Kommentar

Der Spieler: Die Proklamation auf dem Bierdeckel

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Synes Ernst. Der Spieler /  Die Autorinnen und Autoren von Spielen kämpfen um den Schutz des Urheberrechts. Für sie sind Spiele Werke, nicht abstrakte Ideen.

Am Anfang steht die so genannte «Bierdeckel-Proklamation» von 1988: Nachdem sich der Ravensburger Spieleverlag geweigert hatte, die Autorennamen auf die Schachteloberseite zu drucken, unterzeichneten am Rande der Nürnberger Spielwarenmesse 13 Spieleautoren die Erklärung: «Keiner von uns gibt ein Spiel an einen Verlag, wenn sein Name nicht oben auf der Schachtel steht!». Weil man sich in einer Kneipe getroffen hatte, war gerade kein anderes Papier zur Hand, und so wurden die Unterschriften auf einen Bierdeckel gesetzt.

Dem ersten Signal in Richtung Verlegerschaft folgte drei Jahre später ein zweites: 1991 gründeten die Spieleautoren die Spiele-Autoren-Zunft (SAZ), der heute über 400 Mitglieder aus 24 Ländern angehören. Gemäss Zweckartikel in den Statuten vertritt die SAZ die Rechte und Interessen der Spielautorinnen und -autoren. In diesem Rahmen kann sie Rahmen-Vertragsvereinbarungen mit Verlagen und deren Vereinigungen abschliessen. Genau darum geht es im Konflikt, der seit vergangenem Herbst zwischen der SAZ und den in der Fachgruppe Spiel zusammengeschlossenen Verlagen tobt. Für diese ist prinzipiell fraglich, ob Spielautoren Urheber im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sein können. Folglich könne die SAZ als Organisation der Spieleautoren keine Vereinbarungen abschliessen, in der beispielsweise die Frage der Urheberschaft oder der Entschädigung geregelt würden. Abstimmungen zwischen der SAZ und der Fachgruppe Spiel liefen Gefahr, «zumindest in wesentlichen Teilen gegen das Kartellrecht zu verstossen», teilten die Verleger Ende Oktober 2012 in einem E-Mail der SAZ mit. Es war die Reaktion auf den Entwurf der SAZ zur Festlegung von Mindeststandards vom Sommer 2012. Am 12. April 2013 doppelte die Verlegervereinigung nach: «Es ist ganz einfach so, dass wenn die in der Fachgruppe Spiel vertretenen Spieleverlage gemeinsame Vergütungsregelungen mit einer Gruppe ‚Lieferanten‘ machen, dies ganz klar kartellrechtlich verboten ist und dies zu hohen Bussgeldern, vor allem bei den Verlagen, führen wird.»

Riesige Sympathiewelle

Die zu «Lieferanten» degradierten Spielautoren reagierten umgehend. Sie bezeichneten die Stellungnahme der Verlage als «erschreckend» und verwiesen auf die riesige Sympathiewelle, die sie mit ihrer Petition für die Anerkennung von Spielautorinnen und Spielautoren als Urheber nach deutschem Urheberrecht ausgelöst hatten. Das Begehren war am 2. April lanciert worden und wies nach nur drei Wochen bereits über 3000 Unterschriften auf.

«Ohne Spielautoren gäbe es keine Spiele, so wie es keine Bücher ohne Schriftsteller, keine Zeitungsartikel ohne Journalisten, keine Filme ohne Drehbuchautoren, keine Musik ohne Musiker gäbe. Spielautoren schaffen die Werke, die Ihnen gute Unterhaltung bieten und den Spieleverlagen erst eine Daseinsberechtigung geben. Wie alle kulturellen Werke brauchen auch die Spiele und damit ihre Autoren eine rechtliche Absicherung.» So lautet der Kern der Argumentation der SAZ. Klaus Teuber, der Autor des Klassikers «Die Siedler von Catan» trägt sie auf seine Weise weiter: «Mein Name ist Klaus Teuber. Ich habe das Spiel «Die Siedler von Catan» entwickelt. Das geschah nicht von heute auf morgen. Gute Spiele sind Qualitätswerke, welche in einem langen Arbeits- und Reifeprozess entstehen. So habe ich für die Entwicklung von «Die Siedler von Catan» über drei Jahre benötigt. Doch anders als z.B. Buchverlage oder Musiklabels will die Vereinigung der deutschen Spieleverlage mich und meine Kollegen nicht als Urheber unserer Spiele anerkennen.» Stefan Dorra, ein anderer Autor, schreibt: «Auch ein Buch entsteht erst in Zusammenarbeit mit einem Lektor, einem Grafiker, einem Buchdrucker, einem Buchbinder etc., ohne dass dem Buchautor die Anerkennung als Urheber verweigert wird.» Christoph Cantzler, der eben mit «Riff Raff» ein bemerkenswertes Geschicklichkeitsspiel veröffentlicht hat, sagt zu «Infosperber»: «Es ist, als würde mir der Boden der Rechtssicherheit unter den Füssen weggezogen, wenn man meine Urheberschaft bestreitet.» Markus Brand, mit seiner Frau Inka Autor des preisgekrönten Spiels «Village», beschreibt sein Verständnis als Urheber schliesslich so: «Ich will und muss Urheber meiner Spiele sein. Ich habe weder den Würfel, den Pöppel noch die Spielkarte erfunden, aber das einzigartige Zusammenspiel dieser und zahlreicher anderer Elemente ist mein Werk! Roman-Autoren haben ihre verwendeten Worte auch nicht neu erfunden und dürfen damit trotzdem ein urheberrechtlich geschütztes Werk kreieren. Ich erfinde keine Bedienungsanleitungen für den Gebrauch von Spielmaterial, ich erfinde Spiele, erzeuge Emotionen, lasse Spieler in andere Welten eintauchen und erzähle gespielte Geschichten. Ich kann nicht begreifen, wie man mir hier die schöpferische Höhe und damit mein Urheberrecht in Abrede stellen will.»

