Kommentar

Machtgehabe inkompetenter «Grüsel»

Niklaus Ramseyer ©

Niklaus Ramseyer /  Die entlarvten Unholde sind – von Dominique Strauss Kahn über Weinstein bis De Schepper – oft erotisch inkompetente Stümper.

Jetzt kommen die «Victim-Blamer» (Opfer-Beschuldiger) wieder aus allen Löchern hervor. Diese meist männlichen Belästiger-Versteher und Grüsel-Verteidiger distanzieren sich zwar zunächst stets durchaus scheinheilig von ihren schmierigen, weil übergriffigen Geschlechtsgenossen, die endlich entlarvt werden. Jedoch nur um dann sofort die betroffenen Frauen zu kritisieren: «Aber hat sie nicht auch?»
Von primitiv bis perfide und subtil
Erschreckend und erstaunlich ist dabei, dass sogar die primitivsten Maschen und Ungeheuerlichkeiten, wie sie längst überwunden schienen, wieder hervorgeholt werden: SVP-Nationalrat und «Weltwoche»-Herausgeber Roger Köppel etwa insinuierte in seinem Blatt, wegen «kurzem Rock und enger Bluse» seien belästigte Nationalrätinnen auch selber schuld. Da wird das Opfer in aller Unverschämtheit zur Anstifterin und Mittäterin gemacht – und somit auch publizistisch gleich nochmals belästigt und erniedrigt.
Weniger plump, aber nicht minder perfide gehen jene Grüsel-Gehilfen vor, welche die strafrechtliche Karte gegen die Opfer ausspielen: «Wenn es so schlimm wäre, warum machen diese Frauen dann nicht gleich eine Anzeige.» Auch ein Peer Teuwsen raunt in der NZZ am Sonntag (24.12.2017): «Niemand hat ja, soweit man weiss, Anzeige gegen De Schepper erstattet.» Der «Bund»-Bericht über den quer durch mehrere Redaktionen während Jahren übergriffigen Medienmann Werner De Schepper belege jedenfalls «mit keiner Zeile ein strafrechtlich relevantes Verhalten». Fakt ist: Dutzende Opfer De Scheppers stehen inzwischen fest – bis hin zu jener Redaktions-Angestellten, die sagte, wenn er nicht gegangen (worden?) wäre, hätte sie selber kündigen müssen.
Dennoch insinuiert auch Teuwsen, eigentlich sei der Täter das Opfer («der Mann ist erledigt») und die «Tagi»-Journalisten, die seine notorischen Übergriffe recherchiert und publiziert haben, hätten doch (genau wie er) ihre Macht missbraucht – seien somit wohl auch Täter. «Grundsätzlich» meint auch er natürlich: «Die Medien sollen über sexistisches Verhalten schreiben, immer wieder. Damit ihr Publikum begreift, was sich gehört und was nicht. Aber…»
Dieses subtil-hinterhältige «Aber…» hört man auch in privaten Gesprächen (auch von Frauen) immer wieder: «Aber warum kommen die alle erst jetzt mit ihren Berichten hervor?» Oder: «Aber wo ist denn die Grenze?» Jene zwischen Flirt und Belästigung etwa.
«Unabsichtliche Belästigung» existiert nicht
Das ist Augenwischerei: Eine «unabsichtliche Belästigung» ist reine Phantasie; dass ein Mann eine Frau «zufällig» an der Brust berührt, eine dumme Ausrede. Wenn es dennoch selten einmal passiert, wissen beide Beteiligten innert Sekunden (nach der entsprechenden Entschuldigung) wie die Sache zu interpretieren ist. Denn die «Grenze» ist ganz klar: Sie liegt dort, wo sich eine beteiligte Person unwohl und belästigt fühlt. Das ist sowohl zwischen wildfremden, wie auch zwischen gut bekannten, vernünftigen und kommunikativ kompetenten Leuten kaum je ein Streitpunkt oder ein Problem.
Wo aber die Grenzüberschreitung einseitig vom Täter beabsichtigt und böswillig ist, kann das Opfer oft nicht sofort reagieren, auch darum nicht, weil meist «Aussage gegen Aussage» steht. Deswegen hat man ja in der Gesetzgebung bei solchen Vergehen die Verjährungsfrist in den letzten Jahren überall massiv erhöht. Dass die eidgenössischen Räte (wie auch viele Privatfirmen schon lange!) die Grenzen zum Übergriff nun schriftlich haben festhalten müssen, ist nicht etwa «lächerlich» (Köppel), sondern eher traurig – weil nach dem Fall Buttet (und Köppels dümmlichem Kommentar dazu) ganz offensichtlich notwendig.
Nur Wiederholungstäter entlarvt
Buttet, wie auch alle anderen jetzt aufgeflogenen «Grüsel» sind zudem in keinem Fall nur einmal «entgleiste Zufallsbelästiger»: Es sind allesamt notorische Wiederholungstäter. Wenn sie sich listig unter der strafrechtlich relevanten Schwelle verbal oder handgreiflich immer wieder an ihre Opfer heranmachen, werden solche unappetitlichen Zeitgenossen dennoch oft nicht belangt, sondern höchstens (unter Stillschweigen) entlassen. Diese «Omerta» erlaubt ihnen meist an anderer (Arbeits-) Stelle gleich weiter ihr Unwesen zu treiben.
Das Muster erinnert fatal an das Verhalten der katholischen Kirche gegenüber kinderschändenden Gottesmännern: So wie auch die kleinen Opfer in den Kirchgemeinden oft kein Gehör fanden und finden für ihre Leidensgeschichten (oder ganz im Gegenteil noch bedroht und verfolgt werden!), so erleben auch in Unternehmen belästigte Frauen seitens der Personalstellen oder gar von speziellen «Beauftragten» häufig vor allem das rabiate Bestreben, «den Fall» intern zu «erledigen» und partout unter dem Deckel zu halten. Oberstes Ziel solcher «Anlaufstellen»: Die Kirche oder die Firma soll «nicht in die Schlagzeilen» kommen. Doch gegen solche Vertuschung, die immer vorab die Täter schützt, hilft nur eines: Offenlegen mitsamt «Naming and Shaming» (öffentliches Blosstellen) der feigen Belästiger.


