Sperberauge

Warum nur jault die SVP nicht auf?

Urs P. Gasche © Peter Mosimann

upg /  Die CS hat US-Recht über Schweizer Recht gestellt. Dabei ging es nicht etwa um Menschenrechte, sondern um Konten.

  • Die SVP will nicht akzeptieren, dass Entscheide des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über Schweizer Recht stehen.
  • Die SVP reagiert aber nicht, wenn die Grossbank CS aus freien Stücken Schweizer Recht ignoriert und sich der Rechtssprechung fremder Richter unterwirft. Zum Schaden von Kunden.

Zeit zum Aufjaulen hätte die SVP genügend gehabt, hatte die NZZ doch bereits am 9. Januar 2013 darüber berichtet.

Die Fakten: Auf Anweisung eines US-Gerichts hatte die CS mehrere Konten eines Kunden zuerst eingefroren und später Geld davon «vorwiegend im eigenen Interesse» abgezogen. So ein Urteil des Zürcher Handelsgerichts vom 23. Februar 2015, das die NZZ soeben publik machte.
Das Einfrieren von Schweizer Konten auf Anweisung eines ausländischen Gerichts hat das Handelsgericht als klar rechtswidrig bezeichnet. Die Rechtslage in der Schweiz kannte die CS genau: Wenn eine ausländische Behörde ein Konto in der Schweiz sperren lassen möchte, muss sie auf dem Rechtshilfeweg an die Schweizer Behörden gelangen. Nur diese können eine Kontosperre verfügen. Ein Schweizer Konto darf nur auf Anordnung eines Schweizer Gerichts oder eines Schweizer Staatsanwaltes eingefroren werden.
Ein Grund, weshalb sich die CS darüber hinweggesetzt und US-Recht über Schweizer Recht stellte, könnte die US-Nationalität des damalige CS-CEO Brady Dougan gewesen sein. Als US-Staatsbürger muss er sich weltweit an die US-Gesetze halten, sonst droht ihm in den USA die sofortige Verhaftung. Dougan war ständig zwischen Erlenbach ZH und Greenwich bei New York gependelt, wo seine Frau wohnt.
Infosperber hatte schon früher darauf hingewiesen, dass die US-Staatsbürgerschaft von Wirtschaftsführern in der Schweiz zur Folge haben kann, dass sich Schweizer Unternehmen, denen sie vorstehen, dem US-Recht unterwerfen. Sie beteiligen sich zum Beispiel an Sanktionen gegen Drittstaaten, welche die USA erlassen haben, selbst wenn sich die Schweiz aus Neutralitätsgründen den Sanktionen nicht angeschlossen hat.

Weiterführende Informationen


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

Zum Infosperber-Dossier:

Banken

Die Macht der Grossbanken

Statt Konkurs zu gehen, erhalten sie Staatshilfe. Sie finanzieren Parteien und geben die Schuld der Politik.

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden


Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.

26 Meinungen

  • am 24.03.2015 um 20:48 Uhr
    Permalink

    Kürzlich habe ich eine GmbH gegründet; beim erstellen eines Kontos für die Einzahlung des erforderlichen Betrages musste ich angeben ob ich auf dem US Markt tätig bin; falls ich das gewesen wäre, hätte ich zusätzlich Unterschreiben müssen nach US Recht belangt werden zu können. Das selbe gilt für Firmen welche auf dem US Markt tätig sind (eine Niederlassung haben); für Sie gilt US Recht weltweit. Daraus schliesse ich, dass in der Wirtschaftswelt faktisch bereits US Recht durchgesetzt hat. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

  • am 25.03.2015 um 03:19 Uhr
    Permalink

    …und natürlich müsste unter der Headline ein anderer Text stehen.

    Wenn man sich wie ein tollwütiger Hund auf ein Dauerthema verbeisst, ist das einem ausgewogenen Jounalismus nicht dienlich – es entspricht nicht einmal der selbst auferlegten publizistischen Ausrichtung. Damit steht und fällt aber die Glaubwürdigkeit der Berichterstattung.

