Laufenburg

Zentraler Stromnetz-Knotenpunkt der Swissgrid in Laufenburg © Swissgrid

Wasserzinsen über die Netztarife mitfinanzieren

Hanspeter Guggenbühl /  Die Stromlobby will die Wasserzinsen senken. Die Lobby der Berggemeinden will sie neu teilweise über die Netztarife finanzieren.

«Unrentable Wasserkraft – wo denn?» fragte Infosperber am 26. April 2017. «Nirgends», antwortet jetzt die Interessengemeinschaft Bündner Konzessionsgemeinden (IBK). So ermittelte die IBK in einer am Montag in Chur präsentierten Dokumentation die Produktionskosten von einigen Wasserkraft-Partnerwerken. Diese Gestehungskosten verglich sie mit Tarifen und Marktpreisen, die Endverbraucher im Monopol und Markt für den hochwertigen Strom aus Wasserkraft bezahlen. Die IBK ging damit gleich vor wie zuvor schon Infosperber, stützte sich aber auf zusätzliche Daten und Vergleiche.
Wasserkraft immer noch rentabel
Hier die wichtigsten Resultate aus verschiedenen Erhebungen, zusammengefasst von der IBK:
Die Schweizer Wasserkraftwerke produzieren Strom zu Gestehungskosten von 4,9 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) – also nicht zu 7 Rappen, wie die Stromlobby behauptet, ohne ihre Kalkulationen offenzulegen. Bei der Zahl von 4,9 Rappen handelt es sich um eine Schätzung, basierend auf publizierten Geschäftsberichten von Partnerwerken. Abweichungen von diesem Schnitt ergeben sich je nach Kraftwerk, jährlich schwankendem Wasserfluss sowie unterschiedlichen Investitionen und Abschreibungen.
Der Erlös respektive Preis oder Tarif für den Strom aus Schweizer Wasserkraft schwankt heute zwischen rund 4 Rappen/kWh an den internationalen Strombörsen und über 8 Rappen/kWh für die im Monopol gefangenen inländischen Endverbraucher mit weniger als 100’000 kWh Stromkonsum pro Jahr. Mit dem Strom aus Wasserkraft konnte die Branche in den letzten 15 Jahren immer einen Gewinn verbuchen; selbst im Tiefpreis-Jahr 2015 betrug die Gewinnmarge laut IBK immer noch 2 Rappen pro kWh. Wasserkraft dürfte rentabel bleiben, solange der Strommarkt für Kleinverbraucher nicht geöffnet wird.
Die Erträge (Reserven, Dividenden und Tantiemen), welche die Eigentümer der Kraftwerke – vorwiegend Kantone im Mittelland – zwischen 2000 und 2015 kassierten, waren höher als die Einnahmen der Bergkantone aus den Wasserzinsen. Darauf hat Infosperber schon am 29. Juni 2016 hingewiesen unter dem Titel «Der Schweizer Stromwirtschaft geht es glänzend».
Die Verluste, die einige Schweizer Stromkonzerne (Alpiq, Axpo, etc.) in den jüngsten Geschäftsjahren verbuchten, sind nicht auf die Wasserkraft oder zu hohe Wasserzinsen zurückzuführen, sondern auf Fehlinvestitionen in Atom-, Gas- sowie Pumpspeicher-Kraftwerke (Nante de Drance, Linthal 2015).
Von den 4,9 Rappen Gestehungskosten entfallen 1,6 Rappen auf den Wasserzins, also auf das Entgelt für die Primärenergie Wasserkraft. Der Wasserzins ist damit billiger als andere Primärenergieträger (Kohle, Erdgas, etc.).
Das Seilziehen um die Wasserzinsen
Mit diesen Daten und Zahlen, welche die Stromlobby bisher nicht widerlegte, könnte die Debatte über die Senkung des Wasserzinses eigentlich abgeschlossen sein. Das ist sie aber nicht. Denn die Stromlobby verlangt weiterhin, dass der heute fixe Wasserzins um 63 Prozent gesenkt und mit einem variablen, vom Marktpreis abhängigen Zins ergänzt wird. Ein entsprechendes Modell haben Swisselectric und der von der Stromlobby dominierte Wasserwirtschaftsverband im Februar 2017 vorgelegt im Wissen, dass der Bund den Wasserzins ab 2019 neu regelt.
Mit diesem neuen Modell aber würden die heutigen Wasserzins-Erträge, die vor allem in die Gebirgskantone und Berggemeinden fliessen, deutlich tiefer ausfallen. Das gilt selbst in einem Hochpreis-Jahr wie 2008. Die Vorlage zur Neuregelung der Wasserzinsen ab 2019 wird Energieministerin Doris Leuthard demnächst in die Vernehmlassung schicken. Dann wird sich zeigen, wie stark der Bundesrat den Wünschen der Stromlobby entgegenkommt.
Alternativvorschlag der IBK, ausgeheckt in Basel
Aus wirtschaftlichen Gründen gibt es wie gezeigt keinen Grund, die Wasserzinsen zu senken; dies zumindest solange nicht, als die im Monopol gefangenen Kleinverbraucher der Wasserkraft weiterhin eine hohe Marge garantieren. Doch der politische Druck der Stromlobby und ihrer Sachwalter im Parlament ist stärker als die ökonomische Logik. In dieser Situation wehrt sich die Lobby der Berggemeinden nicht stur gegen jede Neuregelung. Stattdessen belebt die IBK die Debatte mit folgendem Alternativvorschlag, den der Basler Energieexperte und SP-Politiker Rudolf Rechsteiner ausheckte:
Der Wasserzins, der die Energie aus Wasserkraft belastet, soll damit von heute 1,6 auf 0,85 Rappen pro kWh gesenkt werden. Diese Senkung will Rechsteiner kompensieren mit einer neuen Abgabe auf Strom, der neu als strategische Stromreserve in den Stauseen verbleiben muss, also dem Strommarkt entzogen wird. Die Swissgrid als Betreiberin des Schweizer Übertragungsnetzes soll diese neue Reserve bewirtschaften, die Abgabe einkassieren und zweckgebunden als Kompensation für den wegfallenden Wasserzins-Anteil an die Berggemeinden weiterleiten (siehe Interview mit Rudolf Rechsteiner vom 6. Juni 2017 auf Infosperber).
Drei Fliegen auf einen Schlag
Diese Lösung schlägt drei Fliegen auf einen Schlag:
– Die Pflichtreserve in den Stauseen erhöht die Versorgungssicherheit, die in der heutigen Marktordnung zunehmend gefährdet ist; das zeigte sich etwa in den vergangenen Wintern, als die Betreiber ihre Stauseen vorzeitig leerten, um von temporär hohen Marktpreisen zu profitieren (siehe Infosperber vom 26.1.2017: «Schweizer Stromvorrat ist so tief wie nie»).
– Zweitens reduziert diese Lösung die Energiekosten der Wasserkraft, erhöht aber die Tarife für das im Monopol verbleibenden Stromnetz. Damit wird ein höherer Teil der Wasserzinsen auf die zum Energiemarkt zugelassenen Grossverbraucher überwälzt.
– Drittens werden damit die Besitzer der Wasserkraftwerke entlastet, ohne dass die Bergregionen eine finanzielle Einbusse erleiden.
Widerstand gegen diesen Vorschlag ist gleichwohl zu erwarten, nämlich von den zum Strommarkt zugelassenen Grossverbrauchern, die höhere Netztarife bezahlen müssten, sowie von den Mittellandkantonen. Denn die Kantone im Mittelland haben weniger Stauseen als die Bergkantone. Vom Ertrag aus der zweckgebundenen Abgabe für die Pflichtlager in den Stauseen erhielten sie damit nur einen kleinen Anteil; dieser würde ihren Verlust gegenüber dem bisherigen Wasserzins nicht voll kompensieren.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine.

