AKW_Gsgen

Das AKW Gösgen ist nicht nur technisch, es ist auch finanziell ein zu grosses Risiko © AKW Gösgen

Jetzt droht auch noch das AKW-Milliardengrab

Niklaus Ramseyer /  In den AKW-Fonds klaffen Milliarden-Löcher, die notfalls der Steuerzahler stopfen müsste. Jetzt laufen Strafklagen.

«Wir haben da ein Riesenloch von über sieben Milliarden Franken», warnte der Basler SP-Nationalrat Beat Jans in Bern vor den Medien. Der Grund für dieses atomare Klumpenrisiko: «Die AKW-Betreiber schönen ihre Bilanzen», so Jans. Und: «Wenn der Tag der Wahrheit kommt, könnte das Loch noch viel grösser werden.» Für die Schweiz sei das, was insbesondere die Atom-Firmen Gösgen und Leibstadt machten, «eine drohende Katastrophe». Denn wie schon bei den «systemrelevanten» Grossbanken würden die AKW-Milliardenkosten letztlich dem Bund und damit den Steuerzahlern aufgebürdet.

Strafklagen wegen Bilanzfälschung

Es geht um die gesetzlich vorgeschriebenen Fonds für die Stilllegung und die Entsorgung von Atommüll und von ausgebrannten Atomkraftwerken: Diese Fonds stünden heute da «wie eine Pensionskasse mit einer 50-prozentigen Unterdeckung, aber nach oben offenem Leistungsprimat», warnte Nationalrat Beat Jans. Sein Partei- und Ratskollege Roger Nordmann (VD) rechnete konkret vor: Derzeit lägen insgesamt nur etwas über 4 Milliarden Franken in diesen Fonds. Dabei wären mehr als 11 Milliarden nötig. Gemäss ihren Standortbewilligungen müssten die Atomkraftwerkbetreiber nach der Stilllegung der Werke an deren Stelle wieder eine «grüne Wiese» herstellen.

Nicht sehr problematisch sei dies für das AKW Mühleberg, das der BKW gehört. Dramatisch sehe es hingegen bei Gösgen-Däniken und Leibstadt aus: Diese eigenständigen AGs seien mit 347 und 506 Millionen Franken Eigenkapital im Vergleich zu den drohenden Risiken «finanziell sehr schwach aufgestellt», betonten die Energiefachleute der SP. Und die Absicherungsverträge mit ihren Muttergesellschaften seien leider geheim. Darum laufen jetzt Strafklagen gegen die zwei AKW-Firmen wegen Verdachts auf Bilanzfälschung.

Staatsgarantie wie bei Grossbanken

Sollten die Kläger Recht bekommen, müsste die Leibstadt AG 900 Millionen und die Gösgen AG fast eine Milliarde Franken nachschiessen, womit die beiden Betriebsgesellschaften «sofort in Konkurs wären», warnte Jans. Und schlussendlich müssten nach Artikel 80 Abs. 4 im Kernenergiegesetz (www.admin.ch/ch/d/sr/732_1/a80.html) der Bund und damit die Steuerzahler für die Fehlbeträge in den Fonds aufkommen, betone Nordmann.

Warnt und fordert: SP-NR Beat Jans (BS)

Faktisch verfügten die beiden «systemrelevanten» Grossanlagen in Gösgen und Leibstadt somit über eine Staatsgarantie. Und für die Schweiz sei dies ein atomares Klumpenrisiko in Milliardenhöhe. Jetzt fordern die SP-Politiker:
1. Wie für Grossbanken müssten auch die Eigenkapitalvorschriften für AKW-Betreibergesellschaften risikogerecht festgelegt und rasch erhöht werden.
2. Statt mit illusorischen 5 Prozent Renditeerwartungen sollten die AKW-Fonds sofort mit nur noch maximal 3,5 Prozent rechnen dürfen.
3. In den nächsten 10 Jahren sollen «die fehlenden Mittel in die Fonds nachbezahlt» werden.

Leuthard ist gewarnt

Die zuständige Energieministerin Doris Leuthard sei über das Milliarden-Problem schon lange informiert worden, betonte Nationalrat Nordmann. Der Gesamtbundesrat müsse sich nun damit befassen. Und auch die zuständigen Parlamentskommissionen seien gefordert.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden


Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.

Eine Meinung zu

  • am 6.04.2013 um 21:54 Uhr
    Permalink

    Wie wollen endlich eine seriöse Vollkostenrechnung!

Comments are closed.

Ihre Meinung

Lade Eingabefeld...