Kommentar

kontertext: Beschwerden werden aggressiver

Linda Stibler © Claude Giger

Linda Stibler /  Das Radio- und Fernsehpublikum ist auf den Service Public angewiesen, darum darf es sich einmischen. Eine Bilanz.

Beschwerden gegen die SRG werden aggressiver
Pressefreiheit – Medienfreiheit – ist ein hohes Gut. Nicht von ungefähr sagt man, die Medien seien in einer demokratischen Gesellschaft die vierte Gewalt. Ob Gewalt die richtige Bezeichnung ist, sei dahingestellt. Sie hat keine Durchsetzungsmacht, aber die Wortgewalt ist nicht stumpf und nicht harmlos. Sie kann die Wahrheit ans Licht bringen, aber auch die Wahrheit verschleiern oder gar Lügen verbreiten; sie kann verletzen, diskriminieren oder einfach informieren, aufklären oder sich an die Seite der Bürger und der Zivilgesellschaft stellen.
Letzteres wäre ihre vornehmste Aufgabe. Dazu ist sie dringend auf Unabhängigkeit angewiesen und insofern kann sich Medienfreiheit auf Gewaltenteilung berufen, das heisst konkret, sie unterordnet sich nicht der politischen, nicht der wirtschaftlichen Gewalt und nur bedingt der rechtlichen Gewalt. In dieser Rolle haben die Medien und die Medienschaffenden Informationsfreiheit.
Diese steht allerdings nicht im luftleeren Raum; in der Schweiz gilt für professionelle Medienschaffende, dass sie sich zu den «Pflichten und Rechten der Journalistinnen und Journalisten» mit ihrer Unterschrift bekennen müssen, wenn sie einen anerkannten Presseausweis beantragen. Diese Tatsache ist in der Öffentlichkeit wenig bekannt, aber nicht unwichtig. Denn auch die Medienmacht muss hinterfragt werden können, wenn man es mit der Demokratie ernst meint.
Selbstverständlich lässt sich fragen, ob ein ethisches Bekenntnis bereits Garant für Seriosität ist und ob Selbstkontrolle genügt. Deshalb sind Verstösse der Medien, wie Persönlichkeitsverletzungen, unwahre Behauptungen u.a. vor Gericht einklagbar. Doch bei einem Gerichtsgang sind die finanziellen Risiken nicht zu unterschätzen, und so stellt sich die Frage, wer dazu in der Lage ist. Sind es nur jene, die über die nötigen Mittel verfügen? Seit ungefähr 40 Jahren gibt es verschiedene Beschwerdestellen gegen Missbräuche der Medien. Am prominentesten die Unabhängige Beschwerdestelle für Radio und Fernsehen UBI. Der Zugang steht allen offen, allerdings sind ihr zwingend vorgeschaltet die Ombudsstellen einiger privater Medien, aber vor allem jene von Fernsehen und Radio SRF. Die Beschwerden sind kostenlos.
Die Ombudsstelle der SRG wird dieses Jahr 25 Jahre alt und hat vor Kurzem ihren Jahresbericht veröffentlicht. Er ist weit mehr als ein Jahresbericht und wurde verfasst vom neuen Ombudsmann, Roger Blum, der seit Mitte 2016 im Amt ist. Bemerkenswert sind die statistischen Angaben über die Beschwerdezahlen der letzten fünfundzwanzig Jahre. Seit dem Jahre 1992 bis heute ist die Anzahl im Vergleich und im Mittel der Jahre nur sehr wenig angestiegen. Sie betrug in den ersten 15 Jahren zwischen 100 und 167 Fälle. Einziger markanter Ausrutscher war dabei das Jahr 2000 mit 256 Beschwerden. Auch in den folgenden Jahren überstiegen die Zahlen selten die Mittelwerte von ca. 150 Fällen, bis sie jedoch im Jahre 2014 sprunghaft auf 338 Fälle anstiegen. Dieser Anstieg wurde zwar durch einzelne mediale Ereignisse verursacht und im Bericht auch neutral interpretiert (z.B. Gripenberichterstattung, Sendung Schawinski), doch erscheint der Anstieg trotzdem nicht zufällig, denn in diesem Jahr wurde die Unterschriftensammlung zur «No Billag»-Initiative gestartet.
Es ist anzunehmen, dass die Zunahme zumindest teilweise auf organisierten Protesten basierte. Seitdem läuft gerade um die SRG eine ideologisch gefärbte Auseinandersetzung, die gegen die Institution der öffentlich-rechtlichen Medien gerichtet ist. Und es fällt auf, dass die Beschwerden zunehmend aggressiver werden, sofort die Absetzung von Journalisten und Programmverantwortlichen fordern und so eine fruchtbare Auseinandersetzung erschweren.
Das hat auch Einfluss auf das Verhalten der Medienschaffenden. Während man in den andern Sprachregionen – vor allem aber im französischsprachigen Gebiet – relativ souverän und selbstbewusst damit umgeht (was unter anderem auch die Eigenwerbung betrifft), tut man sich in der deutschsprachigen Schweiz schwer. Auf der einen Seite kann deutlich das Phänomen der Selbstzensur, der sogenannten «Schere im Kopf», beobachtet werden. Das äussert sich in vielen kleinen, aber doch bemerkenswerten Dingen. So wird ängstlich darauf geachtet, dass man die Hauptkritiker von rechts nicht provoziert. Dazu gehört zum Beispiel, dem Vorwurf der «Linkslastigkeit» zu entgehen, indem man gewissen Themen ausweicht. Ein besonders krasses Beispiel lieferte Radio SRF, indem es die riesigen Demonstrationen gegen die Freihandelsabkommen CETA, TTP und TISA in Deutschland mit bis zu einer Viertelmillion Teilnehmern praktisch totschwieg; sie wurden lediglich im vierten Programm am Rande erwähnt.

