Viagogo

Obwohl international kritisiert und Gegenstand mehrerer juristischen Abklärungen hat das Bundesgericht dem Ticket-Vermittler «Viagogo» einen Persilschein ausgestellt © PrtScr viagogo

Bundesgericht stärkt umstrittenem Tickethändler den Rücken

Tobias Tscherrig /  Der Ticketverkaufsplattform «Viagogo» wurde erneut die Verletzung von Lauterkeitsrecht vorgeworfen. Das Bundesgericht winkt ab.

Der in Genf ansässige Zwischenhändler und Vermittler von Tickets, «Viagogo», ist in über 50 Ländern aktiv – undurchsichtig und umstritten. Da der Zwischenhändler auf seiner Internetplattform den Anschein erwecke, er sei eine offizielle Ticket-Vorverkaufsstelle und weil die in Rechnung gestellten Gebühren nicht oder zu wenig klar ersichtlich seien, reichte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im Jahr 2017 Zivilklage ein. Die Vorwürfe: Irreführung der Konsumenten und Verstoss gegen die Preisbekanntgabevorschriften.

Obwohl sich «Viagogo» in zahlreichen Ländern ähnlichen Vorwürfen ausgesetzt sieht und bereits mehrere Male gerichtlich belangt wurde, hat das Bundesgericht einen Entscheid des Zürcher Handelsgerichts gestützt und stellt sich auf den Standpunkt, wonach sich «Viagogo» stets korrekt verhalten habe. Damit hat der Tickethändler in der Schweiz einen Persilschein erhalten – während gerichtliche Massnahmen in anderen Ländern als «erfolgreicher Schlag gegen den Schwarz- oder Graumarkt und gegen Ticketpreiswucher» bezeichnet werden.

Mannigfaltige Kritik

Die internationale Kritik an «Viagogo» ist vielfältig: überteuerte Preise; unautorisierte Verkäufe ohne Übernahme von Gewähr; Einblender, die Ticket-Knappheit suggerieren und zum Kauf drängen; versteckte Kosten; schwierige Erreichbarkeit; Intransparenz; der Verkauf von ungültigen und/oder gefälschten Tickets oder von Tickets, die noch gar nicht erhältlich sind – oder der Aufkauf von grossen Ticket-Kontingenten, um sie anschliessend deutlich teurer weiterzuverkaufen.

Probleme, wie sie auch Kundinnen und Kunden aus der Schweiz kennen. So schrieb der «K-Tipp» im Januar 2019: «Die Beschwerden bei der K-Tipp-Rechtsberatung reissen nicht ab.» Aber der Ticket-Zwischenhändler wird nicht nur von Verbraucherschutzorganisationen sowie Kundinnen und Kunden kritisiert. Prominente Künstlerinnen und Künstler sprechen von «Betrug» und warnen vor dem Ticket-Kauf bei «Viagogo».

Fall für die Gerichte

Das Geschäftsgebahren von «Viagogo» hat international bereits zu einigen Gerichtsverfahren geführt. In Zusammenhang mit der Fussballweltmeisterschaft in Russland, reichte zum Beispiel die Fifa 2018 Strafanzeige wegen nicht erlaubtem, professionellem Vertrieb von Tickets ein. Ebenfalls 2018 verklagte das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Bayern die Schweizer Ticketbörse. Und das Landgericht Hamburg beantragte 2018 eine einstweilige Verfügung, die es «Viagogo» verbot, Tickets für die Tour von Ed Sheeran zu verkaufen. Weil sich «Viagogo» nicht daran hielt, wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 10’000 Euro fällig.

Im August 2013 erwirkte der Fussballverein Bayer 04 Leverkusen eine einstweilige Verfügung gegen «Viagogo», Schalke 04 hatte den Vertrag mit dem Ticket-Vermittler bereits zuvor fristlos gekündigt. Der Deutsche Fussballbund (DFB) kündigte an, juristische Schritte gegen das Unternehmen prüfen zu wollen. Wegen Irreführung der Kunden verurteilte die australische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzorganisation «Viagogo» im Oktober 2020 zur Zahlung einer Strafe in der Höhe von 7 Millionen US-Dollar. Das Oberlandesgericht Wien erklärte im Mai 2020 in zweiter Instanz 42 Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von «Viagogo» für gesetzeswidrig, der Entscheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Und nach einer Klage des Wettbewerbsschutzverbandes Österreich und der Wirtschaftskammer Oberösterreich entschied der Oberste Gerichtshof von Österreich, dass «Viagogo» dem Käufer künftig den Namen des eigentlichen Ticketverkäufers offen legen und deklarieren muss, um welche Art Ticket es sich handelt – also ob es sich beispielsweise um ein personalisiertes Ticket handelt.