Drohung statt Kommunikation (Bild: zvg NR)
Ekelerregendes Machtgehabe
Diese Täter sind ganz offensichtlich in punkto Verhältnis zwischen den Geschlechtern wie auch in Sachen Erotik und Sexualität sozial und kommunikativ unterentwickelt und inkompetent. Für gleichberechtigte Kommunikation auf Augenhöhe wo «Nein» eben «Nein» und erst «Ja» wirklich «Ja» heisst, sind sie zu bequem oder überfordert. Ersatzweise spielen sie ihre berufliche oder gesellschaftliche Machtstellung gegen Schwächere aus. Ihre Opfer beschreiben Begegnungen mit den oft selbstgefälligen bis rabiaten Übeltätern als ekelerregend, lähmend oder erschreckend.
Konkret: Der nun endlich abgetretene CVP-Nationalrat Buttet randaliert vor dem Haus einer alleinstehenden Mutter mit zwei kleinen Kindern mitten in der Nacht. De Schepper erfrechte sich Frauen gegenüber zur Frage, ob sie «ihre Tage» hätten – oder schon länger keinen mehr Sex gehabt hätten. Weinstein, schon bekleidet eher unansehnlich und unappetitlich, schockierte und bedrohte ihm nicht näher bekannte Frauen ungefragt mit seiner Nacktheit.
Grüsel agieren oft «im Graubereich»
Dabei geht es wohl zunächst um pervertiertes Sexualverhalten. Aber ebenso um Macht. Ein Mann, der eine Frau blöd anmacht oder handfest belästigt, signalisiert ihr: Schau, was ich mir Dir gegenüber «herausnehmen» kann. Er tut es, weil er die Macht dazu hat – und das Opfer meist keine Chance, sich zu wehren. Dafür gibt es abschreckende Beispiele: Auf die Anklage einer Journalistin wegen Vergewaltigung gegen den IWF-Chef Dominique Strauss Kahn (DSK) reagierte dieser mit einer Gegenklage wegen Verleumdung. Er wurde zwar wegen sexuellen Übergriffs für schuldig befunden. Wegen «Verjährung» seiner Untat jedoch nicht bestraft. Sein Opfer, Tristane Banon hingegen wurde gleichzeitig regelrecht «fertig gemacht». Derlei schreckt viele Opfer von Grüseleien davon ab, die Täter zu verklagen.
Diese wissen das auch. Unter Werner De Scheppers Namen hatte man am 28. Januar 2013 (nach dem Fall Brüderle in Deutschland) in der «Aargauer Zeitung» wörtlich lesen können: «Denn für Frauen ist Gegenwehr immer noch schwierig, wie Esseiva (Claudine Esseiva, FDP-Politikerin, die Red.) weiss: ‹Wenn man sich wehrt, wird man als prüde oder humorlose Emanze hingestellt.›» Und: Die Debatte über Übergriffe müsse «wieder geführt werden». Dies auch «weil sexuelle Belästigungen häufig in einem Graubereich stattfinden». Der Kommentar zu diesem AZ-Artikel damals: «So nicht».
Asymetrische Täter-Sexualität hat System
In den erwähnten «Graubereichen» drängt der Täter seinem Opfer seine krude bis gewalttätige Sexualität auf. Die erotischen oder sexuellen Bedürfnisse und Ansprüche der Frau werden dabei negiert, missachtet, verachtet und mit Füssen getreten: Der Mann geht nicht auf die Frau ein, sondern auf sie los. Das hatte in früheren Zeiten und hat auch jetzt noch in gewissen Gesellschaften, Kreisen und Weltgegenden System und «Tradition». Von der Zwangsverheiratung bis hin zur kommunikativen Isolation und Verstümmelung der Mädchen durch Niqabs oder Burkas. Im Extremfall werden etwa in Saudi-Arabien Vergewaltigungsopfer bestraft – ihre Peiniger bleiben unbehelligt.
Nur: Bei uns sind solche Ungeheuerlichkeiten auch noch nicht allzu lange überwunden. Erinnert sei etwa an die unsägliche «eheliche Pflicht» – die auch bei uns bis vor Kurzem noch bei deren Verweigerung als Scheidungsgrund galt. (Vergewaltigung in der Ehe wird hierzulande erst seit ein paar Jahren als Offizialdelikt verfolgt.) Dazu gehört die repressive Forderung nach «Jungfräulichkeit» (nur der Frau!) bis zur Ehe.
