Kommentar

Zweitwohnungsbau: Ich schäme mich für die Schweiz

Urs P. Gasche © Peter Mosimann

upg /  Das Musterland der Demokratie respektiert den Volkswillen je nach Gusto.

Nein, ich schäme mich nicht, weil das Schweizer Volk Franz Webers Initiative zur Einschränkung des Zweitwohnungsbaus angenommen hat – obwohl davon natürlich nicht zuletzt auch Ausländer betroffen sind.
Ich schäme mich für die Schweiz über die Art und Weise, wie Regierung, Parlamentarier und Gegner der Initiative auf den Volksentscheid reagieren. Das weckt im Ausland den Eindruck, dass der Volkswille selbst im demokratischen Musterland Schweiz nicht ernst genommen wird.
Parlament steht über der Verfassung
Leider entspricht dieser Eindruck häufig den Tatsachen. Denn in der Schweiz kann das Parlament Gesetze erlassen, welche die Bundesverfassung in keiner Weise respektieren. Wir sind eines der einzigen demokratischen Länder, in denen die Bürgerinnen und Bürger Gesetze nicht auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüfen lassen können. Unser Bundesgericht ist kein Verfassungsgericht. Und nicht einmal die SVP, die behauptet, den echten Volkswillen zu verteidigen, setzt sich tatkräftig für ein Verfassungsgericht ein.
Mit dem Zweitwohnungsbau kann es munter weiter gehen
Bundesrat und Parlament waren erklärte Gegner von Franz Webers Initiative und hatten diese klar abgelehnt. Jetzt können die gleichen Politiker in den nächsten zwei Jahren ein Gesetz erlassen, das die von ihnen bekämpfte Zweitwohnungsinitiative weitgehend zur Makulatur macht: Der Begriff «Zweitwohnung» wird extrem eng ausgelegt, «zwanzig Prozent» von was wird neu definiert, und es werden grosszügige Ausnahmen gewährt. Niemand wird sich dagegen wehren können mit dem Argument, die Bundesverfassung werde verletzt.
Deutliche politische Signale
Eigentlich würde man in einer Demokratie auch von den Verlierern unter den Politikern erwarten, dass sie sofort alles unternehmen, um den Volkswillen zu respektieren und umzusetzen. Doch nach Bekanntwerden des Abstimmungsresultats haben die Verlierer sofort signalisiert, dass sie es mit dem Volkswillen nicht allzu ernst nehmen wollen. Ein denkbar schlechtes Zeugnis für Demokraten!
Bundesrätin Doris Leuthard gab der Hoffnung Ausdruck, dass der Verfassungsartikel «auf Gesetzesstufe gelockert werden» könne. Ihre Partei, die CVP, hat bereits Stunden nach der Abstimmung eine Wunschliste mit Ausnahmen veröffentlicht. So brauche es zum Beispiel für «strukturschwache» Gebiete Ausnahmen von der 20-Prozent-Regel. Und Wohnungen, die nur wenige Wochen vermietet werden, sollen nicht als Zweitwohnungen gelten.
Der Urner Regierungsrat und Baudirektor doppelte nach: Es müssten «Spielräume» zugestanden werden, die für die Regionen «wirtschaftsverträglich» sind.
Im Verfassungsartikel steht kein Wort davon, dass auf die Wirtschaft Rücksicht zu nehmen ist. Im Gegenteil: Er verlangt ein striktes Einhalten der 20-Prozent-Regel.
«Mehr Zweitwohnungen für die Bauwirtschaft»
«Die Bauwirtschaft wird leiden» und «Arbeitsplätze gehen verloren», klagen etliche Politiker. Ja und? Das ist eben die Folge davon, dass das Volk Zweitwohnungen drastisch einschränken will.
Die Argumente «arme Bauwirtschaft» und «Arbeitsplätze» zielen in diesem Fall ohnehin ins Leere. Sie bedeuten nichts anderes, als dass ungebremst weiter gebaut werden soll. Wenn die Bauwirtschaft auf ewige Zukunft nie leiden darf, wird die ganze Schweiz zubetoniert.
Und welche Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel? Leerwohnungen benötigen fast nur während ihrer Bauzeit Arbeitskräfte. Und zwar in Betrieben, die zu einem schönen Teil Ausländer angestellt haben.
«Entwicklung des Tourismus gefährdet»
Der neue Verfassungsartikel schade dem Tourismus. Auch dieses Argument dient nach der Abstimmung nur dazu, den Volkswillen durch ein Gesetz möglichst zur Makulatur zu machen. Stichhaltig ist das Argument sowieso kaum. Es sind ja gerade die Unterländer, welche die Initiative angenommen haben, weil sie sich als Touristen in den hässlich überbauten Schlafstadt-Ferienorten nicht mehr wohl fühlen. Vielen ausländischen Gästen geht es ebenso.
Franz Webers historische Initiative zur Rettung der Landschaft im Oberengadin hat dort grosse Überbauungen mit Massentourismus verhindert und einen qualitativ hochstehenden Tourismus mit grosser Wertschöpfung ermöglicht.
Die bösen Städter
Ein weiteres Argument soll dazu dienen, den Volkswillen in Feriengebieten zu ignorieren: Diese ländlichen Gebiete seien von den Städtern gegen ihren Willen überstimmt worden.
Als Städter spüre ich überhaupt kein Mitleid. Wie viele Volksabstimmungen haben die Städte und städtischen Agglomerationen in der Vergangenheit verloren, nur weil die ländlichen Gebiete und Kantone anders gestimmt haben?
Und im Ständerat: Wie viele Abstimmungen im Interesse der Städter gingen schon verloren, weil Mini-Kantone wie AI, NW, OW, UR und ländliche Kantone wie GR und VS ihre Minderheitspositionen durchsetzen konnten?
Das gehört zur föderalistischen Demokratie und das ist OK so. Nur jetzt kein umgekehrtes Gejammer.
Die Tourismus-Gegenden sollen sich hinter die Ohren schreiben, dass sie jetzt die Folgen jahrelanger «Exzesse» (so die NZZ) in Kauf nehmen müssen.
Wer die Volksmeinung – nach dieser und andern Abstimmungen – nicht konsequent durchsetzen will, verachtet die Demokratie und lässt seine demokratische Fassade fallen.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Besitzer einer auch mit Freunden gut besetzten Zweitwohnung

