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Höhere Lastwagen erfordern immer höhere Bahntunnels © SBB/Alain D. Boillat

Ist der 4-Meter-Korridor bald wieder zu klein?

Hanspeter Guggenbühl /  Wenn sich die Spirale «höhere Tunnels, höhere Laster» weiter dreht, hat der Ständerat 990 Millionen Franken in den Sand gesetzt.

Der neue Gotthard-Basistunnel nützt dem Güterverkehr nur bedingt. Denn viele alte Bahntunnels oder Überführungen im Norden und Süden sind auf eine Eckhöhe von maximal 3,80 Meter ausgebaut worden. Sie können Lastwagen oder Sattelauflieger mit der heute erlaubten Maximalhöhe von 4 Metern also nicht schlucken, wenn diese im Kombinierten Verkehr auf Bahnwagen verladen werden.

Aus diesem Grund bewilligte der Ständerat gestern einen Kredit von insgesamt 990 Millionen Franken für einen durchgehenden 4-Meter-Korridor auf der Nord-Südachse durch den Gotthard sowie weitere Ausbauten auf der Südseite des Simplontunnels. Vom Gesamtbetrag entfallen 710 Millionen auf die Erhöhung von Tunnels, zahlreichen Überführungen und Perondächer innerhalb der Schweiz. Weitere 280 Millionen, welche die Schweiz als Darlehen gewährt, sollen in entsprechende Ausbauten in Norditalien investiert werden. Der gesamte Betrag von 990 Millionen will der Ständerat aus dem Bahnfonds finanzieren; eine Mitfinanzierung zu einem Drittel mit Strassengeldern lehnte die Mehrheit der Kleinen Kammer ab.

Spirale von Tunnel- und Fahrzeugbau

Offen ist die Frage, wie lange die Eckhöhe von 4 Metern genügt, um alle Güter im Kombinierten Verkehr auf die Schiene zu verlagern. Denn neue Bahnlinien im In- und Ausland, unter ihnen auch die Basistunnel durch den Gotthard und Lötschberg, sind bereits für 4.20 oder zumindest 4.10 Meter Laster konzipiert worden. In Holland, Frankreich oder Deutschland erfüllen heute alle wichtigen Bahn-Transitachsen diese höhere Norm. Das bestätigt ein Blick auf die technische Eisenbahn-Karte «Interunit».

Diese baulichen Anpassungen verstärken den Druck, die zulässige Lastwagenhöhe erneut zu erhöhen. Die alte Spirale, wonach grössere Laster grössere Tunnel erfordern, und grössere Tunnel grössere Laster erlauben, diese alte Spirale könnte sich damit weiter drehen. Damit müsste die Schweiz die 990 Millionen, die sie jetzt für den 4-Meter-Korridor investieren will, vorzeitig abschreiben.

Keine Grenze für Lasterhöhe

Um die Investition zu sichern, bleiben zwei Möglichkeiten:

  • Entweder müsste die Schweiz ihren Transitkorridor sofort auf durchgehend 4.20 Meter ausbauen. Doch diese Maximalvariante haben weder Bundesrat noch Parlament erwogen. Grund: Das höhere Profil würde die Statik von älteren Tunnels überfordern und hätte hohe Mehrkosten zur Folge.
  • Oder die Politik könnte die Wachstumsspirale bremsen, indem sie Höhe und Breite der Strassenfahrzeuge auf dem heutigen Maximum von 4 Meter stabilisiert. Dieses Lösung, die keinen Rappen kostet, verfolgte die Minderheit der vorberatenden Ständeratskommission: Sie beantragte, neben der bestehenden Gewichtslimite auch die maximale Höhe und Breite der Lastwagen per Strassenverkehrsgesetz zu begrenzen, nämlich auf die heutigen 4 Meter Höhe und 2,55 Meter Breite.

Es geht nicht nur um Gigaliner

Der Ständerates lehnte diese Gesetzesrevision jedoch mit 23 gegen 15 Stimmen ab. Begründung der Mehrheit: Beim 4-Meter-Korridor gehe es um eine Schienen-, nicht um eine Strassenvorlage, argumentierte etwa der Zuger CVP-Ständerat Peter Bieri. Auch Bundesrätin Leuthard wandte sich gegen die Höhenbegrenzung von Lastwagen mit dem Argument, es gebe genügend andere «Notnägel», um «Gigaliner» zu verhindern.

Bei «Gigalinern» handelt es sich um 26 Meter lange Lastenzüge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 60 bis 80 Tonnen, die in Skandinavien bereits verkehren. Diese lassen sich durch die bestehende Gewichts- und Längenlimite im Strassenverkehrsgesetz tatsächlich von der Schweiz fernhalten. Doch mit der Limitierung der Höhe geht es nicht primär darum, «Gigaliner» zu verhindern, sondern die Investitionen in den 4-Meter-Korridor auf Dauer abzusichern, argumentierte der Urner Ständerat Markus Stadler als Sprecher der unterlegenen Minderheit. Zu erwarten ist deshalb, dass der Nationalrat den im Ständerat gescheiterten Minderheitsantrag wieder aufnimmt.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

keine

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