Das Kalkül der (machthabenden) Männer dahinter ist ebenso feige wie durchsichtig: Junge Frauen sollen keine erotischen oder gar sexuellen Erfahrungen sammeln können. Damit hoffte und hofft auch der erbärmlichste erotische Stümper noch «seine» Frau (die ihm von ihrem Vater am Traualtar garantiert «sauber» zugeführt wird!) sexuell in Abhängigkeit halten zu können. Unterstützt oft noch durch totale materielle Abhängigkeit: Das männliche, dominante «Familienoberhaupt», das auch bestimmen konnte, ob «seine Frau» Lohnarbeit annehmen oder ein Konto eröffnen durfte, wurde in der Schweiz erst 1988 mit dem (von Blocher bekämpften) neuen Eherecht abgeschafft. Zuerst wurde in diesem patriarchalen Macht-System also dafür gesorgt, dass die Frauen sexuell unmündig blieben. Dann hält «Mann» sie in materieller Abhängigkeit – und nützt diese aus. Im früheren Schweizer Eherecht hätten Ehefrauen «nicht viel mehr Rechte gehabt, als ein unmündiges Kind» stellte der «Tagesanzeiger» kürzlich fest (15.2.2016).
Es geht gegen erotisch autonome Frauen
Mit der Gleichstellung der Frauen und ihrer Selbstbestimmung – auch über ihre Sexualität – haben rückständige Männer indes immer noch Mühe. Gerade auch in religiös verbrämten Milieus: In neueren «modernen» Christen-Sekten die sich aus den USA bis zu uns ausbreiten, wird Keuschheit bis zur Ehe neuerdings unter Jugendlichen wieder als Ideal propagiert. Es ist generell ein Zeichen aller extremistischen bis totalitären Religionen, dass sie sich zuallererst durch Reglementierung, Kontrolle, Herrschaft und Verwaltung des Lebens der Frauen und ganz besonders ihrer Erotik und Sexualität bemächtigen.
Das Pendant zu diesem Herrschaftssystem auf der anderen Seite heisst Prostitution: Auch hier werden Frauen nicht gefragt, was ihre erotischen Wünsche seien. Sie werden «gemietet» und finanziell entschädigt um dem männlichen, erotisch inkompetenten Sex-Egoisten einseitig «zu Diensten» zu sein.
Ähnliche Egoisten sind die nun entlarvten Übergreifer in Politik, Kunstbetrieb und Wirtschaft. Nicht von ungefähr stand der gruselige französische SP-Spitzenpolitiker DSK nicht nur wegen Vergewaltigung, sondern auch wegen Prostitution vor Gericht. Kraft ihrer Stellung und ihrer Macht meinen solche Leute, sie könnten sich über die Würde, die Eigenständigkeit und die körperliche Integrität von Frauen in ihrem Umfeld rücksichtslos hinwegsetzen. Zum Glück werden die Untaten solcher Unflate nun immer mehr öffentlich – und die Täter aus jenen Machtstellungen entfernt, die sie schamlos gegen Frauen missbraucht haben.
Übergriffe auf Opfer vom Schreibtisch aus
Wer dies beklagt und die blossgestellten Täter bedauert, zieht zu Recht den Verdacht auf sich, er könnte wohl «im selben Spital krank» sein, wie diese.
Der neuste Trick der publizistischen Victim-Blamer: Sie ziehen alles ins Lächerliche. So auch ein Jan Fleischhauer, der im neusten «Spiegel» scherzt: Bald werde ein Gesetz erlassen «wonach Menschen, die zum Sex entschlossen sind, vorher einen Vertrag unterzeichnen müssen». Und dann gebe es vor Gericht «Klagen enttäuschter Sexualpartner, die einen Vertragsbruch beanstanden».
So werden die Opfer der üblen Sache vom Schreibtisch aus schnoddrig verspottet und eingeschüchtert. Immer mehr Frauen lassen sich zum Glück derlei jedoch nicht mehr gefallen: Sie wehren sich, sie schützen sich – und nennen die Unholde beim Namen. Und man ist gespannt, welcher Serien-Belästiger («he too») nach dem Schweizer «Star-Dirigenten» Charles Dutoit (nach den jetzt publik gewordenen Übergriffen auf Musikerinnen in der Garderobe wohl nur noch eine widerliche Sternschnuppe) demnächst entlarvt wird.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine.

