Leerwohnungen_Zweitwohnungen-1

Wohnungsbau in Crans Montana im 2009 © Aleyda Solis/Flickr/CC

Zweitwohnungen: Politiker schlagen Purzelbäume

upg /  Noch vor kurzem wussten Bundesrat und Parlament genau, was Zweitwohnungen sind. Jetzt plötzlich haben sie keine Ahnung mehr.

«Es ist nirgends definiert, was überhaupt eine Zweitwohnung ist», erklärte Bundesrätin Doris Leuthard nach dem Ja des Schweizer Volks zur Franz Weber-Initiative. Deshalb werde das Departement für Umwelt UVEK eine Arbeitsgruppe schaffen unter der Leitung des Bundesamts für Raumentwicklung ARE.
Eigenartig: Noch vor zwei Jahren unter Bundesrat Moritz Leuenberger musste dem UVEK und der ARE völlig klar gewesen sein, wann eine Wohnung eine Erstwohnung und wann eine Zweitwohnung ist. Denn damals verteidigten sie eine Änderung des Raumplanungsgesetzes, die seit dem 1. Juli 2011 in Kraft ist. Die Änderung «bezweckt insbesondere» eine «Beschränkung der Zahl neuer Zweitwohnungen» und eine «bessere Auslastung der Zweitwohnungen», heisst es im Gesetz.
Das geänderte Raumplanungsgesetz gewährt den Gemeinden drei Jahre Zeit, um Massnahmen zu ergreifen: «Nach Ablauf dieser Frist dürfen so lange keine Zweitwohnungen bewilligt werden, bis die Kantone und Gemeinden die nötigen Vorkehrungen getroffen haben.»
Offensichtlich wussten der Bundesrat und die Parlamentarier damals, über welche Wohnungen sie drei Jahre lang diskutierten und verhandelten.
Im Laufe der Vernehmlassung nahmen sämtliche Kantone, zehn politische Parteien und 43 interessierte Organisationen zur geplanten Gesetzesänderung Stellung. Niemand hat kundgetan, er wisse nicht wovon er rede und schreibe.
Falls auch viele Medien heute wirklich nicht wissen, was mit einer Zweitwohnung gemeint ist, haben sie über die damalige Revision des Raumplanungsgesetzes drei Jahre lang geschrieben und geredet, ohne zu informieren, dass sie nicht wissen, über was sie schreiben und reden.
Für Bundesrat und Bundeskanzlei war alles klar
Schon im Juli 2007 hatte der Bundesrat nach Konsultation der Bundeskanzlei die «Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung» den National- und Ständeräten zugestellt. Anlass für die Gesetzesänderung war die geplante Aufhebung der Lex Koller (Beschränkung des Grundstückerwerbs für Ausländer). Der Bundesrat befürchtete einen «Zweitwohnungsboom». Deshalb wollte er die Kantone verpflichten, für ein «ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen» zu sorgen.
Aha: Es gibt also nur entweder Erst- oder Zweitwohnungen oder gar nicht bewohnte, und nichts dazwischen.

Unter dem Titel «Vor- und Nachteile von Zweitwohnungen» ging der Bundesrat auf die «Ferienwohnungen» ein, deren Auslastung bei rund 15-20 Prozent liege. Er verweist bezüglich Ferienwohnungen ausdrücklich auf eine Statistik der «zeitweise bewohnten Wohnungen in Gemeinden».
Aha: Nicht ganzjährig vermietete Ferienwohnungen sind Zweitwohnungen. Folglich muss ein Wohnungsmieter auch seinen Wohnsitz am Ort der Wohnung haben.

Unter dem Titel «Zweitwohnungsanteile» verwies der Bundesrat in seiner Botschaft ausdrücklich auf eine andere Statistik, welche die «Zeitweise bewohnten Wohnungen pro Kanton» erfasst. Er erläuterte, dass das zunehmende Pendeln zwischen Wohn- und Arbeitsort «auch in Städten zu einer wachsenden Nachfrage nach Zweitwohnungen» führe.
Aha: Auch Wohnungen von Pendlern und Studentinnen sind Zweitwohnungen.

Zur Umsetzung der neuen Gesetzesparagraphen stellte der Bundesrat ausdrücklich fest, dass die Kantone und Gemeinden auf die erhobenen «zeitweise bewohnten Wohnungen» abstellen können. In Zukunft würde es das Eidgeössische Gebäude- und Wohnungsregister GWR in Verbindung mit der revidierten Leerwohnungszählung ermöglichen, «in kurzen Zeitabständen flächendeckende Angaben über dauernd bewohnte, zeitweise bewohnte und leerstehende Wohnungen zu erhalten.»

