Sperberauge

Spitäler verdienen an Covid-19-Patienten nicht mehr

Urs P. Gasche © Peter Mosimann

Urs P. Gasche /  In Social Media nehmen falsche Behauptungen zu, Ärzte und Spitäler könnten die Diagnose «Covid-19» zusätzlich in Rechnung stellen.

Spitäler könnten bis zu 4000 Franken zusätzlich verdienen, wenn sie als Todesursache «Covid-19» angeben statt einer anderen Todesursache. Überdies seien Behandlungen von Patientinnen und Patienten mit einem positiven Coronatest für Spitäler und Ärzte lukrativer, auch wenn sie hauptsächlich wegen anderer Leiden oder wegen Folgen von Unfällen im Spital liegen.

Einige Verschwörungsphantasierende hören solche Aussagen offensichtlich noch so gerne und verbreiten sie in ihren Netzwerken. Doch der Wahrheitsgehalt ist leicht abzuklären, denn von sämtlichen Spitalkosten müssen die Krankenkassen 45 Prozent übernehmen und die Kantone 55 Prozent. Beide haben kein Interesse, einen Aufpreis für Corona-Patienten zu zahlen. Der Kassen-Dachverband Santésuisse erklärt, es gebe weder Covid-Pauschalen noch spezielle Entschädigungen für die Diagnose «Covid-19». Das Virus kann zu Lungen-, Kreislauf- oder Organerkrankungen führen oder zu einem Multiorganversagen. Alle diese Behandlungen werden zu den gleichen Ansätzen innerhalb der Fallpauschalen entschädigt, gleichgültig ob sie durch irgendwelche Viren, Bakterien oder eine andere Ursache nötig wurden.
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4 Meinungen

  • am 18.11.2020 um 13:34 Uhr
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    Weshalb stand denn auf dem Totenschein meiner Stiefmutter sie sei an Covid gestoren? Ja sie war Lungenkrank aber seit fast 20 Jahren und wegen einer Blutung war sie dann im Alter von 84 Jahren gestorben!!?? und doch versuchte man uns zu bedrängen sie sei an Covid gestorben. Sagt doch schon alles!

  • ToniKoller
    am 18.11.2020 um 14:17 Uhr
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    Es wird – z.B. im Kommentarforum von SRF – ein noch krasserer Unsinn herumgeboten: Spitäler würden Angehörigen 500 Franken bezahlen, wenn sie das verstorbene Familienmitglied (fälschlicherweise) als Covid-Opfer deklarieren dürften. Anything goes …

  • am 18.11.2020 um 21:16 Uhr
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    Das ist eine wichtige Klarstellung. Vielen Dank für die Abklärung.

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