  • billo
    am 25.03.2015 um 12:11 Uhr
    Permalink

    Idee für einen Vorstoss der SVP: US-Amerkaner/innen kriegen in der Schweiz nur Wohnsitz und Arbeit, wenn sie auf ihre US-Bürgerschaft verzichten – dann wären sie keine «einsamen Wölfe» im Dienst der USA mehr.
    So jetz aber, hoppdebäse SVP, zeiged emal was er chönd!
    Was, de Chrischtof isch gäge sonen Vorschtoos, wel er gueti Gschäftsfründ i den USA hät? Ja isch de emänd au sonen einsame Wolf womer besser wür usem Land usegheie?

  • am 25.03.2015 um 13:16 Uhr
    Permalink

    Randbemerkung: Die Granden der SVP jaulen nur dann, was ihrer Iedologie nützlich ist.

  • am 25.03.2015 um 13:45 Uhr
    Permalink

    …und der pawlowsche Hund nur wenn es klingelt.

    Ja wollt ihr denn wirklich Streit mit der USA?

  • am 25.03.2015 um 16:47 Uhr
    Permalink

    #Olivier Bregy, am 25. März 2015 um 13:45 Uhr

    Sachlichkeit wäre angebracht.

    MfG

  • am 25.03.2015 um 17:22 Uhr
    Permalink

    ist immer angebracht. Unsachlich sind vor Allem Pauschalurteile wie:

    "Die Granden der SVP jaulen nur dann, was ihrer Iedologie nützlich ist."

    Also, wenn euch die Gebaren der USA auf den Sack gehen, dann gebt bitte den verantwortlichen Departementsvorsteher die Schuld.

    Hergott, am Ende ist die SVP noch für die Klimaerwärmung oder für die nächste Eiszeit schuld.

  • am 25.03.2015 um 19:48 Uhr
    Permalink

    Selbst wenn die Bundeshaus-Hexen unser Bundeshaus anzünden würden – das letzte Portal das darüber berichtet, ist mit Sicherheit der infosperber. Und dann wäre natürlich die SVP schuld – wer sonst.

    Ich weiss nicht was für einen Zaubertrank die der infosperber-Redaktion eingeflösst haben. Aber er wirkt und anstatt «sieht, was andere übersehen», sollte neben dem Logo stehen: «sieht, was er sehen will – Publikationsorgan der BDP und Hexensprachrohr"

  • am 25.03.2015 um 19:51 Uhr
    Permalink

    Wer hat die CS-Sache vermasselt? Wer war Departementsvorstherin? Wer traf sich mit Holder?

    Der Tag, an dem der infosperber eine Kritik in diese Richtung sendet, friert die BDP-Parteizentrale ein.

  • billo
    am 25.03.2015 um 20:51 Uhr
    Permalink

    Kommentatoren werden nicht überzeugender, indem sie sich endlos wiederholen.

  • billo
    am 25.03.2015 um 22:11 Uhr
    Permalink

    Ja, Herr Bregy, wie man aus dem Wald ruft, so tönt es halt zurück. Man kann nicht die Wirkung der Menschenrechte für die Schweiz abschaffen wollen und dann erwarten, dass man mit Samthandschuhen angefasst wird. Personen, die sowas im Schild führen, wünsch ich nur eines: Dass sie möglichst rasch in eine hoffnungslose Lage geraten, aus der sie nur dank Einsatz von Menschenrechtsaktivist/innen wieder frei kommen.

  • am 25.03.2015 um 22:18 Uhr
    Permalink

    Um Gottes Willen?! Wie kommen Sie darauf?!

    Zur Abschaffung der Menschrechte müsste Artikel 7 bis 36 in der Bundesverfassung gestrichen werden.

    Da sag ich nur: Schuster, bleib bei deinen Leisten: Wie wär’s wenn Sie dafür sorgen, dass die zwei Piranhas im Bundesrat wieder in ihre angestammte Gewässer gelangen.

  • am 25.03.2015 um 22:25 Uhr
    Permalink

    Ihr Vergleich mit den Piranhas ist symptomatisch. Was für ein Menschenbild pflegen Sie?