Auf Gemeindeebene stünden zudem noch die Kurtaxenabrechnungen oder die Steuerregister als Datenquellen zur Verfügung. Einige Gemeinden hätten bereits Massnahmen zur Lenkung des Zweitwohnungsbaus ergriffen, wie Erstwohnungsanteilspläne, Mindestwohnflächen, Ersatzabgaben oder Kontingentierungen: «Es hat sich gezeigt, dass der Vollzug keine grösseren Probleme bereitet, wenn die Gemeinden gewisse Begleitmassnahmen ergreifen, wie zum Beispiel die Führung eines Erstwohnungskatasters bei Erstwohnanteil-Plänen oder periodische Stichprobenkontrollen.»
Aha: Es geht doch.
Im ganzen Botschaftstext brauchte der Bundesrat die Begriffe «zeitweise bewohnte Wohnungen» synonym oder gleich bedeutend mit «Zweitwohnungen». Er kam unter anderem zum Schluss: «Die wachsenden Zweitwohnungsbestände gefährden mittelfristig die Grundlagen und die Konkurrenzfähigkeit des Schweizer Tourismus.»
Der Bund fördere den Tourismus mit günstigen Hotelkrediten, einer reduzierten Mehrwertsteuer für die Hotellerie sowie dem Förderprogramm Innotour des Seco (2012-2015 mit 20 Millionen CHF. Die Red.). «Deshalb kann der Bund nicht zulassen, dass das Kapital des Tourismus im Alpenraum – die landschaftliche Attraktivität – durch einen überbordenden Zweitwohnungsbau zerstört wird.»

FAZIT: Bundesrat und Parlamentarier wussten genau, was eine Zweitwohnung ist, als sie 2007 die Revision des Raumplanungsgesetzes begannen und 2010 die Zweitwohnungs-Paragraphen verabschiedet hatten. Auch bei der Initiative von Franz Weber gingen sie bis zur Abstimmung von der gleichen Definition von Zweitwohnungen aus, schrieb der Bundesrat unter Federführung der EVEK-Vorsteherin Doris Leuthard doch in der offiziellen Abstimmungs-Broschüre: «Die Beschränkung der Zweitwohnungen auf einen fixen Anteil von 20 Prozent aller Wohnungen würde in zahlreichen Gemeinden zu einem abrupten Baustopp führen.»
Doch seit die Volksinitiative angenommen wurde und eine neue Verfassungsbestimmung besteht, wollen sie eine neue Definition der Zweitwohnungen aus dem Hut zaubern, damit sie den neuen Verfassungsartikel so gut es geht ignorieren können.

Am Dienstag erklärte Bundesrätin Doris Leuthard der NZZ: «Es gibt heute bloss eine sehr strikte Erfassung durch das Bundesamt für Statistik. Es erfasst alle zeitweise bewohnten Wohnungen.» Genau diese Definition gilt im revidierten Raumplanungsgesetz, das die «Zahl neuer Zweitwohnungen beschränken» will.
Bis heute hat sich Bundesrätin Leuthard um eine Begründung gedrückt, weshalb ihr eigenes Departement bei der kommenden Gesetzgebung über «Zweitwohnungen» nicht von der gleichen Definition ausgeht, die sie drei Jahre lang vertreten und verteidigt hat, und die im Raumplanungsgesetz festgeschrieben ist.
Doris Leuthard sagt sogar die Unwahrheit, wenn sie behauptet, es sei «nirgends definiert, was eine Zweitwohnung überhaupt ist».


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

keine

Zum Infosperber-Dossier:

Nationalratssaal_Bundeshaus

Parteien und Politiker

Parteien und Politiker drängen in die Öffentlichkeit. Aber sie tun nicht immer, was sie sagen und versprechen.

Leerwohnungen_Zweitwohnungen-1

Zweitwohnungen

Nach der Abstimmung wollen Gegner der Franz-Weber-Initiative den Begriff «Zweitwohnung» neu erfinden.

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden


Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.

Eine Meinung zu

  • am 23.03.2012 um 17:24 Uhr
    Permalink

    Besten Dank für diesen fundierten Artikel zur skandalösen «Vergesslichkeit» unserer BundesrätInnen. Ebenso an den Pranger gehört das skandalöse Demokratieverständnis der rot-grünen Berner Regierung. Da nehmen die Stimmberechtigten des Kantons die Initiative an – sogar Gemeinden des Berner Oberlandes, wie z.B. die grosse Gemeinde Sigriswil (Wohnort von Ex-Ständerat Amstutz),die Gemeinden entlang des Thunersees, ebenso Interlaken und Kandersteg – und der Regierungsrat schliesst sich offiziell der Verweigerungsstrategie der Bergkantone an! Bedenklich ist da nur der Vorname. Rosmarie Bär, a. Nationalrätin

Comments are closed.

Ihre Meinung

Lade Eingabefeld...