Zum Infosperber-Dossier:

Staudamm

Streit um die Höhe der Wasserzinsen

Die Stromlobby und der Bund wollen im Parlament tiefere Wasserzinsen für die Bergkantone durchsetzen.

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Eine Meinung zu

  • am 14.06.2017 um 09:40 Uhr
    Permalink

    …und wie sie alle ehrfürchtig niederknien und auch eifrig partizipieren beim Tanz um das goldene Kalb, der Tanz und das benehmen das sich heute in einer v öllig irrationalen Unfehlbarkeit von Marktpreisen zeigt… egal wieviele Opfer dieser seltsame Glaube an eine Irrlehre schon gefordert hat und noch fordern wird… einstige Errungenschaften wie Strom, Telefonie, Wasser, Wohnbau, öffentlicher Verkehr, Kultur, Bildung, Gesundheit, soziale Absicherung und damit einhergehend staatliche Verbindlichkeit wie das eben nur ein Staat kann. Investoren, Märkte, Finanzmärkte, Unternehmen sind dazu nicht in der Lage und müssten deshalb auf Konsum und Investitionsgüter beschränkt werden wärend dem Staat konsequent Service Public Aufgaben übertragen werden. Sogenannte Marktpreise sind deshalb ein Wiederspruch, eine Groteske und haben auch beim Strom nichts zu suchen. Der gleiche Unsinn wird übrigens auch bei den Trassen der Bahn gebastelt wo schon heute der Güterverkehr den Personenverkehr warten lassen darf und somit der bevorzugt wird der mehr bezahlen kann.

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