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Nur noch rückwärts? Das Parlament will die IV-Ausgaben massiv zurückschrauben. © Anas Qtiesh/flickr/cc

IV-Revision: Sparen auf Kosten der Schwächsten

Christof Moser /  Seit 2012 gilt «Arbeit statt Rente». Jetzt debattiert das Parlament wieder eine IV-Revision. Wieder kommen die Schwächsten dran.

Da sind diejenigen, die einen abschlägigen Entscheid der Invalidenversicherung (IV) erhalten – und weiter arbeiten müssen, aber nicht können. Wie zum Beispiel L. M., alleinerziehende Mutter, bis vor kurzem Wäscherin in einem Altersheim. Ihr Hausarzt hat in der Gewerkschaftszeitung «Work» kürzlich das beispielhafte Schicksal von L. M. dargelegt, um den Umgang der IV mit den Schwächsten der Gesellschaft anzuprangern.

Nach einem Sturz ist L. M. an der Schulter verletzt. Cortison-Injektionen und Physiotherapie bringen die Schmerzen nicht weg, die Ursache dafür ist organisch nicht klar nachweisbar. Weil nach einem wegweisenden Bundesgerichtsurteil in solchen Fällen seit 2004 kein Anspruch auf eine IV-Rente mehr besteht, wird ihr IV-Gesuch abgelehnt. «Eine klassische Reinigungsarbeit dürfte wahrscheinlich im Rahmen der vorgegebenen Einschränkungen nicht mehr möglich sein. Leichte körperliche Tätigkeiten gehend und sitzend sind vollständig zumutbar», steht in der Verfügung des IV-Gutachters. L. M. verliert ihre Stelle, findet keinen neuen Job, wird ausgesteuert und lebt heute von der Sozialhilfe.

Neurenten sinken – aber zu welchem Preis?

Aus der Sicht der IV ist L. M. ein Erfolg: die Zahl der Neurenten sind in den vergangenen zehn Jahren von 28’000 auf 15’000 gesunken. Auch, weil die Invalidenversicherung Kranke und Behinderte in die Sozialhilfe auslagert, um Kosten zu sparen und die Schulden des Sozialwerks zu tilgen. «In IV-Gutachten werden systematisch Menschen für erwerbsfähig erklärt, die auf dem Arbeitsmarkt keine Chance haben, weil es kaum behindertengerechte Arbeitsplätze gibt», sagt David Winizki, der Arzt von L. M., in Zürich bekannt als «Doktor der kleinen Leute». Dazu kommt laut Winizki das Paradoxon, dass die IV laufend Scheinerwerbstätige produziert.

Wer einen ablehnenden IV-Entscheid erhält, gilt grundsätzlich als arbeitsfähig. Und wer wie L. M. keine Arbeit findet, wird vom Sozialamt zu Arbeitseinsätzen verpflichtet – für einen Lohn von 2’000 Franken, auf 100 Prozent gerechnet. Die Ausgesteuerten erhalten zum Grundbedarf von 977 Franken einen Freibetrag von 200, 300 Franken, den Rest müssen sie abgeben, um die Sozialhilfekosten tief zu halten. Verweigert sich ein Sozialhilfebezüger diesen Arbeitsbedingungen, muss er mit einer Kürzung des Grundbedarfs auf bis zu 830 Franken rechnen. «Staatliche Nötigung» nennt der Zürcher Arzt David Winizki dieses Zweiklassen-Sozialsystem: «Wer sich schlecht ausdrücken kann, wird entsorgt und ausgebeutet. Ein bildungsprivilegierter Patient, der seine medizinisch nicht nachweisbaren Schmerzen differenziert darlegen kann, hat gute Chancen, eine Burnout-Diagnose zu erhalten und dem sozialen Abstieg zu entkommen».

