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Viele Nahrungsmittelprodukte, die sich gezielt an Kinder richten, sind höchst ungesund. © Konsumentenschutz

Konsumentenschutz fordert Werbeverbot für Kindernahrungsmittel

Pascal Sigg /  Eine Untersuchung zeigt: Ein Grossteil der Produkte dürfte gemäss WHO nicht beworben werben, weil sie höchst ungesund sind.

Viel zu viel Zucker: Ein Grossteil der Produkte von Schweizer Detailhändlern wie Migros, Coop, Aldi oder Lidl ist gemäss Weltgesundheitsorganisation WHO nicht ausgewogen. Sie dürften gemäss WHO daher auch nicht beworben werden. In einer Markterhebung untersuchten die Konsumentenschutz-Organisationen Konsumentenschutz, FRC und ACSI in der Schweiz angebotene Produkte.

Die drei Organisationen besuchten Aldi-, Coop-, Migros- und Lidl-Filialen und analysierten Snacks, Backwaren, Getränke, Milchprodukte oder Frühstücksflocken, welche gezielt Kinder ansprechen.

Insgesamt wurden 344 verschiedene Produkte dahingehend geprüft, ob sie dem Nährwertprofil der WHO für ausgewogene Kinderlebensmittel entsprechen und gemäss WHO beworben werden dürften. «94 % der Produkte enthalten zu viel Zucker, Salz und/oder Fett. Lediglich 20 Produkte erfüllen die WHO-Kriterien für ernährungsphysiologisch ausgewogene Lebensmittel. Besonders der hohe Zuckergehalt ist ein Problem: Im Durchschnitt enthalten die untersuchten Produkte fast einen Drittel Zucker», schreiben die Organisationen in einer Mitteilung.

Der Basler Kinderarzt Urs Zumsteg, Chef am Universitätskinderspital beider Basel, sagte Ende Mai den Tamedia-Zeitungen (Paywall): «Die Industrie richtet sich mit stark zuckerhaltigen Produkten an Kinder. Das trägt zu einer ungesunden Ernährung bei.» Dabei sei Übergewicht bei Kindern besonders problematisch. «Wer in jungen Jahren bereits übergewichtig ist, wird das Problem oft nicht mehr los.» In der Schweiz sind gemäss WHO 23 Prozent der 5- bis 9-Jährigen übergewichtig.

Einzelne Unternehmen und Hersteller haben sich in freiwilligen Erklärungen zur verantwortungsvollen Bewerbung von Kinderprodukten oder zur Senkung des Zuckergehalts verpflichtet. Diese Erklärungen hätten aber offensichtlich nichts gebracht, sagen die Konsumentenschutzorganisationen.

Sie fordern daher, dass

  • Kinderbewerbung nur für Produkte erlaubt wird, welche den WHO-Richtlinien für ausgewogene Lebensmittel entsprechen
  • der Nutri-Score für alle «Kinderprodukte» obligatorisch wird (ausgenommen Produkte für Kinder bis 3 Jahren)
  • keine Health Claims auf Produkten erlaubt werden, wenn sie nicht der WHO-Richtlinie für gesunde Lebensmittel entsprechen
  • im Lebensmittelgesetz vorgesehen wird, dass der Bundesrat die Kinderbewerbung bei Bedarf einschränken kann
  • das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit verbindliche Massnahmen ergreift, statt weiterhin auf Freiwilligkeit zu setzen

BLV will vorerst weiterhin auf Freiwilligkeit setzen

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) teilt auf Infosperber-Anfrage mit, ihm seien die Hände gebunden. Die Ernährungsstrategie 2017 bis 2024 beruhe auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und der Selbstverpflichtung der Wirtschaft, daher seien gesetzliche Regulierungen nicht vorgesehen. «Um verbindliche Massnahmen ergreifen zu können, bedarf es einer gesetzlichen Grundlage. Diese haben wir gegenwärtig nicht. Eine gesetzliche Anpassung braucht Jahre, da das Parlament diesen Änderungen zustimmen muss», sagt eine Sprecherin des Amtes.