Spiel ist mehr als abstrakte Idee

Die Spielautorinnen und Spielautoren kämpfen nicht nur mit solchen Statements für ihr Recht, sondern auch mit einem Rechtsgutachten, das den Titel «Spiele und Urheberrechtsschutz» trägt. Einer der Verfasser, der Jurist Stefan Risthaus, entwickelt selber Spiele. Das Gutachten basiert auf dem Grundsatz, dass Spiele als Werke urheberrechtlich geschützt sind. Dieser Schutz gilt nicht – wie übrigens auch in der Schweiz nicht – für abstrakte Spielideen. Doch, so die Rechtsschrift, ein Spiel sei mehr als eine abstrakte Idee: «Die erste Voraussetzung des Urheberrechtsschutzes liegt bei den Autorenspielen allerdings regelmässig vor, weil die einem Verlag präsentierten Spiele eine schriftliche Spielregel haben. Die Konkretisierung auf einen bestimmten Spielablauf ist also erfolgt; das Stadium der abstrakten Idee ist überwunden.» Spielregeln bezeichnet das Gutachten «als persönlich-geistige Schöpfungen». Sie seien nicht «lediglich Handlungsanweisungen mathematisch-technischer Art ohne Gestaltungsalternativen» wie beispielsweise eine Gebrauchsanweisung für Küchengeräte, sondern schaffen etwas Neues, «das auf künstlerisch-schöpferischer Phantasie beruht». Massgeblich sei also die «gestalterische Freiheit» des Autors, mit der er aus den verschiedenen Handlungsoptionen persönlich jene auswählt, die seiner Meinung nach die «für den Spielspass besten» sind: «Die Auswahl durch den Autor nach seinen persönlichen Erfahrungen und Erlebnissen macht das in der Spielregel definierte Spiel zu einer persönlichen geistigen Schöpfung.» Und das bedeute wiederum, «dass Spielautoren grundsätzlich Urheber im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sind».

Ob das ein erster Schritt zur Klärung der Rechtsgrundlage ist, bleibt offen. Immerhin schreibt Volker Schmid, Geschäftsführer der Fachgruppe Spiel: «Wir folgen Ihrem Gutachten mit der Einschätzung, dass Spielewerke Urheberrechtsschutz geniessen können. Es kommt dann im Einzelfall darauf an, dass die Rechtssprechung die erforderliche Schöpfungshöhe bestätigt.»

Vom Deckel zum Fass

In der Öffentlichkeit hat der Konflikt zwischen der SAZ und der Fachgruppe Spiel bisher noch keine hohen Wellen geworfen. Das hängt nicht zuletzt auch damit zusammen, dass Spielautoren leider immer noch die grossen unbekannten Wesen sind. Wer geht denn schon in einen Spielgeschäft und verlangt dort das neuste Spiel von Wolfgang Kramer oder Klaus Teuber? Und selbst wenn – spätestens nach der Nennung des Namens müsste man feststellen, dass einem das Verkaufspersonal nicht weiterhelfen kann. So muss man fast auf ein Wunder hoffen, damit das Realität wird, was sich Reinhold Wittig, Urheber der «Bierdeckel-Proklamation», für seine nächste Aktion verspricht: «Beim Göttinger Spieleautoren-Treffen wird es ein Bierfass geben, auf dem wir wieder Unterschriften sammeln! Und ich bin mir sicher: Dieses Fass wird ebenso wie der Bierdeckel Spielgeschichte machen.»


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Spielekritiker für das Ausgehmagazin «Apéro» der «Neuen Luzerner Zeitung». War lange Zeit in der Jury «Spiel des Jahres», heute noch beratendes Mitglied. Befasst sich mit dem Thema «Spielen – mehr als nur Unterhaltung»

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Spielen macht Spass. Und man lernt so vieles. Ohne Zwang. Einfach so.

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