Auslagern in die Sozialhilfe

Dass der Vorwurf der gezielten Auslagerung von potenziellen IV-Rentnern in die Sozialhilfe keineswegs aus der Luft gegriffen ist, deckte 2010 die Zeitschrift «Beobachter» auf. Sie schilderte konkrete Fälle, wie IV-Gutachter unter Druck gesetzt werden, damit die Zahl der Neurenten möglichst tief gehalten werden können. Wie im Fall von R. S., einem früheren Metallbauarbeiter, den das Basler Zentrum für Medizinische Begutachtung (ZMB) nach einem schweren Unfall als völlig arbeitsunfähig beurteilte. Die Aargauer IV-Stelle schrieb dem Gutachter, das Gutachten sei «nicht zufriedenstellend» abgefasst und verlangte eine neue Beurteilung. Als der Arzt sich weigerte und auf die umfassende Untersuchung des Patienten verwies, drohte der Leiter der IV-Stelle, dem Basler Institut keine Aufträge mehr zu erteilen – was dann auch geschah. Im Folgejahr wurden dem ZMB keine Aufträge mehr für IV-Gutachten erteilt. Die «Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten», ein Verein spezialisierter Anwälte, äusserte bereits damals die Vermutung, dass «Hunderte, wenn nicht Tausende solcher Gutachten in ungesetzlicher Weise zu Ungunsten der Versicherten abgeändert werden», um «IV-Renten zu verweigern oder bereits bestehende zu entziehen oder zu reduzieren».

Verbessert hat sich die Situation seither nicht, im Gegenteil: die Politik hat in den letzten Jahren den Spardruck weiter erhöht und systematisch auf IV-Bezüger ausgedehnt, die als Werktätige jahrelang in die Versicherung eingezahlt haben und nach einem Unfall oder einer psychischen Erkrankungen einen positiven IV-Entscheid erhalten haben: auch sie müssen jetzt arbeiten. Koste es, was es wolle.

Knallhart kalkuliert

Seit Anfang 2012 ist die IV-Revision 6a in Kraft, der das Prinzip «Arbeit statt Rente» zugrunde liegt. 17’000 IV-Bezüger sollen nach dem Willen der Politik bis 2018 wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die Zahl ist kein Zufall, sondern knallhart kalkuliert: 17’000 Wiedereingliederungen sind nötig, weil die IV bis 2018 eine ausgeglichene Rechnung präsentieren muss. Bis 2025 muss die IV zudem ihren Schuldenberg von 15 Milliarden Franken abgebaut haben. Ein Ziel, gegen das nichts einzuwenden ist, würde die IV-Sanierung nicht auf dem Buckel der Schwächsten vollzogen und damit die Idee des Sozialwerks, das 1960 gegründet wurde, um die sozialen Folgen von Invalidität abzufedern, pervertiert.

Das Parlament hat die Lasten der IV-Sanierung, auf Druck der Wirtschaft, vollständig auf die IV-Rentner abgewälzt. Wer zu einer Wiedereingliederung verpflichtet wird, ist auf dem Papier zwar drei Jahre lang abgesichert, falls er oder sie seine Stelle verliert – und kann wieder eine IV-Rente beantragen. Diese Absicherung hat allerdings einen Haken: die Kriterien für eine Rente werden parallel dazu verschärft. Das Bundesamt für Sozialversicherungen rechnet mit «einigen hundert Härtefällen», die in der Sozialhilfe landen werden.

Big Business macht nichts für Eingliederung

Das gleiche Schicksal droht jenen, die keine Stelle finden. In den Beratungen zur Revision wollte die Ratslinke im Parlament die Wirtschaft verpflichten, IV-Bezüger zu integrieren. Die bürgerliche Mehrheit hat dies verhindert. Studien zeigen, dass kleinere und mittlere Unternehmen ihrer freiwilligen Pflicht zur Integration einigermassen nachkommen, Grossbetriebe jedoch kaum. Eine Untersuchung der «Stiftung Integration für alle» aus dem Jahr 2008 (neuere, verlässliche Studien gibt es nicht) zeigte, dass Kleinbetriebe (bis 49 Mitarbeiter) eine IV-Wiedereingliederungs-Quote von 4,13 Prozent erreichen, Mittelbetriebe (bis 249 Beschäftigte) eine Quote von 3,8 Prozent und Grossfirmen (über 249 Mitarbeiter) eine Quote von 1,25 Prozent.