Zum Infosperber-Dossier:

Logo_Frau_Mann_Familie

Frau, Mann, Familie

Müssen sich Ideale der Realität anpassen? Muss sich die Politik an der Realität ausrichten oder umgekehrt?

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden


Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.

25 Meinungen

  • am 1.01.2018 um 15:39 Uhr
    Permalink

    Danke! Sie haben in Worte gefasst, was mir beim Lesen vieler Artikel (und Kommentare) über die diversen «Grüsel» oft aufgestossen ist. Ich bin immer wieder erstaunt, wie wenig Mitgefühl für die Opfer dieser Belästigungen/Übergriffe/Vergewaltigungen vor allem bei den Männern, teilweise auch bei den Frauen, vorhanden ist.
    Es ist noch ein weiter Weg, bis auf der ganzen Welt die Frauen frei über ihren Körper und ihre Sexualität verfügen können. Ich hoffe, dass dank all diesen Enthüllungen ein Bewusstseinsprozess stattfindet, auch in den Köpfen der Täter.

  • am 2.01.2018 um 10:14 Uhr
    Permalink

    Ich fühle mich provoziert. Jeder, der eine andere Meinung vertritt als Herr Ramseyer ist ein Grüsel-Gehilfe. Was soll das?
    Ziehen wir die enge Bluse und den kurzen Rock, die Herr Köppel thematisiert hat, ins Extreme: die Frau kommt nackt daher.
    Also, wo ist die Grenze und wer definiert sie? Kann eine Frau vielleicht gar nicht provozieren, weil sie ein armes, schwaches, schutzbedürftiges Wesen ist? Was für ein Bild der Gleichwertigkeit wäre das denn? Ich Mann und stark, du Frau und schwach. Ziemlich nahe am Bild, das verurteilt wird.
    Herr Ramseyer, es gibt «Aber’s». Es gib Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit. Nur weil jemand für manche Aspekte dieses Themas eine andere Meinung vertritt als Sie, ist er noch lange kein Grüsel-Gehilfe.
    Und woher wissen Sie, dass die Herren Weinstein und Kahn erotisch inkompetente Stümper seien? Ist das mehr als eine reisserische Behauptung, um Aufmerksamkeit zu gewinnen? Was sind erotisch inkompetente Stümper? Gibt es unter den Männer, die sich den Frauen gegenüber keine Unverschämtheiten herausnehmen, weniger erotisch inkompetente Stümper?
    Ich verteidige nicht die Verhaltensweisen dieser Herren, ich greife Ihren absoluten Anspruch auf die einzig richtige Sichtweise an und Ihre Abwertung jeder abweichenden Meinung, zumal Ihre Meinung einer soziologisch wissenschaftlichen Beurteilung kaum in allen Teilen standhalten könnte.

  • NikRamseyer011
    am 3.01.2018 um 14:07 Uhr
    Permalink

    @ Lieber Herr Rentsch. Wenn eine Frau von einem Mann, dessen Machtposition sie ausgesetzt ist, sexuell bedrängt, belästigt oder gar vergewaltigt wird, ist das keine Frage der „Meinungsvielfalt oder der Meinungsfreiheit“. Es ist ein unstatthafter Angriff auf die körperliche Integrität eines Mitmenschen. Wie Sie sagen, eine „Unverschämtheit“. Im Fall Buttet kamen Anwesende den Opfern des Unholds teils zu Hilfe. Welche „abweichende Meinung“ oder „richtige Sichtweise“ Sie zu solche Vorgängen vertreten, sagen Sie leider nicht. Ich hingegen kann Ihnen sagen, warum Weinstein oder Kahn „erotisch inkompetente Stümper“ sind: Weil sie es sonst nicht nötig hätten, ihre Macht gegen Frauen auszuspielen und diese zu erpressen. Und ja, jene Männer, die sich „gegenüber Frauen keine Unverschämtheiten herausnehmen“ sind erotisch und sozial offensichtlich kompetenter. Sind kein Problem. Nicht verstanden habe ich den kurzen Rock oder die enge Bluse, die Sie „ins Extreme ziehen“ wollen. Wo genau meinen Sie, dass „die Frau“ denn „nackt daher“ komme? Im Bundeshaus? Auf der Redaktion der SI oder der Weltwoche? Im Sitzungszimmer einer Filmproduktionsfirma? Echt, jetzt? Oder bei sich daheim, im Badezimmer? In der Sauna eines Wellness-Hotels? Oder nur mit Wanderschuhen bekleidet im Appenzellischen? Was jetzt? Meinen Sie, gegenüber einer solchen Frau, könnten, wollten, dürften Sie sich dann „Unverschämtheiten herausnehmen“? Und wenn ja, wieso? Bitte, schaffen Sie Klarheit! Merci.
    Niklaus Ramseyer

  • am 3.01.2018 um 18:48 Uhr
    Permalink

    Ist das nicht typisch? Zwei Männer reagieren mit Abwehr auf den Artikel von N. Ramseyer. Fühlen sich angegriffen, ah, und dann plötzlich geht es u.a. um Persönlichkeitsrechte … natürlich der Männer. Und so gerne werden dann Frauen zitiert, die sich kritisch zu den erwähnten Themen äussern.
    Sogar wenn eine Frau nackt vor Ihnen steht, Herr Rentsch, gibt Ihnen das KEIN RECHT auf irgendwelche sexuellen Handlungen, ja nicht einmal auf sexuelle Anspielungen, ausser diese Frau signalisiert Einverständnis.
    Und ja, Männer, die betatschen und mehr nötig haben, SIND inkompetente Grüsel, weil ihnen jedes Feingefühl in der Sexualität abgeht.

    Hier ein Artikel, der gerade zum Thema der Frauen und wie sie sich zum Feminismus äussern, einiges aufzeigt:
    https://be-queer.ch/uff-es-gibt-auch-gute-feministinnen-6dd15cfbfda7

  • am 3.01.2018 um 18:56 Uhr
    Permalink

    @Verena Schläfli
    Wäre ev. sinnvoll, wenn Sie nicht ad personam diskutieren würden (Abwehr), das ist nämlich ein Zirkelschluss und reinste subjektive Interpretation von Ihnen. Ich könnte auch sagen: Ist es nicht typisch, dass eine Frau mit Abwehr auf meine Artikel reagiert? Und dann wären wir wieder gleich weit!

    Die Frau ist Monika Frommel und ist übrigens Feministin und steht in der Tradition der Kritischen Kriminologie:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Monika_Frommel

    Und da ich mich seit Jahren mit Kriminalsoziologie, Kritischer Kriminologie und Labeling Approach beschäftige, ist das vollständig nachvollziehbar, dass ich bei diesem Thema, aber auch bei vielen anderen Themen so reagiere. Es gibt übrigens auch medienethische Positionen, die etwas gegen Empörungsbewirtschaftung und Bauchstalinismus haben, wie ich teilweise die metoo-Debatte charakterisieren würde:

    https://www.schweizermonat.ch/artikel/schluss-mit-dem-bauchstalinismus

  • am 3.01.2018 um 19:39 Uhr
    Permalink

    Lieber Herr Smith (Ihr echter Name?)
    Ach, wenn Sie N. Ramseyer kritisieren, dann ist das natürlich nicht ad personam, aber wenn ich mir als Frau erlaube, dasselbe zu tun, nämlich die Kommentare von Ihnen und Herrn Rentsch in Frage zu stellen, dann, ja dann, ist das reinste subjektive Interpretation von mir und ein Zirkelschluss. Darf ja nicht sein, dass ich als Frau intellektuell gleichwertig argumentiere. Ja, ich weiss, schon wieder, ich interpretiere, das sollte frau nicht, denn es ist eben ein Unterschied, ob ein Kommentar von einer Frau oder von einem Mann geschrieben wird.

