© 85mm.ch/Flickr/CC
Prostituierte: Als Arbeiterin anerkennen oder verbieten?
In ihrer Haltung zur Prostitution ist die europäische Frauenbewegung tief gespalten. Gestritten wird um eine laufende Kampagne.
Eine Kampagne «Gemeinsam für ein Europa ohne Prostitution» hat die «Europäische Frauenlobby», Dachorganisation der Frauenorganisationen aus dreissig europäischen Ländern, im letzten Sommer lanciert.
Die Kampagne will klar machen, dass Prostitution keine Erwerbsarbeit sei, sondern eine Form von Gewalt gegen Frauen, sagt Rada Boric von der Frauenlobby. Die Politik dürfe auf nationaler und europäischer Ebene die sexuelle und ökonomische Ausbeutung von Prostituierten nicht mehr tolerieren.
Diese Kampagne spaltet die Frauenbewegung: Gegen die Kampagne wenden sich die Frauenorganisationen aus zahlreichen osteuropäischen Ländern, aber auch diejenigen aus Deutschland, Österreich und den Niederlanden.
Deutschland und die Niederlande haben die Prostitution vor Jahren legalisiert. Prostituierte haben ähnliche Rechte wie andere Arbeitnehmerinnen.
Auch in Österreich dominiere das Bild der «selbstbestimmten Sexarbeiterin», schreibt der «Standard». Eine Debatte, ob Prostitution als Form der Gewalt gegen Frauen verboten werden müsse, finde im Unterschied zu anderen europäischen Ländern kaum statt.
Christa Pölzlbauer, Vorsitzende des Österreichischen Frauenringes, sagte gegenüber dem «Standard», sie sei mit dem Ziel der Anti-Prostitutions-Kampagne «nicht vorbehaltlos» einverstanden. Der Frauenring ist der Dachverband aller Frauenorganisationen Österreichs.
Freier bestrafen oder Prostituierte legalisieren
Die Frage, ob der Staat Freier bestrafen oder im Gegenteil die Prostitution legalisieren soll, ist nicht nur unter Frauen umstritten. Entsprechend unterschiedlich sind die rechtlichen Regelungen:
In zahlreichen osteuropäischen Ländern ist Prostitution verboten. Mit Bestrafung rechnen müssen sowohl Freier als auch Prostituierte.
Schweden, Norwegen und Island haben den Kauf sexueller Dienstleistungen verboten. Bestraft werden nur die Freier.
In Frankreich haben die Sozialistin Danielle Bousquet und der Konservative Guy Geoffroy Ende letzten Jahres gemeinsam einen Gesetzesentwurf zur Freierbestrafung ins Parlament eingebracht.
Toleriert, aber nicht als Arbeit anerkannt
Die Schweiz und Österreich gehören zu einer Gruppe von Ländern, welche die Prostitution tolerieren, sie aber rechtlich nicht als Erwerbsarbeit anerkennen.
Das heisst: Prostituierte müssen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Abmachungen mit einem Freier gelten aber als sittenwidrig. Offene Forderungen können die Sexarbeiterinnen deshalb nicht vor Gericht einklagen.
«Es gibt keine freiwillige Prostitution»
Die Befürworterinnen eines Verbotes argumentieren, dass es keine freiwillige Prostitution gibt. Die Prostituierten seien Opfer von Zuhältern und Menschenhändlern. Der Staat müsse deshalb bei den Freiern ein Unrechtsbewusstsein schaffen, Zuhälter bestrafen und Prostituierte beim Ausstieg unterstützen.
Recht der Frauen auf Selbstbestimmung
Die Gegnerinnen eines Verbotes argumentieren, dass es eine freiwillige Prostitution gibt und strafrechtliche Regelungen das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung verletzen. Der Staat müsse deshalb die rechtliche Diskriminierung von Sexarbeiterinnen – und insbesondere von Migrantinnen – beenden und sie mit anderen Erwerbstätigen gleichstellen.
Herausgeberin und Redaktorin der Zeitschrift «FrauenSicht».
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