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Eric Nussbaumer: «Eine wichtige Etappe zur schrittweisen Umsetzung der Energiestrategie 2050.» © -

Nationalrat erhöht Abgabe für Ökostrom auf Vorrat

Hanspeter Guggenbühl /  Auf 900 Millionen Franken pro Jahr soll die Abgabe zur Förderung von Ökostrom erhöht werden. Die Systemmängel aber bleiben.

Schon seit 2009 erhebt der Bund eine Förderabgabe auf Elektrizität. Mit dem Ertrag daraus wird – neben anderem – die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Strom aus Biomasse, Wind-, Solar- und kleinen Wasserkraftwerken finanziert.

Diese Abgabe kann ab 2014 auf maximal 1,5 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) festgelegt werden. Beim heutigen Schweizer Stromverbrauch von 60 Milliarden kWh pro Jahr ergäbe das eine jährliche Summe von 900 Millionen Franken. Gleichzeitig sollen aber energieintensive Betriebe von dieser Abgabe ganz oder teilweise befreit werden, womit sich der Ertrag auf ca. 800 Millionen Franken pro Jahr verringert.

Diese Neuerungen beschloss der Nationalrat am 14. März mit 122 gegen 56 Stimmen; dagegen stimmten die SVP- und ein Teil der FDP-Fraktion. Eric Nussbaumer, SP-Nationalrat und Präsident der Energiekommission, zeigte sich auf Anfrage erfreut: «Das ist eine wichtige Etappe zur schrittweisen Umsetzung der Energiestrategie 2050.»

Falls der Ständerat im Juni ebenfalls zustimmt, was wahrscheinlich ist, könnte diese Teilrevision des Energiegesetzes nächstes Jahr in Kraft treten. Der Konjunktiv ist wichtig. Denn laut Nationalrat wird die neue Regelung erst rechtskräftig, wenn die SP ihre Cleantech-Initiative zurück zieht (siehe infosperber vom 8.3.2013: «Parlamentarischer Poker um Energieziel und Ökostrom»). Dieser Rückzug ist wahrscheinlich.

Höhere Abgabe auf Vorrat

Müssen damit Haushalte und Gewerbe nächstes Jahr mit einer happigen Erhöhung des Strompreises rechnen? Nein. Wenn es einen Aufschlag gibt, bleibt dieser gering. Denn beim gesetzlichen Maximum von 1,5 Rappen/kWh handelt es sich um eine Abgabeerhöhung auf Vorrat. Was zu erläutern ist:

Zur Finanzierung der KEV und zur Subventionierung von Massnahmen gegen Schwall und Sunk in Gewässern könnte der Bund schon heute eine Abgabe von maximal 1,0 Rappen/kWh oder von rund 600 Millionen Franken pro Jahr erheben. Davon liessen sich rund 450 Millionen Franken allein für die KEV verwenden. Bislang konnten aber erst wenige KEV-berechtigte Anlagen realisiert werden. Darum kann der Bund pro Jahr nur etwa 150 Millionen Franken für die Einspeisung von Ökostrom ausschütten. Aus diesem Grund begnügt er sich in der Praxis bis mindestens Ende 2013 mit eine Abgabe in der Höhe von 0,45 Rappen/kWh.

Phantom-Kraftwerke blockieren KEV-Geld

Hier beginnt das Problem: Die 450 Millionen Franken, die laut Gesetz für die KEV maximal zur Verfügung stehen aber nicht ausgeschüttet werden können, wurden bereits verteilt. Sie sind reserviert für Projekte, die eine KEV frühzeitig beantragten, aber aus verschiedenen Gründen nicht realisiert werden konnten. Dabei handelt es sich vor allem um Wind- und Klein-Wasserkraftwerke, die in Konflikt stehen mit dem Natur- und Landschaftsschutz.

Diese Phantom-Kraftwerke blockieren nun die KEV-Gelder und verbannten 24 000 weitere Projekte, darunter viele kleine Fotovoltaik-Anlagen, auf die Warteliste. Dieser und andere Systemmängel, der administrativ aufwendigen KEV, darunter die Teilkontingentierung der Gelder für einzelne Technologien, bleiben bestehen.

Vorteil für kleine Solaranlagen

Die Revision, die der Nationalrat mit der Abgabe-Erhöhung auf 1,5 Rappen/kWh jetzt beschlossen hat, bringt immerhin zwei kleine Verbesserungen: Die Erhöhung des Abgabe-Maximums auf 1,5 Rappen führt dazu, dass ein Teil der grösseren Kraftwerkprojekte, die heute auf der Warteliste stehen, ebenfalls eine Zusage für eine KEV erhält. Das schafft Rechtssicherheit für Investoren, bringt die Planung voran, bietet aber keine Gewähr, dass sich diese Projekte alle realisieren lassen.

Zweitens gibt es für kleine Fotovoltaik-Anlagen neu eine Einmalvergütung aus dem KEV-Topf, sofern die Investoren auf die beantragte KEV verzichten. Dieser Beitrag darf maximal 30 Prozent der Investitionskosten decken. Mit dieser Subvention könnten rund 10 000 kleine Solaranlagen, die heute auf der KEV-Warteliste stehen, realisiert werden, ohne dass sie dem knappen Fotovoltaik-Kontingent angerechnet werden. Der Beitrag dieser solaren Kleinanlagen an die nationale Stromproduktion liegt allerdings weit unter der Ein-Prozent-Schwelle und beansprucht darum nur einen kleinen Teil der vom Nationalrat auf Vorrat erhöhten Ökostrom-Abgabe.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

keine

Zum Infosperber-Dossier:

SolaranlageBauernhof-1

Energiepolitik ohne neue Atomkraftwerke

Erstes, zweites und drittes Gebot: Der Stromverbrauch darf nicht weiter zunehmen.

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2 Meinungen

  • am 15.03.2013 um 18:28 Uhr
    Permalink

    Wann werden endlich die zu Zwangszahlungen verknurrten Konsumenten an der Urne befragt, ob sie diesen Wendehalszirkus mitmachen wollen oder nicht? Fürchten die Politiker wieder mal Volkes Stimme?

  • am 18.03.2013 um 16:38 Uhr
    Permalink

    Lieber Herr Zumstein,
    Vermutlich befürchten sie zu recht des Volkes Stimme. Frühere Abstimmungen, bei denen es bloss um Bruchteile von Rappen ging, gingen verloren, soweit ich mich erinnern kann.

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