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Kleine Todesanzeigen im «Le Monde» © Le Monde

Verlage behandeln Trauerfamilien als Goldesel

Matthias Strasser /  Todesanzeigen sind in der Schweiz fast alle sehr gross. Das hat einen Grund: Verlage akzeptieren keine kleineren Trauerinserate.

Wenn in der Schweiz jemand stirbt, kann dies Trauernde ziemlich teuer zu stehen kommen. Doch fast niemand fragt nach dem Preis. Dies gilt insbesondere für Todesanzeigen, die Hinterbliebene häufig noch am Tag des Todesfalls aufgeben.
Das nützen Zeitungsverlage aus: Im Falle der Traueranzeigen zwingen sie Trauernde, unnötig tief in die Tasche zu greifen.
Mindestbreite von fünf Spalten
So berechnet die Espace Media AG für eine in der Höhe kleine fünfspaltige Traueranzeige in der «Berner Zeitung» und im «Bund» (nur kombiniert möglich) einen Preis von 708 Franken. Das Stossende dabei: «Bund» und «Berner Zeitung» schreiben wie die meisten Schweizer Zeitungen für solche Inserate Mindestbreiten vor. Die Espace Media AG, Verlegerin von «Bund» und «Berner Zeitung», nimmt nur Traueranzeigen von mindestens fünf Spaltenbreiten entgegen – und das wirkt sich eins zu eins auf das Portemonnaie von Trauerfamilien aus.

Traueranzeigen und Erotikwerbung
Die Inserateannahme der Espace Media AG erklärte Infosperber: «Es ist eine interne Weisung, dass keine schmaleren Inserate angenommen werden dürfen.» Für andere Inserate gebe es andere Weisungen. So müssten zum Beispiel Erotikinserate stets zum Voraus bezahlt werden, was bei den Todesanzeigen nicht der Fall sei.*

Pikant ist: Grösser geht, nur kleiner darf man die Toten nicht betrauern. Im «Bund» und in der «Berner Zeitung» seien grössere Anzeigen, welche die ganze Breite einer Seite beanspruchen, «durchaus machbar». Dasselbe gilt laut Stefan Bai von der NZZ-Mediengruppe bei der «NZZ», wo die Mindestgrösse ebenfalls die halbe Breite einer Zeitungsseite beträgt. Zur Politik dieser Mindestgrössen meint Ursula Stalder vom Schweizerischen Verband der Bestattungsdienste: «Bei den Trauerfamilien ist das grosse Geld zu holen.»

«Ruhiges Erscheinungsbild»
Stefan Bai verteidigt sich mit dem Argument, dass die NZZ dies «seit je her» so gehandhabt habe, es sei sozusagen «geschichtlich bedingt». Ausserdem wolle man auf der entsprechenden Seite ein «ruhiges und homogenes Erscheinungsbild» erreichen, um die «nötige Pietät» zu gewährleisten.

Auch dieses Argument ist offensichtlich vorgeschoben: Im «Le Monde» (Bild) oder im «Figaro» wirken die kleinen Todesanzeigen durchaus ruhig, homogen und pietätvoll. Zudem verkauft die NZZ ohne Hemmungen in der Höhe frei wählbare Anzeigen, obwohl das Erscheinungsbild bei identischen Grössen ruhiger wäre. «Pietät» wird nur für die Breite gewährt.
Doch der Leiter Werbemarkt der NZZ will an seiner Politik nichts ändern: Hinterbliebene könnten frei entscheiden, ob sie die Rahmenbedingungen akzeptieren wollen oder nicht.

Auch kleine Zeitungen legen grosse Inserate nahe

Nicht ganz so strikt ist die Richtlinie bei der regionalen Zürcher Tageszeitung «Tössthaler», die amtliche Todesanzeigen auch auf zwei Spalten veröffentlicht. Die Aufgabe von schmaleren, auch einspaltigen Todesanzeigen sei zwar «grundsätzlich möglich», wie man auf der Inseratenannahme – erst nach Insistieren – erklärt, allerdings nicht ohne zu betonen, dass ein vierspaltiges Inserat viel lesbarer zu gestalten sei. Der sanfte Druck blieb nicht ohne Folgen: In den letzten Jahren sucht man auch im «Tössthaler» vergeblich nach einer kleinen Traueranzeige. Selbst zweispaltige Anzeigen waren Ausnahmen.

Im Ausland möglich

Was in der Schweiz unmöglich scheint, ist im Ausland selbstverständlich, nämlich 1-spaltige kleine Todesanzeigen. Entsprechend sind die preislichen Unterschiede. Während eine «kleine» Todesanzeige in der «NZZ» 1’408 Franken kostet, bei «Berner Zeitung» und «Der Bund» 708 Franken, zahlt man beim renommierten «Figaro» für ein inhaltlich vergleichbares, jedoch kleineres Inserat, je nach Wochentag zwischen 580 und 660 Franken. Auch in zahlreichen weiteren Ländern nehmen die Verlage kleine, 1-spaltige Traueranzeigen entgegen.

Mit ihren Vorschriften für Todes- und Traueranzeigen wollen die grossen Schweizer Verleger grössere Einnahmen auf Kosten der Trauernden erzielen. Mit der unrühmlichen Geschäftspraxis ziehen sie den Trauernden unnötig Geld aus der Tasche. Für Ursula Stalder vom Bestatterverband ist deshalb klar, dass viele Trauernde bei denen das Geld knapp ist, auf die Publikation einer Traueranzeige verzichten.

*Wir haben den Namen des Auskunftgebers auf seinen Wunsch hin gelöscht. Nach seinen Angaben beruhen die erwähnten Vorschriften für Todesanzeigen «nicht auf einer internen Weisung», sondern sind «Gegenstand der Tarifdokumentation» des Verlags.

Die Fläche macht den Preis

Der Preis einer Todesanzeige wird über deren Fläche berechnet. Abgesehen von einem Rabatt, den einzelne Verlage gewähren, unterscheidet sich der Preis nicht von der Berechnung kommerzieller Inserate. Festgelegt ist in vielen Verlagen die Spaltenbreite, die Höhe der Inserate kann frei gewählt werden und wird nach Millimeter abgerechnet. Die Höhe des sogenannte Spalten-Millimeter-Preis ist von der Auflage und der Verbreitung eines Blattes abhängig.

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Eine Meinung zu

  • am 20.11.2013 um 17:54 Uhr
    Permalink

    Abgesehen davon, dass der Millimeterpreis meist eben nicht den Inseratepreisen, sondern den meist höheren Millimeterpreisen für Rubrikentarif entspricht. Danke, dass Infosperber mal dieses leide Thema aufgreift! Kommt noch dazu, dass man im Todesfall eines Angehörigen unter Druck und nicht sehr preisbewusst reagiert…..

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