  • am 25.03.2015 um 22:30 Uhr
    Permalink

    Machen Sie mir ein paar Vorschläge, Herr Pawlowski.

  • am 25.03.2015 um 22:53 Uhr
    Permalink

    the award was presented personally to Magdalena Martullo…

    Hoffen wir, dass Magdalena dereinst Bundesrätin wird und aufräumt!

    Das hat aber nichts mit meinem Frauenbild zu tun, Herr Pawlowski. 🙂

  • billo
    am 26.03.2015 um 00:02 Uhr
    Permalink

    Ich hielt Infosperber bisher für ein Infoportal. Offensichtlich darf es von selbstverliebten Schnurris nach Belieben missbraucht werden. Ade.

  • am 26.03.2015 um 00:06 Uhr
    Permalink

    Immerhin sind Sie jetzt etwas informierter was die Grundrechte in der Bundesverfassung anbelangt und über die erfolgreiche Nordamerika-Tätigkeit von EMS.

  • am 26.03.2015 um 10:50 Uhr
    Permalink

    Billo Heinzpeter Studer, am 26. März 2015 um 00:02 Uhr

    Aus meinem Nähkästchen: Wenn Infosperber ein Infoportal wäre, dann könnte ich darauf verzichten. Dessen Beiträge sind betont kritisch oder weisen darauf hin, was in den Mainstream-Medien so alles schiefläuft. Ich bin nicht mit jeder Kritik einverstanden – muss es auch nicht -, aber sie liefert mir Anstösse: Bejahung, Verneinung, eigene Recherchen, Vertiefen ins Thema, eigene Meinungsbildung usw.

    Was ich nicht will, dass ein Medium das berichtet, was nach meinem Gusto sein muss, eine Zeitung muss mir nicht nach dem Mund schreiben. Als Konsequenz halse ich mir allerdings Arbeit auf, in den Medien wenigsten in Annäherung eine Objektivität zu finden. Erhellend ist auch, sich in internationalen Medien zu umzusehen.

    Ich will hier niemanden belehren, denn am Ende entscheidet jeder selbst, was er liest oder glauben will. Meinungsbildung ist schwierig, auch für mich. Aber die Arbeit lohnt sich, um mich von einer politisch ideologisierte Welt zu distanzieren, weil sie meistens nur eingleisige Informationen und Hintergründe liefert und daher gefährlich werden kann.

    Singe ich ein Loblied auf den Infosperber? Nein, aber er verdient Respekt, den ich anderen unterdessen berüchtigten Medien nicht mehr geben kann.

    Allen einen schönen Tag

  • billo
    am 26.03.2015 um 11:37 Uhr
    Permalink

    Genau so les ich die Beiträge auf Infosperber, Uwe Pawlowski. Ich hab mich nur verabschiedet von gewissen Kommentatoren, die es nicht ertragen, dass Infosperber Dinge transportiert, die im Medienalltag nicht vorkommen und die daher beschränkte Geister furchtbar plagen…

  • am 26.03.2015 um 11:50 Uhr
    Permalink

    Die SVP mehrmals zu beschuldigen, die Menschenrechte abzuschaffen, ist primitivster Journalismus, die Headlines jeweils noch platter als in der Bild oder im Blick.

    Und einfache Gemüter nehmen das dann für bare Münze glauben dann tatsächlich, dass die SVP die Menschenrechte abschaffen will.

    Unterste Schublade. Auch dieser Artikel.

    Null Information, Null Recherche, 100% Bashing, Ablenkung von der wahren Schuldigen WS.

  • am 26.03.2015 um 12:50 Uhr
    Permalink

    "Die internationalen Menschenrechte sind in der revidierten schweizerischen Bundesverfassung aus dem Jahre 1999 auf unterschiedliche Weise verankert. Im zweiten Hauptteil der Bundesverfassung finden sich unter dem Begriff «Grundrechte» alle wesentlichen Freiheitsrechte, welche auch im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert sind. Die politischen Rechte stehen unter dem Kapitel «Bürgerrechte und politische Rechte». «

    http://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-einfuehrung/schweiz/

Comments are closed.

Ihre Meinung

Lade Eingabefeld...