Beobachter_Testperson_DDRKopie

Dokumente aus dem «Beobachter»: Testpatient Hubert Bruchmüller war damals ahnungslos. © Beobachter

Schweizer Pharmafirmen nützten DDR-Diktatur aus

upg /  Umfangreiche Medikamentenversuche machten Viele krank und endeten zuweilen tödlich. Die Versuchs-Patienten waren meist ahnungslos.

Mit dem Aufarbeiten ihrer Vergangenheit tun sich Schweizer Konzerne schwer. Das war und ist mit ihren Aktivitäten im damaligen Südafrika der Apartheid der Fall. Und jetzt betrifft es die DDR.
Am Freitag veröffentlicht der «Beobachter» ein umfangreiches Dossier und leistet damit einen Teil der Arbeit, die von Novartis und Roche zu erwarten gewesen wäre. Schliesslich sind seit der Mauer-Öffnung bereits mehr als zwanzig Jahre vergangen. Doch noch heute haben die Pharmakonzerne ihre eigenen Archive weder den Historikern geöffnet noch selber ausgewertet.
Als einen Grund für die Diskretion vermutet der «Beobachter», dass die Pharmafirmen heute vieler ihrer Medikamententests in China, Indien und andern Schwellenländern durchführen lassen. Nicht nur, weil die Tests dort weniger kosten, sondern weil die Pharmafirmen dort ähnlich günstige Verhältnisse vorfinden wie damals in der DDR.
In manchen dieser Länder können die Firmen wie damals in der DDR auf Patientengesetze verweisen, welche die Aufklärung und das schriftliches Einverständnis der Versuchspersonen vorschreiben.
Die Praxis jedoch ist eine ziemlich andere. Der «Beobachter» zitiert einen überlebenden Patienten, der keine Ahnung hatte, dass sie Testpersonen für Spirapril war, ein neues Mittel gegen zu hohen Blutdruck der Firma Sandoz. Todesfälle wurden Bettnachbarn verschwiegen mit der Angabe, der Patient sei verlegt worden, weil es ihm schlecht gehe. Versuchsperson Hubert Bruchmüller habe «erst Jahrzehnte später» erfahren, dass sein Zimmergenosse den Versuch nicht überlebt hatte.

Der DDR-Verhandlungspartner der Pharmakonzerne, «Oberpharmazierat» Joachim Petzold, hat in einer Aktennotiz sogar die Sprachregelung festgehalten: «Bei der Bewertung…sollte sinngemäss die Formulierung verwendet werden, dass ‹zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Kausalzusammenhang zwischen der beobachteten Nebenwirkung und dem Arzneimittel› festzustellen sei.»
Zu allem bereit
«Das Regime der DDR war zu allem bereit, was dem Land Devisen einbrachte», schreibt der «Beobachter».
Als Quellen dienten der Zeitschrift Aktenbestände des Bundesarchivs in Berlin sowie 1400 Seiten Akten der Staatssicherheit. «Zuvorderst im Geschäft waren Sandoz und Ciba-Geigy» (heute beide Novartis). Aber auch Roche, Serono, Syntex (seit 1984 Roche) oder Essex (heute Teil von MSD) waren laut «Beobachter»-Recherchen mit von der Partie.
Getestet wurden unter anderen Medikamente gegen Bluthochdruck, Herzinsuffizienz, Angstzustände, Depressionen, Asthma, Allergien oder Parkinson und auch Krebs.

