Sperberauge

Ab Februar gelten PFAS-Grenzwerte in Fleisch und Fisch

Daniela Gschweng. © Alexander Preobrajenski

Daniela Gschweng /  Nach Skiwachs nun Food – für mehrere Fluorchemikalien in Lebensmitteln gelten ab Februar Grenzwerte.

Ab dem 1. Februar gelten Grenzwerte für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in einigen frischen Lebensmitteln. Die Schweiz schränkt vier besonders problematische Chemikalien ein.

Die neue Regel ist Teil einer Überarbeitung des Lebensmittelrechts und gilt für die vier Einzelsubstanzen PFOS (Perfluoroctansulfonsäure), PFOA (Perfluoroctansäure), PFNA (Perfluornonansäure) und PFHxS (Perfluorhexansulfonsäuren).

Die lange Liste der Grenzwerte reicht von 0,2 Mikrogramm PFAS pro Kilogramm Produkt (PFOA in mehreren Fischen) bis 50 Mikrogramm pro Kilogramm (Summe aller vier PFAS in Schlachtnebenerzeugnissen von Wild).

In Eiern, Fleisch, einigen Fischarten, Krebstieren und Muscheln dürfen die Grenzwerte in Zukunft nicht mehr überschritten werden. Für die Summe dieser vier Chemikalien gibt es ebenfalls einen Grenzwert.

Schädlich und biologisch nicht abbaubar

PFAS können Organe wie Leber, Niere, Schilddrüse sowie das Immunsystem schädigen. So sind zum Beispiel Impfungen weniger wirksam. Wenigstens einige der mehrere tausend Chemikalien umfassenden Gruppe können sich nachteilig auf die Entwicklung von Föten und Kleinkindern auswirken. Welche genau, kann man nicht sicher sagen – wegen der grossen Zahl von Einzelsubstanzen sind einige PFAS noch nicht umfassend erforscht.

Die menschengemachten Stoffe gehören zu den «ewigen» Chemikalien, die in der Natur kaum abbaubar sind. Es werden also ständig mehr. PFAS reichern sich in der Nahrungskette an. Besonders viel von ihnen findet sich also potenziell in Fisch, Fleisch, Milch und Eiern.

Schweiz folgt der EU-Verordnung

Verantwortlich für das Einhalten der Grenzwerte sind die Hersteller:innen. Bis 31. Juli gilt eine Übergangsfrist, noch vorhandene Produkte dürfen auch danach noch abverkauft werden. Die Kontrolle liegt bei den Kantonen.

Die Schweiz folgt mit der Neuregelung der EU, wo Grenzwerte für PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS seit Anfang 2023 gelten. Einen Grenzwert für alle vorhandenen PFAS – feststellbar an der Menge an organischem Fluor, das sich in einem Lebensmittel findet – beinhaltet die Neuerung nicht. Eine verpasste Chance. Bekannt problematische PFAS werden oft durch unbekanntere ersetzt, die sich später als ebenfalls schädlich herausstellten. Dies war beispielsweise bei «Gen X» der Fall, das PFOA ersetzen sollte.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

Weiterführende Informationen

Zum Infosperber-Dossier:

PFAS.Dossier.M&P

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