Kommentar

Ein Erlass für den Service des Publikums

Hanspeter Guggenbühl © bm

Hanspeter Guggenbühl /  Alle reden vom Service public. Wir reden vom Service des Publikums.

Eigentlich ging es um Gebühren. Doch die Debatte vor und nach der Volksabstimmung vom 14. Juni dreht(e) sich primär um die Frage, wie weit der «Service public» von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) gehen soll. Muss das Staatsradio uns nur informieren oder auch noch zur körperlichen Ertüchtigung animieren? Reicht es, wenn ein gebührenfinanzierter Frosch uns das Wetter prophezeit? Oder braucht es zusätzlich eine Moderatorin, die uns mit kindergartentantenhafter Stimme fragt: «Müemer de Schirm iipacke oder chömer zabig grille?»
Diese Diskussion lässt ein ebenso gewichtiges Thema ausser Acht: Den Service, den das Publikum den «Service-public»-Sendern bietet. Denn dieser Gratisdienst nimmt stetig zu. Bei der Wahl des Musikprogramms hilft das Publikum den Radiomachern zwar schon seit Jahrzehnten. Aber die Ansagen im Wunschkonzert und die Gestaltung aller andern Sendungen besorgten die gebührenfinanzierten Medienprofis lange Zeit noch selber. Heute hingegen fordern sie die Gebührenzahler immer häufiger auf: «Lütet Sie eus a.»
Seither muss das Publikum den Modera-Toren täglich Quiz- und andere Fragen beantworten oder über «Ihr schönstes Erlebnis», «Ihre erste Liebe», Erfahrungen mit Männerfreundschaften, Krebsdiagnosen, Trinkgeldern etc. berichten. Zur Strafe des übrigen Publikums werden diese Plaudereien auch noch ausgestrahlt.
Selbst bei der Information sollen wir den Radioprofis neuerdings unter die Arme greifen: «Werden Sie Staumelder von Radio SRF», heisst die neuste Aufforderung. Auch diesen Service haben Hilfsbereite gratis zu erbringen.
Es wäre an der Zeit, für den Service des Pubklums einen Gebührenerlass einzuführen.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine.

Zum Infosperber-Dossier:

SRG_Dossier

Medien: Service public oder Kommerz

Argumente zur Rolle und zur Aufgabe der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG.

Tram_1_Basel

Was alles zum Service public gehört

Wo hören Privatisierungen auf? Was muss unter Kontrolle des Staates bleiben? Wo genügt strenge Regulierung?

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6 Meinungen

  • am 3.07.2015 um 16:27 Uhr
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    Wie recht sie haben, herr Guggenbühl, sie reden mir aus dem herzen. Geheimtipp: wechsewln sie für radio auf «Option Musique – RTS» und fürs inhaltsreiche fernsehen auf «Arte» (ohne werbungsunterbrüche!!).

  • am 3.07.2015 um 22:55 Uhr
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    Ja… «Gegenstand auf der Fahrbahn» dass solch ein Blödsinn auch noch gesendet wird, finde ich höchst erstaunlich! Ob dies nun gezieltes Abholen eines Service des Publikums ist oder schlichte Verblödung? Zur Abwechslung wird auch einmal «Tiere auf der Fahrbahn gemeldet»… Ich weiss wirklich nicht, ist es die dümmliche Sucht nach Mitmach-Einschalt-Quoten oder das nachäffen der noch blöderen Kommerzsender?
    Die Musikredaktion…? gibt es denn überhaupt eine solche?
    Ist es Verschwörungstheorie oderVerschwörungspraxis, jedenfalls gewollte Verblödung…. und keinesfalls irgend etwas wirklich Kritisches, denn selbst zu denken bedeutet ein unkalkulierbares Risiko. Der Gleichschritt gibt uns hingegen das Gefühl der Einheit. Zum Glück gibt es noch den ollen Meloni – die Welt ist aus den Fugen….

  • am 4.07.2015 um 06:02 Uhr
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    SRG: Gebühren- und Budgetobergrenze statt endlose Diskussion des Service public

    Endlose öffentliche Diskussionen um nötige und unnötige Programmteile der SRG bringen uns nicht weiter bei der Neudefinition des Service public. Die SRG muss mittels Beschränkung der Finanzmittel gezwungen werden, selbst den Kerngehalt des Service public gemäss Art. 93 BV festzulegen.

  • am 6.07.2015 um 22:01 Uhr
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    Da auf infosperber dieser Beitrag direkt nach der Sprachbetrachtung von Daniel Goldstein folgt, drängt sich mir die Bemerkung auf, dass korrekter Sprachgebrauch auch eine Form des Service publique ist: In der Schweiz heisst das Verb «grillieren» – «grillen» ist die entsprechende Bezeichnung in Deutschland.

  • am 7.07.2015 um 09:02 Uhr
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    @Frölich als uebersetzerin kenne ich das problem mit dem schweizerischen «hochdeutsch» eben so gut wie mit dem «italiano della Svizzera», will heissen vieles ist eben aus den resp. dialekten übersetzt und hat mit der sprache Goethes oder Dantes nichts mehr zu tun, sondern wirtkt in den angestammten ländern komisch. Ich finde daher dass man ruhig korrekte(re) worte ueberrnehmen darf, als bereicherung. Was sagen sie denn zur grassierenden anglomania oder zum ingliano? Diese werrden zudem auch meist falsch angewendet und ausgesprochen. Sie sehen, es gibt schlimmere «Bedrohungen» für die resp. Sprachen.

  • am 7.07.2015 um 10:47 Uhr
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    @ Gabriella Broggi: Ihrem letzten Satz kann ich voll zustimmen. Tatsächlich sind die grassierenden Anglizismen eine grössere Bedrohung für einen richtigen Sprachgebrauch als die Differenzen zwischen den verschiedenen deutschen Sprachregionen. Allerdings geht es bei «grillen» resp. «grillieren» nicht um eine «korrekte» resp. «weniger korrekte» Begriffsverwendung . Beides ist, je nach Herkunft des Sprechers, völlig korrekt. Es gibt keinen Grund, einen regionalen Sprachgebrauch an der Sprache Goethes (oder eben Deutschlands) anzupassen. Die Österreicher verwenden Hunderte von Austrazismen (Marillen, Palatschinken, Schlagobers usw.) und unsere Helvetismen (Velo, parkieren, Trottoir usw.) machen den Reichtum der deutschen Sprache erst aus, der diese lebendig und vielfältig erhält.

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