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Kritischer Bürger vor Ausserrhoder Kantonsgericht erfolgreich © Philip Newton/flickr/cc

Walzenhausen: «Abzocker» keine üble Nachrede

Harry Rosenbaum /  Der Bürger Theo Frey verglich den Gemeinderat von Walzenhausen mit «Abzockern» und wurde deshalb wegen «übler Nachrede» angeklagt.

Aber das Ausserrhoder Kantonsgericht entschied gestern Montag, der Abzockervergleich sei nicht ehrenrührig, genauso wenig wie der Vorwurf, mit einem neuen Entschädigungsreglement Steuern und Sozialabgaben umgehen zu wollen.
Sechs Mitglieder der siebenköpfigen Exekutive hatten gegen den kritischen Bürger Theo Frey (60) Strafanzeige wegen «übler Nachrede» eingereicht. Jetzt muss der Gemeinderat von Walzenhausen den Gerichtsentscheid zähneknirschend zur Kenntnis nehmen.
Frey liess im November 2012, kurz vor der Abstimmung über ein neues Entschädigungsreglement, ein Flugblatt in alle Haushalte von Walzenhausen verteilen, in dem er sich kritisch mit der Vorlage auseinandersetzte. «Hiermit schanzen sich die Gemeinderäte eine Verdoppelung des Gehaltes zu und versuchen gleichzeitig die sozialen Abgaben wie Steuern und AHV, etc. zu umgehen», schrieb er. Weiter warf Frey der erst ein Jahr zuvor gewählten Exekutive vor: «So unverfroren sind nicht einmal die als Abzocker bekannten Banker am Paradeplatz vorgegangen.»
Doppelter Lohn für Gemeinderäte
Die Kritik zielte auf die nicht transparente und vor allem für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbare künftige Entschädigungspraxis ab. «Was ist Lohn und was sind Spesen, die pauschal oder individuell abgerechnet werden können?», fragte sich Frey. Nach stundenlangem Durchackern von Unterlagen auf der Gemeindekanzlei kam er schliesslich zur Auffassung, dass sich mit dem neuen Reglement der Lohn für die Gemeinderäte verdoppeln, die Steuern und Sozialabgaben hingegen reduzieren würden. Die Vorlage wurde an der Urne mit fast 70 Prozent Nein-Stimmen bachab geschickt.
«Abzockerei» ist keine ehrenrührige Kritik
Die Staatsanwaltschaft stützte die Klage der Gemeinderatsmitglieder wegen «übler Nachrede» und erliess gegen Frey einen Strafbefehl. Er sollte mit einer bedingten Geldstrafe von 1’800 Franken und mit einer Busse über 300 Franken sanktioniert werden. Dagegen erhob er Einsprache.
Für den Einzelrichter des Kantonsgerichtes war der Tatbestand der «üblen Nachrede» nicht erfüllt. Steuern zu umgehen sei nicht a priori ein strafbares Verhalten, begründete der Richter seinen Spruch. Vielmehr sei es legal «Steuern zu optimieren». Ebenso sei der Vorwurf der Abzockerei nicht generell ehrverletzend. Dieser Begriff sei in neuerer Zeit verwässert worden und werde in diversen Konstellationen verwendet.
Waghalsige Hilfe für bedrängtes Volk
Theo Frey, der die Friedfertigkeit und Ruhe eines Bienenzüchters ausstrahlt, mag Ungerechtigkeiten nicht ausstehen. Ist er der Ansicht, dass Menschen für dumm verkauft werden, legt er sich mit jedem Gegner an – ob das nun die Gemeindebehörde, das Militär oder ein autoritäres Staatsregime ist. Ende der Achtzigerjahre ging die Geschichte seiner Flucht aus Indonesien um die Welt: Der Appenzeller Vorderländer arbeitete damals als Buschpilot für eine Missionsgesellschaft und erfuhr vom Landraub durch die indonesische Zentralregierung an einem kleinen Volk in West-Neuguinea. Dieses wurde militärisch bekämpft und konnte sich praktisch nur mit Pfeil und Bogen wehren.
Frey flog auf eigene Verantwortung Hilfsgüter zu den bedrängten Menschen. Er musste mit der Verhaftung durch die indonesischen Behörden und Sabotage an seinem kleinen Flugzeug rechnen. Schliesslich blieb ihm nur die spektakuläre Flucht übers Meer mit Frau und Tochter in einer Cessna 182. Nach dem fünfstündigen Flug erreichten sie Australien mit dem letzten Tropfen Sprit.
Appenzeller Michael Kohlhaas
In den Neunzigerjahren legte sich Frey dann mit der Schweizer Armee an, die in Walzenhausen direkt neben einem Heim für Menschen mit Behinderung regelmässig Schiessübungen veranstaltete und die Bewohnerinnen sowie Bewohner in Angst und Schrecken versetzte. Wegen seines Einsatzes wurden die Militärübungen schliesslich eingestellt.
Frey gehört weder einer politischen Partei an noch bezeichnet er sich selber als einen überaus engagierten Bürger. «Aber wenn Ungerechtigkeiten geschehen und versucht wird, einfache Leute über den Tisch zu ziehen», sagt er, «dann muss ich etwas dagegen unternehmen.» Dabei wägt er nicht ab, ob er damit Erfolg haben wird oder nicht, Frey agiert einfach. In gewissem Sinn ist der Mann mit dem typisch appenzellischen Chüeli im Ohr ein Michael Kohlhaas.

Dieser Text wurde erstmals auf www.saiten.ch veröffentlicht.


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5 Meinungen

  • am 8.07.2014 um 13:04 Uhr
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    Natürlich ist «Abzocker» ehrenrührig! Ich bin mit dem Urteil des Kantonsgrichts nicht einverstanden. Auch «Steueroptimierer» ist ehrenrührig. Die Vorwürfe an den Gemeinderat sind aber zutreffend und deshalb keine Verleumdung.

  • am 8.07.2014 um 18:18 Uhr
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    Hut ab Theo Frey!

  • am 8.07.2014 um 20:43 Uhr
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    Recht hat er, wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Die bauernschlauen 6 Gemeinderäte von Walzenhausen wollten sich wohl die Sozialabgaben sparen, indem sie sich nur «Spesen» auszahlen wollten. Schöne «Vorbilder» für den normalen Bürger, aber nicht untypisch für Politiker.

  • am 8.07.2014 um 22:56 Uhr
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    …und auch ein freudscher Verschreiber:

    "Für die Erststellung der Inhalte …."

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