Die UBS im Dilemma: NS-Konten geheimhalten oder US-Banklizenz
Der Streit um jüdische Vermögen, die von den Nazis geraubt wurden, holt die UBS erneut ein. Die Justizkommission des US-Senats verlangt Einsicht in rund 150 zentrale Dokumente aus den Archiven der früheren Credit Suisse. Es geht um die Beziehung der CS mit dem nationalsozialistischen Deutschland zwischen 1933 und 1945.
Die UBS, welche die CS 2023 übernommen hat, verweigert die Offenlegung aus Angst vor «illegitimen» Klagen und neuen Entschädigungsforderungen insbesondere des Simon-Wiesenthal-Centers. Schliesslich sei es im Jahr 1998 bereits zu einem globalen Vergleich gekommen.
Doch damals habe die Credit Suisse nicht alles offengelegt, erklärte US-Senator Charles Grassley, Vorsitzender des Senate Judiciary Committee: «Es gibt Hinweise, dass die Geschäftsbeziehungen der Credit Suisse zur SS umfangreicher waren, als wir bisher wussten.» Die Verbindung zum wirtschaftlichen Arm der SS, der von jüdischer Zwangsarbeit und Konzentrationslagern profitierte, sei zwar in den 1990er Jahren von einer Schweizer Kommission aufgedeckt worden. «Doch damals verschleierte die Bank wichtige Details vor den Ermittlern und der Öffentlichkeit», so Grassley.
Historiker Marc Perrenoud, der die vom Parlament eingesetzte Bergier-Kommission wissenschaftlich beraten hatte, erinnert daran, dass der 1998 geschlossene Vergleich – 1,25 Milliarden Dollar Entschädigung an Opfer, im Gegenzug der Rückzug der Sammelklagen – «unter grösster Geheimhaltung und ohne Berücksichtigung der historischen Forschung ausgehandelt» wurde. Gerade deshalb seien jetzt offene Akten und klare Antworten nötig.
«Zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt»
Der emeritierte Zürcher Finanzprofessor Marc Chesney erklärte gegenüber «La Liberté»: «Mit dem Kauf der Credit Suisse muss die UBS die historischen Verpflichtungen und die moralische Verantwortung der CS übernehmen, einschliesslich der vielen Konten, die mit NS-Verantwortlichen in Verbindung stehen.»
Für die UBS komme die Anhörung in Washington «zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt», sagte Chesney. Denn die UBS habe im Oktober 2025 in den USA eine Banklizenz beantragt. Eine solche Lizenz würde es der Grossbank ermöglichen, in den USA neben der bereits bestehenden Vermögensverwaltung auch Zahlungs-, Giro- und Sparkonten anzubieten.
Eine Obstruktion der UBS würde schlecht aufgenommen», meinte Chesney. Denn für die US-Aufsichtsbehörden hätten «Transparenz und Compliance höchste Priorität». Bleibt die UBS bei der Verweigerung, setze die UBS die beantragte Bank-Lizenz aufs Spiel.
«Lange Tradition der Geheimhaltung»
Für den Historiker Marc Perrenoud kommt die Blockadehaltung der UBS nicht überraschend. «Die Schweizer Banken pflegen eine lange Tradition der Geheimhaltung», sagte er in «La Liberté». Seit Jahrzehnten seien historische Forschungen zu den Verbindungen des Schweizer Finanzplatzes mit den Nazis «an der Weigerung der Banken gescheitert, Einblick in ihre Archive zu gewähren».
Er erinnerte daran, dass das Parlament 1996 eine besondere rechtliche Grundlage schuf, um der Bergier-Kommission Zugang zu privaten Bankarchiven zu verschaffen. «Trotz der gesetzlichen Verpflichtung hätten die Banken Vorwände gefunden, um die Forschung zu behindern», kritisierte Perrenoud.
Eine lange Vorgeschichte
Nach 1945 hatten die Alliierten umfangreiche Informationen über Wirtschafts- und Finanzbeziehungen der Schweiz mit den Achsenmächten gesammelt. Deshalb musste die Schweiz den Alliierten nach dem Krieg Zugeständnisse machen. Doch später habe sich der Druck der USA verflüchtigt, weil die Schweiz im Kalten Krieg als «nützliche Partnerin» galt. Erst nach 1989 habe die geopolitische Entwicklung dazu geführt, dass die USA ihre Vorwürfe wieder auf den Tisch legten.
Perrenoud sieht ein zusätzliches strukturelles Problem auf Seite der Schweiz: Die Eliten hätten lange Mythen verbreitet, statt auf Wissen gesetzt. Die wirtschaftlichen und politischen Führungskräfte hätten sich schwergetan, auf Kritik zu reagieren.
Besonders hart ins Gericht geht der Historiker mit der offiziellen Erzählung zum Bankgeheimnis. Dieses sei zwar eine alte helvetische Tradition und 1934 gesetzlich verankert worden. Doch es sei eine «Legende» – trotz wiederholter gegenteiliger Behauptungen –, dass das Bankgeheimnis eingeführt worden sei, um das Vermögen bedrohter jüdischer Eigentümer zu schützen. «Diese mythische Sicht der Vergangenheit mag bequem gewesen sein, hält aber einer historischen Analyse nicht stand», sagt Historiker Marc Perrenoud.
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Keine
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