Kommentar

Es braucht wohl wieder einmal das Bundesverfassungsgericht

Heribert Prantl © Sven Simon

Heribert Prantl /  Seit bald 30 Jahren liegt der Frauenanteil im deutschen Bundestag bei einem Drittel. Hilft ein Gerichtsurteil?

Frauen waren oder sind in keinem deutschen Parlament seit 1919 gleichberechtigt vertreten. Im Bundestag lag der Frauenanteil bis 1987 unter zehn Prozent. 1998 konnte er erstmals die 30-Prozent-Marke nehmen; dort hängt er seither fest. Nur ein Drittel der Abgeordneten sind Frauen. Passt schon? Wird schon?

Wird nicht! Jedenfalls nicht von selbst. Die Initiative «#Parität Jetzt» versucht das zu ändern; sie hat soeben mit einem zweiten Aktionstag «für eine gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen» geworben. Christine Hohmann-Dennhardt, frühere Richterin am Bundesverfassungsgericht, hielt dazu in Berlin die Grundsatzrede. Parität in den Parlamenten sei, so sagte sie, «kein Bonus mehr», sondern «ein demokratisches Gebot». Sie widersprach damit den Landesverfassungsgerichten in Brandenburg und Thüringen, die einschlägige Gesetze für die dortigen Landtage als verfassungswidrig eingestuft hatten.

Ein Erbe von Süssmuth

Die Forderung nach Parität ist ein politisches Erbe von Rita Süssmuth. Die im Februar 2026 im Alter von 88 Jahren verstorbene Christdemokratin, frühere Bundesministerin und Bundestagspräsidentin, hatte den geringen und derzeit schon wieder schwindenden Frauenanteil in deutschen Parlamenten seit vielen Jahren als «Verfassungsbruch» bezeichnet und daher für Parität geworben – also für Gesetze, die gewährleisten, dass mehr Frauen in den Parlamenten vertreten sind, halbe/halbe nämlich.

Unbenannt
Für CDU-Ministerin Rita Süssmuth war der kleine Frauenanteil ein «Verfassungsbruch».

Sie forderte ein Recht, das dafür sorgt, und sie hat das mir gegenüber einmal so formuliert: «Der Deutsche Bundestag setzt sich nach der Wahl aus ebenso vielen Frauen wie Männern zusammen.» Ich habe sie bestaunt für ihre verfassungspolitische Radikalität. Sie selbst sagte dazu: «Ich bin immer radikaler geworden» – weil die reale Gleichstellung der Frauen stets hinter der symbolischen zurückgeblieben sei.

In der Schweiz 37,8 Prozent

Bei den letzten eidgenössischen Wahlen 2023 schafften es 93 Frauen ins Parlament. Damit lag der Frauenanteil bei 37,8 Prozent. Im Nationalrat ist er etwas höher (38,5 Prozent), im Ständerat etwas niedriger (34,8 Prozent). Trotzdem schreibt der Bund: «Die Entwicklung des Frauenanteils im Schweizer Parlament ist bemerkenswert.» Vielleicht deshalb, weil er 1971, bei den ersten Wahlen, an denen Frauen teilnehmen durften, bei 4,5 Prozent lag.

Der Kampf um die Parität in den Parlamenten ist in Deutschland wohl ein finaler Schritt hin zur Gleichberechtigung; in Europa haben Frankreich, Spanien, Belgien, Portugal und Slowenien diesen Schritt schon unternommen.

In Deutschland freilich sind Paritätsgesetze noch heute so umstritten, wie es in den Jahren 1918/19 das damals eingeführte Frauenwahlrecht und wie es 1948/49 der Gleichberechtigungssatz im Grundgesetz war: «Männer und Frauen sind gleichberechtigt.» Es war dies damals der grosse und erfolgreiche Kampf der sozialdemokratischen Rechtsanwältin Elisabeth Selbert aus Kassel, die zuerst ihre drei Kolleginnen im Parlamentarischen Rat anstachelte – die Sozialdemokratin Friederike Nadig, die Zentrumspolitikerin Helene Wessel und die Christdemokratin Helene Weber.

Der Mann bestimmt …

Die männlichen Räte hatten ursprünglich nicht vorgehabt, die geltende Rechtslage in diesem Punkt grundlegend zu ändern. Diese überkommene Rechtslage wurde in einem damals erschienen Lehrbuch des Familienrechts wie folgt beschrieben: Der Mann bestimmt «Art und Umfang des Lebensaufwandes, den Ablauf des häuslichen Lebens, die Erziehung der Kinder, Wohnort und Wohnung». Der Mann hatte «Herrschaftsbefugnis über das Frauenvermögen» und er konnte den Arbeitsplatz der Frau kündigen, «sofern die ehelichen Interessen beeinträchtigt» waren.

Der Mann hatte das Entscheidungsrecht, die Frau hatte die «Folgepflicht». Die Kompetenz der Frau beschränkte sich auf ihre persönlichen Angelegenheiten. Die erste Fassung des Gleichheitssatzes sollte es dabei belassen. Hätte es 1948/49 unter den 65 Parlamentariern in Bonn nicht die genannten vier Frauen gegeben, wäre es dabei geblieben. Die vier Frauen haben die juristische Revolution ins Grundgesetz getragen. Die am Ende einstimmige (!) Verabschiedung des Gleichheitssatzes war ihr Werk.

Die Frau am Herd

Es dauerte lange, bis aus diesem Grundrecht mehr wurde als ein leerer Satz, der Revolutionäres versprach: Die Nachkriegszeit war eine Zeit, in der die Gleichberechtigung zwar im Grundgesetz, die Frau aber am Herd stand.

Die Rolle des Kämpfers für Gleichberechtigung übernahm von Anfang an sehr entschlossen das Verfassungsgericht. Es zog den Bundestag, es zog die Gerichte, es zog die lange Zeit sehr männliche Wissenschaft vom Familienrecht hinter sich her. Stück für Stück, Entscheidung für Entscheidung wurde in Karlsruhe der Emanzipation der Frau in Ehe und Familie der Weg bereitet. Die Emanzipation in den Parlamenten, Parität genannt, lässt aber noch auf sich warten. Auch da wird wohl das Bundesverfassungsgericht nachhelfen müssen. Der deutschen Politik wird es nicht zum Schaden gereichen.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Dieser Kommentar des Kolumnisten und Autors Heribert Prantl erschien zuerst als «Prantls Blick» in der Süddeutschen Zeitung.
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