Das BLV beteuert aber, trotzdem Massnahmen zu ergreifen: Das BLV erarbeite derzeit ein Konzept, um das an Kinder gerichtete Marketing von Lebensmitteln mit einem zu hohen Salz-, Energie- und Zuckergehalt (HFSS-Produkte) einzudämmen. Im Fokus stünden Werbebeschränkungen in Printmedien, Radio und Fernsehen sowie sozialen Medien.

Das BLV präzisiert: «Kürzlich hat das BLV einen externen Partner mit der Durchführung eines Monitorings zum digitalen Marketing für HFSS-Lebensmittel beauftragt, die sich an Kinder richten. Dafür wird das CLICK-Instrument angewandt, das von der WHO Europa entwickelt wurde. Die Ergebnisse, die bis April 2023 vorliegen sollen, dienen dem BLV u.a. als Grundlage für die Verhandlungen mit den Unternehmen hinsichtlich einer freiwilligen Selbstverpflichtung zur Reduzierung des Marketings an Kinder.»

Falls dieser erneute Versuch, gestützt auf die Freiwilligkeit, nicht erfolgreich sein sollte, müsse das BLV andere Massnahmen in Betracht ziehen. Welche dies konkret sein könnten, wollte es aber auf Infosperber-Rückfrage nicht sagen.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

Zum Infosperber-Dossier:

Dicke_Jugendliche_EdYourdon

Zu wenig Bewegung, zu viel Zucker

Übergewicht ist eine Zivilisationskrankheit. Heimtückisch ist versteckter Zucker in Fertig-Nahrungsmitteln.

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Pascal Sigg

Pascal Sigg ist Redaktor beim Infosperber und freier Reporter.

3 Meinungen

  • am 4.07.2022 um 14:53 Uhr
    Permalink

    «Sie fordern daher, dass (…) keine Health Claims auf Produkten erlaubt werden, wenn sie nicht der WHO-Richtlinie für gesunde Lebensmittel entsprechen.» Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Man darf also eine Produkt als «gesund» bewerben, OBWOHL es der WHO-Richtlinie für gesunde Lebensmittel nicht entspricht! Während es die Lebensmittelverordnung klar verbietet, Nahrungsmittel als Heilmittel anzupreisen (Beispiel «Nachtmilch» mit höherem Melatoningehalt), darf man offenbar etwas als «gesund» bewerben, das «nach internationalen Standards (ich fasse die WHO-Richtlinie mal so zusammen) klar NICHT gesund» ist. Und das BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit) zuckt nur mit den Schultern: Ihm seien die Hände gebunden! Vielleicht könnte es von sich aus aktiv werden?!

  • am 4.07.2022 um 20:00 Uhr
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    Das Leben ist nun mal ungesund und letztlich tödlich. Wieso spricht in diesem Zusammenhang niemand von Eigenverantwortung bzw. der Verantwortung- und Fürsorgepflicht der Eltern. Der Staat ist der falsche Adressat es sei denn man lebt gern bevormundet. Die Industrie produziert nur was auch gekauft und konsumiert wird. Es kann jeder selbst mit den Füssen abstimmen.

  • am 14.07.2022 um 16:43 Uhr
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    «Versteckter Zucker» sogar in vermeintlichen «Naturprodukten»: Früchte werden künstlich auf Zucker gezüchtet. Beispiel: Helle Trauben: Früher die aromatisch-herb-süssen Regina-Trauben (ausgestorben wie die Arten?); heute die (aus meiner Gaumensicht) faden «Zuckerwasserbeutel» Victoria-Trauben. Ob folgende Meldung stimmt, weiss ich nicht, jedenfalls las ich mal, dass in einigen Kindergärten und Affen-Zoos für die Insassen Bananen untersagt würden wegen des hohen Zuckergehalts. Mein Fazit: Auch punkto Artensterben rate ich zu Back To Nature/Roots.

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