Der Interessenkonflikt ist eklatant: Die NZZ nimmt den Mitinhaber der Bank Wegelin in Schutz. Er ist auch VR-Präsident der NZZ.
«Juristisch» könne man Konrad Hummler, dem Inhaber der Bank Wegelin, nichts vorwerfen, meint NZZ-Chefredaktor Markus Spillmann heute in einem Kommentar zur Bank Wegelin. Es «mag sein», meint Spillmann, dass die «forcierte Aufnahme von ehemaligen ‚amerikanischen’ Kunden der UBS» im Jahr 2008 «leichtfertig» war. Im Klartext meint er die aktiven Helfershelferdienste für Steuerhinterzieher in den USA.
Diese Leichtfertigkeit sei jedoch kein Grund, «die amerikanische Sicht der Dinge einfach als rechtsetzend hinzunehmen», schreibt Spillmann. Denn die Schweiz sei ein Rechtsstaat und der NZZ-Verwaltungsrat habe als Bankinhaber – wie gesagt – «juristisch» korrekt gehandelt.
Der NZZ-Chefredaktor windet Hummler sogar ein Kränzlein: Es zeuge von einem «tiefen staatspolitischen und volkswirtschaftlichen Verständnis», dass er sich «für die Integrität des Finanzplatzes» einsetze.
Lukratives Geschäft mit superreichen Steuerhinterziehern
Fakt ist: Die Privatbank Wegelin mit Konrad Hummler an der Spitze hat wie andere Banken das lukrative Geschäft mit reichen und superreichen Steuerhinterziehern in den USA und anderswo aktiv gefördert und betrieben – selbst nach dem Fall und der staatlichen Rettung der UBS. Die betroffenen Grossbanken, die seit Jahren «Weniger Staat»-Parolen sponsern, rufen jetzt nach dem Staat, nach bundesrätlichen Verhandlungen mit den USA und andern Ländern, und verraten – ohne rechtliche Zwangsmassnahme – ihre ausländischen Kunden den ausländischen Steuerbehörden, damit sie selber mit einem blauen Auge davon kommen.
«Eigenverantwortung» als Feigenblatt entlarvt
Wie kann der NZZ-Chefredaktor seinen VR-Präsidenten in Schutz nehmen mit dem Argument, die Bank Wegelin habe sich an alle Schweizer Gesetze gehalten? War und ist es nicht die NZZ, welche immer wieder schärfere Gesetze ablehnt mit dem Argument, die Bürger seien mündig und die Unternehmen würden in «Eigenverantwortung» richtig handeln?
Wer die Eigenverantwortung hoch hält, muss Unverantwortliche für ihre Taten und Unterlassungen verantwortlich machen, auch wenn sie kein Gesetz gebrochen haben.
Das systematische Abwerben von Steuerhinterziehern – nicht nur von der Schweiz aus, sondern auch mit eigenen «Beratern» im Ausland betrieben – war nicht fahrlässig, sondern grobfahrlässig, moralisch anrüchig und dumm dazu.
Falls die NZZ das Gebaren der Grossbanken und namentlich der Bank Wegelin hauptsächlich daran misst, ob Schweizer Gesetze gebrochen wurden, darf sie künftig kein Gesetz mehr ablehnen mit dem Appell an die Selbstverantwortung, da eine solche Verantwortung offensichtlich nichts wert ist.
Zur Selbstverantwortung würde es als Selbstverständlichkeit gehören, dass Banken die Gesetze anderer Staaten respektieren, auch wenn diese ihnen nicht in den Kram passen. Eine aktive, systematische Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist mit Selbstverantwortung schwer vereinbar.
«Weissgeld-Strategie» ohne Selbstdeklaration
Nach dem Fall der UBS hatten Grossbanken und mit ihnen der Bundesrat eine «Weissgeld-Strategie» verkündet. Auch diese bleibt bis heute der Eigenverantwortung der Banken überlassen. Wie wenig diese wert ist, zeigt sich daran, dass die Banken von ausländischen Kunden nicht einmal eine schriftliche Selbstdeklaration verlangen, dass das Geld in ihrem Land versteuert ist. Es wäre nur eine eigene Unterschrift der Kunden, mehr nicht. Aber im Falle einer falschen Angabe rechtlich relevant.
Nur wer weiterhin mit hinterzogenen Geldern geschäften wolle, behaupte, eine solche Selbstdeklaration sei wertlos. Das sagte der langjährige Economiesuisse-Vorstand und Präsident des Baumeisterverbands Werner Messmer und forderte im April 2010: «Wir müssen offensiv agieren und uns von Beihilfe zur Steuerumgehung distanzieren.» Die FDP solle einer breiten Öffentlichkeit zeigen, dass sie zu Unrecht als Partei der «Geldsäcke» und «als verlängerter Arm des Finanzplatzes» angesehen wird. Auf diesen Tatbeweis der FDP wartet die Öffentlichkeit noch heute.
Die Bank Wegelin hat im Verein mit andern Grossbanken bewiesen, dass die Weissgeldstrategie eine Worthülse bleibt, so lange sie nicht in Gesetze und Verordnungen gemeisselt ist. Nur unter massivem politischem Druck sind die Banken bereit, auf ausländischem Schwarzgeld wenigstens eine Verrechnungssteuer an den ausländischen Fiskus abzuliefern.
Dagegen bleiben Steuerbehörden von Ländern, die keinen massiven Druck ausüben können, chancenlos. Schlimmer noch: Schweizer Banken schicken ihre Agenten jetzt erst recht nach Brasilien, Argentinien, Indien oder nach Afrika, um ihr Geschäft mit unversteuerten Milliarden zu machen.
Eine löchrige Weissgeldpolitik gegenüber den USA und andern Industriestaaten der OECD auf der einen Seite, auf der andern Seite eine knallharte Schwarzgeldpolitik gegenüber dem Rest der Welt.
«Juristisch» kann man den Banken dabei nichts vorwerfen.
keine
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