Natanz_Nuclear_Facility

Natanz in Iran, wo unterirdisch Uran angereichert werden kann. © Wikipedia

Iran: Neustart des Nuklearabkommens ist wenig wahrscheinlich

Andreas Zumach /  Irans absichtliche Verstösse gegen das Nuklearabkommen erschweren einen Wieder-Beitritt der USA unter Präsident Biden.

Iran verstösst nach Darstellung der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) in Wien in verstärktem Masse gegen das Abkommen zur Beschränkung seines Nuklearprogramms auf zivile Zwecke, das die Regierung in Teheran im Juli 2015 mit den fünf ständigen Mitgliedsstaaten des UNO-Sicherheitsrates sowie Deutschland vereinbart hatte. Das geht aus dem vertraulichen Bericht über das dritte Quartal 2020 hervor, den die für die Überwachung des Nuklearabkommens zuständige IAEO Mitte dieser Woche an die Regierungen ihrer 143 Mitgliedsstaaten übermittelte. Damit dürften zumindest zunächst die Chancen sinken, dass die USA dem Abkommen nach dem 2018 unter Präsident Donald Trump vollzogenen Austritt schon bald wieder beitreten, was Trumps Nachfolger Joe Biden in seinem Wahlkampf nicht ausgeschlossen hatte.

Laut dem IAEO-Bericht hat Iran während des dritten Quartals 2020 erste fortgeschrittene Zentrifugen zur Anreicherung von Uran in der unterirdischen Nuklearanlage Natans installiert. Das Nuklearabkommen erlaubt Iran jedoch nur die Installation älterer, weniger leistungsfähigerer Zentrifugen in unterirdischen Anlagen. Die Regierung in Teheran hatte die IAEO Anfang August über die geplante Verlagerung der leistungsfähigeren Zentrifugen aus einem überirdischen Pilot-Werk in die unterirdische Anlage in Natanz informiert. Diese Anlage ist gegen Luftangriffe geschützt. Im Juli war eine überirdische Anlage niedergebrannt, was die Führung in Teheran auf Sabotage zurückführte.

Zweitens hat Iran laut dem IAEO-Bericht seine Vorräte an niedrig – bis zum im Abkommen erlaubten Wert von 3,67 Prozent – angereichertem Uran im dritten Quartal 2020 um 337,5 Kilogramm auf 2442,9 Kilogramm erhöht. Das ist mehr als das Zwölffache der im Nuklearabkommen erlaubten Vorratsmenge von 202,8 Kilogramm.
Und drittens hat Teheran inzwischen eine im IEAO-Bericht nicht genauer bezifferte Menge von Uran über die erlaubte Grenze hinaus auf bis zu 4,5 Prozent angereichert.

Die im Nuklearabkommen vereinbarte Obergrenze von 3,67 Prozent reicht aus für die Herstellung von Brennstäben für Atomkraftwerke zur Energieversorung. Auf bis zu 20 Prozent angereichertes Uran wird für medizinische Zwecke benötigt. Um Spaltmaterial für Atomwaffen zu erhalten, muss man Uran auf rund 90 Prozent anreichern.

Irans Antwort auf US-Sanktionen

Auch die Verletzung der beiden Obergrenzen für die Anreicherung sowie für die Vorratsmenge an niedrig angereichertem Uran hatte Teheran gegenüber der IAEO und auch öffentlich ausdrücklich angekündigt, nachdem die Trump-Administration über ihren Austritt aus dem Abkommen hinaus massive Wirtschaftssanktionen nicht nur direkt gegen Iran verhängt hatte, sondern auch sogenannte «Sekundärsanktionen» gegen Unternehmen und Finanzinstitute in Drittländern, um diese von jeglichen Wirtschaftsbeziehungen mit Iran abzuhalten. Zugleich bekräftigt die iranische Führung bis heute ihr grundsätzliches Festhalten an dem Nuklearabkommen , pocht aber auf die Einhaltung der vertraglichen Zusagen für den unbeschränkten Zugang Irans zum Weltölmarkt sowie zu internationalen Finanzdienstleistungen.

Irans Hoffnung auf Unterstützung durch die EU blieb unerfüllt

Mit ihren kalkulierten und schrittweisen Verstössen wollte Teheran die anderen Vertragsstaaten – die drei EU-Mitglieder Frankreich, Grossbritannien und Deutschland sowie Russland und China – dazu bewegen, sich an diese vertraglichen Zusagen zu halten und sie auch trotz des massiven Sanktionsdrucks der USA umzusetzen. Dieses Kalkül Teherans ist gescheitert. Allein in den vergangenen fünf Monaten schrumpften die iranischen Ölexporte von 2,8 Millonen Barrel (159 Liter) täglich auf unter 500’000. US-Aussenminister Mike Pompeo kündigte am Dienstag eine weitere Verschärfung der Sanktionen an. Diese würden auch über den 20. Januar – den Tag der Amtseinführung von Präsident Biden – hinaus «Bestand haben».

Biden hatte bislang eine Rückkehr der USA zu dem Abkommen unter der Bedingung für möglich erklärt, dass Teheran sich wieder an alle Bestimmungen hält. Das iranische Ausseministerium forderte in einer ersten Reaktion auf Bidens Wahlsieg hingegen, zunächst müssten die USA sämtliche «illegalen» Sanktionen aufheben und zu dem Abkommen zurückkehren. Zudem lehnt Teheran die von der Trump-Administration erhobene Forderung ab, das Nuklearabkommen um ein Verbot konventioneller ballistischer Raketen zu erweitern. Für diese Forderung gibt es auch Unterstützung unter den US-Demokraten. Auch der deutsche Bundesaussenminister Heiko Maas zeigte sich Anfang der Woche «offen» für diese Forderung.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine.

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden


Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.

Eine Meinung zu

  • am 22.11.2020 um 22:42 Uhr
    Permalink

    Weshalb sollte sich Iran an das Nuklearabkommen halten, nachdem die USA dieses Abkommen gebrochen haben? Sie wären ja blöd, sich an ein Abkommen zu ihrem eigenen Nachteil zu halten, nachdem die Vertragspartner ausgestiegen sind und obendrein noch Sanktionen verhängen. Auf die EU ist in solchen Fällen kein Verlass. Das hätten sich selbst politische Laien an fünf Fingern abzählen können.
    Auf welch legalen oder illegalen Wegen ist eigentlich Irans grosser Widersacher (seit 1979) Israel zu Atomwaffen gekommen?
    Messen mit zweierlei Mass.

Comments are closed.

Ihre Meinung

Lade Eingabefeld...