    Ach ja, eins noch: es gibt einige Frauen, die sich Feministinnen nennen, u.a. die von Ihnen erwähnte M. Binswanger, bei denen ich echte Zweifel habe, ob sie es auch wirklich sind. Und nun könnte man natürlich stundenlang diskutieren, was denn eine Feministin ausmacht. Aber – kä Luscht.

  • am 3.01.2018 um 19:52 Uhr
    Permalink

    Hallo Frau Schläfli! (ihr echter Name?)

    Schauen Sie doch mal nach, was ad personam heisst und dann sagen Sie mir bitte, ob meine Kritik ad personam war.
    https://anthrowiki.at/Argumentum_ad_personam
    Ich denke, Ihr Abwehr-Argument ist tatsächlich ein ad personam-Argument und zusätzlich noch ein Zirkelschluss.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Zirkelschluss
    Es ist jedoch nicht jede Argumentation bzw. Kritik ein Zirkelschluss oder ein ad personam-Argument; hier wäre also zu differenzieren.
    Mir gefallen viele Frauen sehr gut, die gut argumentieren wie beispielsweise Monika Frommel. Aber auch das tut m.E. nix zur Sache, weil sie wiederum nicht auf der inhaltlichen Ebene fungiert, sondern auf der Ebene der Person.
    Ich habe bisher noch kein Argument von Ihnen gehört, das sich inhaltlich mit den Artikeln beschäftigt, die ich gebracht habe. Ob Frau Binswanger eine Feministin ist oder nicht, tut m.E. auch nix zur Sache.

  • am 3.01.2018 um 21:18 Uhr
    Permalink

    Der Autor Niklaus Ramseyer hat sich mit seinen vielen Argumenten und Aspekten erfreulich offen aus dem Fenster gewagt. Nun kann man vielleicht über den einen oder anderen Punkt streiten, sei es über eine Formulierung, eine Wortwahl oder ähnliches. Dies ändert aber m.E. nichts an der Kernaussage: Die notwendige Zustimmung der Frau. Und eventuelle Verstrickungen oder Abhängigkeiten sind auch vom Mann in seine Bewertung einer Situation mit einzubeziehen.

    Zu vielem wird das Einverständnis der Frau eingeholt: Darf ich Ihnen ein Glas Wasser bringen? Darf ich Sie bis nach Hause begleiten?

    Warum fragt Mann nicht vorgängig auch bei intimeren Angelegenheiten nach?

  • am 3.01.2018 um 21:19 Uhr
    Permalink

    Gut, ich versuche verständlicher zu werden.
    Menschen können mit ihrem Aufzug provozieren. Bei Frauen liegt diese Grenze in unserer heutigen, europäischen Gesellschaft irgendwo zwischen «enger Bluse mit kurzem Rock» und nackt. Die Grenze ist fliessend. Manche Menschen fühlen sich früher provoziert als andere. Manche fühlen sich provoziert und bleiben trotzdem anständig. Andere nicht.
    Provoziert eine Frau mit ihrem Outfit andere Menschen, darf sich nicht wundern, wenn sie unangebrachten Bemerkungen ausgesetzt ist. Damit sage ich nicht, dass die Beleidigungen gerechtfertigt seien oder, Frau Schläfli, dass die Frau sexuell belästigt werden darf.
    ABER, Herr Ramseyer, ABER sie darf sich über beleidigende Bemerkungen nicht wundern.
    Ich nehme eine Analogie zu Hilfe, zu der Sie hoffentlich mehr emotionale Distanz haben:
    Wenn ich in den Favelas von Rio de Janeiro spazieren gehe, darf ich mich nicht wundern, wenn ich ausgeraubt werde. Trotzdem bleibt der Raub natürlich ein Verbrechen.
    Übrigens werden auch Männer verprügelt, weil sie mit Ihrem Auftritt andere Männer provozieren (z.B. Homo- oder Transsexuelle).
    Nun noch kurz zu den «erotischen Stümper» und «Grüsel-Gehilfen». Jemand, der gegen Beleidigungen (von Frauen) zu Felde zieht, sollte seinerseits auf Beleidigungen verzichten. Wenn das mit den erotischen Stümper durch nichts belegt ist, wird es zu einer Beleidigung, auch wenn sie sich gegen Vergewaltiger richtet. Aber eben: wenn zwei dasselbe tun…..

  • am 3.01.2018 um 21:52 Uhr
    Permalink

    @Ekkehard Blomeyer,

    Ich vermute, Kurt Imhof, der leider verstorbene Mediensoziologe, würde sich im Grabe umdrehen, wenn er diesen Artikel von N. Ramseyer lesen würde. Deshalb noch einmal die Empfehlung, folgenden Artikel zu lesen, Sie werden sehen, was Kurt Imhof unter einem guten, qualitativen Journalismus versteht, vermutlich das Gegenteil von N. Ramseyer in seinem hier diskutierten Artikel.
    https://www.schweizermonat.ch/artikel/schluss-mit-dem-bauchstalinismus

    Und ich würde behaupten, jeder Medienanwalt und jeder Anwalt, dem rechtsstaatliche Prinzipien etwas gelten, würde vermutlich auch die Augen verdrehen ab diesem Artikel. Und dann ist zumindest sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz auch Thema, das Männer als Opfer und Frauen als Täterinnen betrifft, ich verweise auf folgende Studie in der Schweiz.