Studien bleiben unter Verschluss
Heute wie damals wollen die Pharmakonzerne nicht bekannt geben, wie viele Medikamententests mit welchem Ziel und welchem Resultat sie zwischen 1974 und 1990 in der DDR in Auftrag gaben. Der Forderung von Behörden, Gesundheitspolitikern und Patientenorganisationen, generell alle klinischen Studien vor Beginn, bei Abbruch und nach dem Ende in ein öffentllches Internet-Register einzutragen, sind die Firmen bis heute nicht nachgekommen. Das erlaubt den Firmen, negative Resultate oder Resultate mit grösseren Nebenwirkungen unter dem Deckel zu halten und den Zulassungsbehörden nur die Studien vorzulegen, die einer Zulassung dienen. Die Pharmafirmen müssen den Zulassungsbehörden (in der Schweiz die Swissmedic) nicht einmal bekannt geben, ob und warum sie Studien abgebrochen oder schubladisiert haben.
Etliche der in der DDR getesteten und nachher zugelassenen Arzneimittel mussten nach kurzer allgemeiner Anwendung wieder vom Markt genommen oder verboten werden. Der «Beobachter» erwähnt den Blutdrucksenker Spirapril, der 1998 aus dem Verkehr gezogen wurde. Auch Parlodel, ein Parkinson-Medikament von Sandoz, das auch als Abstillmittel zugelassen war, erwies sich als gefährlich: Nach Meldungen von über 300 Todesfällen in den USA wurde das Medikament als Abstillmittel verboten.
Erfolg dagegen hatte Sandoz mit dem ebenfalls in der DDR getesteten Sandimmun, das bei Transplantationen nützlich war und der Firma Umsätze in Milliardenhöhe brachte.
Tests in über 150 DDR-Spitälern
Ohne Öffnung der Firmenarchive ist das ganze Ausmass dieser Testserien nicht klar. Der «Beobachter» fand in seinen Quellen über 150 DDR-Spitäler, in denen mindestens dreissig Wirkstoffe allein aus der Schweiz an Patienten getestet wurden. Die Zeitschrift schätzt die Zahl der betroffenen Patienten allein in den Jahren 1985 bis 1987 auf insgesamt über 5500.
Der deusche Pharmahistoriker Volker Hess spricht von 600 Testreihen, die in der DDR zwischen 1970 und 1990 liefen. «Viele Betroffene wussten vermutlich wenig oder gar nichts über die Versuche. «Ich habe Listen gefunden, bei denen in der Rubrik ‹Patient wurde aufgeklärt› das entsprechende Kreuz fehlte oder das Feld sogar ausradiert wurde», sagte Medizinhistoriker Rainer Erices dem «Beobachter». Erices durchforstet seit Monaten Akten zu den Medikamententests.
Die Firmen aus dem Westen hätten mit Mittelsmännern in Ostberlin verhandelt und die Patienten nicht sehen wollen. Ihnen genügte ein «Zertifikat», dass die Gesetze eingehalten und eine Ethikkommission die Tests abgesegnet habe. Im Vertägen mit Sandoz hiess es dann «45 Patienten à CHF 500.-, total CHF 22’500», oder «48 Patienten, 60’000 Valuta-Mark». Voluta-Mark waren harte Westmark. Für einen Test mit dem Thrombosemittel Heparin zahlte Sandoz an Professor Vogel in Erfurt 120’000 Valutamark und 400.- pro Patient. Für einen Test mit dem Antidepressivum Moclobemid zahlte Roche eine Rechnung von 232’320 Valutamark.
Zuweilen schreckten Pharmafirmen auch nicht davor zurück, Testpatienten in den vorzeitigen Tod zu schicken. Der Höchst-Konzern habe für eine Doppelblindstudie mit dem Blutdrucksenker Ramipril mindestens 200 Patienten verlangt, die einen extrem hohen Blutdruck von «mindestens 200 Milligramm Quecksilber» haben und sich «im bereits fortgeschrittenen Stadium der Krankheit» befinden, wie es in den Akten heisst. Der Hälfte dieser Patienten sei die Behandlung mit einem Scheinmedikament (Placebo) praktisch dem Todesurteil gleich gekommen.
Nach der Wende schlüpfte Joachim Petzold in seine ursprüngliche Rolle als einfacher Apotheker zurück. Ciba-Geigy-Studienvermittler Günter Wichert verzog sich nach Australien (Name vom «Beobachter» geändert).
Und die Pharmaindustrie hat die meisten klinischen Studien in Schwellenländer wie China oder Indien verlegt.
Weder Novartis noch Roche wollten diese Tatsachendarstellung gegenüber dem «Beobachter» kommentieren. Man «unterstütze jedoch die Aufarbeitung» und sei bereit, «mit dem deutschen Innenministerium zusammen zu arbeiten». Ihre Archive wollen die Pharmakonzerne den Historikern jedoch nicht öffnen.

