Postauto

So stellte man sich bisher das Modell Postauto vor – eine Illusion? © Social Media

Der Postauto-Skandal – und was tun private Firmen?

Christian Müller /  Geldverschieben – aus verschiedenen Motiven – ist in der Privatwirtschaft Alltag. Die PostAuto AG hat kaum Neues erfunden.

Der Postauto-Skandal! Betrug bei einem Staatsbetrieb! Staatsbetrieb betrügt gegen Staat! Verantwortlich beim Betrieb eine Frau! Verantwortlich beim Staat eine Frau!

Ein wahrhaft gefundenes Fressen für Politiker und für Medien. So geht es ja wirklich nicht: Beim Staat sitzen die grössten Gauner!

Nein, es geht hier nicht darum, den 237. Pfeil Richtung Post abzuschiessen – oder waren es sogar schon 321? Und nein, es geht auch nicht darum, die PostAuto AG und ihre Manager oder die Post CH AG und ihre Manager in Schutz zu nehmen. Es ist klar: Es braucht eine lückenlose Aufklärung.

Hier geht es um etwas Anderes:

Was bei der PostAuto AG geschummelt oder eben betrogen wurde, ist in der Privatwirtschaft der ganz normale Alltag.

Infosperber hat schon im Jahr 2013 en détail erklärt, wie in grossen Konzernen Geld verschoben wird. Siehe: So verschieben die Konzerne ihr Geld in Steueroasen. Und mit welchen Vorteilen und Auswirkungen. Die Methoden heissen

  • Internes Pricing: Zu welchem Preis einzelne Produkte von einem Konzernteil in einen anderen Konzernteil verschoben werden, bestimmen die Konzern-Manager.
  • Lizenzen: Viele Produkte sind patentrechtlich geschützt oder basieren zumindest auf Konzern-internem Know-how. Was die Konzerntöchter für die Nutzung der Rechte bezahlen müssen und wohin, bestimmen die Konzern-Manager.
  • Management Fees: Die Tochtergesellschaften müssen dafür zahlen, dass zuoberst das Management das ganze organisiert und kommerziell steuert.

    So wird in allen grossen Konzernen intern Geld verschoben, damit der Gewinn dort anfällt, wo die Steuern tief sind – oder wo es mit den Steuerbehörden sogar einen Deal gibt, ein sogenanntes Steuerruling. So etwa wie zwischen dem Autokonzern Fiat und Luxemburg.

    Auch die Besitzverhältnisse sind wichtig

    Aber möglichst niedrige Steuern sind für konzerninterne Geldschiebereien nicht der einzige Grund. Es gibt noch einen andern Grund: Der Gewinn muss in einer Gesellschaft anfallen, die dem Konzern – oder gegebenenfalls einer steinreichen Besitzer-Familie – zu 100 Prozent gehört. Denn wenn der Gewinn dort anfällt, wo es noch weitere Aktionäre gibt, geht ja ein Teil des Geldes in «fremde» Taschen!

    Nehmen wir ein konstruiertes Beispiel aus der Medien-Branche:

    Der Medienkonzern AAA hat zehn regionale Zeitungen und eine Zeitungsdruckerei. Fünf der Zeitungen gehören ihm zu 100 Prozent und fünf nur zu 51 Prozent, die anderen 49 Prozent gehören lokalen Unternehmen und Unternehmern. Die Zeitungsdruckerei gehört dem Konzern zu 100 Prozent. In dieser Situation ist es klar: Der Gewinn darf nicht bei den Zeitungen anfallen, sondern muss bei der Druckerei anfallen, damit 100 Prozent des Gewinns im Konzern bleiben. Und wie macht man das? Man kalkuliert die Druckpreise für die Zeitungen so hoch, dass die zehn Zeitungen sie gerade noch zahlen können. Bleibt ein Gewinn, fällt er in der Druckerei an – und dann eben zu 100 Prozent beim Konzern bzw. bei der Besitzerfamilie.

    Alles klar?

    Ein nicht konstruiertes Beispiel?

