Schützte eine Booster-Impfung vor schweren Erkrankungen?

Schützte eine Booster-Impfung vor schweren Erkrankungen? Die Spitäler müssen dies statistisch nicht erfassen. © ard

Behörden klären nicht ab, ob Booster-Impfung nützt oder schadet

Urs P. Gasche /  Jetzt liegen wieder mehr Ältere «wegen oder mit» Corona im Spital. Frisch geimpft oder ungeimpft? Behörden wollen es nicht wissen.

Vor der Grippesaison war die Unsicherheit gross: Hilft eine weitere Impfung gegen Covid-19 gegen schwere Erkrankungen oder ist sie sogar kontraproduktiv? Infosperber berichtete am 15. September 2023, die mRNA-Impfung habe ausgerechnet bei Senioren «nur scheinbar eine hohe Wirkung».

Schwere Verläufe bedeuten, dass die Erkrankten ein Spital aufsuchen müssen. Man würde erwarten, dass bei denen, die wegen Covid-19 in Spitäler eingewiesen werden, erfasst wird, wann sie zum letzten Mal und wie viele Male sie geimpft wurden.

Doch diese Angaben sucht man in den aktuellen Statistiken des Bundesamts für Gesundheit BAG vergeblich. Der einfache Grund: Das BAG hat die Spitäler nicht dazu verpflichtet, diese Daten möglichst lückenlos in eine zentrale Datenbank einzugeben. 

Das BAG veröffentlicht zwar wöchentlich einen «Bericht zum spitalbasierten Covid-19-Sentinel-Überwachungssystem». Doch daraus sind für die Wochen 40 bis 49 im Jahr 2023 lediglich folgende Zahlen herauszufiltern:

Covid-Patienten CH
«Covid»-Patienten in Schweizer Spitälern: eine ziemlich lückenhafte Statistik.

Aus diesen Daten können nicht einmal Indizien dafür abgelesen werden, ob eine Impfung in den Monaten vor der Erkrankung tatsächlich zu weniger schweren Erkrankungen führte. Die Statistik zeigt folgende gravierende Schwächen:

  1. Wie schon während der Corona-Pandemie müssen die Spitäler nicht unterscheiden, ob jemand wegen Folgen einer Corona-Erkrankung behandelt wird, oder ob jemand lediglich auf Sars-Cov-2 positiv getestet wurde. Es sind Spitaleinweisungen «im Zusammenhang mit Covid-19». Das BAG räumt ein, dass ein positiver PCR-Test genügt, um als Covid-Patient zu gelten. Bekanntlich bedeutet ein positiver PCR-Test weder dass die Betroffenen Krankheitssymptome haben, noch dass sie ansteckend sind. 
    Der Bundesrat erklärte am 22. November 2023 in einer Antwort auf eine parlamentarische Interpellation, dass im Zeitraum von 2020 bis 2022 nur die Hälfte aller «im Zusammenhang mit Covid-19» Hospitalisierten tatsächlich wegen Corona im Spital in ein Spital eingewiesen wurden. 
  2. Ein Drittel aller «im Zusammenhang mit Covid-19» in Spitälern Behandelten wurden nicht wegen Covid-19 hospitalisiert, sondern steckten sich erst mindestens drei Tage nach Spitaleintritt mit dem Virus an. Wann diese erst im Laufe der Spitalbehandlung positiv Getesteten zum letzten Mal geimpft wurden, müssen die Spitäler nicht erfassen.
  3. Nur 6 der 160 Akutspitäler der Schweiz müssen dem BAG überhaupt Daten liefern. Darunter jedoch keine Daten über die Zahl der Impfungen und über das Datum der letzten Impfung. Lediglich, ob die Behandelten innerhalb der letzten sechs Monate gegen Covid-19 geimpft wurden.
  4. Diese 6 Spitäler gaben dem BAG bei 52 Prozent der «im Zusammenhang mit Covid-19» Hospitalisierten an, der Impfstatus sei «unbekannt». Mit dieser äusserst lückenhaften Datenlieferung gibt sich das BAG zufrieden.

Das BAG meint dazu: Die Zahl der teilnehmenden Spitäler reicht aus, um die Entwicklung des Schweregrads von Covid-19 in der Schweiz zu verfolgen. Das kann sein. 

Die gestellte Frage war jedoch, ob diese vom BAG erfassten Spitaldaten helfen können, um den Nutzen einer vierten Impfung beziehungsweise einer Booster-Impfung abzuschätzen. Offensichtlich nicht: «Um die Wirksamkeit der Impfung zu evaluieren, nutzt das BAG die Daten aus verschiedenen Surveillance Systemen sowie nationale und internationale Studien.» Infosperber wies bereits mehrmals darauf hin, wie fehleranfällig solche Studien sind.

