Prostituierte: Als Arbeiterin anerkennen oder verbieten? © 85mm.ch/Flickr/CC

Prostituierte: Als Arbeiterin anerkennen oder verbieten?

Prostitutierte verbieten oder ihre Rechte schützen

Barbara Marti / 07. Feb. 2012 - In ihrer Haltung zur Prostitution ist die europäische Frauenbewegung tief gespalten. Gestritten wird um eine laufende Kampagne.

Eine Kampagne «Gemeinsam für ein Europa ohne Prostitution» hat die «Europäische Frauenlobby», Dachorganisation der Frauenorganisationen aus dreissig europäischen Ländern, im letzten Sommer lanciert.

Die Kampagne will klar machen, dass Prostitution keine Erwerbsarbeit sei, sondern eine Form von Gewalt gegen Frauen, sagt Rada Boric von der Frauenlobby. Die Politik dürfe auf nationaler und europäischer Ebene die sexuelle und ökonomische Ausbeutung von Prostituierten nicht mehr tolerieren.

Diese Kampagne spaltet die Frauenbewegung: Gegen die Kampagne wenden sich die Frauenorganisationen aus zahlreichen osteuropäischen Ländern, aber auch diejenigen aus Deutschland, Österreich und den Niederlanden.

Deutschland und die Niederlande haben die Prostitution vor Jahren legalisiert. Prostituierte haben ähnliche Rechte wie andere Arbeitnehmerinnen.

Auch in Österreich dominiere das Bild der «selbstbestimmten Sexarbeiterin», schreibt der «Standard». Eine Debatte, ob Prostitution als Form der Gewalt gegen Frauen verboten werden müsse, finde im Unterschied zu anderen europäischen Ländern kaum statt.

Christa Pölzlbauer, Vorsitzende des Österreichischen Frauenringes, sagte gegenüber dem «Standard», sie sei mit dem Ziel der Anti-Prostitutions-Kampagne «nicht vorbehaltlos» einverstanden. Der Frauenring ist der Dachverband aller Frauenorganisationen Österreichs.

Freier bestrafen oder Prostituierte legalisieren

Die Frage, ob der Staat Freier bestrafen oder im Gegenteil die Prostitution legalisieren soll, ist nicht nur unter Frauen umstritten. Entsprechend unterschiedlich sind die rechtlichen Regelungen:

In zahlreichen osteuropäischen Ländern ist Prostitution verboten. Mit Bestrafung rechnen müssen sowohl Freier als auch Prostituierte.

Schweden, Norwegen und Island haben den Kauf sexueller Dienstleistungen verboten. Bestraft werden nur die Freier.

In Frankreich haben die Sozialistin Danielle Bousquet und der Konservative Guy Geoffroy Ende letzten Jahres gemeinsam einen Gesetzesentwurf zur Freierbestrafung ins Parlament eingebracht.

Toleriert, aber nicht als Arbeit anerkannt

Die Schweiz und Österreich gehören zu einer Gruppe von Ländern, welche die Prostitution tolerieren, sie aber rechtlich nicht als Erwerbsarbeit anerkennen.

Das heisst: Prostituierte müssen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Abmachungen mit einem Freier gelten aber als sittenwidrig. Offene Forderungen können die Sexarbeiterinnen deshalb nicht vor Gericht einklagen.

«Es gibt keine freiwillige Prostitution»

Die Befürworterinnen eines Verbotes argumentieren, dass es keine freiwillige Prostitution gibt. Die Prostituierten seien Opfer von Zuhältern und Menschenhändlern. Der Staat müsse deshalb bei den Freiern ein Unrechtsbewusstsein schaffen, Zuhälter bestrafen und Prostituierte beim Ausstieg unterstützen.

Recht der Frauen auf Selbstbestimmung

Die Gegnerinnen eines Verbotes argumentieren, dass es eine freiwillige Prostitution gibt und strafrechtliche Regelungen das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung verletzen. Der Staat müsse deshalb die rechtliche Diskriminierung von Sexarbeiterinnen – und insbesondere von Migrantinnen – beenden und sie mit anderen Erwerbstätigen gleichstellen.

Themenbezogene Interessen (-bindung) der Autorin/des Autors

Herausgeberin und Redaktorin der Zeitschrift «FrauenSicht».

Meinungen / Ihre Meinung eingeben

Ähnliche Artikel dank Ihrer Spende

Möchten Sie weitere solche Beiträge lesen? Spenden an unsere gemeinnützige Stiftung SSUI machen es möglich. Spenden Sie 5 CHF per SMS mit dem Keyword Infosperber 5 an 9889 («Infosperber 5» an 9889).

Grössere Spenden via PayPal oder direkt aufs Spendenkonto IBAN CH0309000000604575581 (SSUI)
BIC/SWIFT POFICHBEXXX
Clearing-Nummer 09000

Ihre Spenden können Sie von den
Steuern abziehen.

Spende von den Steuern abziehen

Sie können Ihre Spende von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Für Spenden über 5 CHF erhalten Sie eine Quittung zu Handen der Steuerbehörden. Die Spenden gehen an die gemeinnützige «Schweizerische Stiftung zur Förderung unabhängiger Information» SSUI, welche die Informations-Plattform «Infosperber» ermöglicht. Infosperber veröffentlicht Recherchen, Informationen und Meinungen, die in der grossen Presse wenig oder gar keine Beachtung finden. Weitere Informationen auf der Seite Über uns

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Spende!