Die ideologischen SRG-Kritiker unterstellen den Programmschaffenden bei jeder Gelegenheit eine tendenziöse Haltung und organisieren sofort Proteste, wenn das Thema emotional genug ist. So neuerdings im Falle des Pädagogen Jürg Jegge, dessen unverständliche und unentschuldbare sexuelle Übergriffe auf frühere Schüler erst spät durch das Buch eines ehemaligen Schülers bekannt wurden. Es hagelte Proteste, weil das Deutschschweizer Radio nicht augenblicklich zu einer klaren Stellungnahme bereit war und die Reaktion des Angeschuldigten abwartete, was bereits als Parteinahme für den ehemaligen linken Reformpädagogen gewertet wurde oder zumindest als Vertuschungsversuch. So kam es groteskerweise zu einer öffentlichen Erklärung der Programmverantwortlichen von Radio SRF, die die an sich korrekte journalistische Vorgehensweise rechtfertigte.
Anderseits bemühen sich einige Radiomacher, ihre notorischen Kritiker besonders zuvorkommend zu behandeln. Ebenfalls groteskerweise wurde die 500. Sendung von Tele-Blocher und sein zehnjähriges Bestehen gerade in vier Sendegefässen ausgiebig gewürdigt, darunter auch mit einer längeren Reportage über das weltbewegende Ereignis.
Viel zu beklagen gaben in letzter Zeit die Arena-Sendungen. Bei der Sendung «Trumps Krieg gegen die Medien» vom 24. Februar 2017 gingen gar 495 Beschwerden bei der Ombudsstelle ein – eine Rekordzahl. Beanstandet wurde vor allem der Umgang mit dem Diskussionsteilnehmer Daniele Ganser, der vom Moderator im Verbund mit einem andern Diskussionsteilnehmer gezielt abwertend behandelt und als Verschwörungstheoretiker lächerlich gemacht wurde. Der Historiker Ganser wurde im Wissen darum eingeladen, dass seine Ansichten das Publikum polarisieren. Der Moderator heizte die Provokation an, was die Sendung vom ursprünglichen Thema wegführte und schliesslich zum Entgleisen brachte. Das stellte auch der Ombudsmann in seiner Beurteilung fest und hiess die Beschwerden teilweise gut.
Nun ist zu sagen, dass derartige Fehlleistungen passieren können. Doch das Vorkommnis weist auf ein grundsätzliches Problem hin: Gerade im (absurden) Kampf um die Einschaltquoten greift man auch beim Schweizer Fernsehen und selbst beim Radio zunehmend zu populistischen Methoden, indem Dinge aufgebauscht und zugespitzt werden. Die Arena wird oft als Hahnenkampf organisiert, in dem die Fetzen fliegen sollen. Das dient keineswegs der vertieften Information und der Debatte. Merken die Programmverantwortlichen nicht, dass sie damit massgeblich zur verbalen Unkultur in der Gesellschaft beitragen und sich viele Zuschauer angewidert abwenden, wie es zum Beispiel in einigen sehr differenzierten Beschwerden zum Fall Ganser zum Ausdruck kam?
Es steht ausser Zweifel, dass die Programmschaffenden bei Radio und Fernsehen SRF zur Zeit unter enormem Druck stehen, dass sie von den «No Billag»-Verfechtern und den dahinter stehenden kommerziellen (internationalen) Werbeinteressen mit allen Mitteln angegriffen werden.
Dazu gehört unter anderem die immer wiederkehrende Behauptung, SRF sei ein «Staatsfernsehen» oder «Staatsradio». Das mag aus Unkenntnis geschehen, aber zumeist ist es ein gezielter Versuch, SRF schlecht zu reden. Und zudem ist es eine Lüge. Das öffentlich-rechtliche Radio und Fernsehen unterscheidet sich massgebend von einem Staatsmedium, weil es ein genossenschaftlich organisiertes selbständiges Unternehmen ist und sich durch Gebühren finanziert. Der Stein des Anstosses sind natürlich diese Gebühren, die als Abgeltung für einen wichtigen Service Public vom Staat anerkannt werden. Die SRG hat dafür im öffentlichen Interesse strenge Auflagen zu beachten, doch gleichzeitig wird ihre inhaltliche Unabhängigkeit garantiert. Und natürlich geht es im Kern um Konkurrenz zu den Privaten und um das lukrative Geschäft mit Werbegeldern. Dieses Geschäft hat erst das Gespenst der Einschaltquoten entstehen lassen.
Den «No Billag»-Kritikern geht es vor allem darum, den Service Public zu schwächen. Man kann es nicht genug wiederholen. Aber gleichzeitig müssen die Fernsehleute und Radiomacherinnen auch vom hohen Ross heruntersteigen, berechtigte Kritik ernst nehmen und ihrem treuen Publikum zuhören.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Die Journalistin und Autorin Linda Stibler war über 40 Jahre in verschiedenen Medien tätig, unter anderem in der damaligen National-Zeitung, in der Basler AZ und bei Radio DRS (heute SRF).