    http://www.nfp60.ch/SiteCollectionDocuments/nfp60_projekte_krings_zusammenfassung_projektergebnisse_lang.pdf

  • am 3.01.2018 um 22:53 Uhr
    Permalink

    Hallo Herr Blomeyer
    Sie haben Recht, Übereinstimmung ist erforderlich. Herr Ramseyers Artikel hat mich nicht mit diesem Anspruch provoziert (Siehe mein erster Kommentar).
    Und nur so nebenbei noch dies: Ich war längst per Du, als es zu Annäherungen kam und genug vertraut, dass ich ihre nonverbale Sprache verstand.
    Vielleicht habe ich einmal gefragt:«Darf ich Ihnen ein Glas Wasser bringen», aber sicher nie: «Darf ich Sie küssen» oder sowas Ähnliches. Ich nehme an, dass das auch heute noch der Normalfall ist.

  • am 4.01.2018 um 07:33 Uhr
    Permalink

    @Mark Smith
    Danke für Ihre spannenden Links

    @Paul Rentsch
    Ja, Danke für Ihre wichtige Ergänzung der nonverbalen Sprache

  • am 4.01.2018 um 09:56 Uhr
    Permalink

    @Mark Smith, mir scheint es wenig zielführend, über journalistische Standards insofern zu diskutieren, als auf Quellen referenziert und abgeleitet wird, der verstorbene Verfasser würde «vermutlich» die eigene Meinung teilen. Die Studie, die Sie verlinken, finde ich sehr interessant. Ich wollte Näheres zum Anteil von belästigenden Verhaltensweisen von Mann und Frau erfahren, der ja offenbar etwa gleich gross sein soll, leider bleibt es aber bei diesem Fazit ohne Details. Hingegen wird darin festgestellt, dass folgende Faktoren das Vorkommen sexueller Belästigung begünstigen können: «Hier ist an erster Stelle ein sexualisiertes Arbeitsklima zu nennen. Je sexualisierter das Arbeitsklima, wo häufige Flirts unter Arbeitskollegen zum Alltag gehören und sexuell konnotierte Sprüche als normal gelten, desto höher das Risiko von SB. Eine Dominanz von Männern im Arbeitsalltag begünstigt ebenfalls das Auftreten von SB.» Und: «Schützend hingegen wirkt ein von gegenseitigem Respekt und ethischen Grundsätzen geleitete Unternehmenskultur. Die Existenz eines Reglements zu SB spielt eine vergleichsweise untergeordnete Rolle.» Dies scheint mir die entscheidende Frage: Was muss (im Arbeitsumfeld) getan werden, damit sich Opfer von Belästigungen zeitnah und effektiv wehren können ohne entscheidende Nachteile zu erleiden? Offenbar besteht hier Bedarf, nicht nur aus Sicht der Betroffenen, sonst würden sich nicht zahlreiche Stimmen an Anonymität und an Klagen nach langem Schweigen stören.

  • am 4.01.2018 um 10:04 Uhr
    Permalink

    @Herr Rentsch, ich bin sehr erstaunt, dass Sie es normal finden, wenn scheinbar «provozierende» Kleidung zur Folge hat, dass Frauen beleidigt werden. Da ja, wie Sie selbst sagen, der Grad des sich-provoziert-Fühlens individuell ist, kann sich ja damit jeder Beleidiger und Belästiger rechtfertigen. Sie schieben damit die Verantwortung für deren Taten den Frauen zu.

  • am 4.01.2018 um 11:27 Uhr
    Permalink

    @Svenja Spring
    Die Quelle, die ich über journalistische Standards gebracht habe, bringt m.E. die wichtigsten Punkte zugespitzt auf den Punkt und ist deshalb schon zielführend. Aber Sie können sich ja sonst mal kundig machen, wenn Sie die Jahrbücher „Qualität der Medien“ konsultieren.
    http://www.foeg.uzh.ch/de/jahrbuch.html
    Des Weiteren spielt auch der „Pressekodex“ des Presserates in der Schweiz für die Berichterstattung eine wesentliche Rolle und vor allem wenn es um die Richtlinien für eine Verdachtsberichterstattung geht. Zusätzlich müssen rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten werden wie die nach EMRK verbürgte Unschuldsvermutung oder sonstige strafrechtliche wie zivilrechtliche Standards. Der Autor hier schreibt beispielsweise über Dominique Strauss-Kahn, der bisher immer freigesprochen wurde und somit strikt als unschuldig zu gelten hat und alles andere dürfte mutmasslich straf- und zivilrechtlich relevant sein. Abgesehen davon, dass eben auch mutmasslich die Unschuldsvermutung nach EMRK verletzt ist, vorausgesetzt der Autor unterstellt Werner de Schepper strafrechtlich relevantes Verhalten.
    Zu den Nachteilen und wie die ausgemerzt werden können. Das wären sicherlich präventive Maßnahmen und ev. höhere Entschädigungszahlungen, wenn der Arbeitgeber seinen Fürsorgepflichten nicht nachkommt und ev. Beweislastumkehr beim Zivilprozess. Arbeitgeber muss beweisen, dass er seiner Fürsorgepflicht nachgekommen ist.