    Ein konkretes Beispiel aus den 1990er Jahren: Die Titelrechte des Berner Stadtanzeigers, eines Anzeigers, der dreimal wöchentlich gratis in alle Haushaltungen der Stadt Bern kam, gehörte der Stadt Bern. Diese vergab das Recht, den Stadtanzeiger herauszugeben und kommerziell zu nutzen, gegen eine Lizenzgebühr an die Vereinsdruckerei Bern AG. Die Management-Verantwortung der Vereinsdruckerei Bern AG lag in den Händen der Berner Tagblatt Medien AG (BTM). Und gedruckt wurde der Stadtanzeiger auch bei der BTM. Die BTM ihrerseits hielt an der Vereinsdruckerei AG aber nur einen Aktien-Anteil von 20 Prozent.

    Was lag da näher, als einen (zu) hohen Druckpreis zu berechnen? Das ging einerseits zu Ungunsten der 80 Prozent anderen Aktionäre der Vereinsdruckerei (was nach Schweizerischem Aktienrecht einklagbar wäre), und der kleinere Gewinn der Vereinsdruckerei AG war ein guter Grund, von der Stadt kleinere Lizenzgebühren zu verlangen. Da die Stadt (richtigerweise) nicht bereit war, die Lizenzgebühr zu reduzieren, kam es zur Vertragskündigung, zur Neuausschreibung der Herausgabe-Lizenz und zum Übergang des Stadtanzeigers an den Verlag der Tageszeitung «Der Bund» – mit der Folge eines neuen Konkurrenzproduktes und jeder Menge juristischer Auseinandersetzungen und Gerichtsentscheidungen – am Schluss zugunsten der Stadt Bern.

    Schaut man heute ins Medien-Archiv der Schweizer Presse, findet man weit über hundert Artikel zum Stichhwort «Vereinsdruckerei». Von den Druckpreisen allerdings ist nirgends etwas zu lesen. Dass die ganze Geschichte eigentlich wegen zu hoher Druckpreise des Stadtanzeigers losging, hatte kaum jemand durchschaut.

    Es gibt weitere Beispiele. Der Autor dieser Zeilen, in der Vergangenheit Verlagsmanager und Unternehmensberater im Medienbereich, könnte etliche andere konkrete Fälle von Schiebereien nennen. Einige führten zu Gerichtsfällen, andere blieben unentdeckt. Er ist aber vertraglich gebunden, auch nach Austritt aus einer Firma zu Geschäftszahlen und internen Vorgängen Diskretion zu wahren. So steht es in jedem Arbeitsvertrag eines Managers.

    Zurück zum Postauto-Skandal

    Ein Staatsbetrieb betrügt den Staat: ein Riesenthema! Ja, der Fall soll sorgfältig aufgeklärt werden. Wer hat von diesen Machenschaften profitiert? Wer ist durch diese Machenschaften zu Schaden gekommen?

    Aber bitte: Jetzt zu meinen, so etwas sei ja einmalig und unglaublich und typisch für staatlich gemanagte Firmen, der liegt daneben. Die am meisten praktizierten Methoden des Geldverschiebens heissen, wie oben erwähnt, «Internes Pricing», «Lizenzen» und «Management Fees». Es geht immer entweder um Steueroptimierung – der Gewinn muss dort anfallen, wo die Steuern am tiefsten sind – und/oder um die Prellung von Minderheitsaktionären. Und bei Staatsbetrieben – und das ist schliesslich das einzig Spezielle an diesem Post-Fall – auch um die Zuteilung von Subventionen.

    … und so könnte das Erscheinungsbild des Postautos künftig aussehen …

    Weiterführende Informationen


    Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

    Der Autor war in den 1990er Jahren u.a. Verlagsmanager und Berater auf der Gehaltsliste von Ringier und später selbständiger Berater mit seiner Firma Commwork AG.

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    Eine Meinung zu

    • am 26.02.2018 um 18:25 Uhr
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      Wieder so ein unmöglicher Vergleich von Herrn Müller. Dass andernorts auch geschummelt wird, ist doch jedermann klar. Darüber braucht wirklich niemand aufgeklärt werden. Jeder Betrug ist Betrug.
      Man kann vielleicht sagen, weil auch an allen Staatsstellen und in allen Staatsbetrieben Menschen sitzen, kann von dieser Seite nichts besseres erwartet werden, als von der Privatindustrie.
      Aber das kann man in wenigen Sätzen sagen, ohne das Aufwärmen von Geschichten aus dem letzten Jahrhundert.

    Comments are closed.

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