Zum Infosperber-Dossier:

Nationalratssaal_Bundeshaus

Parteien und Politiker

Parteien und Politiker drängen in die Öffentlichkeit. Aber sie tun nicht immer, was sie sagen und versprechen.

Leerwohnungen_Zweitwohnungen-1

Zweitwohnungen

Nach der Abstimmung wollen Gegner der Franz-Weber-Initiative den Begriff «Zweitwohnung» neu erfinden.

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7 Meinungen

  • PortraitM_Bertchinger
    am 12.03.2012 um 13:53 Uhr
    Permalink

    Kleine Einschränkung:
    Wer die Volksmeinung – nach dieser und andern Abstimmungen – nicht konsequent durchsetzen will, verachtet die Demokratie nur dann, wenn sich die sog. Volksmeinung nicht gegen Voraussetzungen der Demokratie selber richtet, etwa gegen den Grundrechts- oder Minderheitenschutz. Man kann nicht über alles abstimmen, sofern man Demokratie will. Das akzeptieren im Kern sogar wir Schweizer, indem wir Initiativen, die gegen zwingendes Völkerrecht verstossen, nicht zur Abstimmung bringen.
    Das Verbot des Verstosses gegen zwingendes Völkerrecht reicht aber nicht, um die Demokratie vor Missbrauch durch Demagogen zu schützen. Wer also eine Initiative nicht umsetzen will, weil sie die Demokratie untergräbt, verachtet die Demokratie gerade nicht, sondern weiss im Gegenteil oft um ihre Voraussetzungen.