  • am 4.01.2018 um 13:00 Uhr
    Permalink

    Herr Smith, ich kann die Passage im obigen Artikel nicht finden, in dem Herrn de Schepper strafrechtlich relevantes Verhalten unterstellt wird. Können Sie mir helfen? Und was folgern Sie aus dem Umstand, dass DSK wegen Verjährung nicht bestraft wurde? Dass nicht mehr über seine Übergriffe berichtet werden darf? Möglicherweise gilt er rechtlich als unschuldig, moralisch jedoch nicht.
    Im von Ihnen erwähnten Bericht über die sexuelle Belästigung wird der Fokus mehr auf Prävention als auf Strafe gelegt. Diese soll in folgenden Handlungsfeldern erfolgen:
    "- Das Thema SB kann Widerstände wecken, denn es ist nach wie vor ein Thema, das sehr kontroverse und vor allem ideologisch geprägte Reaktionen auslöst. Die Präventionsarbeit wird einfacher, wenn SB in einen breiteren Kontext gestellt und gemeinsam mit anderen Themen behandelt wird (z.B. Respekt, Förderung von Diversity, Gesundheitsförderung).
    – Potenziell belästigendes Verhalten birgt Risiken – was von allen Beteiligten richtig erkannt wird. Trotzdem werden Toleranzgrenzen eher zu hoch gesetzt und es wird häufig zu spät reagiert. Dies muss Mitarbeitenden und Unternehmensverantwortlichen klar aufgezeigt werden.
    – Vorgesetzte aller Hierarchiestufen haben eine Schlüsselrolle bezüglich Prävention. Sie sollten auf ihre Rolle entsprechend vorbereitet werden (z.B. durch Schulung) und somit auch in die Verantwortung genommen werden."
    Sehr unbefriedigend, wenn Vorwürfe erst nach Jahren(zehnten) laut werden und das stört mich an #Metoo.

  • am 4.01.2018 um 13:50 Uhr
    Permalink

    @Svenja Spring
    Es heisst beispielsweise im Teaser: „Die entlarvten Unholde sind – von Dominique Strauss Kahn über Weinstein bis De Schepper – oft erotisch inkompetente Stümper“
    Jetzt können Sie das Wort „Unhold“ nehmen plus Kontext (Weinstein und DSK, denen strafrechtliches Verhalten angelastet wird bzw. wurde) und dann frage ich Sie, was könnte damit bei De Schepper gemeint sein oder wie könnte das der Durchschnittsleser auffassen?
    Was ich aus dem Schluss ziehe, dass DSK wegen Verjährung nicht bestraft wurde? Das Verfahren wurde offenbar bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt, es gab also kein Urteil und die Begründung stammt offenbar von der Staatsanwaltschaft und hat nun mal ausser, dass das Verfahren eingestellt wurde, rechtskräftig überhaupt keine Relevanz bzw. Bedeutung, weil schlussendlich entscheidet ein Gericht, was Sache ist und nicht die Ermittlungsbehörde. DSK gilt somit strikt als unschuldig!
    Es hat de iure keine „Übergriffe“ gegeben. Nur bereits ihre Wortwahl ist leider irreführend! 🙂 Man darf darüber sicherlich berichten, aber so, dass klar wird, dass DSK unschuldig ist und er eben freigesprochen wurde.
    Und wenn er de iure unschuldig ist, dann hat es m.E. keinen Sinn, irgendwelche Mutmassungen über moralische Schuld anzustellen, zumal weder ich noch Sie mehr wissen als das Gericht.
    Nun, Entschädigungszahlungen nach Zivilrecht sind ja keine Strafen, auch Schadenersatz und Genugtuung sind ja keine Strafen, sondern eben zivilrechtliche Abgeltungen. 🙂

  • am 4.01.2018 um 14:09 Uhr
    Permalink

    @Mark Smith

    Ich halte Ihre ausführliche Korrektur für sehr wichtig, auch zur Entlastung des Autors.
    Hier wird schön deutlich, dass juristisches und moralisches Recht recht weit auseinander liegen können.
    Und: Die Gesetzgebung hinkt den Tatsachen wohl immer hinterher.

    Was werten wir höher? Moral oder Gesetz? Und in welchem Zusammenhang ist das ein oder andere höher zu gewichten?

  • am 4.01.2018 um 15:22 Uhr
    Permalink

    @Svenja Spring
    1.) Ich habe nicht gesagt, dass ich das normal finde, aber offensichtlich nehmen Sie an, ich fände das normal. Diese, Ihre Annahme unterstellen Sie mir einfach.
    2.) Eine «scheinbar» provozierende Kleidung gibt es nicht. Es gibt keinen Standard ab wann sich jemand provoziert fühlen darf. Gefühle lassen sich nicht normen.
    Im Amazonas-Gebiet gehen Eingeborene immer noch nackt. Niemand fühlt sich provoziert. Vielleicht fühlen sie sich gar von angezogenen Menschen provoziert. In vielen Weltgegenden wiederum fühlen sich die Menschen, auch die Frauen, von Touristinnen, die oben ohne am Strand liegen, provoziert.
    Wer sich provoziert fühlt, hat das gleiche Recht auf sein Gefühl, wie jemand der sich beleidigt fühlt. Dieses Recht auf das Gefühl der Provokation beinhaltet nicht das Recht zu beleidigen oder zu belästigen. Ein Beleidiger oder Belästiger kann sich genau so wenig mit seinem Gefühl rechtfertigen, wie jemand der in einem Wutanfall einen anderen prügelt.
    Ich schiebe die Verantwortung für die Taten der Beleidiger und Belästiger nicht den Frauen zu, wie Sie sagen.

  • am 4.01.2018 um 16:01 Uhr
    Permalink

    Herr Rentsch, Sie schrieben, eine Frau dürfe sich «nicht wundern», wenn auf ihre als provokativ empfundene Kleidung (sind wir uns über diesen Ausdruck einig?) mit beleidigenden Äusserungen reagiert wird. Das heisst, sie ist selbst schuld. Und warum, da es ja keine Norm gibt, was als «provozierend» gilt? Wir reden hier von Alltagsverhalten und Arbeitsplatzsituationen und nicht vom Strand.

