Sperberauge

EU prüft Datenmacht von Amazon

Tobias Tscherrig © zvg

Tobias Tscherrig /  Der Handelsgigant Amazon soll Daten aus seiner Plattform zur Bevorzugung eigener Produkte verwenden.

Der Handelsriese Amazon steht in der EU unter Beschuss: Ihm wird vorgeworfen, die Verkäufe, die andere Händler über seine Plattform tätigen, systematisch auszuwerten. Amazon soll diese Daten dann nutzen, um seinen eigenen Produkten einen Vorteil zu verschaffen. Die EU-Kommission hat ein Wettbewerbsverfahren angekündigt.

«Marktproduktion in Deutschland und Frankreich missbraucht»
Wie EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am 10. November anlässlich einer Pressekonferenz in Brüssel mitteilte, hätten Voruntersuchungen ergeben, dass Amazon seine Marktposition in Deutschland und Frankreich missbraucht habe. Konkret wird Amazon vorgeworfen, die Daten auf seiner Plattform dazu zu nutzen, um neue Produkte zu entwickeln und seine Konkurrenten preislich zu unterbieten. Eine Praxis, die gemäss «netzpolitik.org» als «Self-Preferencing» bekannt ist.

Amazon soll in Echtzeit die Daten über Verkäufe von Produkten anderer Anbieter sammeln und diese dann nutzen, um automatisiert den Preis der eigenen Produkte anzupassen und neue Produkte auf den Markt zu bringen. Davon seien in der EU rund 800’000 Verkäuferinnen und Verkäufer und mehr als eine Milliarde Produkte betroffen. Es gehe also um «Big Data», sagte Vestager.

Die EU-Kommission kritisiert diese Praxis nicht zum ersten Mal: Bereits vor einem Jahr schrieb sie in einem Bericht über eine mögliche Marktverzerrung mit negativen Folgen für den Wettbewerb. Ein Verdacht, in dem sich die EU-Kommission nun bestätigt sieht. Als vorläufige Reaktion sandte die Kommission ein Schreiben an Amazon und forderte die Vermeidung der Nutzung der Händlerdaten.

Der Vorwurf des Missbrauchs der Datenmacht ist aber nicht die einzige Kritik, der sich Amazon ausgesetzt sieht. Amazon soll mit gewissen Regeln künstlich jene Verkäuferinnen und Verkäufer begünstigen, die die konzerneigene Lieferinfrastruktur des Konzerns verwenden. Mit diesem Vorgehen stärke Amazon seine Marktmacht weiter. Die EU-Kommission hat diese beiden Vorwürfe in zwei getrennte Verfahren aufgeteilt.

Untersuchungen in mehreren Ländern
Die neuen Ermittlungen gegen Amazon wurden nach Voruntersuchungen in zahlreichen EU-Ländern eingeleitet, so zum Beispiel in Deutschland und Österreich. Aber auch in den USA, Kanada und in anderen Nicht-EU-Staaten untersuchen Wettbewerbsbehörden das Marktverhalten des Handelsgiganten. Wie «netzpolitik.org» schreibt, beendete das deutsche Bundeskartellamt sein Verfahren allerdings bereits vor einem Jahr – nachdem Amazon einer Änderung seiner Vertragsbedingungen zugestimmt hatte.

Amazon steht noch weiteres Ungemach ins Haus. Weitere Bedenken gibt es zum Beispiel bei der Datennutzung bei der Amazon-Tochterfirma Ring und bei der Überwachung der Amazon-Angestellten in den Lagerhäusern.

Um die Marktmacht von Digitalkonzernen wie Amazon, Facebook oder Google einzuschränken, plant die EU schon seit einiger Zeit weitreichende Schritte. So will die Kommission unter anderem die Selbstbevorzugung am eigenen Marktplatz in eine schwarze Liste verbotener Praktiken aufnehmen. Die Umsetzung ist allerdings erst in ein paar Jahren als Teil des Digitale-Dienste-Gesetzes zu erwarten.


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Eine Meinung zu

  • am 22.11.2020 um 16:17 Uhr
    Permalink

    Und vor diesem Hintergrund möchte man digitale Ausweise einführen?

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