PfynLeuthard

Energiedepartement unter Bundesrätin Doris Leuthard will Freileitung im Pfynwald/VS © Pfyn-Finges

Hochspannung: Bundesamt im Bann der Stromlobby

Kurt Marti /  Das Bundesamt für Energie (BFE) verbreitet veraltete Zahlen der Strombranche und wischt neuste Studien und Urteile unter den Tisch.

Die Strombranche behauptete jahrelang, dass die unterirdische Verkabelung von Hochspannungsleitungen mindestens elfmal teurer sei als eine Freileitung. Auf Druck der Gegnerschaft der Freileitungen im Wallis liess der Walliser Staatsrat ein Gutachten erstellen, welches zum Schluss kam, dass eine Verkabelung nur um den Faktor 1,7 teurer ist, wenn man auch die Betriebskosten in die Rechnung einbezieht. Die Strombranche hat letzteres gerne unterlassen und damit die Freileitungen massiv bevorzugt. Das Gutachten stammte von zwei Professoren der ETH Lausanne und Zürich, sowie einem Professor der Universität Duisburg.

Das Bundesgericht nennt den Faktor 0,66 bis 1,83, die Axpo den Faktor 15

Das Bundesgericht kam im April 2011 im Fall der Teilverkabelung der Hochspannungsleitung Beznau-Birr im Gebiet der Gemeinde Riniken zum Schluss, «dass die Gesamtkosten der Teilverkabelung je nach Auslastung des Systems und Entwicklung des Strompreises auf einen Faktor 0,66 bis 1,83 der Kosten der Freileitung geschätzt werden.» Im Klartext: Je nach Strompreisentwicklung ist eine Verkabelung sogar um einen Drittel günstiger. Selbst die NZZ sprach von einer «Gezeitenwende in der Justiz». Nota bene: Der projektierende Axpo-Konzern sprach in seiner Studie von einem Faktor 15.

In seiner Begründung machte das Bundesgericht darauf aufmerksam, dass Kabelanlagen aufgrund des technischen Fortschritts im letzten Jahrzehnt «leistungsfähiger, zuverlässiger und kostengünstiger geworden sind.» Die Stromverluste der Freileitungen seien «erheblich grösser als diejenigen einer Kabelanlage». Dies sei nicht nur energiepolitisch bedenklich, sondern führe – über die Betriebsdauer der Anlage gesehen – auch zu hohen Kosten.

BFE übernimmt kritiklos die Zahlen des Alpiq-Konzerns

Die Einbussen wegen der Stromverluste einer Freileitung «gleichen daher die höheren Investitionskosten der Kabelanlage weitgehend aus.» Deshalb komme die Verkabelung nicht nur im Falle national geschützter Landschaften in Frage, sondern falle auch zur Erhaltung von Landschaften von nur mittlerer Bedeutung in Betracht. Doch das zuständige Bundesamt für Energie (BFE) wischt diese neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse und den wegweisenden Entscheid des Bundesgerichts unter den Tisch.

Dies zeigt der erläuternde Bericht des BFE zur geplanten Hochspannungsleitung Chippis-Mörel, welcher am 3. Februar 2012 zusammen mit dem Objektblatt 512 des Sachplanes Übertragungsleitungen (SÜL) öffentlich aufgelegt wird. Darin geht das BFE davon aus, dass die Verkabelung der Leitung im Pfynwald um den Faktor 9 teurer käme als eine Freileitung. So hat es der Stromkonzern Alpiq dem BFE hilfreich vorgerechnet.

UVEK will sogar im geschützten Pfynwald eine Freileitung bauen

Statt die neusten wissenschaftlichen Gutachten und den Bundesgerichtsentscheid im Fall Riniken in Betracht zu ziehen, stützt sich das BFE auf ein Interessengutachten der projektierenden Alpiq (früher Atel/EOS), welche die Kosten einer Kabelleitung auf 442 Millionen Franken, jene einer Freileitung auf nur 50 Millionen schätzt. Damit übernimmt das BFE kritiklos die Schätzungen des Alpiq-Gutachtens und lastet der Verkabelung lauter Negativpunkte an.

Schliesslich lässt das BFE die Katze aus dem Sack: Das Energiedepartement unter Bundesrätin Doris Leuthard hat sich bereits für eine Freileitung im national geschützten Gebiet entschieden und hat das BFE angewiesen, die notwendigen Grundlagen zu erarbeiten. In perfekter Übereinstimmung mit dem Stromkonzern Alpiq.

Koordination mit der Autobahn A9 wurde verschlafen

Der zuständige BFE-Beamte Werner Gander erklärt auf Anfrage, die Fälle Riniken und Pfynwald seien «nicht vergleichbar», weil das Gelände und der Untergrund im Pfynwald «viel schwieriger» seien. Der Pfynwald stehe auf einem Schotterkegel und sei ein national geschützter Wald. Aber wieso wird die Hochspannungsleitung nicht unter oder entlang der Autobahn A9 verlegt, deren Bau ebenfalls seit Jahren geplant wird?

Dazu hält Gander fest, dass die beiden Planungen «immer nebeneinander her gelaufen» seien, und zwar mit «unterschiedlichen Geschwindigkeiten». Die Autobahn sei praktisch baureif, bei der Hochspannungsleitung sei man erst bei der Festsetzung des Korridors.

Tatsächlich hat der heutige Walliser Energieminister Jean-Michel Cina bereits im Jahr 2003 als damaliger Gemeindepräsident von Salgesch von der EOS verlangt, dass die Hochspannungsleitung «zwischen Siders und Leuk unterirdisch in einem Infrastrukturkanal geführt werde. Eine Koordination mit der Autobahn A9 ist notwendig.»

Seither haben die zuständigen Bundesämter für Energie (BFE) und für Strassen (ASTRA) sowie der Kanton Wallis die Koordination beider Verfahren verschlafen. Die politische Hauptverantwortung dafür tragen der ehemalige Energieminister Moritz Leuenberger und der BFE-Chef Walter Steinmann. Diese beiden SP-Genossen hätten die beiden Bauwerke koordinieren müssen.

Der Schiffbruch erfolgt spätestens vor Bundesgericht

Der Pfynwald steht auf der Liste des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN). In solchen BLN-Gebieten sind Bauprojekte nur sehr beschränkt möglich. Umso mehr erstaunt nun der Bericht des BFE und der kategorische Entscheid des Energiedepartementes UVEK, im Pfynwald eine Freileitung zu planen.

Doch diese Strategie dürfte spätestens vor Bundesgericht Schiffbruch erleiden. Denn ein Bauprojekt in einem BLN-Gebiet hat nur eine Chance, wenn dafür nationale Interessen vorgebracht werden können. Der Ausbau der Hochspannungsleitungen im Wallis dient vor allem dem Abtransport des Stromes aus den Pumpspeicherkraftwerken nach Italien und folglich dem Profit der Stromkonzerne.

Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) hat bereits im Jahr 2008 eine unterirdische Verkabelung gefordert und dabei auf die Schutzziele gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz verwiesen.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Mitglied des Beirates der Schweizerischen Energie-Stiftung (SES) bis am 4. Januar 2012

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