Das Schlusslicht, mit einem Anteil von gerade mal 0,39 Prozent körperlich oder geistig behinderten Mitarbeitern im Vergleich zur Gesamtbelegschaft, belegt die Finanz- und Versicherungsindustrie. Sie liegt damit sogar deutlich unter dem Bausektor, der trotz hohen körperlichen Anforderungen und erheblichen Sicherheitsrisiken eine Quote von 2,75 Prozent erreicht.

Trotz der Verweigerung der Grossfirmen ist das Prinzip Eingliederung vor Rente, das bereits die 5. IV-Revision prägte, bisher ein Erfolg: die Zahl der wiedereingegliederten Mitarbeiter stieg von 5’800 im Jahr 2007 auf über 10’000 im Jahr 2011. Damit bis 2018 die vorgesehenen 17’000 IV-Renter den Weg zurück in den Arbeitsmarkt finden, müssen jährlich durchschnittlich 2’800 IV-Bezüger eine Stelle finden. Das soll nicht zuletzt damit erreicht werden, dass Firmen finanziell entschädigt werden, wenn sie IV-Rentner anstellen: sie können beantragen, dass Mitarbeiter zur Probe gratis arbeiten und erhalten Einarbeitungszuschüsse. Die staatlich verordnete Wiedereingliederung, die für IV-Bezüger schnell zur Lose-lose-Situation werden kann, ist für Firmen ein Win-win-Geschäft.

Behinderte im internationalen Wettbewerb

Auf denjenigen, die einen positiven IV-Entscheid erhalten haben und trotzdem arbeiten müssen, lastet ein gewaltiger Druck, wie die «SonntagsZeitung» kürzlich aufgedeckt hat. Die insgesamt 25’000 Behinderten, die sich in der Schweiz in so genannten geschützten Werkstätten in den Arbeitsmarkt integrieren sollen, geraten durch die Finanz- und Wirtschaftskrise immer mehr an ihre Grenzen. Weil der Franken stark ist, weichen die Kunden der Werkstätten zunehmend auf osteuropäische Firmen aus, die simple Arbeiten wie die Montage elektrischer Schaltkreise ebenfalls zu Dumpingpreisen anbieten. Der deutsche Konzern Bosch hat bereits Aufträge gestrichen, Firmen wie Nespresso, Novartis oder Kudelski könnten folgen.

Der härtere Wettbewerb führt zu einer Selektion der IV-Bezüger wie auf dem regulären Arbeitsmarkt. «Um die Produktivität unserer Werkstätte zu steigern, wurden bei uns gezielt schwach behinderte Personen, die viel leisten, bevorzugt», berichtet die Mitarbeiterin einer Werkstätte in Fribourg. Die Werkstätten-Leiter werden angehalten, «die Perlen zu finden», damit die Produktion möglichst hoch und die Kosten tief gehalten werden können. Wer zu langsam ist, wandert in die Sozialhilfe, wer bleibt, leistet Fliessbandarbeit mit vielen Überstunden. Teilweise arbeiten die Betreuer mit, damit die angepeilte Produktionsquote erreicht werden kann. «Zuerst werden die Behinderten in ihren bisherigen Firmen entlassen, weil sie dem Druck in der Berufswelt nicht mehr standhalten können. Danach müssen sie sich über Behindertenwerkstätten wieder eingliedern. Und weil der Druck da ebenfalls steigt, wird das Ganze zu einem Teufelskreis», schildert René Knüsel, Professor für Sozialpolitik an der Universität Lausanne, die Situation.

Derweil zieht die Politik die Sparschraube weiter an. Geht es nach der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK), sollen mit der IV-Revision 6b volle IV-Renten nur noch Menschen ausgezahlt werden, die zu 80 Prozent invalid sind. Bisher gab es eine volle Rente ab 70 Prozent. Ein weiterer Sparschnitt bei den Schwächsten, jetzt im Parlament.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Der Artikel erschien zuerst im Strassenmagazin "Surprise".

