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Leere Wohnung in Wollerau SZ zum Sparen von Steuern © GrandPrixGirl/Flickr

In Wollerau SZ mit Zeitschaltuhren Steuern sparen

Dominique Strebel /  Mit fiktivem Wohnsitz prellt ein Banker die Stadt Zürich um rund eine Viertelmillion – jährlich. Der Stadt fehlen Steuerdetektive.

Noch viel sinnvoller und ergiebiger als Sozialdetektive, welche IV-Betrügern nachstellen, wären Steuerdetektive, welche fiktive Wohnsitze aufspüren.
Nennen wir ihn wegen des Persönlichkeitsschutzes Kurt Jäggi. Das Kadermitglied bei einer grossen Schweizer Bank arbeitet in Zürich und wohnt in Wollerau.
Halt: Er wohnt nicht wirklich in Wollerau, er ist dort nur steuerpflichtig. In seiner 3-Zimmer-Wohnung in der Schwyzer Gemeinde gibt es nämlich keine einzige Gabel, kein Messer, keinen Teller. Die Küche ist leer bis auf drei Gläser. Im Wohnzimmer steht ein einsames Sofa – neben einer Ständerlampe mit Zeitschaltuhr. Sonst hats da nichts. Das Schlafzimmer sieht genau so aus. Zeitschaltuhr auch dort.
Trotz Sprudelbad «nicht bewohnbar»
Doch der Gemeinde Wollerau ist das egal («Wir kontrollieren nur, ob es befristete Mietverträge hat», sagt die verantwortliche Gemeindemitarbeiterin) und die Stadt Zürich legt die Hände in den Schoss, nachdem ihr der Banker versichert hat, in der grossen Loft im Zentrum von Zürich, wo er gemäss eines Informanten des Justizblog regelmässig übernachtet, bewahre er bloss seine Kunst auf. Und der Vermieter meinte, der Loft sei fürs Wohnen nicht geeignet, da er nicht mal Nasszellen habe (der Justizblog-Informant weiss, dass es in der Wohnung sehr wohl ein hübsches Bad mit Sprudelfunktion gibt).
Hilflose Steuerbeamte
Genau in solchen Fällen müsste die Stadt Zürich Steuerdetektive zur Hand haben, die Verdächtige überwachen, Stromrechnungen aus der Gemeinde Wollerau anfordern, Zügelrechnungen vom Verdächtigen einfordern, Bancomat- und Cumuluskartenbezüge analysieren könnten. Für die Stadt Zürich wäre einiges zu holen: Bei Banker Kurt Jäggi entgehen ihr – bei einem angenommenen steuerbaren Einkommen von einer Million – jedes Jahr rund eine Viertelmillion. Doch in den Gemeinden gibt es bloss überlastete Steuerveranlager, die keine Zwangsmassnahmen anordnen können.
Steuerdetektive nur mit bundesrätlicher Genehmigung
Eigentliche Steuerdetektive, die auch bei Steuerhinterziehungen und Scheindomizilen Hausdurchsuchungen und andere Zwangsmassnahmen anordnen könnten, gib es in Helvetien bloss deren zwanzig – die Ermittlungstruppe der Abteilung Strafsachen und Untersuchungen (ASU) der Eid­genössischen Steuerverwaltung in Bern. Zwanzig Steuerdetektive – zum Vergleich: Allein die Stadt Zürich hat zwölf Sozialdetektive.
Die ASU führt bloss etwa zehn Verfahren pro Jahr, diese aber mit grossem Aufwand. Für den Einsatz der ASU braucht es die Einwilligung von Bundesrätin Widmer-Schlumpf. Zwischen 2006 und 2010 haben die Ermittlungen der eidgenössischen Steuerfahnder den Kantonen jedes Jahr im Schnitt 72 Millionen Franken an Nachsteuern und Bussen eingebracht.
SVP fordert Abschaffen aller eidgenössischen Steuerdetektive
Trotzdem fordert SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli in einem parlamentarischen Vorstoss die Abschaffung der ASU. Die Fraktion der SP hingegen will sie auf vierzig Ermittler ausbauen. Auch das eigentlich viel zu wenig.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

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