Sat-TV

Das Satellitenfernsehen schränkt die Autonomie der Staaten ein. © AbsolutVision

Chinas Staats-TV umgeht britisches Verbot

Rainer Stadler /  Das von Grossbritannien verbotene chinesische Staatsfernsehen kann wieder senden – dank einem Vertragswerk des Europarats.

Vor einem Monat verbannte Grossbritannien den englischsprachigen chinesischen Sender CGTN. Die dortige Medienaufsicht Ofcom entzog ihm die Lizenz, weil es von der kommunistischen Partei bzw. vom chinesischen Staat kontrolliert wird, was gemäss britischem Recht nicht zulässig ist. Die Betreiber von Fernsehsatelliten waren darauf gezwungen, den Sender zu entfernen. Das Verbot ist auch ein Erfolg der Nichtregierungsorganisation Safeguard Defenders, die sich insbesondere in Asien für die Menschenrecht einsetzt und die gegen CGTN eine Beschwerde eingereicht hatte. Die Regierung in Peking antwortete mit einer Massnahme gegen die BBC, deren Programm allerdings in China ohnehin nur begrenzt empfangbar ist.

Doch CGTN hat einen Umweg gefunden, wie «Le Monde» schreibt. Der Sender wandte sich bereits im vergangenen Dezember an die französische Medienaufsicht CSA, um sich unter ihren Schirm zu stellen. Für eine Lizenz braucht es zwei Voraussetzungen: Der betreffende Sender muss einen französischen Satelliten benutzen und die Signale von Frankreich aus versenden. Diese Bedingungen sind erfüllt CGTN, wie die Aufsicht am Mittwoch mitteilte.

Mit einer französischen Lizenz ist CGTN auch in Grossbritannien wieder zugänglich. Dies aufgrund des 1989 vereinbarten Abkommens über grenzüberschreitendes Fernsehen, einem Vertragswerk des Europarats, dem auch Grossbritannien angehört. Dieses garantiert die freie Meinungsäusserung, die Freiheit des Empfangs und die Freiheit der Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen, die in einem der Vertragsstaaten zugelassen wurden.

Laut «Le Monde» schrieben die Safeguard Defenders der französischen Aufsicht CSA einen Brief und wiesen unter anderem darauf hin, dass im Zusammenhang mit den Protesten in Hongkong im staatlichen Fernsehen erzwungene «Beichten» von Journalisten und Menschenrechtsaktivisten gezeigt wurden. Der CSA (Conseil supérieur d’audiovisuel) kann jedoch erst im Nachhinein – also nach erfolgten Verstössen gegen Programmrichtlinien – Sanktionen ergreifen; etwa bei Aufrufen zu Gewalt oder Hass. Im Jahr 2004 verbot der Rat die Weiterverbreitung des libanesischen Hisbollah-Senders al-Manar, der eine antisemitische Serie ausgestrahlt hatte.


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