Völkerrechtswidriger Angriff der USA auf Nuklearanlagen in Iran
Einen «spektakulären militärischen Erfolg» verkündete Präsident Donald Trump heute Sonntag früh um 4 Uhr europäische Zeit. Mit etwas bebender Stimme erklärte er, die drei Anreicherungsanlagen in Fordo, Natanz und Esfahan seien «komplett und total zerstört». Laut Medienberichten sei auch eine 30’000-Pfund-Bunkerbombe abgeworfen worden. Es ist der erste bekannte Fall, in dem diese Bombe in einem Krieg eingesetzt wurde.
Bereits seit vierzig Jahren hätten Irans Führer das Ziel verfolgt, Israel und die USA zu zerstören, sagte Trump. Jetzt hätten sie quasi die Quittung dafür erhalten.
Trump dankte Israels Premierminister «Bibi» Netanyahu für eine Zusammenarbeit, wie es sie «noch nie zuvor gegeben hat».
Die kurze Rede Präsident Trumps an die Nation wird in die Geschichte eingehen. Deshalb dokumentiert Infosperber die Rede in ganzer Länge (siehe Video unten).
Völkerrechtswidriger Angriff
Artikel 51 der Uno-Charta erlaubt Angriffe zur Selbstverteidigung nur, wenn ein Land bewaffnet angegriffen wird. Ein Staat muss indessen nicht abwarten, bis der Angriff tatsächlich stattfindet. Das Völkerrecht erlaubt auch Massnahmen gegen einen unmittelbar bevorstehenden Angriff, wenn keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Dies wird als «präventive Selbstverteidigung» bezeichnet. Auch andere Staaten dürfen dem angegriffenen Staat militärisch beistehen, unabhängig davon, ob ein formelles Bündnis besteht.
Doch nur ein unmittelbar bevorstehender Angriff rechtfertigt präventive Massnahmen. Ein «präventiver» Angriff auf blossen Verdacht oder wegen einer längerfristigen Bedrohung ist völkerrechtswidrig (siehe hier und hier).
Ohne unmittelbar bevorstehenden Angriff sind Präventivkriege auch gegen gefährliche «Schurkenstaaten» nicht erlaubt – schon gar nicht mit dem Ziel, eine Regierung zu stürzen.
Weder gegen Israel und schon gar nicht gegen die USA stand ein bewaffneter Angriff Irans unmittelbar bevor. Im Gegenteil: Seit Israel die Angriffskapazitäten der Hamas und der Hisbollah ausgeschaltet hat und Bashar al Assad in Syrien gestürzt wurde, ist die Bedrohung für Israel deutlich geringer geworden. Warum jetzt ein Angriff Irans plötzlich unmittelbar bevorstehen sollte, ist nicht nachvollziehbar.
Eine iranische Atombombe war auf absehbare Zeit nicht einsatzfähig. Es wäre noch mehr als genügend Zeit gewesen, um die Verhandlungen weiterzuführen. Das erste Atomabkommen hatte Iran bis zur Kündigung durch Trump in dessen erster Amtszeit stets eingehalten.
«Das Regime muss gestürzt werden»
«Moralisch hat Israel jedes Recht, Iran anzugreifen», meinte hingegen «NZZ»-Chefredaktor Eric Gujer in seinem Leitartikel vom 21. Juni. Schliesslich habe Teheran nie ein Hehl aus seiner Absicht gemacht, den Judenstaat zu vernichten. Deshalb gehe der Vorwurf, Jerusalem habe einen völkerrechtswidrigen Angriff lanciert, ins Leere.
Gleichentags verbreitete die «NZZ» ein ganzseitiges Interview mit Mahmud Moradkhani, einem Neffen des iranischen Religionsführers Ali Chamenei: «Ich hoffe, dass die Israelis die Sache nun durchstehen. Das Regime muss gestürzt werden, die Islamische Republik verschwinden.»
Gujer zeigte sich pessimistisch: «Ein Machtwechsel in Iran ist unwahrscheinlich; eher solidarisiert sich das Volk im Krieg mit dem Regime.»
Trumps dreieinhalbminütige Rede nach den US-Angriffen gegen Iran:
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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