«Herbe Enttäuschung für Konsumentinnen und Konsumenten»

Von all der Kritik und den bereits getroffenen juristischen Entscheiden im Ausland, liess sich das Schweizer Bundesgericht nicht beeindrucken. Es bestätigt den vorangegangenen Entscheid des Zürcher Handelsgerichts und kommt zum Schluss, dass kein täuschendes oder in anderer Weise gegen Treu und Glauben verstossendes Verhalten vorliegt. Insbesondere stützte das Bundesgericht die Aussage des Handelsgerichts, wonach sich der Kunde inzwischen an die branchenüblichen Verknappungstricks und an das Erzeugen von Kaufdruck gewohnt habe. Besonders aggressive Verkaufsmethoden konnte das Bundesgericht nicht feststellen, ebenso erhalte der Kunde beim Ticket-Zwischenhändler und -Vermittler nicht den Eindruck, er befände sich auf der Originalseite des jeweiligen Anbieters. Und auch der komplizierte Bestellvorgang, bei dem kleingedruckt ständig neue Gebühren anfallen, stellt für das Bundesgericht kein Problem dar.

Die Kritik an diesem Persilschein für «Viagogo» lässt nicht lange auf sich warten: Die «Stiftung für Konsumentenschutz» schreibt von einer «weiteren herben Enttäuschung für die Konsument*innen in der Schweiz, aber auch weltweit.» Ein Anbieter, der offensichtlich mit Tricks und intransparent agiere, könne sich jeder rechtlichen Verantwortung entziehen.

«Blankoscheck»

Gegenüber «SRF» spricht Sara Stalder, Geschäftsführerin der «Stiftung für Konsumentenschutz», von der internationalen Bedeutung, die der Entscheid des Bundesgerichts habe:  «Er deckt jene Anbieter, die auf fragwürdige und intransparente Art und Weise im Ticket-Wiederverkaufsmarkt mitmischen.» Solche Anbieter würden mit dem Entscheid einen Blankoscheck bekommen, «um ihre Kundschaft weiterhin frank und frei über den Tisch zu ziehen».

Obwohl sich «Viagogo» in der Vergangenheit stets wortkarg gab und nur in den seltensten Fällen auf kritische Anfragen von Medienschaffenden reagierte, kommentierte das Unternehmen gegenüber «SRF» den Entscheid des Bundesgerichts: «Viagogo ist sehr zufrieden mit der Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts zu seinen Gunsten. Obwohl wir bedauern, dass diese Angelegenheit für beide Seiten viel Zeit in Anspruch genommen hat, sind wir der festen Überzeugung, dass die Entscheidung des Gerichts Viagogos umfassende Arbeit in den letzten Jahren unterstreicht, um die Bedenken der Regulierungsbehörden zu adressieren. Viagogo hofft, nun eine starke und positive Beziehung zu Seco unterhalten zu können, um die Schweizer Verbraucher auch in Zukunft zu schützen.»

Das «Prinzip Viagogo»

Das «Prinzip Viagogo» hat der «Beobachter» am 6. September 2018 zusammenfassend erklärt: «Besitzer von Tickets können diese über die Online-Börse weiterverkaufen und bestimmen dabei selbst den Preis. Viagogo als Dienstleisterin bekommt von den Verkäufern eine Provision und verrechnet den Käufern eine Bearbeitungs- und eine Zustellgebühr. So zumindest die Theorie. In der Praxis erwirbt Viagogo selbst Tickets im grossen Stil, sobald diese in den Verkauf gehen – mit Hilfe bezahlter Käufer und Roboter-Software. Genaue Angaben dazu gibt es nicht, weil die Firma praktisch nicht gegen aussen kommuniziert und Anfragen von Medien nicht beantwortet.»


Themenbezogene Interessen (-bindung) der Autorin/des Autors

Keine.

Zum Infosperber-Dossier:

Tasche_Hintergrund

Konsumentenschutz

Einseitige Vertragsklauseln. Täuschungen. Umweltschädlich. Hungerlöhne. Erschwerte Klagemöglichkeiten.

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