Vollständiger Artikel des Beobachters (ab Freitag 28.6.2013)

Weiterführende Informationen


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

Zum Infosperber-Dossier:

Pillen

Die Politik der Pharmakonzerne

Sie gehören zu den mächtigsten Konzernen der Welt und haben einen grossen Einfluss auf die Gesundheitspolitik.

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden


Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.

Eine Meinung zu

  • am 27.06.2013 um 13:56 Uhr
    Permalink

    Die finanzielle Bereicherung der Pharmaindustrie und einzelner Leistungserbringer (Ärzte & Spitäler) auf Kosten der Patienten/Versicherten – monetär und gesundheitlich – ist immer dann ein Problem, wenn ein Staat im volkswirtschaftlichen Interesse grosszügig solche Missbräuche duldet, ja sogar noch fördert. So zog diese Karawane von der DDR über den Ostblock in die Schwellenländer wie z.B. Indien weiter!

    Ist dieser Missbrauch im Forschungsalltag nur noch sehr schwer möglich, wird diese Bereicherung einfach in den Praxisalltag verlegt. So haben unsere Parlamentarier im wirtschaftlichen Interesse der Industrie und unserer Ärzteschaft explizit die gesetzliche Lücke ermöglicht, dass experimentelle ‹individuelle Heilversuche› nicht als ’systemischer Versuch› (Studie) eingestuft werden müssen. Somit kann dank dem neuen Humanforschungsgesetz (HFG; voraussichtlich gültig ab 1. Januar 2014) jeder Patient aufgrund der fehlenden Aufklärungspflicht und Einverständniserklärung ohne sein Wissen zur Versuchsperson mutieren! Das Schweizerische Parlament scheint (skrupellos?!) aus den Fehlern der DDR gelernt zu haben. Diese forderte gemäss Christoph Friedrich, Pharmaziehistoriker, stets eine schriftliche Einverständniserklärung ein, überprüfte die Aufklärungspflicht jedoch nie auf deren Vollständigkeit, resp. medizinische Korrektheit. Dies führt zu den aktuell erhobenen Vorwürfen finanzieller Skrupellosigkeit der involvierten Pharmaunternehmen und involvierten Ärzten auf Kosten der Gesundheit der damaligen Studienprobanden. Diese Problematik kann nun über die Legalisierung dieser experimentellen ‚individuellen Heilversuche’ ohne Pflicht zur Einholung einer Einverständniserklärung in der Schweiz gar nicht mehr erst entstehen!

    Welchen Unterschied machte es nun, ob das ‚Wohl des Einzelnen’ in systemischen Studien oder in experimentellen ‚individuellen Heilversuchen’ im wirtschaftlichen Forschungsinteresse bewusst aufs Spiel gesetzt wird?! Warum forderten unsere Parlamentarier zum Schutze unserer Patienten die Einverständniserklärung unserer Patienten im HFG nicht ein?!

    Um in der Schweiz skrupellos hinter dem Schutzmantel, dem Patienten angeblich grosszügig helfen zu wollen, kostengünstig neue Behandlungsmethoden und/oder Medikamente zu Lasten der obligatorischen Grundversicherung im Interesse der finanziellen Investoren und des Wettbewerbsvorteils einzelner Ärzte/Spitäler ‚antesten’ zu können, bevor kostspielige ‚systemische Studien’ – dann aber kostengünstig in den Schwellenländern – gestartet werden.

    Aufwachen! Mit legalen ‚individuellen Heilversuchen’ ohne Einverständniserklärung und Haftpflichtanspruch ist die Schweiz per 1. Januar 2014 juristisch gesehen noch skrupelloser als die damalige DDR!

Comments are closed.

Ihre Meinung

Lade Eingabefeld...