  • am 12.03.2012 um 15:03 Uhr
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    Es gibt überhaupt keinen Grund, den neuen Verfassungsartikel nicht konsequent umzusetzen. Es handelt sich keineswegs um eine radikale Forderung, sondern um mehr als vernünftige Massnahmen. Man lese nur im Klartext den Initianten Franz Weber:
    «Gegner vermischen mehrfach die Begriffe Zweitwohnungen und kom­merziell vermietete Ferienwohnungen. Sie behaupteten, die Zweitwohnungsinitiative tangiere die für die Bergregionen sehr wichtige Parahotellerie. Damit fechten sie mit falschen Argumenten, denn als Zweitwohnung wird eine zweite Wohnung bezeichnet, die von Privatpersonen während des Jahres nur zeitweise zur Ferienzwecken genutzt wird.

    Nicht unter den Begriff Zweitwohnung fallen:

    · Ferienwohnungen, die kommerziell vermietet werden (Parahotellerie). Diese werden auch viel stärker genutzt (durchschnittlich 200 Nächte) als Zweitwohnungen (30 bis 60 Nächte/Jahr).

    · Nebenwohnsitze für Schul- und Arbeitszwecke.

    Die Ferienwohnungen dürfen auch nach Annahme der Initiative weiter gebaut und vermietet werden. Das Kriterium zur Definierung der Zweitwohnungen ist die Dauer der Bewohnung. Also fallen sogenannte Miet-Ferienwohnungen nicht unter die Begrenzung.

    Weiter haben Gegner fälschlicherweise behauptet, die Initiative verunmögliche eine Umnutzung bestehender Wohnungen zu Zweitwohnungen. Der Initiativtext enthält jedoch nur eine Begrenzung der Anzahl von zukünftig zu bewilligenden Baugesuchen, tangiert also die bestehenden Wohnungen nicht. Bei Beerbung einer Erstwohnung durch nichteinheimische Erben besteht gemäss dem Initiativtext keine Verpflichtung zu einer Veränderung.»
    Siehe Webseite der Fondation Franz Weber

  • am 12.03.2012 um 15:07 Uhr
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    Ich bin überzeugt, dass sich auch hier im Berggebiet ganz viele Leute vom Abstimmungsergebnis bestärkt fühlen. Manchmal fällen jene, die etwas mehr Distanz vom Problem haben, vernünftigere Entscheide als jene, die mit ihren (vermeintlichen) Interessen direkt involviert sind. Auch das ein Vorteil einer Demokratie, in der alle über alles abstimmen und nicht nur die Betroffenen über ihre eigenen Belange. Zudem kann ja keine Rede davon sein, dass hier alle die Initiative verworfen hätten. Ohne einen beträchtlichen Teil an BefürworterInnen im Berggebiet wäre das Volksmehr gar nicht zustande gekommen. Aber diesen Teil ihrer Bevölkerung vergessen die Politiker hierzulande gerne. Am ärgerlichsten sind für mich Aussagen wie diejenigen des Bündner Regierungsrats Trachsel in der heutigen Südostschweiz. Auf die Frage, ob jetzt ein zusätzlicher Bauboom drohe, bejaht er und meint: «Die Initianten wollten es so.» Und auf die Frage, was der Kanton jetzt unternehme: «Die Arbeiten an der Bundesgesetzgebung scharf beobachten – und Einfluss nehmen.» In welche Richtung, ist ja wohl klar. Wie dem drohenden Boom im verbleibenden Jahr und dem Druck in Gemeinden mit weniger als 20% Zweitwohnungsanteil begegnet werden kann, interessiert offensichtlich nicht. Dabei gibt es durchaus geeignete Instrumente und es wäre am Kanton, diese den betroffenen Gemeinden jetzt nahezulegen.

  • am 12.03.2012 um 21:49 Uhr
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    Ich teile die Empörung, auch über die Medien, die nun sehr einseitig den bisherigen Profiteuren – Gemeindepräsidenten, Bauunternehmer – die Möglichkeit geben, ihr Lamento loszuwerden. Ich bin aber nicht so pessimistisch: Mit der Landschaftsinitiative der Umweltorganisationen ist ein Vorschlag auf der Agenda, der besser durchdacht, formuliert und abgestützt ist. Wenn das Parlament allzu dreist den Volkswillen vom 11. März missachtet, wird diese VI ebenfalls angenommen.