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6 Meinungen

  • am 12.03.2013 um 14:14 Uhr
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    Die Richtung geht in dieselbe wir 1940 in Deutschland, einfach ganz langsam. Die anmeldungen von Invaliden bei Exit und Dignitas Quellen über. Ist der Leidensdruck, mitverursacht auch durch Ausgrenzung gross genug, braucht man Behinderte nicht zu Euthanasieren wie 1940 in Deutschland. Denn sie tun es von selbst, sie möchten nicht mehr Leben in einer Welt wo die Unmenschlichkeit derart zunimmt und alle dem Gott «Geld» dienen. Am Kollegialitätsprinzip des Bundesrates, sowie an den meisten Mitte bis Rechtsparteien klebt das Blut dieser Menschen, welchen nur noch der Freitod bleibt, welcher so unfrei vom Umfeld herbeigezwungen wird.

  • Portrait_Beat_Glogger
    am 12.03.2013 um 14:39 Uhr
    Permalink

    Nicht nur die IV attestiert Behinderten systematisch eine zu hohe Leistungsfähigkeit, um so nicht für diese Personen aufkommen zu müssen. Auch in Aubildungsstätten für behinderte Menschen ist diese «Höherbewertung» gängige Praxis. So schickte eine Institution in Biel einen 20-jährigen Mann mit dem Attest «80% leistungsfähig» auf den freien Markt. Der Mann fand eine Stelle, verlor sie aber innerhalb der Probezeit, weil er den Anforderungen (intellektuell) nicht gewachsen war. Danach trat er Stelle um Stelle an – und verlor sie wieder. Niemand in der freien Wirtschaft hatte den Mut, ihm zu sagen, dass er eben nicht «80% leistungsfähig» ist. Alle drückten sich bei der Kündigung um die Angabe des wahren Kündigungsgrundes. Erst als der junge Mann – vermittelt durch das Integrationsprogramm für langzeitarbeitslose junge Menschen – ein Praktikum absolvierte, erfuhr er die Wahrheit. Er vermag im Vergleich zu nicht behinderten Arbeitskräften knapp 25% zu leisten. Und erst jetzt liess sich die IV-Mühle in Gang setzen und eine Rente beantragen.
    Warum aber haben die Ausbildungstätten ein Interesse, zu gute Atteste auszustellen?
    Die Antwort ist einfach: Eigennutz. Je nachdem, wie hoch die Leistungsfähigkeit ist, die einem behinderten Azubi zugestehen, steigt die Entschädigung, welche die Institution von der IV abholen kann. Konkret: Für einen Menschen mit 40% Leistungsfähigkeit bezahlt die IV ein Jahr Ausbildung. Bei 80% Leistungsfähigkeit sind es zwei Jahre. Ergo: die Ausbildungsstätte hat ein vitales Interesse, hohe Leistungsfähigkeiten zu attestieren, und sich so das Geld für 2 statt nur 1 Jahr zu sichern – oder anders gesagt: die Stelle des Ausbildners in ihrem eigenen Betrieb zu erhalten.

    N.B. Deklaration der Interessenbindung:
    1) Unsere Firma (5 Mitarbeiter) hat für den jungen Mann einen geschützten Arbietsplatz geschaffen. Damit beträgt die Behindertenquote in unserem KMU 1:6, also gut 16 Prozent.
    2) Der Autor selbst hat einen behinderten Sohn von 18 Jahren, der auf der Suche nach einem Platz im Leben ist.

  • INFOsperberIcon200px
    am 12.03.2013 um 18:25 Uhr
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    Danke @Herr Glogger, wichtige Ergänzung eines Aspekts, der im Text fehlt.

  • am 13.03.2013 um 20:19 Uhr
    Permalink

    Im Herbst 2007 erkrankte ich an vorerst nicht erklärbaren Symptomen. Ich kann bis heute nur noch mit Hilfsstützen am Computer schreiben, nur noch mit wenigen Fingern, ausserdem stark verlangsamt und unter Schmerzen.

    Erst 2010 wurde anhand einer Nervenbiopsie festgestellt das ich unter einer Autoimmunkrankheit mit dem Namen CIDP leide. Die IV hatte mich trotzdem unter der Begründung bei der Medas angemeldet, es sei die Diagnose eines Rheumatologen abzuklären, welcher 1 Jahr zuvor auf somatoforme Schmerzstörungen diegnostiziert hatte. Ausserdem sollten kognitive Defizite beim Kurzzeitgedächtnis abgeklärt werden die im Kantosspital gemessen wurden, was der Gutachter aber rückwirkend verweigerte, das habe er nicht abklären müssen weil ich es nicht geklagt hätte (was nicht stimmt).