In der Impfempfehlung des BAG vom 2. Oktober 2023 im Hinblick auf die winterliche Virenzeit hiess es:

Der Schutz vor schweren Covid-19-Verläufen «ist abhängig vom Abstand zur letzten Impfdosis: Je länger die letzte Impfdosis zurückliegt, umso höher ist der zusätzliche Schutz durch eine weitere Impfdosis […] Es kann davon ausgegangen werden, dass die Impfung während sechs Monaten vor schweren Verläufen schützt.»

Ob diese Angaben stimmen, ist aus den erhobenen Spitaldaten nicht ersichtlich: In sechs Spitälern wurden in den Wochen 40 bis 49 des Jahres 2023 insgesamt 1992 Personen «im Zusammenhang mit Covid-19» hospitalisiert. Bei der Hälfte der über 65-Jährigen wurde der Impfstatus gar nicht erfasst. Von der anderen Hälfte liessen sich 5 Prozent innerhalb der sechs Monate vor der Hospitalisation gegen Covid-19 impfen. 


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

Zum Infosperber-Dossier:

Coronavirus_1

Coronavirus: Information statt Panik

Covid-19 fordert Behörden und Medien heraus. Infosperber filtert Wichtiges heraus.

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5 Meinungen

  • am 11.01.2024 um 12:01 Uhr
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    ein Schelm wer denkt, dass all diese Desinformation und teils auch Fehlinformation seitens der Behörden System haben könnte. Die Spritze haben wir via Steuern bezahlt, das Geschäft scheint weitestgehend gelaufen für Pfizer. Pfizer investiert jetzt unglaubliche Summen in die Krebsforschung, die erwarten da in den nächsten Jahren einen riesigen Markt. Wieso bekommen jetzt auch junge Leute vermehrt Krebs? Liegt es daran, dass die Spritze mit Spuren von DNA verseucht war? Den nächsten Profit für Pfizer dürfen wir dann mit den Krankenkassenprämien begleichen. Ein todsicheres Geschäftsmodell, und als solches um einiges klimafreundlicher als das Geschäftsmodell Krieg.

  • am 11.01.2024 um 19:32 Uhr
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    Irgendwie schon verdächtig, dass die Behörden den Impfstatus offensichtlich gar nicht mehr kennen wollen. Wären die Zahlen, die bei seriöser Erfassung resultieren würden, vielleicht gar nicht mehr so schmeichelhaft für den Booster?
    Es passt einfach auch zu anderen Beobachtungen, wie zum Beispiel der, dass die Behörden bei der Erfassung von Impfschäden schon fast Arbeitsverweigerung betreiben.
    Hat es am Ende etwas mit der Haftungsfrage zu tun? Bekanntlich haben sich die Hersteller der Impfstoffe ja von jeder Haftung befreit. Da könnten Schadenersatzforderungen am Ende noch an den Behörden hängen bleiben! Dieses Risiko lässt sich minimieren, indem möglichst wenig belastbare Daten gesammelt werden.

  • am 11.01.2024 um 21:00 Uhr
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    Die fehlende – oder sehr selektive – wissenschaftliche Neugier in Sachen Covid19 fällt hier nicht zum ersten Mal auf. Ich hätte ja schon 2022 extrem gerne gewusst, wie der Impfstatus der Mütter aussah, deren Säuglinge und Kleinkinder mit RSV damals die Kinderspitäler überschwemmten… Aber wir wissen ja dank Morgenstern: Es gibt Zusammenhänge, die nicht existieren, «weil nicht sein kann, was nicht sein darf»!

  • am 12.01.2024 um 09:42 Uhr
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    Den Spitälern ist der Impfstatus natürlich bekannt. Leute, die sich immer noch boostern lassen und dann mit Covid im Spital landen werden das ihrem Arzt frustriert mitteilen. Falls der Anteil der geimpften Patienten kleiner wäre würden wir das mehrmals täglich aus den Medien vernehmen.

  • am 12.01.2024 um 10:59 Uhr
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    Bei Impfungen kann man sich weder auf Behörden, noch auf medizinisches Fachpersonal verlassen. Das war schon vor Corona so und wurde in der Corona-Zeit offensichtlich. Jede Frau und jeder Mann muss selber Informationsquellen suchen und nach eigener Ueberzeugung handeln.

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