    Etwas selbstkritisch sollten wir uns aber auch fragen, ob wir auf das Initiativrecht so unglaublich überheblich stolz sein sollen. Welche der seit der Preisüberwacher-Initiative angenommenen Texte wurde eigentlich wirklich umgesetzt? Rothenthurm, Alpenschutz, Verwahrung, Minarette, Ausschaffung??? Ausser dem UNO-Beitritt fällt mir eigentlich nichts ein, womit die Abstimmungssieger glücklich sein können.

  • NikRamseyer011
    am 13.03.2012 um 08:34 Uhr
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    Sehr guter Text. Habe mich auch geschämt – vor allem aber über die dümmlichen Reaktionen fast aller MedienkollegInnen (die halte eben auch zu den schlechten Verlierern zählen). Was konnten die Dummköpfe doch auf allen Kanälen rumeiern: Man wisse «ja gar nicht, was genau eine Zweitwohnung» sei. Dabei ist es simpel einfach, wie auch der bekannte Westschweizer Jurist Pierre Chifelle am welschen Radio erklärt hat: Eine Erstwohnung ist jene, in der (als Besitzer oder Mieter) Leute wohnen, die in Grindelwald, Gstaad oder Pontresina a) als Einwohner politisch angemeldet sind, b) dort ihr Lebenszentrum haben, c) dort auch ihre Steuern zahlen und d) die meiste Zeit dort wohnen. Alle anderen sind Zweitwohnungen. Die Definition mit dem Lebenszentrum geht juristisch ja etwa bei Steuerdomizilen für Staatsangestellte auch problemlos. Na also!

    Generell hat das (eben halt gar nicht blöde) Volk mit seinem Entscheid mal klar Nein gesagt zur völlig zukunftslosen Luxus- und Verschleisswirtschaft, die in der Schweiz Abertausende von leeren Wohnungen produziert, während nur wenige Flugstunden entfernt den Menschen das Notwendigste fehlt.

    Niklaus Ramseyer

  • am 21.03.2012 um 16:17 Uhr
    Permalink

    Da frage ich Herr Bertschinger für was haben wir denn eine direkte Demokratie, wenn wir abstimmen. eine Initiative angenommen wird und dann nicht umgesetzt wird. Ich denke dass Sie sehr wahrscheinlich auch zu jenen gehören die unbedingt zur EU wollen und wir dann deren Rechte annehmen müssen und dann unsere eigenen Rechte beschnitten werden. Ich denke dass wir bis jetzt so wie es jetzt ist gut gefahren sind und ich meine dabei soll es auch bleiben.

  • am 1.04.2012 um 17:53 Uhr
    Permalink

    In anbetracht der grossen Interessen (Bauwirtschaft, Immobilenhandel, Handwerk), die da involviert sind, bin ich überzeugt dass das Gesetz äusserst lasch angewendet werden wird, so nach dem Motto … «es lebe die Ausnahme".
    Findige Treuhänder, Anwälte und andere Kreative Kräfte werden Wege finden um dem «zweitwohnungssegen» weiterhin Nahrung zu gewähren.
    Es werden dann halt offiziell mehr «Parahotellerie Wohnungen» gebaut, Vermieter Gesellschaften werden dann wie Pilze aus dem Boden schiessen und die Lokalitäten für ein Paar Wochen im Jahr «fremd-vermieten",…(oder nur so tun als ob … für Geld geht halt auch mal einer hin und öffnet die Fensterläden … !), und schon kann alles so weiter gehen wie zuvor. Und, oh Wunder, schon haben wir ein Paar Arbeitsplätze mehr geschaffen … bei Treuhänder, Anwälte und Vermieter Gesellschaften …
    Das Rad welches der Mensch in gang gesetzt hat lässt sich NIE mehr anhalten, leider !
    Carmey Bruderer, am 1. April 2012

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