  • am 4.01.2018 um 18:35 Uhr
    Permalink

    @Frau Spring
    Ich rede auch von Alltagssituationen. Probieren Sie es doch einfach aus. Ziehen Sie sich so an, dass Sie selber das als schamlos empfinden und mischen Sie sich unter die Leute. Zumindest ich würde mich nicht wundern, wenn Sie verbale oder schlimmere Übergriffe erleben. Ja, Sie setzen sich dieser Gefahr aus und wenn Sie das absolut nicht wollen, dann sollten Sie nicht schamlos herumlaufen und wenn Sie Ihren Arbeitsplatz behalten wollen, sollten Sie nicht in schamloser Bekleidung zur Arbeit gehen.
    Sie sagen, dass das nicht geschehen darf. Ich sage, dass es geschehen wird. Das ist alles. Es besteht kein Grund, mir irgend etwas anderes vorzuwerfen.

  • am 4.01.2018 um 22:30 Uhr
    Permalink

    Herr Rentsch, können Sie sich vorstellen, dass es gar nicht um provozierende Kleidung und Aufmachung der Frauen geht? Aus eigener Erfahrung, sogar in Business-Kleidung, Schuhe mit niedrigem Absatz und ohne auffälliges Makeup wird frau von manchen Männern auf tiefstem Niveau angemacht.
    Was ist denn Ihre Vorstellung von «schamhafter Bekleidung» bei Frauen? D.h. wann wäre eine Frau so angezogen, dass sie keine Übergriffe erleben würde?

  • am 5.01.2018 um 21:00 Uhr
    Permalink

    Ja, Frau Spring, das kann ich mir vorstellen. Aus diesem Grund vertrete ich die Meinung, dass eine Frau mit ihrer Kleidung und ihrem Verhalten durchaus Angriffsfläche bieten und in einem solchen Fall beteiligt sein kann. Somit bin ich gemäss Herr Ramseyer ein «Belästiger-Versteher» und «Grüsel-Verteidiger».
    In meinem ersten Kommentar sagte ich, ich fühle mich provoziert. Jedoch fühle ich mich nicht von der Forderung nach Anstand und Respekt den Frauen gegenüber provoziert. Im Gegenteil, die Forderung greift zu kurz. Man muss allen Menschen mit Anstand und Respekt begegnen, auch Ausländern, Andersfarbigen, Burkaträgerinnen, Homo- und Transsexuellen, ja selbst «Belästigern» und « Beleidigern», sonst wird man selbst zum Beleidiger. Und genau das ist es, was mich provoziert hat.
    Wie Herr Köppel, finde auch ich es lächerlich, dass der Nationalrat sich bemüssigt sah, die Grenzen für einen Übergriff festhalten zu müssen. Somit bin ich ein Grüsel-Gehilfe.
    Es gibt «Abers», es gibt immer «Abers». Laut Herr Ramseyer sind diese «Abers» subtil und hinterhältig. Das Wort kann nicht hinterhältig sein, der Nutzer ist gemeint. Ich werde als hinterhältig bezeichnet, nur weil ich es wage ein «Aber» einzuwerfen.
    Es gibt weitere Stellen, Verunglimpfungen und durch nichts belegte Behauptungen, die Herrn Ramseyers Artikel für mich derart unsäglich machen, obwohl ich mit der Forderung in jeder Situation Anstand zu wahren, einverstanden bin. Diese Forderung gilt aber auch für das Schreiben.

  • am 6.01.2018 um 10:12 Uhr
    Permalink

    Hallo Frau Schläfli
    Entschuldigung, dass ich Sie mit Frau Spring angeredet habe.
    Sie wollten noch eine Beschreibung von «schamhafter Kleidung». Ich kann sie nicht beschreiben.
    Jedoch habe ich von schamloser Kleidung gesprochen. Die kann ich aber auch nicht beschreiben. Was ich persönlich als schamlose Kleidung empfinde, erkenne ich an meinen Gefühlen und Gedanken. Wenn mir beim Anblick einer Frau der Gedanke kommt: «Vielleicht ist das ja ihre Arbeitskleidung», dann empfinde ich ihre Kleidung definitiv als schamlos. Aber im Bus lösen bei mir z.B. auch besonders oder wenig bekleidete Männer Gedanken aus, ein Herr in der Kleidung eines orthodoxen Juden und mit Zapfenlocken z.B.: «Ein Fundamentalist. Sie glauben, sie wären besser als alle anderen, ein von Gott auserwähltes Volk».
    Ich mag keine Fundamentalisten, egal aus welcher Ecke sie kommen. Sie schliessen jedes «ABER» aus, obwohl es von jeder Medaille eine Kehrseite gibt – oder etwa nicht, Herr Ramseyer?
    Was meinen Sie, Frau Schläfli, sind meine Gedanken, die mir beim Anblick von Menschen so kommen, zulässig?
    Bei vielen Menschen ist der Weg vom Gedanken zum Wort und vom Wort zur Tat kurz und es kommt zu verbalen oder tätlichen Übergriffen, nicht nur gegenüber Frauen. Gerade auch orthodoxe Juden können ein Lied davon singen.
    Indem ich diese Tatsachen beschreibe, heisse ich sie noch lange nicht gut. Niemand sollte mich deswegen als Grüsel-Unterstützer klassifizieren.

Comments are closed.

Ihre Meinung

Lade Eingabefeld...