, um ihren Suprematismus vis-a-vis den übrigen «Völkern» Spaniens zum Ausdruck zu bringen. Ein Problem beim Völkischen besteht darin, dass man die Leute in immer kleinere Grüppchen und Territorien spaltet, bis Einheiten entstehen, die sich als souveräne Staaten nie und nimmer durchsetzen können. Gerade für die EU ist das ein ganz heisses Eisen.

  • am 31.03.2021 um 23:56 Uhr
    Permalink

    Selbstbestimmungsrecht der Völker: Der Jura (hat meine ganze Sympathie!) hat ein berechtigtes Selbstbestimmungsrecht, schön; Spanien widersetzt sich den Unabhängigkeitsbestrebungen Kataloniens, auch klar. Aber: die Russen haben der Krim zum Anschluss an Russland verholfen (heim ins Reich – welch grosszügige Investition im Interesse des Selbstbestimmungsrechts, war sicher nicht billig) und in Kosovo herrscht die NATO in Fremdherrschaft (da muss man richtig Mitglied mit dem gebeutelten Serbien entwickeln…).
    Man kann die Argumente anscheinend einfach so zusammen bauen, wie sie einem ins Weltbild passen.

  • am 1.04.2021 um 06:12 Uhr
    Permalink

    @Manuel Pestalozzi.

    Demokratie kommt von «demos» (Volk) und «kratia» (Herrschaft). «Demokratisch» bedeutet nicht «völkisch».

    Völkisch: «zum Volk als vermeintliche Rasse gehörend. Gebrauch nationalsozialistisch» (Duden)
    Beim Entscheid betreffend Moutier ging es sicher nicht um einen rassistischen Entscheid.

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