  • Unter «kontertext» schreibt eine externe Gruppe Autorinnen und Autoren über Medien und Politik. Sie greift Beiträge aus Medien auf und widerspricht aus politischen, journalistischen, inhaltlichen oder sprachlichen Gründen. Zur Gruppe gehören u.a. Bernhard Bonjour, Rudolf Bussmann, Silvia Henke, Anna Joss, Mathias Knauer, Guy Krneta, Corina Lanfranchi, Johanna Lier, Alfred Schlienger, Felix Schneider, Linda Stibler, Ariane Tanner, Heini Vogler, Rudolf Walther.

Zum Infosperber-Dossier:

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2 Meinungen

  • am 16.06.2017 um 13:30 Uhr
    Permalink

    SRG: Nach Gebührenentscheid muss Programmrevision folgen!

    Nach dem vernünftigen Gebührenentscheid im revidierten Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) muss als zweiter Schritt die Überprüfung der SRG-Programme folgen. Es stellen sich insbesondere folgende Fragen:

    1. Warum gehören das permanente Ausstrahlen von Kriminal-, Gewalt- oder Horrorfilmen und die Raser-Animation Formel-1 zum Service public?
    2. Warum kann man die Ausstrahlung von Klamauk-Formaten (zum Beispiel Reality-TV) und von seichten, synchronisierten US-Unterhaltungsfilmen nicht einfach den privaten Fernsehkanälen überlassen werden?
    3. Wo liegt die Schmerzgrenze bei Sendungen für kleinste Minderheiten? Sollte man solche Minderheiteninteressen nicht besser durch Printmedien abdecken lassen?
    4. Warum brauchen wir mehrere Vollprogramme von 6 bis 24 Uhr? Könnte man nicht mehr Wiederholungen ausstrahlen?

    Mit Sparmassnahmen an der richtigen Stelle könnten Gebühren gesenkt, die Werbefenster verkleinert oder mehr und bessere eigenständige Sendungen produziert werden.

    Übrigens: Die Politik hätte sich schon lange um den konkreten Programmauftrag kümmern können, tat sie aber nicht.

  • am 17.06.2017 um 12:56 Uhr
    Permalink

    Starker Artikel! Für mich mit einem kleinen Vorbehalt: Den Begriff «Staatsmedium» als Lügenbegriff zu kennzeichnen, finde ich bestenfalls zweifelhaft. Spätestens seit die Zwangsgebühr nicht mehr nur von den Rundfunkempfängern sondern von allen Bürgern kassiert wird, ist der Begriff «Gebühr» bestenfalls ein Euphemismus für eine staatlich initiierte Zwangssteuer. Auch sind im Verwaltungsrat drei CVP-Mitglieder vertreten, darunter der Präsident und der Vize-Präsident. Und auch weitere Mitglieder haben (partei-)politische Verbindungen. Drum mag «Staatsfernsehen» zwar formalistisch betrachtet falsch sein, aber vor diesem Hintergrund ist die Bezeichnung «Staatsfernsehen» für die SRG als nur leicht zugespitzte Bezeichnung durchaus legitim.

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