    Nicht nur unterschlägt die IV nun ohne mit der Wimper zu zucken die Ergebnisse der Nervenbiopsie, es werden von deren Gutachter Behauptungen aufgestellt ich würde nicht unter solchen Symptomen leiden, deretwegen ich alle 4 Wochen ins Spital zu einer mehrstündigen und teuren Infusion fahren muss. Die Stellungnahme zum Gutachten wurde von der IV unter Lüge als Beweis dargestellt, das ich Leistungsfähig sei, und dies obwohl nicht ich den Text verfasst hatte und der Autor unterschrieben hatte. Als ich beim BSV deswegen reklamierte, sagte man mir dieser Fall sei nicht in öffentlichem Interesse, ich könne ja vor Gericht gehen -ich sei ein Einzelfall. Seit mehreren Monaten lebe ich nur noch von selbst Erspartem. Im Februar 2008 meldete ich mich bei der IV an, und ich warte noch immer auf Gerechtigkeit, das Gericht wird frühestens Ende 2013 urteilen. Ich erstelle unter Schmerzen Webseiten (etwa 20% Leisungsfähigkeit), nachdem ich nicht mehr als Programmierer arbeiten kann. Im Jahr 2012 habe ich nicht einmal 2000 Franken durch Arbeit einnehmen können.

    So hatte ich offenbar Schritt für Schritt meine Bürgerrechte verschwinden sehen, so dass ich mich heute nicht mehr als Schweizer Bürger fühle, sondern als Aussätziger.

  • am 13.03.2013 um 21:24 Uhr
    Permalink

    Was ich denke ist, für viele Behinderte bietet die Schweiz keine Heimat mehr an, sondern nur weitere Not über die Krankheit noch hinaus. Die Gesetze im Sozialversicherungsrecht muss ich bereits selbst als ausgesprochen Unfair bezeichnen, aber das wird durch das willfährige Verhalten der Beamten «mit allen Mitteln zu sparen» auch noch ausgehebelt -indem eben noch zusätzlich unfair nachgeholfen wird.

    Ich habe selbst gesehen wie unfair und absolut korrupt diese MEDAS -Abklärungen sind und das einem nicht einmal der Datenschutz helfen will weil er angeblich nicht helfen darf -auch nicht beim Vorwurf von Urkundenfälschung, und die Täter die falsche Tatsachen aussagen kommen strafrechtlich völlig ungeschoren davon.

    Hier der Beweis:

    In Ihrem Fall geht es um die Frage, ob Sie die 60 Seiten umfassende Einsprache selber verfasst haben oder nicht. Die IV-Stelle stellt sich auf den Standpunkt, bereits der Umstand, dass Sie die Einsprache selbst verfasst haben, zeige, dass keine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliege. Die Frage, ob Sie selbst der Verfasser der Einsprache sind oder nicht, steht also in unmittelbaren Zusammenhang mit der Frage, ob Ihnen Leistungen der IV zustehen oder nicht. ><<<<Der datenschutzrechtliche Aspekt hat vor diesem Hintergrund keine eigenständige Bedeutung.<<<<<< Das heisst, dass Sie Ihre Vorbringen, welche auch datenschutzrechtliche Aspekte beinhalten, im spezialrechtlichen Verfahren bzw. in einem allfälligen Rechtsmittelverfahren vor Sozialversicherungsgericht geltend machen müssen.

    Was sodann Ihre Frage zur Urkundenfälschung oder Falschbeurkundung betrifft, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass es hier nicht um datenschutzrechtliche Fragen geht. Wir können Ihnen diesbezüglich daher nicht weiterhelfen.

    Freundliche Grüsse

    Monique Jizzini
    Juristische Sekretärin

  • am 14.03.2013 um 23:38 Uhr
    Permalink

    Die IV-Revisionen lassen sich bald mal mit den Agendas in Deutschland vergleichen. Wer von den Betroffenen nicht in mies bezahlter Arbeit steckt, kann es zum Überleben ja mal mit (dem eigenen) Organ-Handel versuchen.

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