Kind mit Maske auf Snowboard

Auch das revidierte Gesetz würde nicht vor unsinnigen Massnahmen bewahren – wie zum Beispiel dem Maskentragen auf der Skipiste. © galitskaya / Depositphotos

Epidemiengesetz: «Es wird zu enormen Mehrkosten kommen»

Martina Frei /  Wenn der Gesetzesentwurf wie vorgesehen durchgehe, werde das «Aktionsbündnis freie Schweiz» das Referendum ergreifen.

Das sagt Andrea Staubli, die eine Online-Petition des «Aktionsbündnis freie Schweiz» (ABF Schweiz) gegen das revidierte Epidemiengesetz mitträgt. Im ersten Teil des Interviews mit der Rechtsanwältin ging es um die Machtkonzentration, im zweiten um die Frage, wie souverän die Schweiz noch entscheiden könnte.

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Während der Corona-Pandemie wurde gestritten, wie wirksam verschiedene Massnahmen waren. Bereits damals konnte die Schweiz innerhalb Europas nicht einfach ausscheren. Das revidierte Epidemiengesetz sieht nun aber vor: «Bei der Planung und Umsetzung der Massnahmen» müssen die Wirksamkeit und die Verhältnismässigkeit gegeben sein. Das sollte uns in einer künftigen Pandemie doch vor unwirksamen Massnahmen schützen?

Dieser Artikel galt schon 2020, er ist einer der wenigen, der nicht geändert werden soll. Massnahmen gegenüber einzelnen Personen dürften laut diesem Artikel nur angeordnet werden, wenn weniger einschneidende Massnahmen nicht ausreichen oder nicht geeignet sind und wenn die Massnahme dazu dient, eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit Dritter abzuwenden. Denken Sie an die Schulschliessungen oder an das Maskentragen am Skilift – das war weder wirksam noch verhältnismässig. Trotzdem wurde es angeordnet.

Zur Person

Andrea Staubli

Andrea Staubli (59 J.) ist Rechtsanwältin, Mediatorin und Coach. Sie war über 20 Jahre lang Gerichtspräsidentin am Bezirksgericht Baden. Ihre Spezialgebiete sind Zivilrecht, Familienrecht sowie Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Ehrenamtlich leitet sie die juristische Abteilung des «Aktionsbündnis freie Schweiz». Es hat eine Online-Petition gestartet und ein Referendum angekündigt.

Im Gesetzentwurf ist nicht mehr von «Heilmitteln» die Rede, sondern umfassender von «medizinischen Gütern». Sie stören sich an dieser Formulierung. Warum? 

Weil da eine komplett andere Haltung zum Vorschein kommt. Geht es ums «Heilen» oder um einen Absatzmarkt für Pharma- und Medizinprodukte? Der Ausdruck «medizinische Güter» wird in Anlehnung an die «Internationalen Gesundheitsvorschriften» der WHO benützt. Diese gelten seit 19. September 2025 in der Schweiz, deshalb muss die Terminologie nun auch im Schweizer Gesetz auf Linie gebracht werden.

Wird die Gesetzesrevision zu Kosteneinsparungen führen?

Nein. Durch die vom BAG vorgesehene Teilrevision wird es zu enormen Mehrkosten kommen. Das BAG erwartet «geplante Mehrausgaben von 26,8 Millionen Franken pro Jahr im Normalbetrieb» für den Bund, plus Ausgaben für Finanzhilfen, plus Mehrkosten für die Kantone von «insgesamt maximal 1,2 Millionen Franken pro Jahr» plus Mehrkosten für «gesellschaftliche Akteure – vor allem die Leistungserbringer im Gesundheitswesen». Im Rahmen der Ämterkonsultation hat selbst die Eidgenössische Finanzverwaltung die Kosten als nicht nachvollziehbar taxiert. Es sollen 42 neue Stellen geschaffen werden, obwohl sich die Vollzeitstellen im BAG seit 2001 bis heute praktisch verdoppelt haben. Die Einführung der diversen Überwachungs- und anderen Systeme sowie die Ausgaben, die bei den Akteuren des Gesundheitswesens anfallen, werden die Kosten ebenfalls in die Höhe treiben.

Das revidierte Gesetz soll aber zur «Optimierung der Finanzierung von Impfstoffen, Tests und Medikamenten, die vom Bund beschafft werden» beitragen. Wir zahlen also bei einer nächsten Pandemie keine Wucherpreise mehr?

Das Kapitel «Finanzierung» soll im revidierten Gesetz stark ausgebaut werden. Der Bund trägt die Kosten für die Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen medizinischen Gütern, das heisst zum Beispiel für Impfstoffe, Arzneimittel oder diagnostische Analysen. Ob damit verhindert werden kann, dass wir Wucherpreise bezahlen, bezweifle ich. Vor dem Bundesverwaltungsgericht läuft derzeit ein Verfahren, ob die Impfbeschaffungsverträge offengelegt werden müssen. Der Bundesrat will das verhindern. 

Was fordern Sie? 

Es darf keine Revision des Epidemiengesetzes (EpG) geben, ohne dass die Corona-Pandemie zuvor umfassend und seriös aufgearbeitet wurde. Es braucht Aufklärung und Information gegenüber der Politik und der Bevölkerung. Die ganze Teilrevision ist nicht nur unübersichtlich und unverständlich, sie lässt auch die heute verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse unberücksichtigt. Deshalb hat das «Aktionsbündnis freie Schweiz» Hintergrundwissen zum EpG und zu Covid-19 zusammengetragen. Im Rahmen unserer Kampagne «Keine Teilrevision EpG ohne Aufarbeitung» haben wir eine Petition «Nein zur Teilrevision EpG» gestartet. Jede Person, unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnort, kann sie unterzeichnen. Die Menschen sollten aufstehen und sich wehren. Sollte das Gesetz in der nun vorliegenden Form durchgehen, ergreifen wir das Referendum. 

Das Covid-19-Gesetz wurde in drei Volksabstimmungen angenommen. Hätte Ihr Referendum überhaupt eine Chance bei der Bevölkerung?

Bei der Totalrevision des Epidemiengesetzes 2012 kam ein Referendum mit knapp 80’000 Unterschriften zustande. Bei der Volksabstimmung 2013 stimmten immerhin 40 Prozent mit Nein. Beim Covid-Gesetz gab es sogar drei Abstimmungen …

… und es wurde jedes Mal mit 60 oder 62 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Das zeigt doch, dass die Bevölkerung hinter dem Bundesrat steht. 

Nach den Erfahrungen während der Corona-Pandemie hat der Staat bei vielen Menschen inzwischen Vertrauen und Glaubwürdigkeit verloren. Deshalb sind die Chancen für ein Referendum intakt.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
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