schliessen

3 Meinungen

Ein Verbot gegen Prostituierte oder Freier ist ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre und passt nur in einen Schurkenstaat.
Zuhälterei, die mit Zwang verbunden ist, muss dagegen unter äusserst harter Bestrafung stehen. Es braucht dringend landesweite Gesetze und Verordnungen über die Prostitution und darf niemals zur kantonalen Angelegenheit oder gar Kommunalsache degradiert werden.
Die rechtliche Unterstützung einer gut geregelten Prostitution kann die hohe Zahl der Sexualverbrechen drastisch reduzieren, was ein entscheidender Schutz der gesamten Bevölkerung bedeutet.
Wer eine Prostituierte in finanzielle Abhängigkeit bringt, darf weder ein Recht auf Zinsen, noch ein Recht auf Rückforderung geltend machen.
Regelungen dieser Art, sind unerlässlich, um die Zwangsprostitution effizient verhindern zu können. Hier haben wir in unserer geliebten Schweiz einen gewaltigen Nachholbedarf. [hanswitzig.lima-city.de]
hans witzig, am 07. Februar 2012 um 20:41 Uhr
Prostitution sollte nicht verboten werden aber der Strassenstrich schon, wenn diese Frauen in geschützten Räumen (Bordells) die eine Kontrolle haben arbeiten können, haben die Zuhälter keine Chance diese Frauen zu zwingen Ihnen Ihren ganze Verdienst zu übergeben. Auch würde der gesundheitliche Zustand der Frauen immer kontrolliert.
Beim Strassenstrich zwingen die Zuhälter ihre Sexsklavinnen Ihren ganzen Gewinn zu übergeben und wenn sie das nicht tun werden sie geschlagen. Sie sind also diesen Bestien hilflos ausgeliefert.
Hans Koller, am 07. Februar 2012 um 13:59 Uhr
Jeder/e kann mit seinem Körper machen was er/sie will. Eine selbständige freie Sexarbeiterin geht ihrem Beruf nach wie jeder/e Andere auch. Zuhälterei gehört verboten und jegliche Art der Unterdrückung von Frauen, Kindern und aller Art von Abhängigen. Jegliche Gewalt gegen Andere muss natürlich bestraft werden. Die Natur hat uns die Sexualität mitgegeben und ist die natürlichste Sache der Welt, wie Essen und Trinken und für die Meisten auch die schönste Sache der Welt. Wer damit ein Problem hat, sollte sich aufklären lassen. In vielen Beziehungen und Ehen gibt es massive Probleme und Unzufriedenheit mit der Sexualität. Die Gründe sind vielfältig. Sexarbeiterinnen sind ein gutes Regulativ für eine harmonische Gesellschaft, wenn man es natürlich betrachtet und diesen Beruf als gleichwertig zu anderen betrachtet. Selbstverständlich müssen Männer die Angebote der Frauen respektieren.
Rudolf Hohenberger, am 07. Februar 2012 um 11:55 Uhr

Ihre Meinung

Loggen Sie sich ein, um Ihre Meinung zu äussern. Wir möchten Missbräuche anonymer User möglichst vermeiden. Hier können Sie sich registrieren.
Sollten Sie ihr Passwort vergessen haben, können Sie es neu anfordern.

 

Am meisten gelesen

Am meisten Reaktionen

Aktuelle Dossiers

Die Euro- und Währungskrise

Euro-Münzen

Noch mehr Geldspritzen und Schulden bringen die Wirtschaft nicht mehr zum Wachsen. Sie führen zum Kollaps.
Dossier anzeigen

Cartoons von Patrick Chappatte

Patrick Chappatte

Der Genfer Karikaturist Patrick Chappatte nimmt mit spitzer Feder die Politik im In- und Ausland aufs Korn.
Dossier anzeigen

Die Politik der Pharmakonzerne

Pillen

Sie gehören zu den mächtigsten Konzernen der Welt und haben einen grossen Einfluss auf die Gesundheitspolitik.
Dossier anzeigen

Alle Dossiers anzeigen

Newsletter

Newsletter

Kreuzen Sie Themen an, die Sie interessieren. Den Newsletter dazu senden wir täglich oder wöchentlich. Gratis bestellen

IN KÜRZE: STEUERHINTERZIEHUNG ALS DELIKT

Philosophencafé

Noch vor zehn oder zwanzig Jahre wäre der neue BDP-Präsident mit seiner Aussage in die linke Ecke gestellt worden.
weiter

IN KÜRZE: Medien als Sprachrohr der Finanzmärkte

zvg

Kritik an deutschen Medien, welche die Wahlergebnisse in Frankreich und Griechenland im Gleichklang mit den Banken kritisieren.
weiter

BEVÖLKERUNG IN DER SCHWEIZ: PLUS 82'400 MENSCHEN

James Crydland Flickr / Creative Commons

Die Umweltvereinigung Ecopop macht sich Sorgen, weil die Bevölkerung in der Schweiz im Jahr 2011 stark zugenommen hat.
weiter

HÖCHSTE AUSZEICHNUNG FÜR PATRICK CHAPPATTE

ss

Der in Genf lebende Karikaturist Patrick Chappatte bekam in den USA den renommierten Thomas-Nast-Preis verliehen. Wir gratulieren!
weiter

SWISS WIRBT FÜR FRESSTOUR NACH NEW DELHI

ToastyKencc/upg

Zum «Crazy Food Walk» nach Delhi ködert die Swiss Kunden für 839 CHF. Indische Restaurants bei uns bieten dasselbe – ohne CO2.
weiter

Wer weiss die Antwort?

Was kann ich tun, damit meine Firma möglichst keine Steuern zahlen muss?

Es ist bereits 1 Antwort eingegangen.

Die Qualität unserer gesundheitlichen Versorgung ist schlechter als im Durchschnitt Europas. Das zeigt eine Studie aus Schweden.
weiter

Eine Werbekampagne gegen die Gratis-Zeitungen. Leider ist sie nur von der Solothurner Zeitung ins Blatt gesetzt worden...
weiter

Diese Rubrik enthält noch keinen Artikel