Sperberauge

Privatsphäre von alt Bundesrätin verletzt

Rainer Stadler © zvg

Rainer Stadler /  Die namentliche Nennung einer alt Bundesrätin ist nicht legitim, wenn es um einen allfälligen Gesetzesverstoss ihres Mannes geht.

Die meisten grösseren Medien berichteten dieser Tage, dass eine ehemalige Bundesrätin in ihrem Ferienhaus bedroht worden sei. Die Nachricht hätte allenfalls legitim sein können, wenn es dabei um eine politisch motivierte Tat gegen eine einstige Magistratin gegangen wäre. Später war jedoch zu lesen, dass deren Mann übergriffig geworden war und in Haft genommen wurde. Erneut nannten die Berichte den Namen der alt Bundesrätin. Die «Weltwoche» publizierte gar den angeblichen Alkoholwert im Blut des Manns. «pilatustoday.ch» zog das Thema nach einschlägigem Schema weiter und berichtete über Reaktionen im Netz. Die Website zitierte auch idiotische Mutmassungen von zwei Kommentarschreibern.

Das geht zu weit. Die alt Bundesrätin sitzt zwar noch in Verwaltungsräten und ist Präsidentin einer Initiative zur Förderung der digitalen Wirtschaft. Damit ist sie aber nur noch in geringem Ausmass eine öffentliche Person. Selbst wenn sie immer noch in der Landesregierung sitzen würde, wäre es nicht berechtigt, sie namentlich zu nennen, wenn ihr Mann in eine allfällige Untat verwickelt wäre und solange diese Tat in keinem Zusammenhang mit der Ausübung ihrer öffentlichen Tätigkeit stünde. Eine Frau trägt nicht die Verantwortung für die Handlungen ihres Mannes. Der Schutz der Privatsphäre gilt umso mehr für eine ehemalige Bundesrätin. Für die Verbreitung von ein bisschen Klatsch haben die berichtenden Medien diese medienethische Norm missachtet.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
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8 Meinungen

  • am 21.07.2022 um 11:54 Uhr
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    Das war richtig bis zu dem Moment, als die (deutschsprachige) Presse versucht hat, den Vorfall unter Namensnennung als eine möglicherweise politisch motivierte Tat eines Dritten zu framen. Von dem Moment an war die Sache, wenn auch illegitimerweise, politisch und deshalb relevant und die Aufklärung über den wahren Sachverhalt wurde dann legitim und richtig.

  • am 21.07.2022 um 12:26 Uhr
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    «Die Nachricht hätte allenfalls legitim sein können, wenn es dabei um eine politisch motivierte Tat gegen eine einstige Magistratin gegangen wäre.»
    Genau diesen Verdacht einer «politisch motivierten Tat» hegten mehrere deutschweizerische Medien. Dass sie dies gutgläubig taten, scheint unwahrscheinlich.

    • am 22.07.2022 um 15:53 Uhr
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      Wer selber jahrelang die Medien für ihr Image braucht, kann sich nach dem Rücktritt aus dem Bundesrat nicht per se darauf berufen, jetzt auf absoluten Schutz der Privatsphäre zu pochen. Ob da nun keine politische Tat hinter dieser mutmasslichen häuslichen Gewalt steht, ändert an der Rechtslage nichts. Es sind wieder typisch linke Kreise, die medial alles unter dem Deckel halten wollen. Leuthard äusserte sich selber NICHT zu den div. medialen Kommentaren. Hier ganz von einem fehlenden öffentlichen Interesse zu sprechen, ist nicht zielführend. Die Persönlichkeit von Doris Leuthard wurde auch mit dem Bericht in der Weltwoche NICHT verletzt. Auch wenn der Name ihres Ehemannes R.H. anonymisiert wurde, kann man mit einem einzigen Klick alle familiären Details finden. Viel heisse Luft. Auch für eine Verletzung der Medienethik sehe ich da keine Angriffsfläche!

      • PortraitRainerStadler
        am 22.07.2022 um 19:10 Uhr
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        Worin das öffentliche Interesse an den Vorgängen im Haushalt einer ehemaligen Bundesrätin bestehen soll, sagen Sie nicht. Ein Zusammenhang mit der öffentlichen Tätigkeit der alt Bundesrätin ist nicht erkennbar. Ebenso leer bleibt Ihre Behauptung, die Kritik an der Berichterstattung komme von Linken. Insbesondere die Berichte der Weltwoche waren billiger Boulevardjournalismus.

  • am 21.07.2022 um 13:35 Uhr
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    Rainer Stadler hat recht. – Ein eklatanter Mangel an journalistischem Anstand ! Und dann der vermeintlichen «vox populi» auch noch dienstfertig die Kommentarspalten zu öffnen, zeugt von hemmungslosem Aasgeierjournalismus. Daumen runter !

  • am 21.07.2022 um 14:11 Uhr
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    Sie sprechen uns aus dem Herzen. Manche Medien machen fast alles, um ihre Reichweite mit Schrott und unethischen Meldungen zu steigern. Schuld sind aber auch wir, die wir solche Meldungen lesen wollen und/oder die wir uns – nicht wie Sie – auch nicht gegen Medien-Müll gezielt wehren. Hinzu kommt, dass die äusseren Umstände für gute Politiker immer wie schlechter werden, s.https://on.ft.com/3zt3Dqp
    Danke für den Artikel.

  • am 22.07.2022 um 14:28 Uhr
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    Interessant an der Angelegenheit ist ja, dass für einmal eine Frau von häuslicher Gewalt betroffen zu sein scheint, von der es der/die durchschnittliche ZeitungsleserIn nicht erwarten würde. Das zu thematisieren, wäre der perfekte Anlass für eine Berichterstattung gewesen – Häusliche Gewalt ist immer noch ein Tabu. Wenn aber die betroffene Person auf telefonische (!) von Journalist*innen nicht reagiert (so habe ich es zumindest gelesen), dann heisst das wohl, dass sie – mindestens aktuell – nicht darüber sprechen möchte. Das alleine müsste bereits genügen, um auf eine Berichterstattung zur Person zu verzichten! PS. 2021 wurden 19 341 Straftaten im Bereich häusliche Gewalt registriert, darunter 69 versuchte oder vollendete Tötungsdelikte. Quelle: http://www.ebg.admin.ch

  • am 22.07.2022 um 15:43 Uhr
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    Der Titel, die Persönlichkeit von Alt-Bundesrätun Leuthard sei mit der Nennung ihres Namens verletzt worden, ist nicht korrekt. Grundsäztlich gilt Doris Leuthard natürlich immer noch als Person des öffentlichen Lebens, nicht nur in geringem Masse, wie der Autor vermutet. Sie ist weiterhin medial sehr aktiv. Nicht nur als Alt-Bundesrätin, sondern auch mit ihren diversen VR Mandaten: Seit 2019 ist sie im Verwaltungsrat von Coop (seit 2021 Vizepräsidentin) und Bell Food Group (seit 2020 Vizepräsidentin), Coop Mineraloel, Stadler Rail und bei der Transgourmet Holding.

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